Yara hat geschrieben:biznbux hat geschrieben:
Kann denn ohne Aktivlegimation überhaupt eine Einstweilige Verfügung erlassen werden ?
Ja, kann.
Magister Tinius hat geschrieben:Der Antragsteller muß seine Aktivlegitimation gegenüber dem Gericht glaubhaft machen, und zwar mithilfe einer eidesstattlichen Versicherung.
Aber nicht dem Abgemahnten gegenüber, such Dir einfach die entsprechenden Erläuterungen dazu raus, ich komm wie gesagt erst später dazu.
Magister Tinius hat geschrieben:Mag sein, daß man mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung erstmal eine einstweilige Verfügung erwirken kann. Wenn sich dann aber irgendwann später herausstellt, daß die eidesstattliche Versicherung unrichtig war, dann ist man im A****, weil die Abgabe einer unrichtigen eidesstattlichen Versicherung eine Straftat ist.
Die ggf. angeforderte Aktivlegitimation hat nichts mit einer eidesstattlichen Versicherung zu tun ...
Und - wenn nun in zig Beiträgen dieselben Themen gewälzt werden - kein Wunder wenn niemand mehr was findet oder gelesen hat. Die Pressemitteilungen beginnen genauso auszuufern wie der 'Hauptthread', nur dass da die entsprechenden Antworten schon zu finden sind.
Yara