Prüfsoftware für indizierte Bücher

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Feldt
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Prüfsoftware für indizierte Bücher

Beitrag von Feldt »

Liebe Kollegen und Kolleginnen

Ich will sie kurz über die Fortschritte zu einer Prüfsoftware für indizierte Bücher informieren.
Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien hat gestern zusammen mit dem Verlag,
der diese Listen herausgibt einen vorwärtstreibenden Beschluss gefasst.
Es wir uns eine maschinenlesbare Datei überlassen.
Heute kam diese vom Verlag.
Sie ist in der Form, wie sie gut zu gebrauchen ist, zu mindest nach meinem nicht ganz professionellen Urteil. Der Programmierer gibt dazu heute Abend noch einen Kommentar.
Die Architektur ( wie die Programmier das zu nennen pflegen) der Software ist auch fertig.
Der Programmierer schreibt mir dazu:
"Für die Prüflisten, die ich von dir bekommen habe (14 Bücher)
und eine alte Bücherliste mit >12.000 Büchern braucht es gerade mal 3
Sekunden.
Ein Test ergab: Selbst wenn im Index 728 Bücher stehen und die
Bücherliste über 60.000 Bücher enthält, dauert der Vergleich nur 23
Sekunden auf meinem Rechner. Das ist doch akzeptabel, oder? :-)"

Ich finde das geradezu erfreulich.

Wenn alles gut geht müsste die Software bald stehen.
Zu weiteren Verlauf folgendes:
Da die Liste nicht ohne vorherige Prüfung weitergegeben werden darf (Jugendschutz) müssen wir eine Berechtigungsprüfung durchführen.
Mir schwebt da die Zusendung einer Kopie der Gewerbeanmeldung zu; ob das hinreichend ist, konnte mir bisher auch keiner sagen.
Sonst bleibt nur ein Postident-Verfahren.
Was denken sie dazu?
Ich habe mich bereit erklärt, die Anlaufstelle für diese Schreiben zu sein und denke, dass eine telefonische Rücksprache, dann Sicherheit und Prüfung genug ist.
Mal sehen, was die Juristen dazu sagen!

Es wir jeden Monat ein update geben, das über eine individuelle Zugangsberechtigung bei Kollegen Hoffmann in Stuppen per Internet abzuholen ist.
Da die Indizierungskommission nur ein Mal monatlich tagt, haben wir also aktuelle Daten.

Wenn uns dann noch ein Titel durchrutscht, können wir immer zeigen, dass wir unserer Prüfpflicht umfassend nachgekommen sind.
Ich informiere Sie sobald es konkretere Informationen gibt.

Wer Interesse an diese Software hat. bitte direkt mit eine Mail melden.
Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Mützelfeldt
(BBB-Internetbuch)
Graf-Haeseler-Str. 111
D-28205 Bremen
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Fon: 0049- (0)421-4340724
Feldt
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Beitrag von Feldt »

Hier die meine mail-adresse für Prüfsoftware:
w.muetzelfeldt@t-online.de
Feldt
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Beitrag von Feldt »

Hier die nächsten Information zur Prüfsoftware, bzw.. Index-Datei für indizierte Bücher:.

Ich habe mit dem Verlag, der die Liste der indizierten Medien für die Prüfstelle herausgibt folgende Vereinbarung getroffen.
Für den Preis eines(!) Abo bekomme ich jeweils das neue Update der Liste der indizierten Bücher in einer maschinenlesbaren Form und darf diese auch an andere weitergeben, wenn ich mit der Weitergabe keine Dienstleistung im kommerziellen Sinn betreibe.
So entfallen die Lizenzgebühren für uns, bis auf das eine Abo.
Der Verleger ist sehr zuvorkommen !.

Ich werde in Zukunft an alle versenden, die mir Ihre Gewerbeanmeldung und eine Erklärung schicken, dass Sie die Updates nur für sich benutzen nicht an dritte weitergeben und ebenfalls nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen.
Zum einen, um zu zeigen, dass ich die Daten nur an Berechtigte weitergegeben habe und
zum anderen um im Zweifelfall gegenüber dem Verlag zeigen zu können, wer die Daten bekommen hat, falls Verstöße gegen die Vereinbarung passieren, damit ich nicht nachträglich mit Lizenzgebühren belastet werde.
Die Daten werden in Regel ein Mal im Monat aktualisiert, dass es also keine große Arbeit ist, diese dann als Mailanhang an alle Interessenten weiterzureichen.

Der Verleger versendet auch per Mailanhang, sodass die zuerst anvisierte Lösung, die Updates mit Hilfe eines persönlichen Kennwortes, von einem Server zuladen, nicht nötig erscheint.

Also jeder der mir die Unterlagen zuschickt bekommt die Datei regelmäßig zugeschickt.

Soweit geht mein Part bei dieser Sache.

Auf Basis dieser Datei kann dann jeder sich eine Prüfsoftware anschaffen oder selber basteln.

Der Programmierer, der mir eine erste Version gebaut hat, wird in Kürze eine Software mit einer Benutzeroberfläche anbieten, die dann die Überprüfung einfacher macht als meine Version ohne diese Oberfläche, wo etwas Handarbeit dabei ist.
Ebenfalls wird er eine Fehlerkontrolle einbauen, die bei Schreibfehlern eine größere Sicherheit gewährleistet.
Da das Programm nicht in Perl sondern in Java geschrieben ist, läuft es auch auf Macintosh.
Das Programm
liest die Bücherliste und die Index-Liste in den Formaten -,Komma, semikolon- oder tab-separiert (CSV, TAB) oder Homebase.(txt) ein .
Für andere Formate schreibt er gegen erschwingliches Entgelt die Anpassung.

Nun zum Preis.
Er hat mir 50€ genannt, was ich persönlich sehr günstig empfinde.

Dass er ein sehr zuverlässiger und gründlicher Mensch und Geschäftspartner ist kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Wenn Ihr einen ersten Eindruck wollt, dann geht doch auf folgende Seite:
http://www.ruben-schnelle.de
Da findet ihr Information zu einem Programm, das „Tauschrausch“ heißt und von Ihm stammt.

Helge Ruben, so heißt er, hat Mitte der 1990er Jahre als Praktikant im Zentrum Prinzhöfte (südlich von Bremen gelegen) gearbeitet, wo ich damals Schulleiter der „Freien Schule Prinzhöfte“ war.
Er hat für den Tauschring , den die Schule und das Projekt „PrinzHöfte“ gegründet haben , ein
Programm geschrieben, um die Buchung, Verwaltung usw. besser und effektiver zu machen.
Heute fast 12 Jahre später wird das Programm, das weiterentwickelt wurde, von 162 Tauschringe in Deutschland benutzt.
Sehr Euch auf der Seite um.
Unter“ FAQ - Häufig gestellte Fragen“ kann gut die Arbeitsweise von Ihm sehen.

Im Laufe der nächsten Tage wird er eine Seite zu dem Programm einrichten.
Ich werde sie bekannt geben.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Mützelfeldt
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el

Beitrag von el »

sehr feine sache, mit einem Haken: Privatanbieter sind da außen vor, oder?
Feldt
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Beitrag von Feldt »

Für Privatanbieter müsste ein geeignete Identifizierung gefunden werden.
Mir fällt im Moment nicht das passende ein, aber es gibt sicher auch da eine Lösung.
Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Mützelfeldt
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

Feldt hat geschrieben:
Für Privatanbieter müsste ein geeignete Identifizierung gefunden werden.

... doch vlt. über Post-Ident?
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


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blokk
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Beitrag von blokk »

Feldt hat geschrieben:Für Privatanbieter müsste ein geeignete Identifizierung gefunden werden.
Mir fällt im Moment nicht das passende ein, aber es gibt sicher auch da eine Lösung.
Es liegt mir fern, dein Angebot in den Boden zu reden. :roll:

Um abmahnsicher wegen indizierter Bücher zu sein, ist aber ein tagesaktuelles Update nötig.
Abmahnanwälte lesen auch den Bundesanzeiger, :wink:

BL hat dies zugesagt. Ein eigener Filter ist also, soweit man nur bei BL anbietet, nicht nötig
Feldt
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Beitrag von Feldt »

Du brauchst es gar nicht in den Boden zu Reden, weil du die Tatsachen verkennst.
Es finde einmal im Monat ein Indizierungssitzung bei der Prüfstelle statt. Im Anschluss daran erhalt ich das Update, lange bevor es im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. So die Vereinbarung mit dem Verlag.

Außerdem sollte man sich nicht sich auf die Plattformen verlassen.
Erstens ist man dann ziemlich verlassen, wie man gesehen hat.
und zweitens nützt es dir gar nichts, wenn auf den Plattformen Fehler gemacht werden und du im Streitfall nicht zeigen kannst, dass du deiner Prüfpflicht nachgekommen bis.
Ich will das kurz erläutern.
In dem Urteil des BGH geht es wesentlich um die Frage der Prüfungspflicht, die Ebay hat bzw. bestritt nicht zu haben.
Ergebnis: Sie haben Prüfpflicht.
Interessant ist nun eine Passage aus der Urteilsbegründung, die sich mit der Reichweite und den Möglichkeiten dieser Prüfung beschäftigt.
Zitat:
„g) Soweit eine Prüfungspflicht besteht, schuldet die Beklagte angemessene
Bemühungen, entsprechende Angebote aufzudecken und zu entfernen. Sofern
trotz angemessener Bemühungen ein vollständiger Ausschluss der fraglichen Angebote von der Handelsplattform technisch oder faktisch zuverlässig nicht möglich
ist, fehlt es an einem Verstoß der Beklagten gegen die Prüfungspflicht.“

Es wird also eingeräumt, das es bei aller Sorgfalt möglich ist, das der Prüfung etwas entgeht, damit aber keine Verletzung der Prüfpflicht einhergeht.
Genau dieses Argument möchte ich in Zukunft auf für mich in Anspruch nehmen, wenn die nächste Generation der Schakale durch die Netze zieht, um anderen das Futter zu nehmen.
Deshalb habe ich eine eigene Prüfsoftware und wie ober erläutert, immer das aktuellste Update.
Einem Rechtsstreit mit irgend einem Abmahnschakal sehe ich dann mit Gelassenheit entgegen, weil ich meine (!!) Sorgfalt bei der Prüfung nachweisen kann.
Wer sich auf die Plattformen verlässt, prüft gar nicht und geht seiner Pflicht nicht nach und genau da beißen dann die Hunde wieder zu.

Wolfgang Mützelfeldt
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