Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

zu hoch für mich
...glaube ich gern
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

...Frau Erhardt...: http://www.fdp-gl.de/index.php3?seite=1844, 4. Bild von oben, Mitte,...
Zuletzt geändert von schenkelmeer am Fr 21. Dez 2007, 22:46, insgesamt 2-mal geändert.
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

@schenke***** Ich bin verunsichert und hoffe, die Nennung deines Namens ist nicht jugendgefährdend. Normalerweise sollte ja auch der Mandant zum Anwalt kommen und nicht der Anwalt zum Mandanten.
Zuletzt geändert von schönesbuch am Fr 21. Dez 2007, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.
as006
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Beitrag von as006 »

einige Seiten zurück fragte jemand, was passiert, wenn ein Titel in verschiedenen Versionen erscheint:

Quelle:
Was passiert bei gleichem Inhalt?
Ein Artikel, der mit einem bereits indizierten Artikel inhaltsgleich ist, ist nicht automatisch auch indiziert - dazu bedarf es einer erneuten Entscheidung der BPjS. Wer allerdings wissentlich ein indiziertes Buch mit einem neuen Titel versieht und sonst unverändert in den Handel bringt, dürfte sich damit strafrechtlicher Verfolgung aussetzen.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

darauf würde ich mich nicht verlassen, denn dazu gibt es auch andere Aussgen:
Epidot hat geschrieben:Und jetzt kommt das Entscheidende: In der E-Mail teilte mir die Bundesprüfstelle mit, daß die Indizierung auch für inhaltsgleiche Bücher gilt, das ergibt sich aus § 15 Abs. 3 JuSchG, wo es heißt:

(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer
Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die
mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist,
ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
ist allerdings schon ein paar Seiten her und anscheinend in Vergessenheit geraten ...
Epidot
Beiträge: 3
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Beitrag von Epidot »

Zum Problem mit der Inhaltsgleichheit: Die Quelle, auf die sich as006 bezogen hat, ist anscheinend veraltet, denn dort ist noch vom Gesetz zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) die Rede, das aktuelle Gesetz wird aber Jugendschutzgesetz (JuSchG) genannt.

Eine kommentierte Fassung des JuSchG kann man sich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterladen. Hier ist der Link zu dieser Broschüre (PDF).

Die Inhaltsgleichheit ist, wie schon gesagt, in § 15 Abs. 3 JuSchG geregelt. Auf Seite 62 der eben erwähnten Broschüre liest man im Kommentar zwar etwas Beruhigendes: »Ein Verstoß gegen § 15 Abs. 3 JuSchG bleibt straffrei« - aber im aktuellen Fall geht es ja auch gar nicht um Strafanzeigen, sondern um Abmahnungen, und da scheint mir der Kommentar auf Seite 48 interessant zu sein, der sich ebenfalls auf § 15 Abs. 3 JuSchG bezieht:

»Die Feststellung, ob ein Trägermedium mit einem bereits in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommenen Trägermedium inhaltsgleich ist, ist nicht einfach. In der Liste findet man nur Titel und nähere Bezeichnungen der Art und Erscheinungsweise, nicht jedoch die Inhalte. Die Vorschrift ist dennoch von großer Bedeutung. Sie gibt Einrichtungen und Personen, die sich um die Wahrung des Jugendschutzes bemühen, die Möglichkeit, den Anbieter auf eine ihm vielleicht noch nicht bekannte Inhaltsgleichheit hinzuweisen und ihn so zu veranlassen, die Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Absatzes 1 zu beachten.«

Ich bin kein Jurist, aber dieses »gibt ... Personen die Möglichkeit ... Anbieter hinzuweisen und ihn zu veranlassen ...« klingt irgendwie verdächtig. ;-) Denn ich brauche natürlich kein Gesetz, nur um jemanden auf etwas hinzuweisen. Für eine Abmahnung braucht man dagegen eine Rechtsgrundlage.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

schenkelmeer hat folgendes geschrieben:

Hab nie gesagt, dass nur die Option der Kanzlei richtig sein kann. Ist jedoch zusammen mit der von dort angebotenen 'selbständigen' Variante bisher die einzig juristisch autorisierte, namentlich angebotene profesionelle Lösung. Alles andere wird auch nach der 30. WIederholung nicht massgebender!



Maßgebend ist, dass jemand seine Weihnachtsgans zu retten versucht.

Wünsche noch viel Erfolg im Meer der weihnachtlichen Hühnerschenkel.
Yara
Zuletzt geändert von Yara am Sa 22. Dez 2007, 01:30, insgesamt 2-mal geändert.
Jens Köhler
Beiträge: 3
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Bücherprüfung mit neuen booklooker Service

Beitrag von Jens Köhler »

Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Anfrage-Service
von booklooker an die Bundesprüfstelle gemacht.
Ich habe es gerade mal ausprobiert und bin auf das Ergenis gespant.
Viele Grüße von Jens
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Re: Bücherprüfung mit neuen booklooker Service

Beitrag von Yara »

Jens Köhler hat geschrieben:Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Anfrage-Service
von booklooker an die Bundesprüfstelle gemacht.
Ich habe es gerade mal ausprobiert und bin auf das Ergenis gespant.
Viele Grüße von Jens
Abmahnopfer Nr. wieviel bist Du denn?
Trag Dich doch bitte ggf. in die im Forum oben gehaltenen Listen ein, falls noch nicht geschehen, und in die, wo es darum geht welche Maßnahmen Du bisher warum genutzt hast.

Yara
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Ich habe gerade Post bekommen, daß mein Antwortschreiben unterwegs ist ...

Einstweilen bedanken wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Solmecke


Ich habe das gleich meiner Weihnachtsgans ins Ohr geflüstert und sie hat versprochen, besonders knusprig zu werden.

Wenn man sich mal überlegt, daß im Deutschen Bundestag der Berufsstand der Rechtsanwälte im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt sicher überrepräsentiert ist und diese Leute sicher auch an die Zukunft ihrer Kinder, die vielleicht mal die Kanzlei übernehmen sollen, denken, kann ich mir nicht vorstellen, daß aus diesem nicht unwesentlichen Gremium deutliche Initiativen zur Vereinfachung des Rechtswesens zu erwarten sind. Darüberhinaus kann ich mir vorstellen, daß auch anderen Lobbyisten der Sinn danach steht, auch im Internet das zu vollziehen, was dem Imperialismus wesenseigen ist, eine Monopolisierung des Marktes. Da ist Rechtsunsicherheit eine wirksame Waffe im Verdrängungskrieg gegen kleine und mittlere Anbieter. Die Zustände, die uns soviel Ärger machen und manchmal sogar Zorn erzeugen sind mit großer Sicherheit systemimmanent und daher gewollt und werden nicht wesentlich besser werden. Darauf wette ich jetzt eine Kiste Maggi (falls jessicaxxl nicht schon alles vorsichtshalber eingelagert hat).
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

der_Bonner hat geschrieben:@kohaige:

Menschlich verständlich und auch wieder nicht. Das Widerrufsrecht gibt es in ganz Europa, nur in unterschiedlicher Ausprägung.

Der Sinn? Ganz einfach: Ich als Händler kann Dir im Netz einen Artikel feil bieten, den Du nicht anfassen, nicht real sehen kannst usw. Ich schreibe ein paar tolle Texte, Foto sehr geschickt gemacht...und was kommt an? Ein Artikel den Du so nicht wolltest.

Eben weil der Verbraucher kaum eine Möglichkeit zur genauen Prüfung hat, gibt es das Widerrufsrecht. Das ist grundsätzlich schon richtig. Deine Erfahrungen in Ehren, aber es läuft oftmals ganz anders bei Ebay und würde es, wenn es das Recht nicht gäbe.

@all: Ich hab mir mal einige Buchhändler angeschaut. Es ist wirklich scheinbar so, dass Ihr bisher verschont geblieben seid vom Wettbewerbsrecht. Mag an der Sparte liegen.

Durch die Abmahnwelle jetzt, könnten aber andere darauf aufmerksam werden, dass "bei Euch" einiges zu holen ist.

Denn, wettbewerbsrechtliche Verstöße haben viele hier zu hauf. Von Widerrufsbelehrung, über AGB, bis zu unversichertem Versand und anderen Sahnestücken.

Nicht, dass das Jahr 2008 zu Eurem "Jahr des Erwachens" wird in Sachen Wettbewerbsrecht.

Kümmert Euch mal...
Ich weis schon wieso und warum das Widerrufsrecht da ist -
aber überleg/t doch mal seit wann gibt es denn dieses Ding in der jetzigen form? Und Warum? Ist die welt der Handel schlechter geworden?

Als es noch kein internet gab und ich jung und hübsch war da bestellte man aus Katalogen, kann sich hier noch jemand daran erinnern? Früher ebend.
N...., Q...., B....., B..... und was es nicht alles gab - es gab alles und es funktionierte alles - und so schön - und alles ohne Widerrufsrecht.

Ich überlege mir oft:
Wie konnte das eigentlich damals so alles funktionieren,
daß es funktionierte?
Vielleicht lag es an der Vollbeschäftigung?
Vielleicht lag es daran, daß Politiker, Politiker ......
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben:
Ich überlege mir oft:
Wie konnte das eigentlich damals so alles funktionieren,
daß es funktionierte?
Vielleicht lag es an der Vollbeschäftigung?
Vielleicht lag es daran, daß Politiker, Politiker ......
Mein lieber Freund, versuch es einfach mal mit der Überlegung, daß sich der Kapitalismus der freien Konkurrenz inzwischen zum Monopolkapitalismus gewandelt hat und dabei ist, mit dem sinnlosen Versuch seine Existenzberechtigung nachzuweisen, die ganze Welt ins Verderben zu stürzen. Dazu gehört eben auch, daß dort, wo früher ein Handschlag verbindlich war, heute eine Horde von Rechtsanwälten ernährt werden muß.
Yara
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Beitrag von Yara »

Yara hat geschrieben:
schenkelmeer hat geschrieben: Hab nie gesagt, dass nur die Option der Kanzlei richtig sein kann. Ist jedoch zusammen mit der von dort angebotenen 'selbständigen' Variante bisher die einzig juristisch autorisierte, namentlich angebotene profesionelle Lösung. Alles andere wird auch nach der 30. WIederholung nicht massgebender!
Maßgebend ist, dass jemand seine Weihnachtsgans zu retten versucht.

Wünsche noch viel Erfolg im Meer der weihnachtlichen Hühnerschenkel.
Yara
Ich hole grad dieses noch mal nach aktuell, weil hier irre gespannt wird, wann endlich wieder andere Dinge in den Vordergrund treten. Die ausgenutzt werden können.

Ich möchte euch Betroffene daher bitten, niemandem noch Senf auf die Wurst zu schmieren und euch guten Gewissens auf Euer Weihnachten zu konzentrieren. Ihr tut es nur für euch selbst und eure Familie.

Allen die es angeht ganz liebe Grüsse
Yara
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

selber gelöscht
Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben:
aber das können wir doch ändern!
Ha ... ein erdbebenartiger Linksrutsch in den Reihen der FDP! :lol:
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