Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Auch als Gewerbetreibender kostet die Liste EUR 12,00. Habe sie ebenfalls bestellt. Zumindest die Bundesprüpfstelle profitiert von der Sache, die Verkaufszahlen ihres Heftchens dürften rapide in die Höhe steigen!
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...die meisten Beiträge in diesem Forum laufen am eigentlichen rechtlichen Sachverhalt der Sache vorbei und spiegeln allenfalls den Frust über eine solche Abmahnung wider. Wie ich bereits gesagt habe, als ich mich im Forum hier angemeldet habe, sehe ich die Pressebeteiligung eher zwiespältig.

Die Abmahner muß man mit kühlem Kopf und ohne Schnörkel verarzten.

Musterbrief an Christine Ehrhardt
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
Beiträge: 432
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Beitrag von jessikaxxl »

...wie gesagt bin ich nicht gegen die Pressebeteiligung, denn z.B. im Spiegel Interview hat Ehrhard einen kapitalen Fehler gemacht, den sie wahrscheinlich (zunächst) nicht einmal bemerkt hat.

Strafanzeigen wegen des Verdachts des versuchten Betrugs seh ich hier unbedenklich.

Musterbrief an Christine Ehrhardt
kandy
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Beitrag von kandy »

jessikaxxl hat geschrieben:Musterbrief an Christine Ehrhardt
Bitte nochmal ganz praktisch, alles als Frage gedacht.

1. Ich zweifle die Aktivlegitimation an.
a) der Mitbewerberstatus wird nicht nachgewiesen - die Abmahnung ist für mich erledigt.
b) der Nachweis wird erbracht - ich gebe eine modifizierte Unterlassungserklärung nur für diesen einen Titel ab, natürlich bis 28.12. an die WBZ, mit Kopie an E.

2. Es folgen möglicherweise Kosten in welcher Höhe?
a) Die angefallenen Kosten von ca. 800,00 Euro, da ich mich ja "schuldig" bekannt habe.
b) Vertragsstrafe, falls ich genau diesen einen Titel wieder bewerbe.
jessikaxxl
Beiträge: 432
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Beitrag von jessikaxxl »

2. Es folgen möglicherweise Kosten in welcher Höhe?
a) Die angefallenen Kosten von ca. 800,00 Euro, da ich mich ja "schuldig" bekannt habe.
...eben nicht! Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung "rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" wird der wettbewerbsverstoß eben nicht anerkannt. Die Gegenseite müßte dann einen Schadensersatzprozeß führen, in dem der Streitwert gerade mal 800 Euro betrüge, nämlich die Forderung aus der zugrunde liegenden Kostennote. In diesem Verfahren müßte zunächst geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt war. War sie das nicht, bestünde natürlich auch kein Erstattungsanspruch.

Das Problem ist, daß hier viel Halbwissen unter die Nichtwissenden verteilt wird und dadurch ein Chaos entsteht, das bei vielen Betroffenen zu Bauchschmerzen führt.

Musterbrief an Christine Ehrhardt
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Auf Unwissenheit hofft ja die Gegenseite und voreilige Handlungen!
kandy
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Beitrag von kandy »

jessikaxxl hat geschrieben:Das Problem ist, daß hier viel Halbwissen unter die Nichtwissenden verteilt wird und dadurch ein Chaos entsteht, das bei vielen Betroffenen zu Bauchschmerzen führt.
Vollkommen richtig. Deshalb bat ich nochmal um Aufklärung. Vielen Dank!!!
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

@jessikaxxl Du sagst, E hat im Spiegelinterview einen Fehler gemacht.

Wenn ich ehrlich bin, weiß ich als Leihe nicht mal welchen. Denn es gibt 3 Punkte, die für mich eigenartig klingen. (Angefangen mit der sogenannten Massenabmahnung, die sie fast zugibt, über die Kinder, bis hin zu einer Formulierung in der wir-Form.)

Ich vertraue Dir, du hast schon viel kluge Worte geschrieben.
Aber: Hilft uns das? Kann sie nicht hinterher abstreiten, das gesagt zu haben?
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
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Beitrag von blokk »

blokk hat geschrieben:Meine Anfrage an das Ordnungsamt Overath:

Sehr geehrter Herr Müller,


heute las ich im Spiegel-Online einen Kommentar der in Ihrem Ort wohnenden RA Christine Ehrhardt zu ihrer umstrittenen Massenabmahnung. Frau Ehrhardt hat eine politische Funktion innerhalb der FDP. Umso mehr erzürnt es mich, dass sie sich wissentlich über den Willen der Bundesregierung hinweg setzt und damit auch noch öffentlich prahlt.

Frau Ehrhardt sage im Interview mit einem Spiegel-Reporter : ?...Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt. ...?

Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html



?... FRAGE: Herr Dr. Steg, wie beurteilt die Bundesregierung denn den Vorstoß eines koordinierten bürgerschaftlichen Engagements, wie ich es einmal nenne? Wir haben vorhin von Frau Bethge gehört, welche nicht ganz irrelevanten Gruppierungen sich für den Vorstoß von Frau von der Leyen ausgesprochen haben. Man kann das auch sehr gut koordinieren und seine Kinder selbst als Testkäufer losschicken, wohlgemerkt koordiniert mit dem entsprechenden Begleitpersonal. Das kann man dann schön festhalten, veröffentlichen und sagen, in welchen Geschäften welche Kinder was bekommen haben, sozusagen Testkäufe à la "Stiftung Warentest".

BETHGE: Ich will etwas dazu sagen: Diese Testkäufe sind gerade nicht möglich. Um es einmal klarzustellen: Testkäufe können nur von Amtspersonen durchgeführt werden, indem sie Jugendliche einsetzen, die diese Einkäufe tätigen. Das ist aber genau die Verschärfung. Wenn die Verbraucherzentrale losgeht und Testkäufe mit Jugendlichen tätigt oder wenn das vielleicht auch Journalisten machen, die in einer bestimmten Art und Weise recherchieren, dann ist genau das nicht erlaubt. Wir haben jetzt gerade darüber gesprochen, diese Ausnahme, dass Amtspersonen Jugendliche als Testkäufer einsetzen können, im Gesetz noch einmal klarzustellen. Es ist nicht möglich, dass Eltern oder irgendjemand anderes Jugendliche in ein Geschäft schicken, um beispielsweise hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. ...?

Quelle : http://www.bundesregierung.de/nn_1516/C ... regpk.html

In dieser Pressekonferenz ging es um das Einsetzen von Jugendlichen zu Testkäufen. Frau Ehrhardt setzte nach eigenem Bekunden Kinder ein.

Teilen sie mir bitte mit, was sie zu dieser Mißachtung deutschen Rechts zu tun gedenken.


Mit freundlichen Grüßen
Bruno Krämer



Rechte auf das Copyright werden nicht erhoben.

Soeben erhielt ich die Antwort vom Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Krämer!

Ich bedanke mich für Ihre Informationen.
Über das von mir Veranlasste werde ich Sie unaufgefordert informieren.


Mit freundlichen Grüßen



gez. Hans Herbert Müller

Stadtverwaltung Overath
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Hauptstraße 29
51491 Overath
blokk
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Beitrag von blokk »

Yumo hat geschrieben:Ich denke, wir sollten uns mit öffentlichen Antworten über mögliche Fehler der Gegenseite zurückhalten (Feind liest [möglicherweise] mit). Wozu sollten wir ihn darauf auch noch hinweisen?

Das die Gegenseite von Anfang an mitgelesen hat, können wir wohl vorrausetzen.
Ich nehme sogar an, dass Tante Chistine gerade deshalb so konfuß daher geredet hat. Sie hat hier eine Herde meckender Schafe erwartet, die man mal eben barbieren kann. Statt dessen findet sie sich in einem Rudel wilder Böcke wieder, die sich vor dem Messer zu wehren wissen.

Es hat schon seinen Grund, warum das Trio auf einmal nicht mehr erreichbar ist.
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Gegenseite: Weniger reden,weniger Fehler..............
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Es ist doch Sinn der Sache das man sich in einem Fourm trifft und diskutiert, eben weil man Unwissend oder Halbwissend ist.
Wenn ich das alles wüßte würde ich meine Briefe schreiben und fertig.
Ich für meinen Teil sage das ja auch, das ich Laie bin.
Einiges was ich hier gepostet habe ist nicht richtig oder nur halb richtig.
Zum Glück wurde das dann ja von den Anderen verbessert oder richtiggestellt.
Nach und nach kristallisiert sich ja nun auch heraus wie es ist und was zu tun ist.
Wenn man das hier alles mal aufmerksam durchliest kann man sich bereits ein Bild machen mit dem man arbeiten kann.
Das ist doch ein echter Erfolg.
Ob die Gegenseite nun mithört oder nicht, das erfahren die doch eh wenn denen die ganzen Antworten ins Haus flattern, das erste Mal machen die das auch nicht.
zorro
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 23:34

Beitrag von zorro »

ich habe inzwischen die IHK Bonn erreicht.

Eine Mail mit der Abmahnung hingeschickt.

Für Herrn Langer waren die schon hier aufgeführten Fakten wichtig.

Natürlich Wortlaut der Abmahnung.

Handelt es sich hier überhaupt um einen Mitbewerber

Laut seiner Aussage arbeiten die IHK's gemeinsam und rege, um hier so schnell wie möglich Klarheit zu verschaffen

Es sind bisher noch keine 50 Mitabgemahnten in der Liste eingetragen.
:evil:
Das wundert mich etwas
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