Wofür kann man abgemahnt werden ... ?
Ich denke Bücher bringen einen nicht viel weiter. Sinnvoller wäre z.B. ein Thread in dem man ständig neues der WiderRufsBelehrung schreibt. Halt die Sachen die ein einzelner so mitbekommt. Ich denke da wäre "neuen Anbietern" mehr mitgeholfen.
Schade , das dieses Thema bei vielen tabu ist. Wegen der Rechtslage zur Rechtsberatung. Diese sollte aber auch nicht so verstanden werden, sondern als ehrliche Art helfen zu wollen.
Wo könnten "neue" Abmahnfallen entstehen z.B.
Andererseits ist Vorsicht geboten, wegen evtl. Mitleser der "Gegenseite".
Schade , das dieses Thema bei vielen tabu ist. Wegen der Rechtslage zur Rechtsberatung. Diese sollte aber auch nicht so verstanden werden, sondern als ehrliche Art helfen zu wollen.
Wo könnten "neue" Abmahnfallen entstehen z.B.
Andererseits ist Vorsicht geboten, wegen evtl. Mitleser der "Gegenseite".
Tina hat geschrieben:
>Sinnvoller wäre z.B. ein Thread in dem man ständig neues der WiderRufsBelehrung schreibt. Halt die Sachen die ein einzelner so mitbekommt. Ich denke da wäre "neuen Anbietern" mehr mitgeholfen.<
Diesen Thread gibt es hier schon
guckst du:
viewtopic.php?t=4545
weiter hat Tina geschrieben:
>Wo könnten "neue" Abmahnfallen entstehen z.B.
Andererseits ist Vorsicht geboten, wegen evtl. Mitleser der "Gegenseite".<
Vorsicht ist bei diesem Thema wohl immer geboten.
Ist auch gut, wenn wir uns immer wieder gegenseitig daran erinnern
MfG gs55
>Sinnvoller wäre z.B. ein Thread in dem man ständig neues der WiderRufsBelehrung schreibt. Halt die Sachen die ein einzelner so mitbekommt. Ich denke da wäre "neuen Anbietern" mehr mitgeholfen.<
Diesen Thread gibt es hier schon
guckst du:
viewtopic.php?t=4545
weiter hat Tina geschrieben:
>Wo könnten "neue" Abmahnfallen entstehen z.B.
Andererseits ist Vorsicht geboten, wegen evtl. Mitleser der "Gegenseite".<
Vorsicht ist bei diesem Thema wohl immer geboten.
Ist auch gut, wenn wir uns immer wieder gegenseitig daran erinnern
MfG gs55
Hm ...
1. Internethandel ist kein Geschäft, daß man mal so nebenbei macht und bei dem man erwarten kann, daß einem in einem Forum alle Arbeit abgenommen wird, die man als Geschäftsmann nun einmal leisten muß.
2. Richtig gute Beratung kostet eben auch mal etwas Geld, dafür geben dann die qualifizierten Anwälte auch eine entsprechende Garantie.
z.B.
das Angebot der Anwälte bei booklooker https://www.booklooker.de/pages/law.php oder
http://www.it-recht-kanzlei.de oder
http://www.internetrecht-rostock.de/
Außerdem findet man hier mit etwas Fleiß sehr viele aktuelle Tips, die schon sehr weit helfen.
3. Kriminelle Energie wird immer wieder neue Möglichkeiten ausloten, Fehler in Angeboten abzumahnen, Vollständigkeit wird nie möglich sein. Also sollte man auch ein paar Prozente vom Gewinn beiseite packen, um im Notfall einen Anwalt bezahlen zu können. Wenn man dadurch den Ruin riskiert, sollte man ernsthaft nachdenken, ob sich das Risiko wegen ein paar verkaufter Bücher lohnt (Ich höre schon jetzt den entrüsteten Aufschrei der Privatanbieter, aber mein Verständnis ändert nichts an den Tatsachen).
1. Internethandel ist kein Geschäft, daß man mal so nebenbei macht und bei dem man erwarten kann, daß einem in einem Forum alle Arbeit abgenommen wird, die man als Geschäftsmann nun einmal leisten muß.
2. Richtig gute Beratung kostet eben auch mal etwas Geld, dafür geben dann die qualifizierten Anwälte auch eine entsprechende Garantie.
z.B.
das Angebot der Anwälte bei booklooker https://www.booklooker.de/pages/law.php oder
http://www.it-recht-kanzlei.de oder
http://www.internetrecht-rostock.de/
Außerdem findet man hier mit etwas Fleiß sehr viele aktuelle Tips, die schon sehr weit helfen.
3. Kriminelle Energie wird immer wieder neue Möglichkeiten ausloten, Fehler in Angeboten abzumahnen, Vollständigkeit wird nie möglich sein. Also sollte man auch ein paar Prozente vom Gewinn beiseite packen, um im Notfall einen Anwalt bezahlen zu können. Wenn man dadurch den Ruin riskiert, sollte man ernsthaft nachdenken, ob sich das Risiko wegen ein paar verkaufter Bücher lohnt (Ich höre schon jetzt den entrüsteten Aufschrei der Privatanbieter, aber mein Verständnis ändert nichts an den Tatsachen).
Zuletzt geändert von hanischu am Fr 4. Jan 2008, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
es nervt (mich) etwas, dass hier so langsam in jeden Thread der Konflikt (falls es wirklich einer ist ?) private / gewerbliche Anbieter reingebracht wird ... macht doch mal einen eigenen Thread dazu auf ...
aber da das hier ja mein Thread ist erlaube ich mir trotzdem hier ein paar Anmerkungen ...
wenn jemand sein Auto nach jeweils drei Jahren verkauft, weil er dann gerne etwas neues hätte, stempelt ihn (vernünftigerweise) niemand zum Autohändler ... das ist ganz normaler privater 'Verbrauch' ...
ein Buch hält nun mal nicht für Jahre vor, sondern eher für Tage ... wer gerne liest, hat sicher kein Problem, im Jahr 50 bis 100 Bücher durchschnittlichen Umfangs zu konsumieren ... ganz normaler privater 'Verbrauch' ... aber wenn ich diese Bücher alle wieder verkaufen will soll ich mich nach Meinung einiger (teilweise sogar Richter, und da hatte ich früher immer gebildete (= lesende) Leute vermutet ) als Buchhändler anmelden müssen ... was soll der Quatsch ?
daneben ist es ein echter Witz, das die Rechnungen und Vertragsstrafen bei Abmahnungen grundsätzlich erstmal wohl keine Verhältnismässigkeit zum
- Ausmass des Vergehens
- dem angeblichen Nachteil des Wettbewerbers
- dem angeblichen Vorteil des Schädigers
haben müssen ... jetzt kommt natürlich Widerspruch, aber mal im Ernst: Wieviele der Abmahner machen genug Handelsumsatz, um ernsthaft über Verluste in fünfstelliger Höhe diskutieren zu können ? Verursacht durch Konkurrenten, die oft genug genauso klein sind ?
und da es (z.Z. immer noch) fast unmöglich ist, als Händler 100% abmahnsicher aufzutreten, bleibe ich erstmal privat und regele Probleme freiwillig im Interesse des Käufers anstatt aus Verpflichtung ... Kulanz ist das nicht einmal unbedingt, sondern eine Selbstverständlichkeit ...
und sollte es einer wirklich schaffen, mich gewerblich zu klagen, dann lade ich mal öffentlich zur Bücherverbrennung ein
P.S. das Bild, das ich neuerdings als 'Avatar' verwende, gehört natürlich mir (wie auch alle meine Buchfotos) ... ich habe das (grössere) Original ungefähr zur Zeit meiner Anmeldung bei Booklooker am Mittelmeer aufgenommen ... keine Chance für 'Urheberrechtler'
aber da das hier ja mein Thread ist erlaube ich mir trotzdem hier ein paar Anmerkungen ...
wenn jemand sein Auto nach jeweils drei Jahren verkauft, weil er dann gerne etwas neues hätte, stempelt ihn (vernünftigerweise) niemand zum Autohändler ... das ist ganz normaler privater 'Verbrauch' ...
ein Buch hält nun mal nicht für Jahre vor, sondern eher für Tage ... wer gerne liest, hat sicher kein Problem, im Jahr 50 bis 100 Bücher durchschnittlichen Umfangs zu konsumieren ... ganz normaler privater 'Verbrauch' ... aber wenn ich diese Bücher alle wieder verkaufen will soll ich mich nach Meinung einiger (teilweise sogar Richter, und da hatte ich früher immer gebildete (= lesende) Leute vermutet ) als Buchhändler anmelden müssen ... was soll der Quatsch ?
daneben ist es ein echter Witz, das die Rechnungen und Vertragsstrafen bei Abmahnungen grundsätzlich erstmal wohl keine Verhältnismässigkeit zum
- Ausmass des Vergehens
- dem angeblichen Nachteil des Wettbewerbers
- dem angeblichen Vorteil des Schädigers
haben müssen ... jetzt kommt natürlich Widerspruch, aber mal im Ernst: Wieviele der Abmahner machen genug Handelsumsatz, um ernsthaft über Verluste in fünfstelliger Höhe diskutieren zu können ? Verursacht durch Konkurrenten, die oft genug genauso klein sind ?
und da es (z.Z. immer noch) fast unmöglich ist, als Händler 100% abmahnsicher aufzutreten, bleibe ich erstmal privat und regele Probleme freiwillig im Interesse des Käufers anstatt aus Verpflichtung ... Kulanz ist das nicht einmal unbedingt, sondern eine Selbstverständlichkeit ...
und sollte es einer wirklich schaffen, mich gewerblich zu klagen, dann lade ich mal öffentlich zur Bücherverbrennung ein
P.S. das Bild, das ich neuerdings als 'Avatar' verwende, gehört natürlich mir (wie auch alle meine Buchfotos) ... ich habe das (grössere) Original ungefähr zur Zeit meiner Anmeldung bei Booklooker am Mittelmeer aufgenommen ... keine Chance für 'Urheberrechtler'
@comacoma hat geschrieben: Ich werde mir das Buch kaufen, daß bei Wikipedia angegeben ist unter dem Artikel "Abmahnung", es heißt:
Wolf-Dieter Roth: Internet, Recht und Abzocke, Rainer Bloch Verlag, Weinheim 2007, ISBN 978-3-9810951-35
Juristische Fallstricke bei privater, freiberuflicher und kleingewerblicher Onlinenutzung.
Ist es erwünscht, wenn ich das Buch gelesen habe, hier etwas zu schreiben zum Inhalt, und ob sich der Kauf lohnt, ich glaub nicht, aber ist mir auch egal, das lasse ich dann gerne.
Has du das Buch gekauft und gelesen?
Kannst du was sagen zu seinem Inhalt?
Gruß gs55
Hi gs55,
die Leseprobe aus dem o.g. Buch klingt recht interessant: http://www.blochverlag.de/html/internet ... bzocke.php
die Leseprobe aus dem o.g. Buch klingt recht interessant: http://www.blochverlag.de/html/internet ... bzocke.php
hi, yumo
unter "Leseprobe" verstehe ich was anderes
Unter dem Gesichtspunkt der Gesetzes-Novellierung des "Abmahn-Paragraphen" sieht es eher so aus, als wollte der Verlag noch einen schnellen Euro machen.
Wir hatten das ja schon mal in einem Threat : gesetzliche Begrenzung der Abmahngebühr bei unerheblichen Verstößen auf 50 Euro.
unter "Leseprobe" verstehe ich was anderes
Unter dem Gesichtspunkt der Gesetzes-Novellierung des "Abmahn-Paragraphen" sieht es eher so aus, als wollte der Verlag noch einen schnellen Euro machen.
Wir hatten das ja schon mal in einem Threat : gesetzliche Begrenzung der Abmahngebühr bei unerheblichen Verstößen auf 50 Euro.
Gelle? Nur ein Glossar scheint's in dem Buch nicht zu geben.blokk hat geschrieben:Also diesen:
http://www.blochverlag.de/pdf/Leseprobe_Irecht.pdf
In der Tat viel interessanter
Hallo, nein, ich habe es noch nicht gekauft, werde es aber tun. Danke auch an Yumo für den Link mit der Leseprobe.gs55 hat geschrieben:@comacoma hat geschrieben: Ich werde mir das Buch kaufen, daß bei Wikipedia angegeben ist unter dem Artikel "Abmahnung", es heißt:
Wolf-Dieter Roth: Internet, Recht und Abzocke, Rainer Bloch Verlag, Weinheim 2007, ISBN 978-3-9810951-35
Juristische Fallstricke bei privater, freiberuflicher und kleingewerblicher Onlinenutzung.
Ist es erwünscht, wenn ich das Buch gelesen habe, hier etwas zu schreiben zum Inhalt, und ob sich der Kauf lohnt, ich glaub nicht, aber ist mir auch egal, das lasse ich dann gerne.
Has du das Buch gekauft und gelesen?
Kannst du was sagen zu seinem Inhalt?
Gruß gs55
Gruß coma
Da man hier offensichtlich alles in jedes erdenkliche Thema gleichzeitig schreiben muss, weil sonst morgen dieselbe Frage hier und da und dort wieder auftaucht, auch hier mochmal:
viewtopic.php?p=219010#219010
viewtopic.php?p=219010#219010