Wettbewerbswidrige Preisauszeichnung

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Kohagie
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Wettbewerbswidrige Preisauszeichnung

Beitrag von Kohagie »

Wettbewerbswidrige Preisauszeichnung

Fehlt bei einer Preisauszeichnung die Angabe "inkl. MwSt.", handelt es sich um einen erheblichen Wettbewerbsverstoss, so ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg. (4.1.2007, Az. 3 W 224/06).

Bei dem Fall ging es um einen Internethaendler, der bei der Preisangabe weder auf Versandkosten noch Umsatzsteuer hingewiesen hatte. Der Hintergrund ist die Preisgabeverordnung, die vorschreibt, dass bei der Preisauszeichnung leicht erkennbar, gut lesbar oder sonst gut
wahrnehmbar auf die beinhaltete Umsatzsteuer hinzuweisen ist.

Der Zweck der deutlichen Angabe ist es, Missverstaendnisse zu vermeiden. Ausserdem soll unredlichen Anbietern die Moeglichkeit genommen werden, die Steuer zusaetzlich zu verlangen. Von diesem Standpunkt aus ist der Verstoss nicht gerade eine Bagatelle.

Bagatelle oder nicht?

Im Gegensatz zum Urteil des OLG Hamburg steht ein Urteil des OLG Koblenz: Das Gericht urteilte, das Fehlen einer einzelnen Grundpreisangabe sei nicht erheblich und fuehre nicht zum Ueberschreiten der Bagatellschwelle (OLG Koblenz, 25.04.2006, Az. 4 U 1219/05).

Quelle: vnr.de

Und nun?
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Es gibt auch einen anderen Aspekt:

Als Händler, der seinen Preis incl. MwSt. angibt und diese eingenommene Steuer dann auch brav weiter ans FA abführt überlege ich gerade, ob man alle nicht zur Umsatzsteuer optierenden Händler, die den Zusatz incl. MwSt. an ihrem Preis stehen haben, diese dann aber nicht in der Rechnung ausweisen, wegen unlauterem Wettbewerb auffordern sollte, den Zusatz incl. MwSt. sofort zu entfernen, weil sie sich dadurch einen ungerechtfertigten Preisvorteil verschaffen. Als gewerblicher Käufer weiß ich nämlich vor Rechnungsstellung nicht, daß ich die von mir erwartete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abführen kann. Wüßte ich das, würde ich eventuell bei einem anderen Anbieter kaufen, der zunächst vielleicht sogar einen höheren Preis hat, nach Vorsteuerabzug aber dann günstiger wäre. Das ist mir ja schon einigemale tatsächlich passiert und ich war sehr ärgerlich.

Ziemlich bedenkliche Situation...

(Ich hoffe, mir unterstellt niemand, daß ich das wirklich vorhätte, es soll nur zeigen, daß es keine letzte Antwort - basta, so ist es - gibt)
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gs55
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Beitrag von gs55 »

hanischu schrieb:
Als gewerblicher Käufer weiß ich nämlich vor Rechnungsstellung nicht, daß ich die von mir erwartete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abführen kann.
Das stimmt nicht ganz. Bei allen Angeboten ist der Hinweis zu lesen:
Alle angegebenen Preise sind Endpreise, zzgl. Liefer-/Versandkosten. Da ich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bin, erhebe ich keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und weise diese daher auch nicht aus
und zwar unter: Versandinformationen des Verkäufers.
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gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Ich möchte auch noch einmal auf diesen Link hinweisen

viewtopic.php?t=4059

Dort hat nanoq geschrieben:
Wer aber der Kleinunternehmerregelung unterfällt darf von seinen Kunden keine Mehrwertsteuer vereinnahmen und darf sie auch nicht ausweisen. Es gibt Finanzämter, die sogar so weit gehen, dass sie bereits das indirekte Ausweisen der Mehrwertsteuer für unzulässig halten, also den Vermerk ?inklusive MwSt?. Es kann sogar passieren, dass sich ein besonders eifriger Finanzamtsmensch hinsetzt und solche indirekt in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge errechnet und verlangt, dass der Unternehmer diese noch an das Finanzamt abführt. Das ist die steuerrechtliche Seite.

Aus zivilrechtlicher Sicht betrachtet, ist die Situation allerdings eine andere. Wer nämlich Waren oder Leistungen für sogenannte Letztverbraucher anbietet, für den gilt die Preisangabenverordnung. Und nach § 2 PangV wiederum ist jemand, der mit diesen Letztverbrauchern Fernabsatzverträge abschließt, verpflichtet, neben dem Preis selbst auch anzugeben, dass darin alle Preisbestandteile und eben auch die Umsatzsteuer enthalten sind und zusätzlich muss man noch mitteilen, ob auch Versandkosten anfallen. Wenn man diese Regelung wörtlich nähme, dann müsste man hinter seine Preise immer das ?inklusive MwSt? setzen.

Die Juristen sind sich selbst nicht ganz einig, welchen Weg man hier lieber einschlagen soll und welcher Vorschrift man lieber den Vorrang geben soll. Vorherrschende Ansicht ist aber, dass man lieber den Mehrwertsteuervermerk weglassen sollte (allerdings unter Hinweis darauf, dass 19 UstG Anwendung findet, um mögliche Probleme mit dem § 14 UStG zu vermeiden).

Dann muss man aber ? um der Preisangabenverordnung gerecht zu werden ? auf anderem Weg deutlich machen, dass alle Elemente, die den Preis der Ware mitbestimmen, bereits enthalten sind. Aus der amtlichen Begründung für die PangV ergibt sich, das der Zweck des Gesetzes darin besteht, aus Verbrauchersicht klargestellt ist, welcher Preis letztendlich zu zahlen ist und dass sonst nötige Nachfragen und die Gefahr von Missverständnissen von vorneherein vermieden werden sollen. Man muss also deutlich machen, dass ? außer eventuellen Versandkosten, auf die ja auch gesondert hingewiesen werden muss ? keine weiteren Beträge zu dem genannten Preis mehr hinzukommen.

Eingebürgert haben sich hierzu Formulierungen folgender Art:

"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Da ich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bin, erhebe ich keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und weise diese daher auch nicht aus."

(oder auch ?aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und...?)

Darin ist dann alles enthalten, was erforderlich ist, und auch ein Verbraucher kann verstehen, dass es sich um den Endpreis handelt und keine Mehrwertsteuer mehr dazu kommt. Deshalb werden solche Formulierungen auch allgemein anerkannt.
Der Beitrag ist vom 13.10.2007.
Die farbliche Hervorhebung wurde von mir vorgenommen, um die Widersprüchlichkeit dieser Problematik zu verdeutlichen
blokk
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Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Beitrag von blokk »

hanischu hat geschrieben:Es gibt auch einen anderen Aspekt:

Als Händler, der seinen Preis incl. MwSt. angibt und diese eingenommene Steuer dann auch brav weiter ans FA abführt überlege ich gerade, ob man alle nicht zur Umsatzsteuer optierenden Händler, die den Zusatz incl. MwSt. an ihrem Preis stehen haben, diese dann aber nicht in der Rechnung ausweisen, wegen unlauterem Wettbewerb auffordern sollte, den Zusatz incl. MwSt. sofort zu entfernen, weil sie sich dadurch einen ungerechtfertigten Preisvorteil verschaffen. Als gewerblicher Käufer weiß ich nämlich vor Rechnungsstellung nicht, daß ich die von mir erwartete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abführen kann. Wüßte ich das, würde ich eventuell bei einem anderen Anbieter kaufen, der zunächst vielleicht sogar einen höheren Preis hat, nach Vorsteuerabzug aber dann günstiger wäre. Das ist mir ja schon einigemale tatsächlich passiert und ich war sehr ärgerlich.

Ziemlich bedenkliche Situation...

(Ich hoffe, mir unterstellt niemand, daß ich das wirklich vorhätte, es soll nur zeigen, daß es keine letzte Antwort - basta, so ist es - gibt)

Der Einwurf ist berechtigt. Ich ging aber davon aus, dass von BL automatisch der Hinweis erfolgt, dass ich die MWST nicht ausweise, wenn ich die Kleinunternehmer-Fuktion angebe.
Dem ist leider nicht so.

Der Hinweis muß selbst eingegeben werden.
So wie hier:
https://www.booklooker.de/app/detail.ph ... sortOrder=
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

gs55 hat geschrieben: Das stimmt nicht ganz. Bei allen Angeboten ist der Hinweis zu lesen:
Alle angegebenen Preise sind Endpreise, zzgl. Liefer-/Versandkosten. Da ich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bin, erhebe ich keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und weise diese daher auch nicht aus
und zwar unter: Versandinformationen des Verkäufers.
Das ist sicher bei Dir so, aber ich mußte nicht lange suchen:
Preis: 0,25 ? (inkl. MwSt)
...
Falls Sie eine Rechnung benötigen, dann bitte eine kurze Mitteilung an uns.
...und so geht das munter weiter.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Da man hier offensichtlich alles in jedes erdenkliche Thema gleichzeitig schreiben muss, weil sonst morgen dieselbe Frage hier und da und dort wieder auftaucht, auch hier mochmal:

viewtopic.php?p=219010#219010
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