Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
interquariat
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illegal?

Beitrag von interquariat »

Da Massenabmahnungen nicht legal sind und dieses saubere Trio vermutlich versucht, die Unbedarftheit auch von Privatanbietern auszunutzen um vermutlich durch Honorarrechnungen grössere Summen zu ergattern, möchte ich gerne bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Ich habe den Verdacht, dass ist dieser Coup von langer Hand mit erheblicher Energie vorbereitet worden ist. Da vermutlich mindetstens drei Personen daran beteiligt sind: Anwältin, Händler, ein Buchbesteller, (drei Personen sind zufälligerweise auch die Mindestanzahl für eine kriminelle Vereinigung), sollte man sich diesen Schritt überlegen.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt

...Übersendung per Fax reicht zur Not und die sehr kurze Fristsetzung ist durchaus akzeptabel.

Eine Strafanzeige ist ebenfalls angezeigt, denn es besteht der Verdacht, daß hier ein nicht bestehendes Wettbewerbsverhältnis behauptet. Da hier, auch wenn der Abmahnung zunächst keine Kostenrechnung beigefügt wurde, kaum unterstellt werden kann, daß kein Gebührenerzielungsinteresse vorliegt, besteht der Verdacht, daß dies den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllt. Deshalb ist eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Bonn sinnvoll, damit der Vergang hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz überprüft wird.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

jessikaxxl hat geschrieben:Eine Strafanzeige ist ebenfalls angezeigt, denn es besteht der Verdacht, daß hier ein nicht bestehendes Wettbewerbsverhältnis behauptet. Da hier, auch wenn der Abmahnung zunächst keine Kostenrechnung beigefügt wurde, kaum unterstellt werden kann, daß kein Gebührenerzielungsinteresse vorliegt, besteht der Verdacht, daß dies den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllt. Deshalb ist eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Bonn sinnvoll, damit der Vergang hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz überprüft wird.
Völlig d'accord, aber wäre es nicht besser, statt vieler von Einzelpersonen initiierten Strafanzeigen eine solche zu erstatten, die richtig fundiert ist und mit den gebündelten Beweismitteln daherkommt?

Das könnte dann ja z. B. die Kanzlei Wilde & Beuger tun oder die Kanzlei, mit der du zusammenarbeitest.
Gruß, terracotta
blokk
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Beitrag von blokk »

terracotta hat geschrieben:
jessikaxxl hat geschrieben:Eine Strafanzeige ist ebenfalls angezeigt, denn es besteht der Verdacht, daß hier ein nicht bestehendes Wettbewerbsverhältnis behauptet. Da hier, auch wenn der Abmahnung zunächst keine Kostenrechnung beigefügt wurde, kaum unterstellt werden kann, daß kein Gebührenerzielungsinteresse vorliegt, besteht der Verdacht, daß dies den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllt. Deshalb ist eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Bonn sinnvoll, damit der Vergang hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz überprüft wird.
Völlig d'accord, aber wäre es nicht besser, statt vieler von Einzelpersonen initiierten Strafanzeigen eine solche zu erstatten, die richtig fundiert ist und mit den gebündelten Beweismitteln daherkommt?

Das könnte dann ja z. B. die Kanzlei Wilde & Beuger tun oder die Kanzlei, mit der du zusammenarbeitest.
Völlig daneben, terra. Die einzeln gestellten Anzeigen belegen, dass es tatsächlichlich viele Menschen gibt, die an einer Strafverfolgung interessiert sind.
Eine "Massen-Anzeige" beweist lediglich, dass es viele Leser gibt, die aus Sympathie sich der Sache anschließen.

Eine Anzeige tatsächlich aufzugeben, bedarf wesentlich mehr Energie. Und die zählt letztendlich, um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu untermauern.

Online-Anzeigen bitte unter

https://service.polizei.nrw.de/egovernm ... bstahl.php

Weil es sich möglicherweise um eine betrügerische Abmahnung handelt, ist das Dezernat "Diebstahl" dafür zuständig.

Hilfreich ist auch eine Beschwerde über das inakzeptable Verhalten der Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltkammer Köln, die zuständig für die 3 Rechtsanwälte sind.
kontakt@rak-koeln.de


Bei Argumentationshilfen bin ich gern behilflich.
Zuletzt geändert von blokk am Mi 26. Dez 2007, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
Phantom der Oper
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Beitrag von Phantom der Oper »

Eine "Massen-Anzeige" beweist lediglich, dass es viele Leser gibt, die aus Sympathie sich der Sache anschließen.
Willst Du darauf hinaus dass jemand der nicht betroffen ist auch anzeige stellen kann? Das wage ich zu bezweifeln dass das geht.
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

Also ich finde ja, daß WIR uns an den "weihnachtlichen Rechtsfrieden" , oder wie das auch auf Amtsdeutsch heißt halten solten.

Wenn es euch recht ist, wollte ich NACH den Festtagen sowieso weitere Gegenmassnahmen (Ordnungsamt Overrath, Anwaltskammer Köln,Protestschreiben und auch Strafanzeigen) in ähnlicher Art und Weise zur Übersicht erfassen, wie die "IHK-Liste" etc. .

Strafanzeigen sind ein recht heftiges Mittel und es stellt sich die Frage, welche Ziele wir insgesamt verfolgen, denn IMHO ist das noch gar nicht debattiert worden.

Die Gegenseite ist ja bereits vielen Massnahmen ausgesetzt worden, eine Übersicht wie gesagt nach den Feiertagen, also in der ersten Januarwoche.

Falls wir die Gegenseite zum Einlenken bewegen wollen, ist es auch erforderlich, denen dieses zu ermöglichen.

Meiner Meinung nach sind unsere Ziele :

1. Erfolgreiche gemeinsam Abwehr der akuten Abwahnwelle.

2. Klärung der Sachlage bezüglich Handhabung des "Index".

3. Verhinderung weiterer Abwahnwellen, sei es wegen ähnlichen "Verstössen" oder wegen anderer Ansatzpunkte für geldgeile Rechtsausleger

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Ich kann für uns (Biznbux) auf jeden Fall sagen, daß es uns NICHT darum geht, gegnerische Existenzen zu vernichten, wir lehnen sowas ab.

Deshalb sind wir ja auch nach wie vor von der Brutalität des Abmahnangriffes abgestossen.

Wir wollen uns nicht auf die gleiche Stufe hinunter begeben.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...Strafanzeigen müssen weder massenhaft, noch zusammengefaßt o.ä. erstattet werden.

Sie sollte schlicht eine Schilderung des Tatbestands und der handelmnden Personen beinhalten.

1. Verdächtige Personen
2. Schilderung des Sachverhalts ohne romanhafte Züge oder eigene Wertungen
3. Schilderung der eigenen Recherchen zur Aktivlegitimation
4. Benennung von Zeugen (z.B. andere Betroffene)

Die Liste mag nicht vollständig sein. Sie soll letztlich dazu dienen, deutlich zu machen, daß ein Anfangsverdacht besteht damit Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft aufgenommen werden.
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

..also in der ersten Januarwoche.
Ich denke, viele Betroffene ärgern sich, dass sie ausgerechnet zu Weihnachten mit diesen Sorgen konfrontiert sind. Gerade der 28.12. in dieser Woche voller Feiertage, ein nicht sehr familienfreundliche Termin wurde ja von der Gegenseite gewählt, die sich über solche Dinge offenbar nicht den Kopf zerbricht.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...das ist aber kein relevantens Kriterium. Wären die Abmahnungen nach dem UWG gerechtfertigt und zulässig, wäre auch eine Fristsetzung bis zum 20. oder 21. Dezember nicht zu beanstanden gewesen
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bienwald
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Beitrag von bienwald »

ist berechnetes Kalkül.....
Herzlichen Gruß
Bienwald
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Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
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bienwald
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Beitrag von bienwald »

tscha, ist Recherche nötig gell :D
Herzlichen Gruß
Bienwald
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Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Jaa, nich das ich nachher allein dastehe :(
:lol:
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bienwald
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Beitrag von bienwald »

neee, wieso kommste da drauf??
bei uns gibts alle möglichen Ratschläge, Tipps, und alles
aber kommen muss man selber 8) :lol:
Herzlichen Gruß
Bienwald
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Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
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