Wenn nun jemand ein indiziertes Buch verkauft, kauft dieser Kunde u.U. beim Abmahner statt dessen eben kein anderes Buch.
Problem ist doch grundsätzlich, dass niemand so recht weis, welches Buch auf den Index steht. Noch nicht mal Profis, die es nun mal auch erwischt hat.
Daher gehört doch hier auch eine Grundsatzfrage in den Raum gestellt, in welcher Verantwortung die Plattformen stehen, die den Verkauf online ermöglichen bzw. welche Verantwortung unsere staatliche Bibliothek, welche die biblographischen Daten zur Verfügung stellt, verantwortlich ist.
Laut der AGB von Booklooker, wenn ich es richtig gelesen haben, wird von Index nicht erwähnt.
Ich will hier niemanden einen Vorwurf machen, oder jemanden die Verantwortung zuschieben, aber eigentlich müsste bei der Eingabe der ISBN des zu verkaufenden Buches in jeder Plattform, ob Booklooker, oder ZVB usw. alle Alarmglocken losgehen, so dass eine Einstellung nicht möglich ist.