Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

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hanischu
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Hallo,

ich möchte Yara für die ruhigen Worte danken.

Ich habe vor einem knappen Jahr das Theater mit der Massenabmahnung Schichtl hinter mir und dabei eine einfache Erfahrung gemacht, die ich diesesmal nutzen werde und zu bedenken geben möchte.

Ich habe damals meine Rechtsanwälte dafür bezahlt, daß sie ihre Arbeit machen und die dadurch gewonnene innere Ruhe und Zeit dazu genutzt, das an sie bezahlte Geld möglichst schnell wieder durch die Arbeit, die ich am besten kann, zurückzuverdienen. Es hat ganz gut funktioniert.
Ich sehe keinen Grund, mein persönliches Problem eines drohenden finanziellen Desasters nicht durch die Zahlung von 350 EUR zu minimieren, das ist wie bei jeder Versicherung.

Ich vertraue darauf (und im Fall Schichtl wurde dieses Vertrauen nicht enttäuscht), daß die beauftragten Anwälte ihre Arbeit besser machen werden als ich es könnte, wenn ich mit meinem in Foren gesammelten Halbwissen dann Don Quichotte spielen würde. Wenn es dann doch nicht gleich gut geht möchte ich mir von dem dann doch beauftragten Anwalt nicht sagen lassen ... warum sind Sie nicht gleich zu mir gekommen.

Einen Blinddarm nehme ich mir auch nicht selbst heraus und die hier vorliegende Krankheit unseres Rechtsstaates, der so etwas immer noch zuläßt, ist wohl eher mit einem Krebsgeschwür zu vergleichen.

Der zweite Teil dieser Geschichte - wie haut man diesen Abzockern so auf die Finger, daß sie es nicht vergessen werden - könnte sich aus dem ersten Teil von selbst ergeben (bei Schichtl war es eine Gegenabmahnung), sollte aber erst dann Inhalt der Überlegungen sein, wenn man selbst wieder auf dem Trockenen steht oder maximal parallel verfolgt werden. Vor deutschen Gerichten zählt moralische Integrität bekanntlich nicht viel.

Wer nun sagt, für ihn sind 350 EUR zu viel Geld, der sollte vielleicht überlegen, ob es für ihn weiterhin sinnvoll sein wird, sich der Gefahr einer Abmahnung durch das laienhafte Verkaufen von Büchern auszusetzen oder ob er das nicht den Kollegen überlassen sollte, die etwas davon verstehen und die sich ihre Existenz daraus finanzieren und die Ausgaben für einen Rechtsanwalt in ihren Geschäftskosten einkalkuliert haben.
Das klingt im ersten Moment hart, ist aber angesichts der vielen "Privatanbieter" und zwielichtigen Gestalten auf den diversen Buchplattformen durchaus auch bedenkenswert.

Ich wünsche allen, die sich durch Rachegelüste nicht die Sorge um das eigene Wohlbefinden nehmen lassen, eine gute Zeit.
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Ja 350 Euro sind mir zuviel wenn ich als Privatverkäufer für 20 Euro Bücher im Monat verkaufe!Und es nicht um das Geld geht sondern Jemand Anderes etwas sinnvolles mit diesem Buch anfangen kann,das ich nicht nutze!
Heidulf
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Beitrag von Heidulf »

was mich in diesem Zusaammenhang auch interessieren würde:

in welchem Rechtsstaat leben wir eigentlich ?

Frau E. klagt dagegen, dass Ihrem Mandanten Wettbewerbsbachteile entstehen, wenn bei Booklooker statt 13.196.271 Büchern, 13.197.271 Exemplare gelistet sind und begründet allen Ernstes einen Streitwert von 15.000 Euro, wenn Buchhändler "Dummerle" den Umsätzen Ihres Mandanten im Weg steht, weil Dummerle 1 Stück Schmuddel-Ladenhüter zu 5 Euro anbietet ???

Und warum können eigentlich die Rechtsanwälte an diesem S-L 1700 Euro verdienen... Die dummen sind dann doch eigentlich diejenigen welchen, die Ihr Kreuzerl bei der Immatrikulation nicht bei der Juristerei gemacht haben...

Fragen über Fragen...

Armes, und dann doch wieder reiches Deutschland !
Mr.Manoon
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Natürlich würde ich die 350 Euro gerne zahlen, aber nicht nächste Woche noch einmal und dann in der übernächsten Woche wieder usw.
Ich bin doch keine Melkkuh. :x
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mo 17. Dez 2007, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

ronsericsson hat geschrieben:Ja 350 Euro sind mir zuviel wenn ich als Privatverkäufer für 20 Euro Bücher im Monat verkaufe!Und es nicht um das Geld geht sondern Jemand Anderes etwas sinnvolles mit diesem Buch anfangen kann,das ich nicht nutze!
Lieber ronericson,

wenn Du wirklich Privatverkäufer bist und nicht "Privatverkäufer", dann mußt Du Dir doch keine Sorgen machen, dann bist Du nicht abmahnbar. Aber den feinen Unterschied, ob mit oder ohne Gänsefüßchen, den muß jeder mit sich persönlich ausmachen.
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

@bücherwurm:

Achso, ich dachte Du meintest die Geschichte "Strafanzeige gegen den Abmahner". War wohl ein Missverständnis.

Ich muss immer daran denken Smilys zu setzen. So böse wie es sich ließt, war es nicht gemeint.
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Fakt ist aber das doch schon viele Privatverkäufer angeschrieben wurden.Warum auch immer!Wohl am ehesten um Dumme zu finden.Wurde mir ja auch von der Kanzlei mitgeteilt,dass ich keine Bedenken haben muss aber Unsicherheit bleibt natürlich solange wir hier alle nicht wirklich was positives für uns bewirkt haben.
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

Bücherwurm14167 hat geschrieben:
Es ist klar, daß in der jetzigen Vorweihnachtszeit die Sache ein Schlag ins Kontor war. Der Verdacht, daß diese Zeit auch bewußt ausgewählt wurde, liegt auch nahe.
Ja, das geschah wohl in der Hoffnung, das möglichst viele der Abgemahnten über den Jahreswechsel im Urlaub sind und garnicht mitbekommen was passiert. Wenn die dann in der 1. Januarwoche nach Hause kommen ist schon alles gelaufen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ja, das geschah wohl in der Hoffnung, das möglichst viele der Abgemahnten über den Jahreswechsel im Urlaub sind und garnicht mitbekommen was passiert. Wenn die dann in der 1. Januarwoche nach Hause kommen ist schon alles gelaufen.[/quote]

Wenn du nachweisen kannst das du in der Zeit im Ausland bzw. nachweislich nicht vor Ort warst und von dem Schreiben keine Kenntnis erlangen konntest verlängert sich die Frist dementsprechend.
el

Beitrag von el »

nicht unbedingt. Abwesenheit begründet pauschal erstmal kein Fristversäumnis, selbst bei einem Vollstreckungsbescheid nicht. Ausnahme ist ein Krankenhausaufenthalt oder ähnliches. Urlaub oder Geschäfstreise aber grundsätzlich nicht.
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Dawson
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 11:21

Beitrag von Dawson »

Mr.Manoon hat geschrieben:Ja, das geschah wohl in der Hoffnung, das möglichst viele der Abgemahnten über den Jahreswechsel im Urlaub sind und garnicht mitbekommen was passiert. Wenn die dann in der 1. Januarwoche nach Hause kommen ist schon alles gelaufen.
Wenn du nachweisen kannst das du in der Zeit im Ausland bzw. nachweislich nicht vor Ort warst und von dem Schreiben keine Kenntnis erlangen konntest verlängert sich die Frist dementsprechend.[/quote]

Auskunft eines Staatsanwalts: Is nich. Man ist verpflichtet, sein Post-Eingangskörbchen im Auge zu behalten, und sei es durch Dritte. Ausnahme: Du liegst im Koma. :cry:
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

@Mr.Manoon: Lern doch mal bitte die richtige Zitierweise! Quote drücken, Text rein, wieder quote drücken!
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Wieder was dazugelernt ! :shock:
jessikaxxl
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

Wenn du nachweisen kannst das du in der Zeit im Ausland bzw. nachweislich nicht vor Ort warst und von dem Schreiben keine Kenntnis erlangen konntest verlängert sich die Frist dementsprechend.
...sorry, das ist in Wettbewerbssachen i.d.R. nicht richtig.

Bei anderen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten ist aber auch die Aussage
Auskunft eines Staatsanwalts: Is nich. Man ist verpflichtet, sein Post-Eingangskörbchen im Auge zu behalten, und sei es durch Dritte. Ausnahme: Du liegst im Koma.
so allgemein ausgedrückt nicht richtig, denn da ist es i.d.R. so, daß man sich dann nicht auf zu späte Kenntniserlangung berufen kann, wenn man mit dem fraglichen Schriftstück rechnen mußte.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Es ist wirklich schockierend was man alles so glaubt zu wissen und was dann völliger Unsinn ist.
Noch mal, vielen Dank für die Antworten. :(
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