Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Yumo hat geschrieben:... , als von "seriösen" Antiquariaten Preise zu akzeptieren, die den Wert der Bücher nicht spiegeln, sondern, "Abzocke" sind, hier nicht die Rechtsanwälte, sondern die ehrenwerten AntiquarInnen."

Genau diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Ich lebe in einer Großstadt, in der es zahlreiche Antiquariate gibt. Wenn überhaupt Interesse bekundet wurde, dann wurden fast nur Preise geboten, die für mich inakzeptabel waren. (Ich hatte mich zuvor auf BL kundig gemacht, welche Preise hier durchschnittlich für die Bücher genommen werden.) Die von mir angebotenen Bücher waren weder Massenware, noch in schlechtem Zustand.
Hm ... ich bin erst 11 Jahre im Antiquariatsgeschäft. Wenn ich solche Debatten im Laden hatte, dann gab es ein lukratives Angebot von mir. Ich habe den Leuten einfach vorgeschlagen, auf meinen 100 qm für 10 EUR pro Tag einen Tisch zu mieten und die Bücher selbst anzubieten. Nach kurzem Überlegen haben einige dann verstanden, wie ich das gemeint hatte.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

entf
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Dawson
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And Now For Something Completely Different

Beitrag von Dawson »

68.000 (!) Zugriffe in 8 Tagen sagt mir eins: Something is rotten in Overath. :mrgreen:
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

jessikaxxl hat folgendes geschrieben:
...Leute habt ihr eigentlich keine Geduld, bis die Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnungen gerichtlich bestätigt wurde?
(...)

Wie lange kann denn sowas dauern ?
...wenn die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen und bekommen sollte, würde man diese mit einem Widerspruch angreifen. Dann kommt es zur mündlichen Verhandlung, die in Verfügungssachen relativ kurzfristig terminiert wird (2-4 Wochen). Gegen ein Urteil im Widerspruchsverfahren ist die Berufung zum OLG möglich.

Wenn jemand eine solche Verfügung bekommen sollte, passiert auch nicht viel, denn die Verstöße sind wohl sowieso abgestellt. Die Gerichte prüfen solche Verfügungsanträge kaum tiefschürfend. Wenn der Antrag schlüssig erscheint, wird eine solche Verfügung recht schnell erlassen. Ob sie Bestand hat, ist eine ganz andere Frage - ich bin da jedenfalls mehr als skeptisch.

Würde man die Sache über eine negative Feststellungsklage klären lassen, dauert das deutlich länger. Die Verfahrensdauer ist zudem bei den einzelnen Landgerichten sehr unterschiedlich.

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

jessikaxxl hat geschrieben:
jessikaxxl hat folgendes geschrieben:
...Leute habt ihr eigentlich keine Geduld, bis die Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnungen gerichtlich bestätigt wurde?
(...)

Wie lange kann denn sowas dauern ?
...wenn die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen und bekommen sollte, würde man diese mit einem Widerspruch angreifen. Dann kommt es zur mündlichen Verhandlung, die in Verfügungssachen relativ kurzfristig terminiert wird (2-4 Wochen). Gegen ein Urteil im Widerspruchsverfahren ist die Berufung zum OLG möglich.

(...)
Würde man die Sache über eine negative Feststellungsklage klären lassen, dauert das deutlich länger. Die Verfahrensdauer ist zudem bei den einzelnen Landgerichten sehr unterschiedlich.

(...)
Also, wenn ich Dich recht verstehe, dann kann das noch recht lange dauern, bis "die Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnungen gerichtlich bestätigt wurde".
Dann muß ich, bei allem Respekt für Deine unermüdliche und von mir als echte Bereicherung empfunde Forenarbeit , Deine Eingangsfrage verneinen.

Oder bejahen ?

Auf jeden Fall fehlt mir ganz persönlich in der Tat dafür die Geduld.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Auf jeden Fall fehlt mir ganz persönlich in der Tat dafür die Geduld.
...wenn´s an der Geduld hapert - vielleicht geht es wenigstens mit Vernunft!
Buch-Manie
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Beitrag von Buch-Manie »

Servus,

nachdem es hier nun etwas ruhiger geworden ist möchte ich die Gelegenheit für ein herzliches Dankeschön nutzen: Danke also an alle die vielfältige erhellende Infos beisteuern, danke an booklooker für die schnelle Reaktion und Unterstützung, und danke auch an diejenigen die manch "dumme" Frage gestellt haben, die auch mir vorher unklar war - alleine auf mich gestellt wäre ich wahrscheinlich verzweifelt, hätte möglicherweise sogar kapituliert...

Ich bin Privatanbieter, habe schon vor Jahren als Käufer! booklooker entdeckt und dann (nach ersten frustierenden Versuchen bei einer bekannten Auktionsplattform) begonnen, meine Bücherkisten nicht mehr sonntagmorgens zu unchristlichen Zeiten auf den Flohmarkt (und anschliessend dann - meist unwesentlich dezimiert wieder nachhause) zu schleppen, sondern bei booklooker einzustellen.

Meine Angebote bei booklooker habe ich 5 Minuten nach Erhalt der Abmahnung sofort gelöscht, weil ich die Gründe und Folgen der Abmahnung zu diesem Zeitpunkt noch in keinster Weise einschätzen konnte. Ich habe die Angelegenheit den BL-Anwälten übertragen und hoffe, dass jeder Betroffene inzwischen für sich eine Entscheidung getroffen hat. Ob ich später wieder Bücher anbieten werde weiß ich noch nicht, denn obwohl jetzt eine Filterfunktion für indizierte Bücher vorhanden ist, wird das Anbieten von Büchern ja doch weiterhin mit Risiken behaftet sein. Offensichtlich können ja Bücher aller Gebiete und unabhängig vom Erscheinungsdatum zukünftig betroffen werden. Und wie man das mit einer vierteljährlich aktualisierten Liste bewerkstelligen kann, soll mir mal einer erklären... Ich hoffe nur dass möglichst bald endlich etwas Entscheidendes an dieser Abmahnpraxis geändert wird.

Danke nochmal & Frohe Weihnachten (ein paar eventuelle Mitleser aus verständlichen Gründen ausgenommen)
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

jessikaxxl hat geschrieben:
Auf jeden Fall fehlt mir ganz persönlich in der Tat dafür die Geduld.
...wenn´s an der Geduld hapert - vielleicht geht es wenigstens mit Vernunft!
Mit Vernunft gehe ich ja an die Sache heran.

Bei Bedarf kann ich mich ja hier mal äussern, wie mich diese ganze Sache rein emotional betrifft, selbstverständlich unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift.

Soll ich ?
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hanischu
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Beitrag von hanischu »

biznbux hat geschrieben: Bei Bedarf kann ich mich ja hier mal äussern, wie mich diese ganze Sache rein emotional betrifft, selbstverständlich unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift.

Soll ich ?
Mach mal, aber Besuche im Mondschein gibt es nur bei beleuchteter Hausnummer. :D
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

hanischu hat geschrieben:
biznbux hat geschrieben: Bei Bedarf kann ich mich ja hier mal äussern, wie mich diese ganze Sache rein emotional betrifft, selbstverständlich unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift.

Soll ich ?
Mach mal, aber Besuche im Mondschein gibt es nur bei beleuchteter Hausnummer. :D
Okay, ich bringe die Kinder ins Bett, koche eine Kanne Tee und dann leg ich los.

Bis dann
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Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

Buch-Manie hat geschrieben:Ob ich später wieder Bücher anbieten werde weiß ich noch nicht, denn obwohl jetzt eine Filterfunktion für indizierte Bücher vorhanden ist, wird das Anbieten von Büchern ja doch weiterhin mit Risiken behaftet sein.
Also ich denke nicht, daß in der Zukunft sich derartiges wiederholt. Auch beim Verkauf auf dem Flohmarkt ist es denkbar, daß Dir ein Passant vorwirft, ein indiziertes Buch verkaufen zu wollen, wenn Du es denn haben solltest.

Was Booklooker betrifft, so haben wir die Filterfunktion, die tagesaktuell sein wird. Wenn Du Deine Titel richtig abschreibst und in das Feld eingibst, werden indizierte Titel nicht übernommen. Von daher wird der Verkauf über Booklooker sicherer als der Verkauf auf dem Flohmarkt. Im übrigen bin ich mir auch sicher, daß sich Abmahnungswillige nach dieser Geschichte zukünftig sehr vorsehen werden. Booklooker mit seiner Mehrheit unbedarfter Hausfrauen, Klein- und Kleinsthändler, das ganze kurz vor Weihnachten oder während der Sommerferien, wäre nach meiner Ansicht ein gelungener Spaß für jemanden gewesen, der sich schnell ein paar Euro nebenbei hätte verdienen wollen. (Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Konjunktiv im letzten Satz!) Hätte ICH ein Zeichen setzen wollen, hätte ich mir andere Plattformen ausgewählt.

Ich denke aber auch, daß wir aus der Geschichte lernen sollten und größtenteils gelernt haben. Am Einband oder am Titel kann man bei 99% aller Bücher schon mißtrauisch werden und Zweifel hegen, ob sich diese als öffentliches Angebot eignen. Unabhängig von eigenen Grundwerten sollten wir zur Kenntnis nehmen, daß es einen Index gibt und Vorsicht walten lassen.

Um abschließend kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: Ich halte einen Index prinzipiell für notwendig. Ob die Liste in der bestehenden Form richtig ist und wie es gehandhabt wird mit der Veröffentlichung, ist eine andere Frage. Zu dieser sich zu äußern ist aber hier und heute nicht notwendig. Wichtig ist, daß Du Dich ebensowenig wie andere mutlos machen läßt.
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten



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el

Beitrag von el »

Also ich denke nicht, daß in der Zukunft sich derartiges wiederholt.
oh doch, das wird sich wiederholen. nicht sofort aber mit sicherheit in einigen Jahren. Und sei es weil einer Merkt dass wir alle ein Komme in unseren AGBs vergesen haben (überspitzt dargestellt)

Und noch was zu den möchtegernoberlehrern: Hausrecht hat hier BL, niemand anders, und hat er auch noch so einen großen Beitrag für die Gemeinschaft geleistet, hat das Recht wer hier was zu posten hat. schade dass immer mehr leute auf die idee kommen ein solches Recht zu haben.. mehr hab ich dazu nicht mehr zu sagen.
Yara
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Beitrag von Yara »

el hat geschrieben: Und noch was zu den möchtegernoberlehrern: Hausrecht hat hier BL, niemand anders, und hat er auch noch so einen großen Beitrag für die Gemeinschaft geleistet, hat das Recht wer hier was zu posten hat. schade dass immer mehr leute auf die idee kommen ein solches Recht zu haben.. mehr hab ich dazu nicht mehr zu sagen.
Hallo el,

es geht nicht darum, wer hier was zu sagen hätte (traurig wenn's so rüberkommt) sondern lediglich darum, dass man sich im Rahmen des Ganzen betrachtet mit der ein oder anderen Äusserung oder Aktion unter Umständen keinen Gefallen tut.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

... vielleicht können wir uns ja bis zum 27.12. die Zeit mit eine paar Späßchen vertreiben, falls wir nicht durch diverse Weihnachtsfeiern dabei unterbrochen werden ... Beiträge zum Thema: "Es wurde ja alles was wichtig ist bereits geschrieben, aber noch nicht von mir" werden sich ja totzdem nicht vermeiden lassen ...
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