Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Ja bin ich. Somit gehe ich vielen Sachen aus dem Weg. Da ich auch in einem anderen Bereich was verkaufe und von dem Hersteller die Verpackung, wo die Ware drin ist, ohne grünen Punkt bekomme, erhalte ich auch dafür den bewußten Punkt.
Ein Nachteil ist jedoch, dann alles zu dokummentieren muss, was ich einkaufe und was ich verkaufe. Da ich aber mit einem (denke mal) guten Programm arbeite dürfte dies keine große Problme machen. Nur bin ich jetzt gezwungen, die Jahresmeldung dann noch von einem Steuerberater oder Buchprüfer abgeben zu lassen, was Kosten verursacht. Zum Glück gibt es die gute Familie...
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,
Lesender39 hat geschrieben:Nur bin ich jetzt gezwungen, die Jahresmeldung dann noch von einem Steuerberater oder Buchprüfer abgeben zu lassen, was Kosten verursacht. Zum Glück gibt es die gute Familie...
ich war ganz entsetzt, als ich die Stelle im Vertrag las und habe gleich bei DSD angerufen, die sagten mir, dass das für Klein- und Kleinsthändler meist nicht nötig ist. Es könnten nur keine unterschiedlichen Verträge angeboten werden, so dass Großkonzerne und Kleinhändler alle die gleichen Klauseln haben.

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Mag sein, nur gilt ja das, was im Vertrag drin steht und Änderungen müssen schriftlich festgehalten sein. Demzufolge würde ich mich auf eine telefonische Aussage nicht zu sehr verlassen.
Oder sehe ich da zu "schwarz"? Werde mich auf jeden Fall mit denen noch in Verbindung setzen.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Ich denke, letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Verkaufsverpackungen, also auch die LuPo und die Kartons einen grünen Punkt haben müssen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es einige Hersteller geben wird, die dem Rechnung tragen und solche Artikel mit Punkt anbieten. Andere werden es es so machen, dass Sie Ihre gewerblichen Kunden weiterhin welche verkaufen ohne Punkt und per AGB darauf hinweisen, dass ihre Käufer für die Lizenzierung zuständig sind, da diese ja an Endkunden liefern." Lesender39

Werden nach obigen Ausführungen nicht alle Hersteller von Versandmaterial die Versandverpackungen ohne Grünen Punkt, auf AGB's sich stützend, auf den Markt bringen? Und damit die Lizensierung, die Dokumentierung, das Lizenzentgelt ihrer hergestellten Produkte der gewerblichen Kundschaft überlassend? Wären die Hersteller mit der angeführten Wahlfreiheit nicht alles andere, nur nicht im dualen System integriert? Und die Privatverkäufer - woher beziehen diese die Versandverpackungen?
blokk
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Beitrag von blokk »

Kalli hat geschrieben:Könnten diese die Lizensierung, die Dokumentierung, dass Lizenzentgelt ihrer hergestellten Produkte, den Versandverpackungen, auf die AGB's sich berufend, nicht völlig den Grosshändler, den Einzelhandel, dem Kleingewerbe sowie den Privatverkäufer überlassen?
Das regelt sich durch Angebot und Nachfrage. Ich bin mir sicher, dass der Grüne Punkt sehr bald auf den Lupos erscheinen wird - aufgedruckt und aufgeklebt.
Wie ich im Thread lesen konnte, gehen schon ein paar Leute mit der Idee schwanger, dass als Geschäftsidee umzusetzen.

Fakt ist, dass wir uns mit der neuen Situation auseinander setzen müssen. Fakt ist auch, dass es sich für Klein- und Kleinstverkäufer nicht lohnen wird, seperate Verträge mit den Entsorgern abzuschließen. Ob Klein- und Kleinstverkäufer nicht aus der Verordnung ausgeklammert werden, ist meines Wissens noch in der Schwebe.

Anfragen an eure zuständige IHK wegen dieser Unsicherheit könnten hilfreich sein, den IHKs den nötigen Zündstoff zu liefern, diese Ausnahmen zuzulassen. Ich denke da an Umsätze von 18.000 Euro/Jahr - der gleiche Umsatz, der Kleinstgewerbetreibende von der MWST befreit.

Was Verpackungen aus Nur-Pappe angeht, habe ich Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit, diese Verpackung überhaupt unter das Abfallbeseitigungsgesetz zu stellen. Pappe und Papier ist kein Abfall, sondern Rohstoff pur. Beide gehen ohne Sortierung in den Kreislauf der Wiederverwertung ein und bringen dem Ablieferer einen so hohen Gewinn, dass selbst die kommunalen Entsorger mit Kußhand jedes Kilo Altpapier umsonst entgegen nehmen. 60 % unseres Bedarfes an Papier wird bereits jetzt aus Altpapier gewonnen. Die gezahlten Preise für Altpapier liegen z.Z. bei mind. 60 Euro/to.

Ein "Grüner Punkt" auf reine Papierprodukte ist somit unsinnig. Der "Grüne Punkt" so die Wiedereinführung in den Rohstoffkreislauf von Produkten garantieren, die ohne Subventionierung nicht kostendeckend möglich wären.

Bliebe der Luftposterumschlag als beliebteste Verpackung für Bücher. Schon heute steht auf jedem Lupo ein genaue Anweisung, wie er zu entsorgen sei. Folie rauszuziehen und in den gelben Sack und verbleibendes Papier in die nicht-subventionswertige Papiertonne.

Die Luftposter-Folie besteht in der Regel aus PE-LD, einem Kunststoff, der in vielen Bereichen eingesetzt wird. Eine sortenreine Sortierung bringt mind. 400 Euro/to. Also auch nicht unbedingt ein Verlustgeschäft für die Sortierer.

Es drängt sich mir die Frage auf, ob die zweifellos löblichen Absichten unserer Politiker nach Abfallvermeidung zwecks Verringerung der ausufernden Müllkippen und die Gier nach immer mehr Geld unserer Abfallbeseitiger auf einen Punkt gestoßen sind, in dem die Müll-Dealer nicht die Oberhand über unsere Politiker bekommen haben.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Fakt ist auch, dass es sich für Klein- und Kleinstverkäufer nicht lohnen wird, seperate Verträge mit den Entsorgern abzuschließen. Ob Klein- und Kleinstverkäufer nicht aus der Verordnung ausgeklammert werden, ist meines Wissens noch in der Schwebe." blokk

Für wem lohnt sich das nicht? Ist mit Verträgen der Entsorgungsunternehmen nicht bereits der Status ihrer Kundschaft gleich, so das Privatverkäufer, Kleingewerbe, Einzel- und Großhandel bei der Lizenzierung ... vertraglich gleichgestellt werden? Mit dieser Gleichstellung wird der Privatverkäufer ... für die von ihm in den Umlauf somit an den Endverbraucher gelieferten gewerblichen Verpackungsmengen, nach Material und Gewicht berechnet, mit der neuen Verpackungsverordnung und den "weitgehenden" Anschlusszwang in die gesetzliche Pflicht genommen, Lizenzentgelte ... zu leisten.


"Es drängt sich mir die Frage auf, ob die zweifellos löblichen Absichten unserer Politiker nach Abfallvermeidung zwecks Verringerung der ausufernden Müllkippen und die Gier nach immer mehr Geld unserer Abfallbeseitiger auf einen Punkt gestoßen sind, in dem die Müll-Dealer nicht die Oberhand über unsere Politiker bekommen haben." blokk

Der Bundesrat stellt in Aussicht, die Verpflichtung der Lizenzierung ... dem Erstinverkehrbringer aufzuerlegen, und das wird doch der Hersteller sein. Geht das im Februar oder so im Bundestag durch, ist dann nicht auch der nicht-weitgehende Anschlusszwang durchgebracht, so das Privatverkäufer und Kleingewerbe zur Lizenzierung ... nicht verpflichtet wären? Alle Versandverpackungen, und damit wäre ein Ziel der neuen Verpackungsverordnung erreicht, wären dann lizenziert ... und zwar vom Hersteller. Der Preis der Versandverpackungen wird sich sowohl für Gewerbliche und Private Einkäufer deutlich erhöhen. Geht das nicht durch, wird also der weitgehende Anschlusszwang durchgesetzt, wird's dann nicht auch keine Ausnahmeregelung, z.B. für die Privatverkäufer geben?
Tina
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Beitrag von Tina »

Also, so wie ich es gelesen habe, ist es kein großer Akt sich beim DSD regestrieren zu lassen und von den Kosten her hält es sich wohl auch in Grenzen. Denke um die 2 Cent pro Umschlag wenn ich das recht verstanden habe.
Die Frage ist jetzt nur: Braucht man es schon zwingend ? Ist es sicherer und ist man damit auf der sicheren Seite ?
blokk
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Beitrag von blokk »

Ich erhielt heute einen Anruf von meiner IHK wegen meiner Anfrage zu der Verpackungsverordnung.
Dabei stellte sich heraus, dass hier im Threat eine Menge Halbwahrheiten als gültiges Gesetz vermarktet wurde.

Das Wichtigste vorweg:
Die neue Fassung ist noch nicht Gesetz, sondern wird erst im Frühjahr Gesetz werden.
Das bedeutet für uns, dass wir uns -noch- keine Gedanken darüber machen müssen, welche Konsequezen die Neuregelung für uns haben wird.

Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass es noch nicht sicher ist, ob unsere Lupos überhaupt in diese Verordnung aufgenommen werden. Es wurde so argumentiert, dass dann wegen der Gleichheit alle Versandumschläge aufgenommen werden müssen. Also auch die aus reinem Papier.

Sollte für die Lupos aber der Grünen Punkt vorgeschrieben sein, muß derjenige sich um den Grünen Punkt bemühen, der ihn als erster in Deutschland in den Verkehr bringt. Das ist entweder der Hersteller oder der Importeur.

Auf gar keinen Fall wird das der Händler sein, der den Lupo als Versandverpackung benutzt. Ausgenommen natürlich der Fall, dass jemand die Lupos im Ausland einkauft und somit importiert.

Wie immer die Sache also ausgehen wird - wir als Buchversender werden uns nicht um einen Lizenzvertrag wegen der Lupos bemühen müssen.

Anders sieht die Sache bei denen aus, die ihre Bücher zusätzlich in Folie einschlagen und versenden.
Dann ist die Folie nämlich keine Versandverpackung, sondern Schutzverpackung - ähnlich wie Folie an einem neuen Buch. Und da muß schon jetzt der Grüne Punkt drauf sein.
Die Kollegen/innen werden sich um den Grünen Punkt bemühen müssen.
coma
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Beitrag von coma »

"Die neue Fassung ist noch nicht Gesetz, sondern wird erst im Frühjahr Gesetz werden."

Nicht vergessen: Damit gilt die bisherige Fassung.


"Sollte für die Lupos aber der Grünen Punkt vorgeschrieben sein, muß derjenige sich um den Grünen Punkt bemühen, der ihn als erster in Deutschland in den Verkehr bringt. Das ist entweder der Hersteller oder der Importeur. "

Ich glaub nicht. Der erste Händler ist es, der diese Verpackungen verwendet.
coma
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Beitrag von coma »

"Die neue Fassung ist noch nicht Gesetz, sondern wird erst im Frühjahr Gesetz werden. "

Aber nur, wenn ohne Änderungsanträge durchgewunken ...

Punkto bish. Fassung:
Wenn kein kein grüner Punkt, dann Hinweis auf Rücknahmeverpflichtung ... (ich hab das auf meinen Rechnungen stehen)
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bienwald
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Beitrag von bienwald »

also ihr könnt euch zurücklehnen :o :lol:

danke blokk :lol:
Herzlichen Gruß
Bienwald
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hier gehts zu meiner HP
coma
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Beitrag von coma »

Wenn es schon Beschwerden über Halbwahrheiten gibt:
Achtet auf die aktuell gültige Verpackungsordnung. Relaxen und zurücklehnen ist wohl nicht der beste erste Reflex.
Im Gegenteil: Beschaffung des grünen Punktes für die eigenen Lupos kostet nicht viel, und ist SICHER.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Hallo blokk,

Danke für die Info!

"Die neue Fassung ist noch nicht Gesetz, sondern wird erst im Frühjahr Gesetz werden." blokk

Frühestens, wird weiteres im Bundestag nicht verhandelt.


"Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass es noch nicht sicher ist, ob unsere Lupos überhaupt in diese Verordnung aufgenommen werden. Es wurde so argumentiert, dass, wegen der Gleichheit alle Versandumschläge aufgenommen werden müssen." blokk

Dass heisst doch nun, dass zwar grundsätzlich alles Versandmaterial in die Verordnung aufgenommen wird, dass für Lupos jedoch eine Ausnahmeregelung gelten könnte.


"Sollte für die Lupos aber der Grünen Punkt vorgeschrieben sein, muß derjenige sich um den Grünen Punkt bemühen, der ihn als erster in Deutschland in den Verkehr bringt. Das ist entweder der Hersteller oder der Importeur." blokk

Der Hersteller, eben der Erstinverkehrbringer. Wird der Hersteller im Frühjahr oder so per verabschiedetes Gesetz dazu verpflichtet werden, ist der Bundesrat durchgekommen. In diesem Fall, und nur in diesem Fall dürfte gelten, dass weder das Kleingewerbe noch der Privatverkäufer sich um weiteres kümmern muss. Auch die -bis mindestens zum Frühjahr geltende und zu berücksichtigende Verpackungsverordnung-Hinweisspflicht- wird dann völlig fallen. Was sowieso bleibt ist die Verteuerung der Lupos.


"Wie immer die Sache also ausgehen wird - wir als Buchversender werden uns nicht um einen Lizenzvertrag wegen der Lupos bemühen müssen." blokk

Nein! Dass wird nur gelten, wenn im Frühjahr der Erstinverkehrbringer gesetzlich in die Pflicht genommen wird, die Lizenzierung somit die Dokumentierung und das Lizenzentgelt zu leisten. Deine Info bassieren -so weit ich sehe-, auf der begründeten Annahme, dass die kommende neue Verpackungsverordnung im Sinne des Bundesrates durchkommen wird.

Die Sache ist bis Frühjahr jedoch nicht unter Dach und Fach.

Kommt das mit der gesetzlichen Verpflichtung des Erstinverkehrbringer nicht durch, ist die Situation wohl so, wie oben bei den Lupos. Alle -ob nun Privat oder Gewerblich-, die Versandverpackungen in den Umlauf und an den Endverbraucher bringen, werden verpflichtet sich dem dualen System an zuschließen somit die Lizenzierung ... zu leisten. Nach dieser Lesart wird im Bundestag verhandelt werden: eine Ausnahmeregelung oder doch mindestens eine zureichende Übergangszeit, die für Privatverkäufer und das Kleingewerbe gültig sein wird.
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Hallo,
wer in der Kette für den grünen Punkt mal zuständig sein wird ist erst mal weniger interessant. Auf jeden Fall betrifft die Verpackungsverordnung ja alles, was beim Endverbraucher. Was zwischen Hersteller und Händler ist, wird durch AGB der Herstellers geregelt.
Das die LuPo nach dem Gesetz dann unter die Verpackungsverordnung fällt, daran dürfte keiner zweifeln.
Ich selber halte es so, lieber vorher was machen, als zu warten bis es dann so weit ist. Ab Mitte Januar habe ich dann LuPos mit dem Punkt, heute alles klar gemacht. Somit halte ich mich jetzt schon an die Verpackungsverordnung, muss die eine Belehrung nicht mehr beilegen und bin aus dem Schneider, wenn dann später richtig.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Hallo Lesender39,

"wer in der Kette für den grünen Punkt mal zuständig sein wird ist erst mal weniger interessant." Lesender39

Ist für Dich und für die, die bereits dem dualen System, genauer dem Ex-Monopolisten Grünen Punkt sich angeschlossen, nicht unbedingt ein Thema. Im Zeichen des Wettbewerbs wird der Grüne Punkt jedoch endgültig fallen.

Dass mit der Lizienzierung ... wird wohl spätestens für viele Privatverkäufer und Gewerbliche zum Thema werden, wenn der Erstinverkehrbringer nicht in die konsequente gesetzliche Pflicht genommen wird, die Lizensierung ... zu leisten. Nicht nur dann werden nicht nur teurere Versandverpackungen auf dem Markt sein. Viele könnten sich dann ausserdem vor der gesetzlich verpflichtenden Situation gestellt finden, die bereits heute, bevor die Verpackungsverordnung durch ist, erledigt sein könnte.
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