von M. S. (aus B. O.) abgemahnte Privatanbieter:
-
- Beiträge: 220
- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
von M. S. (aus B. O.) abgemahnte Privatanbieter:
Ein Freund von mir hat HEUTE, Samstag, den 12.01.2008, eine Abmahnung erhalten, weil er als Privatanbieter bei Booklooker 2.500 Bücher gelistet hat. Er möchte sich noch nicht outen, aber ich habe ihm zugesagt, es hier mal anzusprechen, um zu sehen, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder um eine neue 'Welle'.
Die Abmahnung wurde in Auftrag gegeben von M. SCH. aus Bad Oldesloe und von RA V. J. aus B. E. zugestellt.
Ersterer ist lt. Auskunft meines Freundes aktiv als Power-Seller bei Ebay-Holland("m...'s depot") aber auch bei bei booklooker(!) unter dem leicht abweichenden Namen "m...-buchdepot". Dort soll er aber im Moment gar keine Bücher gelistet haben (wie finde ich denn bei booklooker den Bestand eines bestimmten Anbieters?).
Wenn du eine Abmahnung von diesem 'Mandanten' bekommen hast, schreibe es hier mal auf; mit den nötigen Details: Wann, von wem, über wen (RA), weswegen. Es wird dann eine Liste mit den Betroffenen angelegt.
Ich meine gehört zu haben, 2008 sei das Jahr der Schlümpfe (oder waren es Windräder, oder Eisbärbabies...) - egal: es scheint als würde es als das Jahr der Abmahnungen in die Booklooker-Annalen eingehen...
Zuletzt geändert von schenkelmeer am Fr 25. Jan 2008, 02:03, insgesamt 3-mal geändert.
-
- Beiträge: 220
- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
-
- Beiträge: 1926
- Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27
Dann trage ich mich als erster mal ein:
Anwalt: V. J.
Mandant: M. S.
erhalten: 12.01.08
Frist: 17.01.08 (per Fax ausreichend)
Vorwurf: Aufgrund der Anzahl meiner gelisteten Bücher wird mir gewerblicher Handel vorgeworfen. ich würde gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und mich nicht wettbewerbsgerecht verhalten.
-Widerrufs-/Rückgaberecht und Rechtsfolgen nicht angegeben dadurch würde ich mir einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen.
-fehlen der Anbieterkennzeichnung
-keine Angabe über ob und höhe d. Umsatzsteuer im "Auktionspreis"
Gegenstandswert: 15000,00 Euro
bezahlen soll ich: 755,80 euro
Anwalt: V. J.
Mandant: M. S.
erhalten: 12.01.08
Frist: 17.01.08 (per Fax ausreichend)
Vorwurf: Aufgrund der Anzahl meiner gelisteten Bücher wird mir gewerblicher Handel vorgeworfen. ich würde gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und mich nicht wettbewerbsgerecht verhalten.
-Widerrufs-/Rückgaberecht und Rechtsfolgen nicht angegeben dadurch würde ich mir einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen.
-fehlen der Anbieterkennzeichnung
-keine Angabe über ob und höhe d. Umsatzsteuer im "Auktionspreis"
Gegenstandswert: 15000,00 Euro
bezahlen soll ich: 755,80 euro
-
- Beiträge: 1700
- Registriert: Do 22. Sep 2005, 09:24
- Wohnort: Frankfurt am Main
- Kontaktdaten:
Dann trage ich mich als zweite ein:
Anwalt: V. J.
Mandant: M. S.
erhalten: 12.01.08
Frist: 17.01.08 (per Fax ausreichend)
Vorwurf: Aufgrund der Anzahl meiner gelisteten Bücher wird mir gewerblicher Handel vorgeworfen. ich würde gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und mich nicht wettbewerbsgerecht verhalten.
-Widerrufs-/Rückgaberecht und Rechtsfolgen nicht angegeben dadurch würde ich mir einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen.
-fehlen der Anbieterkennzeichnung
-keine Angabe über ob und höhe d. Umsatzsteuer im "Auktionspreis"
Gegenstandswert: 15000,00 Euro
bezahlen soll ich: 755,80 Euro
Also: genau der gleiche Brief
Anwalt: V. J.
Mandant: M. S.
erhalten: 12.01.08
Frist: 17.01.08 (per Fax ausreichend)
Vorwurf: Aufgrund der Anzahl meiner gelisteten Bücher wird mir gewerblicher Handel vorgeworfen. ich würde gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und mich nicht wettbewerbsgerecht verhalten.
-Widerrufs-/Rückgaberecht und Rechtsfolgen nicht angegeben dadurch würde ich mir einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen.
-fehlen der Anbieterkennzeichnung
-keine Angabe über ob und höhe d. Umsatzsteuer im "Auktionspreis"
Gegenstandswert: 15000,00 Euro
bezahlen soll ich: 755,80 Euro
Also: genau der gleiche Brief
-
- Beiträge: 220
- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
ok, dann hier!
MOTTO:
Das sieht ja nach einem richtigen Trittbrettfahrer aus, der hier in den Foren fleissig mitliest und es nun auch mal versuchen will.
An dich: Hast du nicht besseres / kreativeres / menschenfreundlicheres zu tun?
Immerhin mit Adresse...:
M. Sch...
2... Bad O...
MOTTO:
Das sieht ja nach einem richtigen Trittbrettfahrer aus, der hier in den Foren fleissig mitliest und es nun auch mal versuchen will.
An dich: Hast du nicht besseres / kreativeres / menschenfreundlicheres zu tun?
Immerhin mit Adresse...:
M. Sch...
2... Bad O...
Zuletzt geändert von schenkelmeer am Fr 25. Jan 2008, 02:04, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 220
- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
aktuelle Liste:
Nummer, vorausschauenderweise 3-stellig) bl-forum-nickname - (erhalten/frist)
001) bücherwurm03 - (12.1./17.1.)
002) krimtango - (12.1./17.1.)
am besten, jeder der sich dazu eintragen möchte kopiert diese Liste, schliesst sich am Ende an (der Übersicht halber bitte unter Wahrung der simplen Form).
Nummer, vorausschauenderweise 3-stellig) bl-forum-nickname - (erhalten/frist)
001) bücherwurm03 - (12.1./17.1.)
002) krimtango - (12.1./17.1.)
am besten, jeder der sich dazu eintragen möchte kopiert diese Liste, schliesst sich am Ende an (der Übersicht halber bitte unter Wahrung der simplen Form).
-
- Beiträge: 220
- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
HIER ist NUR für die LISTE (s.o.)!!!
Die Quasselrunde zu genau diesem Thema findest du hier:
viewtopic.php?t=4651
und viele weitere Informationen zum Thema 'Abmahnungen' anlässlich der Vorweihnachtswelle findest du hier:
viewtopic.php?t=4440
Aktuelle Liste: Abmahn-Tandem M. S. / V. J.
Rolling Eyes aktuelle Liste:
Nummer, vorausschauenderweise 3-stellig) bl-forum-nickname - (erhalten/frist)
001) bücherwurm03 - (12.1./17.1.)
002) krimtango - (12.1./17.1.)
am besten, jeder der sich dazu eintragen möchte kopiert diese Liste, schliesst sich am Ende an (der Übersicht halber bitte unter Wahrung der simplen Form).
003) Fortan - (12.1./17.1.)
Nummer, vorausschauenderweise 3-stellig) bl-forum-nickname - (erhalten/frist)
001) bücherwurm03 - (12.1./17.1.)
002) krimtango - (12.1./17.1.)
am besten, jeder der sich dazu eintragen möchte kopiert diese Liste, schliesst sich am Ende an (der Übersicht halber bitte unter Wahrung der simplen Form).
003) Fortan - (12.1./17.1.)
001) bücherwurm03 - (12.1./17.1.)
002) krimtango - (12.1./17.1.)
003) Fortan - (12.1./17.1.)
002) krimtango - (12.1./17.1.)
003) Fortan - (12.1./17.1.)
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Händler oder nicht - das ist keine Frage...
Freunde von mir besitzen 2.000-3.000 Schallplatten. Das sind Rock-Fans; die finden das nicht mal komisch. Andere Freunde besitzen 10.000 und mehr Bücher/Heftchen - weil sie Science Fiction-Leser und Sammler sind. (Allein die SF-Serie PERRY RHODAN umfasst über 2000 Hefte und ca. 400 Taschenbücher.)
Bei mir sieht's ähnlich aus. Wenn ich mich von einem Teil meines Krams trennen will, hat kein Amt das Recht, mich dafür abzumelken, denn ich hab mir schließlich auch die Vorsteuer für meine "Einkäufe" nie erstatten lassen. Ich kann meine Bücher mit dem gleichen Recht versilbern wie Max Mustermann seine Rock-Platten oder seinen Wagen. (Und ich muss VIELE Bücher verkaufen, bevor ich den Schotter einnehme, den er für sein Auto kriegt).
Um Händler zu sein, genügt es nicht, viele Bücher anzubieten; um Händler zu sein, braucht man in der Regel einen Gewerbeschein.
Sollte das Finanzamt dies anders sehen, bitteschön: Dann kalkuliere ich den Wert meiner in 45 Jahren zusammengetragenen Sammlung auf 100.000 Euronen und hätte gern erst mal die Vorsteuer von 7% zurück...
Die Krücken, die glauben, sie könnten andere Menschen mit Abmahnungen linken, müssen darauf gefasst sein, dass sich nicht jeder auf juristische Geplänkel einlässt.
Bei mir sieht's ähnlich aus. Wenn ich mich von einem Teil meines Krams trennen will, hat kein Amt das Recht, mich dafür abzumelken, denn ich hab mir schließlich auch die Vorsteuer für meine "Einkäufe" nie erstatten lassen. Ich kann meine Bücher mit dem gleichen Recht versilbern wie Max Mustermann seine Rock-Platten oder seinen Wagen. (Und ich muss VIELE Bücher verkaufen, bevor ich den Schotter einnehme, den er für sein Auto kriegt).
Um Händler zu sein, genügt es nicht, viele Bücher anzubieten; um Händler zu sein, braucht man in der Regel einen Gewerbeschein.
Sollte das Finanzamt dies anders sehen, bitteschön: Dann kalkuliere ich den Wert meiner in 45 Jahren zusammengetragenen Sammlung auf 100.000 Euronen und hätte gern erst mal die Vorsteuer von 7% zurück...
Die Krücken, die glauben, sie könnten andere Menschen mit Abmahnungen linken, müssen darauf gefasst sein, dass sich nicht jeder auf juristische Geplänkel einlässt.
"Go on, Punk - make my day!" (Dirty Harry)
-
- Beiträge: 220
- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41
001) bücherwurm03 - (12.1./17.1.)schenkelmeer hat geschrieben:
HIER ist NUR für die LISTE (s.o.)!!!
Die Quasselrunde zu genau diesem Thema findest du hier:
viewtopic.php?t=4651
und viele weitere Informationen zum Thema 'Abmahnungen' anlässlich der Vorweihnachtswelle findest du hier:
viewtopic.php?t=4440
002) krimtango - (12.1./17.1.)
003) Fortan - (12.1./17.1.)
(dankje antje)
Hallo, hier ist Heiermann, mein neuer Mitgliedsname bei BL.
Auch ich habe diesen Schrieb von Herrn RA J. aus xxx bekommen. Genau die gleichen Zahlen und wahrscheinlich auch der selbe Text. Nur mit anderen Namen.
Wer will zusammen mit mir gegen diese Machenschaften dieses Anwaltes und seines Mandanten vorgehen???
Lasst und mal die Schreiben vergleichen. Wenn sich der Text nämlich gleicht ist dies eine Massenabmahnung, die wiederum ist dann rechtswidrig!!!! Oder liege ich da falsch??
Meldet euch gerne privat bei mir unter:
Mi-Hei@t-online.de
LG und vielen Dank Michael
Auch ich habe diesen Schrieb von Herrn RA J. aus xxx bekommen. Genau die gleichen Zahlen und wahrscheinlich auch der selbe Text. Nur mit anderen Namen.
Wer will zusammen mit mir gegen diese Machenschaften dieses Anwaltes und seines Mandanten vorgehen???
Lasst und mal die Schreiben vergleichen. Wenn sich der Text nämlich gleicht ist dies eine Massenabmahnung, die wiederum ist dann rechtswidrig!!!! Oder liege ich da falsch??
Meldet euch gerne privat bei mir unter:
Mi-Hei@t-online.de
LG und vielen Dank Michael
Glaube immer an das,was du sagst und tust.Tust und sagst du nichts,glaubt man nicht an dich!!