So, dann wollen wir mal zum Gegenschlag ausholen. In den BL - AGBs steht ganz klar:Es gehe um den Jugendschutz, stellt Ehrhardt dar. Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt
Das heißt aus meiner Sicht: Die Verkäufer geniesen Vertrauensschutz, sie müssen sich darauf verlassen können dass die Käufer nicht Minderjährig sind; Die Testkäufer haben wissentlich falsche Angaben gemacht. Hier also keine Basis die Verkäufer zu belangen.3. Verkäufer oder Käufer bei booklooker/disklooker.de können nur voll geschäftsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind. Käufer und Verkäufer haben hinsichtlich der für die Transaktionen notwendigen Daten (Adresse, Preis, Zustand etc.) stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen
Die Frage ist nur: Wenn wir so argumentieren, fällt das nicht auf BL ab? weil ich mag nicht BL und deren GL in den Schmutz ziehen.