Kein Verkauf an Großfamilien???

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flyingbooks
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Kein Verkauf an Großfamilien???

Beitrag von flyingbooks »

Neben dem Abmahnwahn hier mal noch ein Thema, das mal wieder beispiellos ist. Ein Kunde, Herr Johann S., reagiert weder auf Mahnung oder Inkasso. Um dem nicht noch Geld hinterher zu werfen bekommt bei mir jeder Schuldner nach 6 Monaten eine Strafanzeige.
Hier das Ergebnis einer Anzeige von der Staatsanwaltschaft Köln:

...das Verfahren eingestellt...

"...bei den Schaffraths handelt es sich um eine Großfamilie, wobei im einzelnen nicht festgestellt werden kann, wer die fragliche Bestellung getätigt hat....."

Ich glaub ich bin im falschen Film :shock: :shock:

Sollen wir uns jetzt vor jeder Bestellung aus Großfamilien oder Wohngemeinschaften fürchten oder gar unsere AGB modifizieren und diskriminierende Worte wie "Großfamilien von Bestellungen ausgeschlossen" einfügen.

Hmmm.... Riecht verdammt nach Abmahnwelle, da man ja laut Verfassung keine Gruppe diskriminieren darf.

Oder findet sich dann ein Anwalt, der eine Familien GmbH gründet und einen anderen Anwalt an den Drucker stellt 8)

Ich habe erst mal Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingereicht.
Ein Ergebnis gibt es wahrscheinlch erst im neuen Jahr.
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Dawson
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Es zieht einem die Schuhe aus...

Beitrag von Dawson »

Das ist der Stoff, aus dem in der Presse die Glossen geschnitzt werden.
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Kohagie
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Re: Kein Verkauf an Großfamilien???

Beitrag von Kohagie »

flyingbooks hat geschrieben:Neben dem Abmahnwahn hier mal noch ein Thema, das mal wieder beispiellos ist. Ein Kunde, Herr Johann S., reagiert weder auf Mahnung oder Inkasso. Um dem nicht noch Geld hinterher zu werfen bekommt bei mir jeder Schuldner nach 6 Monaten eine Strafanzeige.
Hier das Ergebnis einer Anzeige von der Staatsanwaltschaft Köln:

...das Verfahren eingestellt...

"...bei den Schaffraths handelt es sich um eine Großfamilie, wobei im einzelnen nicht festgestellt werden kann, wer die fragliche Bestellung getätigt hat....."

Ich glaub ich bin im falschen Film :shock: :shock:

Sollen wir uns jetzt vor jeder Bestellung aus Großfamilien oder Wohngemeinschaften fürchten oder gar unsere AGB modifizieren und diskriminierende Worte wie "Großfamilien von Bestellungen ausgeschlossen" einfügen.

Hmmm.... Riecht verdammt nach Abmahnwelle, da man ja laut Verfassung keine Gruppe diskriminieren darf.

Oder findet sich dann ein Anwalt, der eine Familien GmbH gründet und einen anderen Anwalt an den Drucker stellt 8)

Ich habe erst mal Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingereicht.
Ein Ergebnis gibt es wahrscheinlch erst im neuen Jahr.
Verbraucherschutz,
ich frage mich schon seit einiger Zeit, wer muß vor wem geschützt werden?

LG
flyingbooks
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 11:13

Beitrag von flyingbooks »

Heute habe ich die Antwort vom Generalstaatsanwalt:
"...keinen Anlass sehen.....die Wiederaufnahme ......anzuordnen."

"...Ihre Beschwerde als unbegründet zurück..."

Mir geht es hier nicht um den verlorenen Umsatz von paar Euro, ich finde es nur erschreckend, wie die Staatsanwaltschaft dem Verbrechen Tür und Tor öffnet.

Zählt das jetzt auch für Terror, Gewalt oder Mord?!?

"...äh...äh... wir sind hier ´n paar Leute in unserer WG, wir können jetzt nicht genau sagen, wer unsere Nachbarin umgelegt hat...." :shock:
blokk
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Beitrag von blokk »

flyingbooks hat geschrieben:Heute habe ich die Antwort vom Generalstaatsanwalt:
"...keinen Anlass sehen.....die Wiederaufnahme ......anzuordnen."

"...Ihre Beschwerde als unbegründet zurück..."

Mir geht es hier nicht um den verlorenen Umsatz von paar Euro, ich finde es nur erschreckend, wie die Staatsanwaltschaft dem Verbrechen Tür und Tor öffnet.

Zählt das jetzt auch für Terror, Gewalt oder Mord?!?

"...äh...äh... wir sind hier ´n paar Leute in unserer WG, wir können jetzt nicht genau sagen, wer unsere Nachbarin umgelegt hat...." :shock:
Um solchen Unannehmlichkeiten von vornherein aus dem Weg zu gehen, versende ich nur gegen Vorkasse. Zahlt ein Kunde mal nicht, was äußerst selten vorkommt, belaufen sich meine Verluste auf 5 Cent für den bereits ausgestellten Adressaufkleber. Negative Bewertung -ausgenommen gewerbliche Käufer- und Neueinstellung geht in einem Rutsch und mein Kopf ist wieder frei.

Um auf die Großfamilie zurück zu kommen: die Auskunft des Staatsanwalts wäre auch nicht anders gewesen, wenn dein Käufer allein gelebt hätte. Nur die Begründung wäre anders gewesen: mangelndes öffentliches Interesse.
Mit dem Anhang, dass dir die private Klage zur Eintreibung deiner Forderung offen steht. Die Kosten des Verfahrens trägst erstmal du selbst, ob du sie im Erfolgsfall eintreiben kannst, ist höchst fraglich. Irgendwann kannst du dir dein Klo mit vollstreckbaren Titeln tapezieren.

Und selbst wenn es zu einem juristischen Verfahren kommen sollte - was erwartest du? Eine Verurteilung wegen eines Schadens in Minimalhöhe?
flyingbooks
Beiträge: 11
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 11:13

Beitrag von flyingbooks »

Wer gegen das Gesetz verstößt sollte zumindest einen Denkzettel erhalten um zu merken, dass man nicht einfach kostenlos einkaufen kann.

Wenn ein Herr Johann S. bestellt, dann ist der zu belangen.
Sollte er noch keine 18 sein, dann der Erziehungsberechtigte.

So etwas fängt immer klein an, erst ein Buch für 5 Euro und irgendwann schlimmeres.
Dem sollte rechtzeitig ein Riegel vorgeschoben werden!

Ich halte das schlichtweg verantwortungslos von der Staatsanwaltschaft.

Wenn ich ein Komma in der AGB vergesse oder falsch parke, kann ich micht nicht heraus "lawieren".
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Ich persönliche betrachte das als Mischkalkulation. Das soll nicht heißen das ich mich nicht ärger wenn ein Kunde nicht zahlt. Man kann ein Inkassobüro beauftragen, wenn das nichts bringt eine Anwalt.
Fragt sich im Einzelfall ob sich das lohnt, wenn nicht braucht man schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen.
Ich habe schon Bücher nach Argentinien verschickt und mich dann sehr sehr geärgert das sich jemand da ziemlich amüsiert hat.
Das kann ich mir aber vorher überlegen, ob ich dieses Risiko eingehen möchte. Auch bei Sendungen mit Beleg und Unteschrift in Deutschland bist du nicht abgesichert.
Wenn mir was komisch vorkommt schicke ich eine Vorauskasse, habe aber auch schon Bücher für 100 Euro per Rechnung verschickt.
Die Kosten für das Mahnverfahren kannst du von der Steuer absetzten, lohnen tut sich das für mich nicht. Ich lösch den Kram am Ende einfach, wozu soll ich mir graue Haare wachsen lassen.
Das Risiko ist in meinen Versandkosten enthalten, jeder zahlende Kunde gibt ein paar Cent mehr für die die nicht zahlen. Die paar Cent tun keinem weh, die Masse gleicht die Verluste aus.
So einfach ist das, Betriebskalkulation eben.
Immer schön locker bleiben, es soll ja Spass machen.... 8)
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