Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

"Schenkelmeer"... - sowas Schönes soll man nicht mehr verkaufen dürfen? Was macht dieser Bonner sogenannte Versandfachbuchhändler denn bloss, wenn er nicht versucht, (mehr oder weniger) unschuldige Antiquare reinzulegen. Einerseits kann er einem ja nur leid tun, dass er sowas braucht, andererseits müsste er aber auch mal ordentlich was auf die Nuss (welche auch immer) kriegen!
Weiss jemand, wie es sich in folgendem Fall verhält?: Ich bin professioneller Händler (stolzgeschwellte Brust) und habe das Buch, wegen dessen (wegen dem?) ich abgemahnt worden bin (WERTHER: Lore - das Liebesleben einer Berlinerin"; erotischer Privatdruck um 1920) nachweislich bereits im Sommer dieses Jahres verkauft, noch bevor lt. Spiegel Online der angebliche Wettberwerbshüter Renner (renne...! - oder bleib stehen und schau in den Spiegel!) aus Bonn sich Ende Juli als Medienhändler aller Art in Bonn registriert hat. Davor hat er angeblich Immobilien gehandelt. Ich habe lediglich vergesen, den Titel aus meinem Bestand zu streichen. Gilt die Abmahnung - abgesehen von den anderen bisher bekannten juristischen Zweifelhaftigkeiten - dann überhaupt???
Grüsse ausm Norden.


[quote="bücherwurm03"]ohh mensch, das ist ja ärgerlich. also mich könnt ihr dann in diese interessengemeinschaft mit aufnehmen.

folgendes buch wurde bei mir gekauf, vom eben besagten N.R. aus Bonn.


folgendes buch: Ray Kainen: Das Schenkelmeer !

teracotta kannst mal schauen, ob das indiziert ist ? obwohl ich jetzt annehmen muss ja, warum hätt der herr das sonst kaufen sollen ?

abmahnung ist jedoch noch nicht eingetroffen !

gruß bücherwurm03[/quote]
buch-villa
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Beitrag von buch-villa »

Mal ne Frage:

Wie kann es sein, dass wir wegen irgendwelchen Erotik-Stories abgemahnt werden und größere Versandhändler ohne mit der Wimper zu zucken, so etwas hier anbieten:

http://www.mail-order-kaiser.de/appDE/n ... c02d0a9d27

Ich will die jetzt nicht schlecht machen, ich frage mich nur, ob die Abmahnung wirklich rechtens sein KANN, wenn so etwas anscheinend erlaubt ist.

Da kann jeder 10-jährige auf Rechnung bestellen! Und beworben werden die Sachen ja mehr als deutliche und gut erkennbar.

Wo ist da noch ein Verhältnis. Wo leben wir hier eigentlich?
blokk
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Beitrag von blokk »

Meine Anfrage an das Ordnungsamt Overath:

Sehr geehrter Herr Müller,


heute las ich im Spiegel-Online einen Kommentar der in Ihrem Ort wohnenden RA Christine Ehrhardt zu ihrer umstrittenen Massenabmahnung. Frau Ehrhardt hat eine politische Funktion innerhalb der FDP. Umso mehr erzürnt es mich, dass sie sich wissentlich über den Willen der Bundesregierung hinweg setzt und damit auch noch öffentlich prahlt.

Frau Ehrhardt sage im Interview mit einem Spiegel-Reporter : ?...Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt. ...?

Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html



?... FRAGE: Herr Dr. Steg, wie beurteilt die Bundesregierung denn den Vorstoß eines koordinierten bürgerschaftlichen Engagements, wie ich es einmal nenne? Wir haben vorhin von Frau Bethge gehört, welche nicht ganz irrelevanten Gruppierungen sich für den Vorstoß von Frau von der Leyen ausgesprochen haben. Man kann das auch sehr gut koordinieren und seine Kinder selbst als Testkäufer losschicken, wohlgemerkt koordiniert mit dem entsprechenden Begleitpersonal. Das kann man dann schön festhalten, veröffentlichen und sagen, in welchen Geschäften welche Kinder was bekommen haben, sozusagen Testkäufe à la "Stiftung Warentest".

BETHGE: Ich will etwas dazu sagen: Diese Testkäufe sind gerade nicht möglich. Um es einmal klarzustellen: Testkäufe können nur von Amtspersonen durchgeführt werden, indem sie Jugendliche einsetzen, die diese Einkäufe tätigen. Das ist aber genau die Verschärfung. Wenn die Verbraucherzentrale losgeht und Testkäufe mit Jugendlichen tätigt oder wenn das vielleicht auch Journalisten machen, die in einer bestimmten Art und Weise recherchieren, dann ist genau das nicht erlaubt. Wir haben jetzt gerade darüber gesprochen, diese Ausnahme, dass Amtspersonen Jugendliche als Testkäufer einsetzen können, im Gesetz noch einmal klarzustellen. Es ist nicht möglich, dass Eltern oder irgendjemand anderes Jugendliche in ein Geschäft schicken, um beispielsweise hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. ...?

Quelle : http://www.bundesregierung.de/nn_1516/C ... regpk.html

In dieser Pressekonferenz ging es um das Einsetzen von Jugendlichen zu Testkäufen. Frau Ehrhardt setzte nach eigenem Bekunden Kinder ein.

Teilen sie mir bitte mit, was sie zu dieser Mißachtung deutschen Rechts zu tun gedenken.


Mit freundlichen Grüßen
Bruno Krämer



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Karla
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Beitrag von Karla »

blokk hat geschrieben:
Rechte auf das Copyright werden nicht erhoben.
Dann will ich jetzt mal mit dem Gedanken ins Bett gehen, einen ähnlichen Text morgen ans JA von Bonn zu senden.....
Wimbauer Buchversand
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Beitrag von Wimbauer Buchversand »

... die Frage ist berechtigt und ich stellte sie mir heute auch, als ich spasseshalber die Erotika bei Mail-Order-Kaiser im Printkatalog durchschaute, da ist gar keine Altersbeschränkung angegeben...

Auch fragt sich, warum indizierte Titel problemlos bei Amazon angeboten werden können, und das gar nicht mal bei Erotica, sondern bei Handbüchern für den Bau von Sprengfallen und Bomben, die auf dem Index stehen. Ich habe das Buch bei einem Ankauf gehabt und habe es mit gutem Grund nicht in mein Antiquariat übernommen. Ich meine das hier:

http://www.amazon.de/gp/product/B0000BH ... -1&seller=

Dass das Buch bei Amazon im Onlinekatalog ist finde ich bedenklicher als irgendwelche 80er Jahre Erotica.

Soweit meine unmassgebliche Meinung.
Gruss,
Tobias Wimbauer | Wimbauer Buchversand
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Es gehe um den Jugendschutz, stellt Ehrhardt dar. Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt. Darunter seien "zahlreiche pornografische Schriften" und Titel wie "Anleitung zum Selbstmord" und "Das definitive deutsche Hanfhandbuch" gewesen. Ehrhardt: "Wir meinen: Auch eine hundert Jahre alte Anleitung zum Selbstmord gehört nicht in Kinderhand."
...so äußert sich Frau Ehrhardt bei Spiegel Online. Damit bestätigt sie in einem weiteren Punkt die Unzulässigkeit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Das UWG ist nämlich nicht zur Durchsetzung des Jugendschutzes vorgesehen.

Wenn Frau Ehrhardt die negativen Feststellungsklagen gegen ihre Mandantin gewinnt, gebe ich eine Kiste Maggi aus.

Musterschreiben an Frau Ehrhardt auf Seite 38
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

[Auch fragt sich, warum indizierte Titel problemlos bei Amazon angeboten werden können, und das gar nicht mal bei Erotica, sondern bei Handbüchern für den Bau von Sprengfallen und Bomben, die auf dem Index stehen. Ich habe das Buch bei einem Ankauf gehabt und habe es mit gutem Grund nicht in mein Antiquariat übernommen. Ich meine das hier:

http://www.amazon.de/gp/product/B0000BH ... -1&seller=

Wenn du Amazon abmahnst mußt du den Gerichtssal wahrscheinlich mit erheblichen Anbauten versehen damit die Anwälte von Amazon da alle reinpassen. :lol: [quote][/quote]
buch-villa
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Beitrag von buch-villa »

Mal ganz ehrlich jetzt. Das sind doch wohl viel krassere Bücher als die, die wir angeboten haben. Macht das ganze Index-System da überhaupt Sinn?

Wasn Schwachsinn sag ich da nur.

Da werden sogar Genitalien in Großaufnahmen gezeigt, und wie gesagt, da ist auch kein Alterscheck. Jeder kann da aur Rechnung bestellen. Diesen Händler gibt es auch schon lange.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Zuletzt geändert von jessikaxxl am Di 18. Dez 2007, 00:42, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
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Beitrag von blokk »

jessikaxxl hat geschrieben:viewtopic.php?t=4440&postdays=0&postorder=asc&start=555

Musterschreiben an Christine Ehrhardt
Der Zusammenhang wird mir nicht klar
Wimbauer Buchversand
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Beitrag von Wimbauer Buchversand »

Mr.Manoon hat geschrieben:Wenn du Amazon abmahnst mußt du den Gerichtssal wahrscheinlich mit erheblichen Anbauten versehen damit die Anwälte von Amazon da alle reinpassen. :lol:
ach ne :))

Aber mit kleinen Antiquaren kann man das ja machen .... Interessant finde ich übrigens die auf Spiegel-Online zitierte Äusserung von Frau Ehrhardt, dass man eben überprüfen müsse, ob die Titel indiziert seien usw. Das ist das alte Problem mit vorzensur und Nachzensur. Bei der Vorzensur weiss man wenigstens von vornherein, wo man dran ist.

Ich habe hier 60.000 Bücher in den Regalen (davon 22.tsd z.Zt. online) - wie soll ich die denn alle eigenhändig abprüfen? Das Problem ist ja bei den abgemahnten Titeln, dass die alle im Billigbereich waren, das rechnet sich doch gar nicht. Vor allem weil das nicht eben Titel waren, bei denen man stutzig wird. Ich habe ein Buch mit dem Titel "Feuchte F***en" von alleine und ohne Überprüfung aussortiert, weil ich davon ausgehen konnte, dass ich das nicht anbieten darf, zumal die Bilder explizit waren...., ich bin also für die Rubrik "gesunder Menschenverstand" auch nicht zu doof.-

Aber z.B. bei Goodbye Janette von Harold Robbins? Von Robbins habe ich bei Nachlassankäufen oft eine halbe Kiste dabei, die ich dann kistenweise über eBay verkaufe, weil Robbins mir hier nur Platz frisst und sich für die gefressenen Regalmeter zu wenig verkauft. Bei einem Massenautor wie Robbins komme ich doch nicht auf die Idee, dass da eine Version eines Titels indiziert ist?! Hätte ich Robbins noch im Programm, dann hätte ich Janettchen auch gelistet und wäre nicht auf die Idee gekommen, nach Indizierungen zu fahnden.

Guts Nächtle rundum,
tw
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

selber gelöscht
Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
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Beitrag von blokk »

Mr.Manoon hat geschrieben: Wenn du Amazon abmahnst mußt du den Gerichtssal wahrscheinlich mit erheblichen Anbauten versehen damit die Anwälte von Amazon da alle reinpassen. :lol:
Off-topic, manoon. Es wurde nicht BL abgemahnt, sondern die privaten und gewerblichen Händler.
Und ich möchte mal stark bezweifeln, ob amazon im Fall der Fälle die gleiche Unterstützung bietet wie BL
harrys-world
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Beitrag von harrys-world »

[quote="Karla"][quote="Wimbauer Buchversand"]Dass die Laune bei mir in den letzten Tagen nicht eben gut war, wird bei Euch nicht anders gewesen sein, aber es war gut zu sehen, dass hier konstruktiv an die ärgerliche Sache gegangen wird - und das half, die Laune auf ein sachliches Ärgern herabzulindern ...
[/quote]

Nicht nur das: Ich fühle mich als Abgemahnter in verdammt guter Gesellschaft. :D

Habe heute abend auch meine örtliche IHK und die DIHK in Berlin mit Abmahnungsfax gefüttert.[/quote]




Sehe ich auch so

werde morgen (heute) eine Kopie der Abmahnung an die DIHK Berlin an die Kanzlei von booklooker schicken und habe bereits eine Abfrage an die Bundeprüfstelle geschickt

Außerdem habe ich indirekt den FOCUS kontaktiert

Das Buch um das es geht ist ein Fantasy-Roman von
John Norman: Die Jäger von Gor
aus dem Heyne Verlag


ES WÄRE GUT WENN DIES ALLE BETROFFENEN SO MACHEN WÜRDEN - UM ETWAS ZU ERREICHEN

Ich finde den Einsatz von Daniela Franitza (SF-Fundgrube) vorbildich und schliesse mich dem Zitat Berthold Brechts (erstmals erwähnt von biznbux in diesem Zusammenhang) an


[b]Wo Unrecht Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht ! (Bertolt Brecht)[/b]





Gruß
Harry
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