Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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zois
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Beitrag von zois »

Hallo...
ich bin die Nr. 512 und kein Händler, sondern Privatanbieter.
Ehrlich gesagt, verstehe ich das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei nicht so ganz.
Kann ein Privatanbieter das ganze einfach ignorieren. Ich glaube das nicht !
Wenn sich dieser saubere NaB schon die Mühe gemacht hat, unsere Adressen heraus zu finden und auch zu kaufen, dann wird er sich schon etwas dabei gedacht haben.
Ich weiss wirklich nicht, was ich machen soll.
Ich verfolge heute schon den ganzen Tag die Forenbeiträge und bin auf jedenfall bereit , mich einer Sammelklage ( lassen wir es mal dahingestellt, ob es erlaubt, gesetzlich oder wie auh immer ist ) anzuschließen.
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

Ich habe da noch einmal eine Frage zum Text von Wilde & Beuger:

Thema Wettbewerbseigenschaft:
Es würde sogar ausreichen, wenn er seine Bücher nur in einer Buchhandlung in Bonn anbietet.


(Mal abgesehen davon das wir nicht wissen was sich hinter der Tanne wirklich verbirgt.)

Würde das bedeuten, (da es ja um indizierte Medien geht) das er mit indizierten Medien handelt? Er müßte ja in diesem Fall entsprechend aufgebaute Geschäftsräume für den Verkauf indizierter Medien haben, so das er möglicherweise weniger davon verkauft, weil er keine Werbung dafür machen darf?

Ist auch eine "normale" Buchhandlung in diesem Fall ein Wettbewerber, eben weil diese indizierte Medien nicht anbieten kann oder ist in diesem Fall kein Wettbewerb gegeben?

350,- Euro ist ca. mein Umsatz mit Büchern im Monat (wenn es gut läuft...) :cry:
zois
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Beitrag von zois »

Weiss jemand zufällig, ob es Sinn macht, unter seinen Angeboten, den Vermerk zumachen, dass ich nur an Personen über 18 Jahre verkaufe und um eine Rückmail, mit entsprechenden Angaben bitte und erst daraufhin das Buch versende?
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

zois hat geschrieben:Weiss jemand zufällig, ob es Sinn macht, unter seinen Angeboten, den Vermerk zumachen, dass ich nur an Personen über 18 Jahre verkaufe und um eine Rückmail, mit entsprechenden Angaben bitte und erst daraufhin das Buch versende?
Nein, schon das bewerben von indizierten Medien ist das Problem.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Yumo hat geschrieben:Off topic bezüglich der Rechtsfragen:
Übrigens wurden alle (positiven) Bewertungen von NaB gelöscht, nur heute ist eine 4- und eine 1-Stern-Bewertung eingegangen.
Wurden die von Booklooker gelöscht?

Ich hatte mich schon geärgert, weil ich Ihn schon mit 4 Sternen bewertet habe. Aber ich habe gesehen, das ich Ihn theoretisch wieder bewerten kann. Es sieht einfach so aus, als hätte ich noch gar keine Bewertung abgegeben.
http://www.booklooker.de/Boreal
Meine Bücher suchen ein neues zuhause...
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Lipsator
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Beitrag von Lipsator »

Nein, da irrst du. Es geht in meinem Fall um einen Comic von 1977, der soll verrohende Wirkung auf Jugendliche haben und wieder die guten Sitten sein.
Na dann solltest Du Dich schnell aus dieser Diskusion raus halten, da indizierte Bücher nach 25 Jahren aus dem Index fliegen, oder es wurde irgendwann neu überprüft.

Soviel sollte auch ein Buchhändler wissen. Und ich bin KEINER.
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Na dann solltest Du Dich schnell aus dieser Diskusion raus halten, da indizierte Bücher nach 25 Jahren aus dem Index fliegen, oder es wurde irgendwann neu überprüft.

Soviel sollte auch ein Buchhändler wissen. Und ich bin KEINER.[/quote]

Ausschlaggebend ist aber nicht das Erscheinungsdatum, sondern die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Mein Buch stammt aus dem Jahr 1973 wurde aber erst 1983 indiziert!
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Lipsator
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Beitrag von Lipsator »

FÜR ALLE

Für Zitate nutzt Ihr (Quote), dann das Zitat einfügen, und dann nochmals (Quote).

Kann ja hier keiner lesen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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Lipsator
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Beitrag von Lipsator »

Mein Buch stammt aus dem Jahr 1973 wurde aber erst 1983 indiziert!
1983 gab es auch noch kein Nachtprogramm bei DSF, oder Kabel1, was Softpornofilme brachte.

Daher steht dieser Index im Allgemeinen am Branger.
Zuletzt geändert von Lipsator am Fr 14. Dez 2007, 23:38, insgesamt 1-mal geändert.
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

rokylugosi hat geschrieben:
Ausschlaggebend ist aber nicht das Erscheinungsdatum, sondern die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Mein Buch stammt aus dem Jahr 1973 wurde aber erst 1983 indiziert!
Was daran liegt, das es eines Antrages (in der Regel durch ein Jugendamt o.ä.) bedarf. Der Antragsteller muß erstmal darauf kommen, das ein Medium jugendgefährdent ist.
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Provinzlerin
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Beitrag von Provinzlerin »

Falls man sich für eine Sammelklage oder sonstigs für eine Sammelangabe entscheidet, wäre ich sehr wahrscheinlich dabei, wenn die Konditionen in etwas voraussehbar wären.

Herzlich Moments
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:39, insgesamt 2-mal geändert.
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