Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Recht hast Du. Ich bin aber nicht die IHK, und was Neues sagst Du mir grad auch nicht ;-)Mr.Manoon hat geschrieben:@Yara
Ich zahle jedes Jahr 230 Euro an die IHK weil ich von denen ein komisches Journal bekomme.
230 Euro sind in dieser Sache Peanuts, aber ich kann wenigstens erwarten das die mir dann zu ihren Auskünften sagen das ich genauso gut Käptn Blaubärs Märchenstunde einschalten kann.
Also diese Info möchte ich für 230 Euro dann schon bekommen
Yara
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...zunächst mal ist es Diplom-Unsinn, daß Wettbewerbsrecht in dem Fall keine Rolle spiele.Ich weiß was Du von der IHK denkst, ich selber hatte ein Gespräch mit einem Juristen Dr. der meinte das Wettbewerbsrecht in diesem Fall gar keine Rolle spielt....
Wäre es möglich das die Ehrhardt nach abgeben der modifizierten UE bei einem weiteren indizierten Titel der Aufgrund einer anderen Verlagsangabe nicht von der Suchfunktion gefunden und gelöscht wurde einfach hingeht und vor Gericht folgendes vorträgt:
Der Beschuldigte hat eine UE zu einem einzelnen indizierten Buch abgegeben, bietet jetzt aber ein weiteres an, dieser Verstoss ist gleichwertig und deshalb mit einer Busse von 5100,00 Euro zu ahnden ?
Oder ist das eine weitere IHK-Ente.
Genau das ist schließich der Fehler, den Ehrhardt gemacht hat. Sie mißbraucht genau das Wettbewerbsrecht, um gesetzesfremde Ziele durchzusetzen. Dies können jugendschützende und/oder gebührenerzielende Motive sein.
Zu beurteilen ist die Angelegenheit aber eben ausschließlich unter den Gesichtspunkten der Bestimmungen des UWG. Genau dabei läuft Ehrhardt gegen die Pumpe.
Nochmal zur Unterlassungserklärung: Der Unterlassungsvertrag ist, wie jeder Vertrag, auszulegen. Je konkreter er formuliert ist, um so enger wird er auszulegen sein. Die Auslegung orientiert sich im Zweifel daran, was die Parteien vermutlich gemeint haben.
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ist eine eventuelle Wettbewerbswidrigkeit unerheblich, sie wird nicht mehr zu prüfen sein.
Deshalb würde ich - zum x-ten mal - keine UE gegenüber Renner abgeben.
...wird alles nicht so heiß gegessen.
Um da mal wieder ein bißchen auf Normalniveau zurückzukehren:
Diesen völlig überkommenen Index, der auf so einem alten Adenauerrepublik Denken basiert, nimmt doch seit Jahren kein Mensch mehr ernst.
Ob nun Titel aus dem 19. Jahrhundert oder Harold Robbins Bestseller - kann mal überall kaufen, überall anbieten und kein Sittenwächter schert sich tatsächlich was darum. Der letzte "Verfolgte" war ein schwäbischer Antiquar vor über 10 Jahren (das ist halt in der Ecke so...), heute kümmern Mutzenbacher oder "O" Angebote auch keine Pfaffen mehr.
Auch nicht diese jetzt in der Bredouille sitzende Kleinst-FDPlerin, das Sauberfrau-Getue ist halt ein verzweifelter Rettungsversuch nach vorne; deren Einkommensmaximierung-Idee stellt sich halt nun für Sie als Schnapsidee, vielleicht sogar als Existenzbedrohung dar.
Fazit: Keinen Kotau gegenüber dieser lächerlichen und inkompetenten Behörde, und keine schlaflosen Nächte für die Abgemahnten - die haben das aufstrebende Overather Talent und ihr Spießgeselle ohnedies schon.
Diesen völlig überkommenen Index, der auf so einem alten Adenauerrepublik Denken basiert, nimmt doch seit Jahren kein Mensch mehr ernst.
Ob nun Titel aus dem 19. Jahrhundert oder Harold Robbins Bestseller - kann mal überall kaufen, überall anbieten und kein Sittenwächter schert sich tatsächlich was darum. Der letzte "Verfolgte" war ein schwäbischer Antiquar vor über 10 Jahren (das ist halt in der Ecke so...), heute kümmern Mutzenbacher oder "O" Angebote auch keine Pfaffen mehr.
Auch nicht diese jetzt in der Bredouille sitzende Kleinst-FDPlerin, das Sauberfrau-Getue ist halt ein verzweifelter Rettungsversuch nach vorne; deren Einkommensmaximierung-Idee stellt sich halt nun für Sie als Schnapsidee, vielleicht sogar als Existenzbedrohung dar.
Fazit: Keinen Kotau gegenüber dieser lächerlichen und inkompetenten Behörde, und keine schlaflosen Nächte für die Abgemahnten - die haben das aufstrebende Overather Talent und ihr Spießgeselle ohnedies schon.
Ganz sicher nicht, Das soll ja geade mit der modifizierten UE erreicht werden. Die modifizierte UE bezieht sich nur auf den abgemahnten Titel.Mr.Manoon hat geschrieben:Eine UE umfasst im Grunde auch im Kern gleichartige Verletzungshandlungen, so dass das Angebot eines anderen Index-Buchtitels die Zahlung einer Vertragsstrafe auslösen kann. Man muss sich also sehr gut überlagen, ob man vor diesem Hintergrund sich auf eine Zurückweisung der Abmahnung beschränkt und das Risiko einer einstweiligen Verfügung eingeht.
Kann da jemand Auskunft geben, das Schreiben ist vor einigen Seiten hier gepostet worden, die UE bezog sich auf den >einen< angemahnten Titel.
Obwohl ich die UE nur für einen Titel abgebe erstreckt sich diese im Kern auf weitere ?
Für jeden weiteren Fund in deiner Schatzkammer ist eine weitere Abmahnung nötig -was alle anwesenden und bereits vergessenen, jedoch nicht in Zweifel gestellten Götter verhindern mögen-.
- Kohagie
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Genossen, daß sind die Anderen!as006 hat geschrieben:Kohagie,
es hätte ja sein können, daß Du jemanden kennst, der da dabei war. Du kennst sicher einige Deiner Parteigenossen.
Nein ich kenne da niemanden! Das ist doch der OV Ortsverband und dann vielleicht der KV Kreisverband, dann der LV Landesverband - das ist wie bei einer Behörde. Stufe für Stufe, von unten nach oben. Was ist kennen? Einmal gesprochen, einmal gesehen? Kennen ist für mich, öfters zusammen zu tun
haben.
Wen ich kenne und wer mich kennt, ich sitze schon oft in der ersten oder zweiten Reihe, informiere ich schon immer.
Ach ja, ein Richter ist auch in meinem Verteiler. Ein Klasse Typ. Etwas älter.
Ist Mitglied in LFAs= Landesfachausschuss und Leiter des LFA Recht.
kohagie
http://www.h-giessler.de
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@blokk
In regelmäßigen Abständen habe ich immer wieder gesagt das ich von der Materie keine Ahnung habe, gerade noch das Beispiel von der Krabbelgruppe.
Jetzt fragte ich dich:
Woher weißt Du das ???
Also wenn du einen so wichtigen Punkt mit einer solchen Überzeugung vorträgtst, dann mußt du schon sehr genau wissen worum es geht.
Also bitte, kannst du das belegen ?
In regelmäßigen Abständen habe ich immer wieder gesagt das ich von der Materie keine Ahnung habe, gerade noch das Beispiel von der Krabbelgruppe.
Jetzt fragte ich dich:
Woher weißt Du das ???
Also wenn du einen so wichtigen Punkt mit einer solchen Überzeugung vorträgtst, dann mußt du schon sehr genau wissen worum es geht.
Also bitte, kannst du das belegen ?
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...aber: Nichtjuristen neigen dazu, die falschen Fragen zu stellen. So ist es auch hier.
Wenn nämlich die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch hat (was ich bestreite), dann kann sie bei Abgabe einer auf einen Titel beschränkten Unterlassungserklärung diese zurückweisen und eine ausreichende Unterlassung fordern.
Hat die Gegenseite aber keinen Unterlassungsanspruch, ist auch eine auf einen Titel beschränkte Unterlassungserklärung überflüssig.
Wenn nämlich die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch hat (was ich bestreite), dann kann sie bei Abgabe einer auf einen Titel beschränkten Unterlassungserklärung diese zurückweisen und eine ausreichende Unterlassung fordern.
Hat die Gegenseite aber keinen Unterlassungsanspruch, ist auch eine auf einen Titel beschränkte Unterlassungserklärung überflüssig.
Vergesst doch diesen Quatsch mit UEs, das Ding ist doch bereits gegessen.
Das Overather Gespann ist auf Tauchstation und wird hoffen, dass der Sturm über ihre Köpfe hinwegzieht. Warum sich freiwillig in irgendwelche Verpflichtungen reinziehen lassen?
Das ist hier mittlerweile eine akademische Diskussion; durchaus interessant, aber den Geschehnissen nicht mehr entsprechend.
Das Overather Gespann ist auf Tauchstation und wird hoffen, dass der Sturm über ihre Köpfe hinwegzieht. Warum sich freiwillig in irgendwelche Verpflichtungen reinziehen lassen?
Das ist hier mittlerweile eine akademische Diskussion; durchaus interessant, aber den Geschehnissen nicht mehr entsprechend.
Mr.Manoon hat geschrieben:Dann ist es ja Jacke wie Hose welche modifizierte UE ich unterschreibe, wie Du ja schon zum x-ten Mal gesagt hast.
... der Wald und die vielen Bäume drumherum ...jessikaxxl hat geschrieben:Hat die Gegenseite aber keinen Unterlassungsanspruch, ist auch eine auf einen Titel beschränkte Unterlassungserklärung überflüssig.
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@ oje
Nein, das IST wichtig!
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Zuletzt geändert von rokylugosi am Fr 21. Dez 2007, 01:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich möchte hier nochmal die vielen privatjuristischen Vorschläge, Feststellungen und allzu sicheren Definitionen in Frage stellen. Beim Musterbrief von Herrn Solmecke wissen wir wenigstens, woher er kommt und er wird sowas nicht leichtfertig öffentlich anbieten.
Alle her unter Pseudonym eingestellten Fachmeinungen sind längst nicht so sicher, wie sie klingen.
Rein hypothetisch könnten sogar die zur Zeit meistgehassten Rechtsanwälte aus Bonn und Overath versuchen, uns/euch auf eine falsche Fährte zu locken (gleub ich zwar nicht, wäre aber möglich).
z.B. Jessikaxxl: es ist ja sehr nett, wie engagiert du dein juristisches 'Wissen' verbreitest, aber gehen deine Vorschläge bzw. die darin zum Ausdruck gebrachten deutlichen Empfehlungen nicht etwas zu weit?
Kein Anwalt würde sich seiner Sache so sicher sein wie du! Wenn das alles sooo klar wäre, hätten sich RennErHart bestimmt anderweitig beschäftigt...
Und hast du dich irgendwo schon mal als juristische Fachkraft legitimiert - hier? Es gibt vielleicht Leute hier, die deiner (scheinbaren?) Autorität vertrauen.
u.s.w.
Ausflug: Und zum Streit private /gewerbliche, der eigentlich garnicht hierhergehört - aber ob des eben Gelesenen juckt es doch in den Fingern:
Die einen wollen ihre Bücher eben schnell loswerden und dafür sitzt ein Antiquar eben (mindestens) 12 Stunden am Tag im Laden (offen oder zu) bzw. heutzutage am Computer, verkauft von 100 gerade angekauften Büchern vielleicht 3 pro Tag (oder so). Ausserdem macht er/sie mit seinen/ihren 5, 10 oder 20 Jahren Berufserfahrung (nicht nur Bergarbeiter schlucken Staub...) eben auch gerne mal ein Schnäppchen, um die ganzen Luschen mitzufinanzieren, die ihm ein privater eben noch 'aufgebettelt' hat, weil er sonst bis Ultimo nichts mehr zu fressen hat. Der Neupreis eines einzelnen Buches hat wenig mit dem antiquarischen Ankaufspreis einer grösseren Menge und deren Weiterverkauf zu tun. Ein/e 'Private/r' (klingt ja schon fast wie ein Schimpfwort, ist aber nicht so gemeint - und auch nicht abmahnfähig...) schenkt ja das Weihnachtsgeschenkbuch auch nicht dem Antiquar, weil es sooo billig war. Na und so weiter.
Und wer sich eben die Mühe machen möchte seine/ihre Bücher selbst und einzeln zu verkaufen, die Zeit dazu hat und riskieren möchte, von Bank oder Finanzamt irgendwann als gewerblich eingestuft zu werden, Steuern zu zahlen und was sonst noch alles dran hängt, kann das doch tun.
Wo ist also das Problem. Auch wenn wohl deutlich wurde, dass ich stolzer Profi bin, finde ich, beides hat seine Berchtigung - nur: die 'Privaten' beschreiben oft schlecht und schicken noch öfter diese lästigen E-Mail-Vorausrechnungen für 3 Euro 95, die einem sagen: Ich brauche dir nicht zu vertrauen - Erst Kohle, dann Buch. Da kauft es sich doch entspannter beim risikofreudigbehafteten Händler, inkl. Zahlungsziel, vernünftiger BEschreibung, Rückgaberecht und überhaupt.
Aber eigentlich ist mir die juritische Geschichte anfangs meines Beitrages wichtiger und ich verweise hier dezent auf meine bunten Beitrag auf Seite 82.
'Schenkelmeer' (hauptberuflicher Buchspekulant).
Alle her unter Pseudonym eingestellten Fachmeinungen sind längst nicht so sicher, wie sie klingen.
Rein hypothetisch könnten sogar die zur Zeit meistgehassten Rechtsanwälte aus Bonn und Overath versuchen, uns/euch auf eine falsche Fährte zu locken (gleub ich zwar nicht, wäre aber möglich).
z.B. Jessikaxxl: es ist ja sehr nett, wie engagiert du dein juristisches 'Wissen' verbreitest, aber gehen deine Vorschläge bzw. die darin zum Ausdruck gebrachten deutlichen Empfehlungen nicht etwas zu weit?
Kein Anwalt würde sich seiner Sache so sicher sein wie du! Wenn das alles sooo klar wäre, hätten sich RennErHart bestimmt anderweitig beschäftigt...
Und hast du dich irgendwo schon mal als juristische Fachkraft legitimiert - hier? Es gibt vielleicht Leute hier, die deiner (scheinbaren?) Autorität vertrauen.
u.s.w.
Ausflug: Und zum Streit private /gewerbliche, der eigentlich garnicht hierhergehört - aber ob des eben Gelesenen juckt es doch in den Fingern:
Die einen wollen ihre Bücher eben schnell loswerden und dafür sitzt ein Antiquar eben (mindestens) 12 Stunden am Tag im Laden (offen oder zu) bzw. heutzutage am Computer, verkauft von 100 gerade angekauften Büchern vielleicht 3 pro Tag (oder so). Ausserdem macht er/sie mit seinen/ihren 5, 10 oder 20 Jahren Berufserfahrung (nicht nur Bergarbeiter schlucken Staub...) eben auch gerne mal ein Schnäppchen, um die ganzen Luschen mitzufinanzieren, die ihm ein privater eben noch 'aufgebettelt' hat, weil er sonst bis Ultimo nichts mehr zu fressen hat. Der Neupreis eines einzelnen Buches hat wenig mit dem antiquarischen Ankaufspreis einer grösseren Menge und deren Weiterverkauf zu tun. Ein/e 'Private/r' (klingt ja schon fast wie ein Schimpfwort, ist aber nicht so gemeint - und auch nicht abmahnfähig...) schenkt ja das Weihnachtsgeschenkbuch auch nicht dem Antiquar, weil es sooo billig war. Na und so weiter.
Und wer sich eben die Mühe machen möchte seine/ihre Bücher selbst und einzeln zu verkaufen, die Zeit dazu hat und riskieren möchte, von Bank oder Finanzamt irgendwann als gewerblich eingestuft zu werden, Steuern zu zahlen und was sonst noch alles dran hängt, kann das doch tun.
Wo ist also das Problem. Auch wenn wohl deutlich wurde, dass ich stolzer Profi bin, finde ich, beides hat seine Berchtigung - nur: die 'Privaten' beschreiben oft schlecht und schicken noch öfter diese lästigen E-Mail-Vorausrechnungen für 3 Euro 95, die einem sagen: Ich brauche dir nicht zu vertrauen - Erst Kohle, dann Buch. Da kauft es sich doch entspannter beim risikofreudigbehafteten Händler, inkl. Zahlungsziel, vernünftiger BEschreibung, Rückgaberecht und überhaupt.
Aber eigentlich ist mir die juritische Geschichte anfangs meines Beitrages wichtiger und ich verweise hier dezent auf meine bunten Beitrag auf Seite 82.
'Schenkelmeer' (hauptberuflicher Buchspekulant).