Ungereimtheiten bei Abmahnung

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merlina22
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Ungereimtheiten bei Abmahnung

Beitrag von merlina22 »

Hallo,
Ich bin Privat Verkäufer und mir ist heute aufgefallen, das auf dem Schreiben der aussergerichtlichen Vollmacht, sowohl das Datum 26.11 steht, als auch mein Name.

Nun ist es aber so, das der gute Niklas erst am 5.12 bei mir bestellt hat und von daher meinen richtigen Namen erst am 5.12 sehen konnte.

Kann mir das mal jemand erklären?
Oder findet einer von euch im Internet einen Zusammenhang zwischen meinem Nicknamen und meinem richtigen Namen, der mir entgangen sein könnte?
Falls ja, bitte per PN!
Liebe Grüsse
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terracotta
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Re: Ungereimtheiten bei Abmahnung

Beitrag von terracotta »

merlina22 hat geschrieben:Ich bin Privat Verkäufer und mir ist heute aufgefallen, das auf dem Schreiben der aussergerichtlichen Vollmacht, sowohl das Datum 26.11 steht, als auch mein Name.
Nun ist es aber so, das der gute Niklas erst am 5.12 bei mir bestellt hat und von daher meinen richtigen Namen erst am 5.12 sehen konnte.
Kann mir das mal jemand erklären?
Ich vermute, die Vollmachten (oder ein Teil davon) sind am 26.11. erstellt und, soweit möglich, ausgefüllt worden. Die Namen wurden dann erst später nachgetragen. Echt dilettantisch ...
Gruß, terracotta
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Das habe ich mir auch so gedacht, wobei die Kugelschreiber farbe und auch die Schrift übereinstmmt.
Aber ist das nicht Urkundenfälschung?

Warum haben sie dann nicht das richtige Datum, und zwar den 5.12 angegeben?

lg

Nachtrag: ist das überhaupt erlaubt?
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

@Merlina:
Wenn sie schon Schreiben vordatiert haben, warum sollte es dann nicht auch gewissermaßen rückdatierte geben; anders scheint eine Abmahnaktion dieses Umfanges offenbar nicht zu bewältigen gewesen zu sein: Womöglich wurde Dein Name erst später in die bereits sorgsam vorbereiteten Papiere eingefügt und dabei lediglich versäumt, das Datum dem tatsächlichen Verkaufstermin anzupassen. :mrgreen:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
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Wimbauer Buchversand
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Beitrag von Wimbauer Buchversand »

"mein" Schreiben datiert vom 12.12., ist aber laut Stempel schon am 03.12. beim Gerichtsvollzieher eingegangen..
blokk
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Beitrag von blokk »

Datum des Screenshots : 05.12.07
Datum der Vollmacht : 26.11.07 (Schrift der Unterschrift eindeutig nicht mit der Schrift meines Namens, Ort und Datum indentisch)
Datum der Abmahnung : 12.12.07
Datum des OGV : 11.12.07
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antje
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Beitrag von antje »

Ist bei mir so ähnlich: Schreiben vom 12.12., Stempel vom 06.12.
Datum der Vollmacht : 26.11.07 (Schrift der Unterschrift eindeutig nicht mit der Schrift meines Namens, Ort und Datum indentisch)
dito

Außerdem habe ich ja gleich zwei Abmahnungen bekommen. Die eine, in der in der Gebührenaufstellung des OGV rumgeschmiert wurde (Adresse und Beträge), hat eine lfd. Nr., die andere keine Nr. im Stempel des Briefes, nur eine identische im Stempel der Postübergabeurkunde. ansonsten sind beide identisch, außer dass die eine Vollmacht mit schwarzem Kuli, die andere mit blauem unterschrieben wurde.
Zuletzt geändert von antje am Mo 17. Dez 2007, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße, Antje
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leser@tte
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Beitrag von leser@tte »

Bin auch 'abgemahnter Privatverkäufer' und habe mich im Schreiben der Rechtsanwältin über die Mehrwertsteuer gewundert, die ich doch garnicht verlangt habe.

Bin derzeit genervt und habe jetzt erstmal alle meine Bücher gelöscht, da ich nicht nachprüfen kann, ob davon etwas mglw. auf dem Index steht.

Ansonsten sende ich den Vordruck von booklooker nach Overath und harre der Dinge die da kommen oder auch nicht...
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

antje hat geschrieben:Ist bei mir so ähnlich: Schreiben vom 12.12., Stempel vom 06.12.
Darf ein Obergerichtsvollzieher denn einfach so Schreiben abstempeln, die auf ein späteres Datum datiert sind? Handelt er da nicht pflichtwidrig?
Gruß, terracotta
blokk
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Beitrag von blokk »

terracotta hat geschrieben: Darf ein Obergerichtsvollzieher denn einfach so Schreiben abstempeln, die auf ein späteres Datum datiert sind? Handelt er da nicht pflichtwidrig?
Die Frage habe ich mir auch gestellt und sie an die Beschwerdestelle weitergeleitet.
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antje
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Beitrag von antje »

terracotta hat geschrieben:
antje hat geschrieben:Ist bei mir so ähnlich: Schreiben vom 12.12., Stempel vom 06.12.
Darf ein Obergerichtsvollzieher denn einfach so Schreiben abstempeln, die auf ein späteres Datum datiert sind? Handelt er da nicht pflichtwidrig?
Tja - schon seltsam. Vielleicht erhält blokk eine Antwort, ist nämlich sehr oft der Fall, wie ich gelesen habe.
Viele Grüße, Antje
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