Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Zum Thema "jugendliche Testkäufer":
http://www.bundesregierung.de/nn_1516/C ... regpk.html
Zitat:
FRAGE: Herr Dr. Steg, wie beurteilt die Bundesregierung denn den Vorstoß eines koordinierten bürgerschaftlichen Engagements, wie ich es einmal nenne? Wir haben vorhin von Frau Bethge gehört, welche nicht ganz irrelevanten Gruppierungen sich für den Vorstoß von Frau von der Leyen ausgesprochen haben. Man kann das auch sehr gut koordinieren und seine Kinder selbst als Testkäufer losschicken, wohlgemerkt koordiniert mit dem entsprechenden Begleitpersonal. Das kann man dann schön festhalten, veröffentlichen und sagen, in welchen Geschäften welche Kinder was bekommen haben, sozusagen Testkäufe à la "Stiftung Warentest".
BETHGE: Ich will etwas dazu sagen: Diese Testkäufe sind gerade nicht möglich. Um es einmal klarzustellen: Testkäufe können nur von Amtspersonen durchgeführt werden, indem sie Jugendliche einsetzen, die diese Einkäufe tätigen. Das ist aber genau die Verschärfung. Wenn die Verbraucherzentrale losgeht und Testkäufe mit Jugendlichen tätigt oder wenn das vielleicht auch Journalisten machen, die in einer bestimmten Art und Weise recherchieren, dann ist genau das nicht erlaubt. Wir haben jetzt gerade darüber gesprochen, diese Ausnahme, dass Amtspersonen Jugendliche als Testkäufer einsetzen können, im Gesetz noch einmal klarzustellen. Es ist nicht möglich, dass Eltern oder irgendjemand anderes Jugendliche in ein Geschäft schicken, um beispielsweise hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Das ist eine Ordnungswidrigkeit.
(Zitatende)
http://www.bundesregierung.de/nn_1516/C ... regpk.html
Zitat:
FRAGE: Herr Dr. Steg, wie beurteilt die Bundesregierung denn den Vorstoß eines koordinierten bürgerschaftlichen Engagements, wie ich es einmal nenne? Wir haben vorhin von Frau Bethge gehört, welche nicht ganz irrelevanten Gruppierungen sich für den Vorstoß von Frau von der Leyen ausgesprochen haben. Man kann das auch sehr gut koordinieren und seine Kinder selbst als Testkäufer losschicken, wohlgemerkt koordiniert mit dem entsprechenden Begleitpersonal. Das kann man dann schön festhalten, veröffentlichen und sagen, in welchen Geschäften welche Kinder was bekommen haben, sozusagen Testkäufe à la "Stiftung Warentest".
BETHGE: Ich will etwas dazu sagen: Diese Testkäufe sind gerade nicht möglich. Um es einmal klarzustellen: Testkäufe können nur von Amtspersonen durchgeführt werden, indem sie Jugendliche einsetzen, die diese Einkäufe tätigen. Das ist aber genau die Verschärfung. Wenn die Verbraucherzentrale losgeht und Testkäufe mit Jugendlichen tätigt oder wenn das vielleicht auch Journalisten machen, die in einer bestimmten Art und Weise recherchieren, dann ist genau das nicht erlaubt. Wir haben jetzt gerade darüber gesprochen, diese Ausnahme, dass Amtspersonen Jugendliche als Testkäufer einsetzen können, im Gesetz noch einmal klarzustellen. Es ist nicht möglich, dass Eltern oder irgendjemand anderes Jugendliche in ein Geschäft schicken, um beispielsweise hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Das ist eine Ordnungswidrigkeit.
(Zitatende)
Hört sich gut an und ich will auch nicht unken aber die Frage sollte erlaubt sein:
Was wenn die dem Minderjährigen lediglich erlaubt haben nach erfolgter Bestellung von Pappi den Button "Bestellung abschicken" zu drücken so das der Minderjährige nicht sah was er bestellte, er hat ja nur gesehen das er etwas bestellt, aber eben nicht was es ist.
Was wenn die dem Minderjährigen lediglich erlaubt haben nach erfolgter Bestellung von Pappi den Button "Bestellung abschicken" zu drücken so das der Minderjährige nicht sah was er bestellte, er hat ja nur gesehen das er etwas bestellt, aber eben nicht was es ist.
(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 14:55, insgesamt 2-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
-- Albert Einstein
Man verbinde in einem Restaurant seinem minderjährigen Kind die Augen, sage es dürfe aus dem Glas vor ihm trinken, und verschweige ihm, dass Whisky drin ist. Anschließend gebe man dem Wirt eins auf dem Deckel, weil dort minderjährige Testpersonen Alkohol zu trinken bekommen.Mr.Manoon hat geschrieben:Hört sich gut an und ich will auch nicht unken aber die Frage sollte erlaubt sein:
Was wenn die dem Minderjährigen lediglich erlaubt haben nach erfolgter Bestellung von Pappi den Button "Bestellung abschicken" zu drücken so das der Minderjährige nicht sah was er bestellte, er hat ja nur gesehen das er etwas bestellt, aber eben nicht was es ist.
Yara
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- Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:57