Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Versuchs doch mal im Forum für Leute die gerade nichts anderes zu tun haben.... :lol: :lol: :lol: :lol:
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

hanischu hat geschrieben:
biznbux hat geschrieben: Bei Bedarf kann ich mich ja hier mal äussern, wie mich diese ganze Sache rein emotional betrifft, selbstverständlich unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift.

Soll ich ?
Mach mal, aber Besuche im Mondschein gibt es nur bei beleuchteter Hausnummer. :D
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Yumo
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Beitrag von Yumo »

http://www.abmahnpraxis.de/2007/12/19/a ... ung-droht/
Zitat daraus:
"Bei der Anzahl der Abgemahnten bleibt der Eindruck nicht aus, dass es hier um das Kassieren der Vertragsstrafe geht, die gerade bei größeren Buchbeständen mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung fällig würde, wenn auch nur ein indiziertes Buch im Angebot des Buchhändlers auftaucht. Man stelle sich das so vor: Man mahnt 300 Buchhändler (oder mehr) ab, setzt ein, zwei Hilfskräfte zur Überprüfung der kommenden Angebote ein - und wenn einem der Abgemahnten ein Titel durchrutscht, werden 5.100 Euro fällig. Das könnte sich richtig lohnen?"
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Eine UE umfasst im Grunde auch im Kern gleichartige Verletzungshandlungen, so dass das Angebot eines anderen Index-Buchtitels die Zahlung einer Vertragsstrafe auslösen kann. Man muss sich also sehr gut überlagen, ob man vor diesem Hintergrund sich auf eine Zurückweisung der Abmahnung beschränkt und das Risiko einer einstweiligen Verfügung eingeht.
Kann da jemand Auskunft geben, das Schreiben ist vor einigen Seiten hier gepostet worden, die UE bezog sich auf den >einen< angemahnten Titel.
Obwohl ich die UE nur für einen Titel abgebe erstreckt sich diese im Kern auf weitere ?
...das inrterpretierst Du falsch. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag. Wenn er konkret formuliert wird, ist er auch konkret (also z.B. auf ein einziges Buch bezogen) auszulegen.

Der Punkt, der hier aber gemeint ist, ist der, ob die Unterlassungserklärung, bezogen auf das ganz konkrete Buch, ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen.

Ich wiederhole mich: Ich persönlich würde in keinem Fall eine UE gegenüber Renner abgeben, sondern, wenn überhaupt, der WBZ gegenüber.


Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt
Zuletzt geändert von jessikaxxl am Do 20. Dez 2007, 23:32, insgesamt 2-mal geändert.
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben: Kann da jemand Auskunft geben, das Schreiben ist vor einigen Seiten hier gepostet worden, die UE bezog sich auf den >einen< angemahnten Titel.
Obwohl ich die UE nur für einen Titel abgebe erstreckt sich diese im Kern auf weitere ?
Die der Abmahnung beigefügte oder die modifizierte Unterlassungserklärung, die im Fall der Fälle abzugeben wäre, wobei dann auch nicht klar wäre, welche modifizierte Unterlassungserklärung Du nun meinst?
Wobei zudem verschiedene andere Faktoren in dem aktuellen Fall noch eine Rolle spielen.

Auch wenn ich mich wiederhole und es dem ein oder anderen aufstossen mag: manch eine/r sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Daher der erneute Hinweis, die notwendigen Schritte zu unternehmen und sich dann wieder anderen wichtigen Dingen zuzuwenden, bis ggf. weiterer Handlungbedarf besteht. Niemand kann jetzt und hier sämtliche Eventualitäten für jegliche Vorgehensweise voraussagen. Inwieweit verschiedene Gesetzestexte im aktuellen Fall wie ausgelegt werden könnten spielt nur dann eine Rolle, wenn es überhaupt soweit kommt.

Yara
as006
Beiträge: 66
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 12:04

Beitrag von as006 »

Ich bin relativ spät ins Forum gegangen, da ich anfangs nichts davon wußte.
Auch wenn meine wenigen Beiträge nicht viel gebracht haben, ich fühle mich hier in guter Gesellschaft. Und auch wenn ich nicht jedermanns Meinung ausnahmslos geteilt habe, möchte ich Euch meine hohe Anerkennung aussprechen.
Ganz besonders denjenigen, die mit fundiertem Wissen und Ratschlag ein Gefühl von Beruhigung verbreiten konnten. Mir hat das stundenlange Studium dieser Seiten bisher sehr weitergeholfen. Vielen Dank !!!

Ein Wort zu indizierter Ware:
Wir alle hier sind erwachsene Menschen und wenn jemand diesen indizierte Schweinekram liest, soll er dies tun. Ich habe etliche davon gelesen und es gibt wie bei allem gute und schlechte Werke.
Immerhin stellen viele dieser indizierten Schriften Weltliteratur dar, die in anderen EU-Ländern frei verkäuflich sind. Und manche davon sind in einer künstlerischen Art geschrieben, wie es heute kein Schriftsteller mehr vermag.

Käufer und Leser dieser Ware sind sicher keine Minderjährigen. Wenn ich mich über die Pisa-Studien aufklären lasse, würden viele davon das Geschriebene gar nicht verstehen.
Na gut, so krass ist die Sache nicht. Aber alles was da geschrieben ist, gibt es gratis im WorldWideWeb, und dies in Bild und Ton.
Wer ist denn interessiert, erotische Schriften zu lesen? Eher Personen gesetzteren Alters, die aus einer Zeit kommen, als das Buch noch das führende Medium am Markt war. Leseratten, die an Schrift interessiert sind, und nicht an Bildern.
Obszöne Worte oder Sätze, die von uns abgelehnt wurden, ist für die heutige Jugend doch der Sprachgebrauch. Diese Ausdrucksweise hat sich die junge Generation nicht aus der Belletristik geholt.
Man kann nicht alles so sehen, wie man es uns vormacht.

Zum Ende des Tages würde mich noch interessieren, was heute passiert ist.
Kohagie, weißt Du noch nichts von dem heuteigen Parteitreffen.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
Epidot
Beiträge: 3
Registriert: Mi 19. Dez 2007, 17:49

Beitrag von Epidot »

Bücherwurm14167 hat geschrieben: Was Booklooker betrifft, so haben wir die Filterfunktion, die tagesaktuell sein wird. Wenn Du Deine Titel richtig abschreibst und in das Feld eingibst, werden indizierte Titel nicht übernommen.
Das ist richtig, und ich finde es sehr gut, wie intensiv man sich bei Booklooker um die Sache kümmert. Nur ist das mit den indizierten Büchern leider nicht so einfach, weil jugendgefährdende Bücher unter Umständen gar nicht auf der Liste auftauchen, wie ich jetzt erfahren habe.

Ich hatte mich vor einigen Tagen per E-Mail bei der Bundesprüfstelle nach einen bestimmten Buch erkundigt, weil ich wissen wollte, ob man dieses Buch Jugendlichen frei zugänglich machen darf. Ich habe eine recht ausführliche Antwort bekommen, der ich entnehmen konnte, daß für dieses Buch zwar kein Eintrag im Index existiert, daß aber derzeit noch zwei andere Ausgaben mit demselben Titel und Autor indiziert sind (im Laufe des nächsten Jahres fallen sie wahrscheinlich aus dem Index heraus, weil dann die 25 Jahre abgelaufen sind).

Und jetzt kommt das Entscheidende: In der E-Mail teilte mir die Bundesprüfstelle mit, daß die Indizierung auch für inhaltsgleiche Bücher gilt, das ergibt sich aus § 15 Abs. 3 JuSchG, wo es heißt:

(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer
Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die
mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist,
ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.


Das bedeutet, wenn ein Buch "ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich" mit einem bereits indizierten anderen Buch ist, dann ist das erstgenannte Buch automatisch (ohne Bekanntmachung!) jugendgefährdend im Sinne des Jugendschutzgesetzes.

Zur Illustration ein hier im Forum erwähntes Beispiel, das abgemahnt worden ist:

Lolotte oder die Stufenleiter der Wollust
Nerciat, Andrea de
rororo Tb Nr. 4341
Rowohlt, Reinbek
BAnz. Nr. 15 vom 22.01.1983

Das ist eine Übersetzung aus dem Französischen. Wenn man im OPAC der Deutschen Nationalbibliothek nach dem Originaltitel recherchiert, findet man: "Mon noviciat ou les joies de Lolotte". Mit dem Originaltitel findet man im OPAC sehr leicht weitere Übersetzungen dieses Romans, z. B. unter dem Titeln "Liebesfrühling" (Heyne und Aufbau-Taschenbuch-Verlag) und "Lolotte im Noviziat" (Tosa).

Sind die letztgenannten Übersetzungen von Nerciats Roman "Mon noviciat ou les joies de Lolotte" ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich mit der derzeit noch indizierten und deshalb abgemahnten Übersetzung dieses Romans? Ich weiß es nicht. Aber wenn sie "im Wesentlichen inhaltsgleich" sein sollten, dann sind sie laut § 15 Abs. 3 JuSchG wie indizierte Medien zu behandeln, "ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf".
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

@Mr.Manoon

...die Frage verstehe ich nicht, oder richtiger: Ich finde sie nicht.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben: Trotz alledem muß ich mir ein Bild von dem machen was gerade um mich herum geschieht.
Deshalb die Frage:
Wie kommt ein Mann von der IHK darauf so etwas zu schreiben.
Wenn Du Dir die unterschiedlichen Gerichtsurteile zu den verschiedensten Fällen anschaust, berücksichtigst, dass lt. einiger Aussagen entsprechender Stellen 'bzgl. Abmahnwesen kein Handlungsbedarf besteht' und berücksichtigst, dass auch bei der IHK nur Menschen sitzen, die in ungeregelten Dingen vielleicht eine ebenso ungeregelte Ahnung haben, beantwortet sich diese Frage von selbst.

Yara
as006
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Beitrag von as006 »

Es gibt viele Romane, die in unterschiedlichen Verlagen erschienen sind, im Text inhaltsgleich, aber mit anderem Titel, wie eben von Epidot erklärt.

Es gibt aber auch Editionen, die von den jeweiligen Verlagen überarbeitet wurden, und im Wortlaut variieren oder in verkürzter Form erschienen.

Dies geht soweit, daß sogar im gleichen Verlag (z.B. Heyne) Neauflagen mit
anderem Titel ungekürzt, oder mit gleichem Titel gekürzt erschienen. Bei Heyne erschienen mindesten viele Titel in 2unterschiedlichen Ausgaben, in der Exquisit Reihe waren dies beispielsweise 18 Titel.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

as006 hat geschrieben:Ich bin relativ spät ins Forum gegangen, da ich anfangs nichts davon wußte.
Auch wenn meine wenigen Beiträge nicht viel gebracht haben, ich fühle mich hier in guter Gesellschaft. Und auch wenn ich nicht jedermanns Meinung ausnahmslos geteilt habe, möchte ich Euch meine hohe Anerkennung aussprechen.
Ganz besonders denjenigen, die mit fundiertem Wissen und Ratschlag ein Gefühl von Beruhigung verbreiten konnten. Mir hat das stundenlange Studium dieser Seiten bisher sehr weitergeholfen. Vielen Dank !!!

Ein Wort zu indizierter Ware:
Wir alle hier sind erwachsene Menschen und wenn jemand diesen indizierte Schweinekram liest, soll er dies tun. Ich habe etliche davon gelesen und es gibt wie bei allem gute und schlechte Werke.
Immerhin stellen viele dieser indizierten Schriften Weltliteratur dar, die in anderen EU-Ländern frei verkäuflich sind. Und manche davon sind in einer künstlerischen Art geschrieben, wie es heute kein Schriftsteller mehr vermag.

Käufer und Leser dieser Ware sind sicher keine Minderjährigen. Wenn ich mich über die Pisa-Studien aufklären lasse, würden viele davon das Geschriebene gar nicht verstehen.
Na gut, so krass ist die Sache nicht. Aber alles was da geschrieben ist, gibt es gratis im WorldWideWeb, und dies in Bild und Ton.
Wer ist denn interessiert, erotische Schriften zu lesen? Eher Personen gesetzteren Alters, die aus einer Zeit kommen, als das Buch noch das führende Medium am Markt war. Leseratten, die an Schrift interessiert sind, und nicht an Bildern.
Obszöne Worte oder Sätze, die von uns abgelehnt wurden, ist für die heutige Jugend doch der Sprachgebrauch. Diese Ausdrucksweise hat sich die junge Generation nicht aus der Belletristik geholt.
Man kann nicht alles so sehen, wie man es uns vormacht.

Zum Ende des Tages würde mich noch interessieren, was heute passiert ist.
Kohagie, weißt Du noch nichts von dem heuteigen Parteitreffen.
Hallo,

nein!

Ich erfahre es auf dem gleichen Weg wie wir alle, durch die Presse oder deren Homepage!
Ich habe ja, zum Glück, mit Overath nichts zu tun.
Das ist NRW und ich bin in Bayern/Franken/Nürnberg ......

LG
as006
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Beitrag von as006 »

"Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt"
Zuletzt geändert von as006 am So 23. Dez 2007, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
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