Abmahnungen - weiteres Vorgehen

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Wir alle wollen uns helfen, dazu gehört auch, daß alle zu Wort kommen.
Das ist selbstverständlich richtig. Wenn es aber dazu führt, daß falsche Informationen nicht als Fragen oder als Laienmeinung erkennbar sind, halte ich dies deshalb für gefährlich, weil die weitaus meisten hier im Forum natürlich nicht erkennen können, daß es sich um falsche Informationen handelt.

Zwischen Meinung und Wissen sollte im übrigen unterschieden werden.
Magister Tinius
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Beitrag von Magister Tinius »

jessikaxxl hat geschrieben: Wenn es aber dazu führt, daß falsche Informationen nicht als Fragen oder als Laienmeinung erkennbar sind, halte ich dies deshalb für gefährlich, weil die weitaus meisten hier im Forum natürlich nicht erkennen können, daß es sich um falsche Informationen handelt.Zwischen Meinung und Wissen sollte im übrigen unterschieden werden.
Sehr richtig! Vielleicht sollte man auch kenntlich machen, woher man seine Weisheiten bezieht, um es für andere nachvollziehbar zu machen. Ich habe z.B. in den UWG-Kommentaren von Hefermehl pp. und Harte-Bavendamm pp. gelesen (genaue Fundstelle könnte ich ggf. morgen nachreichen), daß für das Einreichen einer Schutzschrift beim LG kein Anwaltszwang besteht, was von Dir ja vehement bestritten wird. Bitte weise mir nach, wieso ich mich irren sollte oder gib Deinen Standpunkt auf.
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

jessikaxxl hat geschrieben:
...wenn zu einem umfassenden Bild fehlerhafte Informationen gehören, magst Du recht haben. Aber nur dann.
ich glaube nicht, dass nanoqs ausführungen fehlerhaft sind, im übrigen hat nanoq das als nett gemeinte warnung gemeint, sich nicht allzusehr auf der sicheren seite zu wiegen. weder hat sie einen vorschlag unterbreitet, wie leute sich verhalten sollen noch hat sie vom üblichen vorgehen abgeraten. wo war das problem einfach eine gegenmeinung zu posten ohne persönlich zu werden ? :wink:

gruß bücherwurm03
Yara
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Beitrag von Yara »

Oh mei ...

Hätte nanoq mir einfach 'ne PM geschickt, dass sie da was missverständlich findet, hätte ich's entsprechend verständlicher umformuliert und die ganze Diskussion hier um nichts hätte sich erübrigt. Man nennt so was auch: Aus einer Mücke einen Elefanten machen.

Es ist doch schlicht und einfach so - klar hätte es für einen entsprechenden Mitbewerber einen Grund zur Abmahnung gegeben. Die Frage nach der Aktivlegitimation ist aber nach wie vor offen, und warum sich überhaupt die Frage nach der Aktivlegitimation stellt sollte inzwischen auch klar sein. Der Jugendschutz ist ein vorgeschobener Grund, man kann's auch Anlass nennen, für die Abmahnungen. Hätte auch jeder beliebige andere Anlass sein können. Worum es im Kern geht, ist, dass sich ein angeblicher Mitbewerber wettbewerbsrechtlich benachteiligt fühlt. Die Frist zum Nachweis der Aktivlegitimation ist inzwischen abgelaufen. Es wäre wenn sie bestünde ein Leichtes gewesen, diese zu erbringen. Ginge das Ganze nun vor Gericht, gleich ob durch eine Einstweilige Verfügung und den folgenden Widerspruch oder durch Klage eines oder mehrerer Abgemahnten, hat der Nachweis über die Aktivlegitimation dem Gericht gegenüber zu erfolgen, und das - bei allen möglichen Spitzfindigkeiten - müsste dann schon ein sehr handfester Nachweis sein. Abgesehen von verschiedenen anderen Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten, die dann noch offiziell vor Gericht auf den Tisch kämen.

Alles 'wenn und aber' und 'was wäre wenn' und 'es könnte ja sein dass' usw. ändert daran nichts und verwirrt, wie wir inzwischen mehrfach gesehen haben, die meisten mehr als dass sie einen klaren Blick und kühlen Kopf behalten können. Jeder Faden liesse sich endlos weiterspinnen. Damit ist aber keinem gedient.

Yara
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:Oh mei ...

Hätte nanoq mir einfach 'ne PM geschickt, dass sie da was missverständlich findet, hätte ich's entsprechend verständlicher umformuliert und die ganze Diskussion hier um nichts hätte sich erübrigt. Man nennt so was auch: Aus einer Mücke einen Elefanten machen.

Es ist doch schlicht und einfach so - klar hätte es für einen entsprechenden Mitbewerber einen Grund zur Abmahnung gegeben. Die Frage nach der Aktivlegitimation ist aber nach wie vor offen, und warum sich überhaupt die Frage nach der Aktivlegitimation stellt sollte inzwischen auch klar sein. Der Jugendschutz ist ein vorgeschobener Grund, man kann's auch Anlass nennen, für die Abmahnungen. Hätte auch jeder beliebige andere Anlass sein können. Worum es im Kern geht, ist, dass sich ein angeblicher Mitbewerber wettbewerbsrechtlich benachteiligt fühlt. Die Frist zum Nachweis der Aktivlegitimation ist inzwischen abgelaufen. Es wäre wenn sie bestünde ein Leichtes gewesen, diese zu erbringen. Ginge das Ganze nun vor Gericht, gleich ob durch eine Einstweilige Verfügung und den folgenden Widerspruch oder durch Klage eines oder mehrerer Abgemahnten, hat der Nachweis über die Aktivlegitimation dem Gericht gegenüber zu erfolgen, und das - bei allen möglichen Spitzfindigkeiten - müsste dann schon ein sehr handfester Nachweis sein. Abgesehen von verschiedenen anderen Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten, die dann noch offiziell vor Gericht auf den Tisch kämen.

Alles 'wenn und aber' und 'was wäre wenn' und 'es könnte ja sein dass' usw. ändert daran nichts und verwirrt, wie wir inzwischen mehrfach gesehen haben, die meisten mehr als dass sie einen klaren Blick und kühlen Kopf behalten können. Jeder Faden liesse sich endlos weiterspinnen. Damit ist aber keinem gedient.

Yara
Hallo und danke,

endlich mal wieder was ordentliches.

Damit kann man arbeiten und weiteres planen und in die wege leiten!

Ich bin kein Anwalt, nur abgemahnter Privatverkäufer, ich gehe nun, da keine Aktivlegitimation erbracht wurde, davon aus, daß die Abmahnung rechtsmißbräuchlich war.

Wenn dem so ist, bitte als Antwort nur ein ya oder nein!

Spitzfindigkeiten und Wunschdenken und was wäre wenn und überhaupt bringen mir/uns überhaupt nichts.

Danke und LG
Magister Tinius
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Beitrag von Magister Tinius »

Magister Tinius hat geschrieben: (genaue Fundstelle könnte ich ggf. morgen nachreichen)
Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer, UWG, 2004, § 12 Rn 610

Baumbach-Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrechr, 23. A. 2004, § 12 Rn 3.41 ("Schutzschrift kein Sachantrag")
Magister Tinius
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Beitrag von Magister Tinius »

Kohagie hat geschrieben: ich gehe nun, da keine Aktivlegitimation erbracht wurde, davon aus, daß die Abmahnung rechtsmißbräuchlich war.

Wenn dem so ist, bitte als Antwort nur ein ya oder nein!
Leider nein. Vielmehr weiß man´s noch nicht. Hängt davon ab, ob der Abmahner wirklich Mitbewerber ist (was er derzeit noch nicht verraten muß, sondern ggf. erst vor Gericht). Ist er´s nicht, ist die Abmahnung unberechtigt.

Ist er´s doch, könnten die Abmahnungen dennoch wegen Rechtsmißbräuchlichkeit unwirksam sein, und zwar dann, wenn es ihm in erster Linie darum geht, die Abgemahnten mit Kosten zu überziehen.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

Magister Tinius hat geschrieben:Vielmehr weiß man´s noch nicht. Hängt davon ab, ob der Abmahner wirklich Mitbewerber ist (was er derzeit noch nicht verraten muß, sondern ggf. erst vor Gericht). Ist er´s nicht, ist die Abmahnung unberechtigt.
Gegenüber (echten) Privatanbietern ist die Abmahnung in jedem Fall unberechtigt, da diese keine Mitbewerber sind.
Gruß, terracotta
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Magister Tinius hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: ich gehe nun, da keine Aktivlegitimation erbracht wurde, davon aus, daß die Abmahnung rechtsmißbräuchlich war.

Wenn dem so ist, bitte als Antwort nur ein ya oder nein!
Leider nein. Vielmehr weiß man´s noch nicht. Hängt davon ab, ob der Abmahner wirklich Mitbewerber ist (was er derzeit noch nicht verraten muß, sondern ggf. erst vor Gericht). Ist er´s nicht, ist die Abmahnung unberechtigt.

Ist er´s doch, könnten die Abmahnungen dennoch wegen Rechtsmißbräuchlichkeit unwirksam sein, und zwar dann, wenn es ihm in erster Linie darum geht, die Abgemahnten mit Kosten zu überziehen.
Hallo und danke für die Antwort,

der Abmahner muß (noch) nicht verraten ob er Mitbewerber ist?

Etwas seltsam oder?

LG
Magister Tinius
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Beitrag von Magister Tinius »

Kohagie hat geschrieben: der Abmahner muß (noch) nicht verraten ob er Mitbewerber ist?
Etwas seltsam oder?
Und doch ist es so. Das ist auch der Grund dafür, warum diese ganze Geschichte hier ein bißchen was von einer Pokerrunde hat. Keiner weiß, ob und welches As der Gegner vielleicht noch im Ärmel hat.

Darum können auch die Empfehlungen kompetenter Ratgeber durchaus etwas auseinandergehen. Ist vielleicht auch ein bißchen eine Temperamentfrage.

Also nochmal: Wäre der Abmahner ein wirklicher Mitbewerber, wäre er klug gewesen, diese Tatsache auf die entsprechenden Aufforderungen hin bis heute auch nachzuweisen. Das hätte ihm vielleicht die Chance auf ein paar mehr Unterlassungserklärungen eingebracht. Der Umstand, daß er nicht so klug war, dies zu tun, läßt aber nicht zwingend den Gegenschluß zu, daß er dann eben kein Mitbewerber ist, sondern ist allenfalls ein Indiz dafür. Geschmacksache ist, wie man den Stellenwert dieses Indizes einschätzt.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Magister Tinius hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: der Abmahner muß (noch) nicht verraten ob er Mitbewerber ist?
Etwas seltsam oder?
Und doch ist es so. Das ist auch der Grund dafür, warum diese ganze Geschichte hier ein bißchen was von einer Pokerrunde hat. Keiner weiß, ob und welches As der Gegner vielleicht noch im Ärmel hat.

Darum können auch die Empfehlungen kompetenter Ratgeber durchaus etwas auseinandergehen. Ist vielleicht auch ein bißchen eine Temperamentfrage.

Also nochmal: Wäre der Abmahner ein wirklicher Mitbewerber, wäre er klug gewesen, diese Tatsache auf die entsprechenden Aufforderungen hin bis heute auch nachzuweisen. Das hätte ihm vielleicht die Chance auf ein paar mehr Unterlassungserklärungen eingebracht. Der Umstand, daß er nicht so klug war, dies zu tun, läßt aber nicht zwingend den Gegenschluß zu, daß er dann eben kein Mitbewerber ist, sondern ist allenfalls ein Indiz dafür. Geschmacksache ist, wie man den Stellenwert dieses Indizes einschätzt.
Hallo,

nochmals danke für die Antwort
und wie erwähnt ich bin kein Anwalt und in diesen dingen nicht so bewandert.

Nun, dann könnte man den Abmahner doch zwingen seine Karten auf den Tisch zu legen und die Aktivlegitimation zu beweisen. Oder?

Man könnte doch gerichtlich klären lassen was denn nun Sache ist.

LG
Zuletzt geändert von Kohagie am Fr 28. Dez 2007, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Kohagie
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falscher Threat

Beitrag von Kohagie »

Hallo,

was wir hier mittlerweile fragen und antworten ist hier m. E. und z.T. irgendwie falsch:
Abmahnungen - weiteres Vorgehen!
Das weitere Vorgehen von unserer Seite würde mich mehr interessieren.
Dies nicht unbedingt öffentlich, sondern bitte per PM oder Mail!

LG
Yara
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Re: falscher Threat

Beitrag von Yara »

Kohagie hat geschrieben:Hallo,

was wir hier mittlerweile fragen und antworten ist hier m. E. und z.T. irgendwie falsch:
Abmahnungen - weiteres Vorgehen!
Das weitere Vorgehen von unserer Seite würde mich mehr interessieren.
Dies nicht unbedingt öffentlich, sondern bitte per PM oder Mail!

LG
S. hier:
viewtopic.php?p=209363#209363
und abwarten.

Yara
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