Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

@hanishu: da denkst du falsch, wenn du dir alle beiträge in dem link durchliest und vor allem den letzen wirst du sehen wen ich meine. die angegeben e-mail ist ja nun unverkennbar....

die userin hat ja hier auch pro-abmahnung ihre meinung vertreten was auch völlig ok ist, aber auf die art schadenfreude über abgemahnte booklooker-user in einem fremden forum zu demonstrieren finde ich nicht ok.

lest post 3 von 8 und post 8 von 8, dann wisst ihr wen ich meine.


was die hilfestellung von den gewerblichen anbietern angeht stimme ich dir 100 % zu, da würde ich auch nie etwas gegen sagen, ich werde sicher nicht bei gewerblichen pauschalisieren wo ich schon bei privaten immer dafür bin differenziert zu schauen. wenn das so angekommen ist, war nicht meine absicht !
Nachricht
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Beitrag von Nachricht »

Hallo zusammen!

Ich verfolge die ganze Diskussionen bezüglich der Abmahnungen seit den Anfängen und habe meine Konsequenzen gezogen. Eigentlich wollte ich ja nur meine aussortierten Bücher verkaufen, aber man wird ja zwangsweise dazu gezwungen "Händler" zu werden. Jetzt kann ich ja alles an Büchern verkaufen was sich so anbietet. So wird die Konkurrenz zu den normalen Antiquariaten immer größer. Deswegen kann ich die Schadenfreude von einigen Händlern nicht verstehen. Ich habe jetzt zum Beispiel mein Angebot von ca. 1000 Büchern innerhalb von kurzer Zeit auf über 10000 aufgestockt.
Yara
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Beitrag von Yara »

Nachricht hat geschrieben:Deswegen kann ich die Schadenfreude von einigen Händlern nicht verstehen. Ich habe jetzt zum Beispiel mein Angebot von ca. 1000 Büchern innerhalb von kurzer Zeit auf über 10000 aufgestockt.
Äh, Nachricht ..., wer - 'einige' - ist denn hier bitte schadenfroh?

Yara
pablo
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Registriert: Mo 28. Jan 2008, 16:28

Beitrag von pablo »

Vielleicht sollte man, um Streitigkeiten zu vermeiden, zusammenfassen, was die Motive der einzelnen Interessensgruppen betrifft und vor allem Begriffsdefinitionen schaffen. Händler ist für mich nicht gleich Händler, sowie Privat nicht gleich Privat ist (für Juristen ist das klar, für mich persönlich im Motiv eben nicht).

Ein Händler, nennen wir ihn auch Antiquar, dürfte nach meinen Erfahrungen und Beobachtungen sowohl eine andere Angebotsstruktur seines Sortimentes haben als die vielen Kleingewerbetreibenden und Privaten, und vor allem hat ein Händler resp.ein Antiquar Kunden. Dies haben sowohl die Privaten als auch Kleingewerbetreibende im Normalfall nicht, diese sind eher auf den Absatz im Netz angewiesen. So gesehen wird, nehme ich einfach mal an, ein Händler=Antiquar, die Konkurrenz der Privaten nicht wesentlich fürchten müssen, er kann sie sogar für eigene Zwecke nutzen (auch Erfahrung, die ich mit vielen Händler, positiv, gemacht habe). Weit gespannt ist der Händler eben Profi, unabhängig seines wirtschaftlichen Erfolges. Er kennt Preise, Modalitäten, weiß u.U. was am Markt gefragt wird.

Für Kleingewerbetreibende sieht das vermutlich anders aus, da dürfte der Druck auch ein anderer sein.Die Jagd nach den Flohmarktartikeln, Haushaltsauflösungen usw.Da geht es doch in der Summe keineswegs um die Sache des Antiquars (der natürlich auch Geld verdienen muss und soll), es geht um Masse, schnelles Geschäft, niedere Preise, UMSATZ! Bücher gibt es zuhauf und nun ist es eben so, dass in die Nische der Kleingewerbetreibenden die Privaten hineindrängen, nicht nur aus Konkurrenzgründen, sondern auch als fehlende,kostenlose Lieferanten. Was früher bei Haushältshaltsauflösungen halt verschenkt wurde (haben wir doch früher auch so gemacht wenn da einer mit nem Lastwagen gekommen ist,weg damit!) bleibt heute oft innerhalb der Familien, es wird nicht mehr entrümpelt, sondern findet durch Familienmitglieder seinen Weg ins Netz. Das dürfte eben für den Kleingewerbetreibenden ein Problem sein, der Private als Konkurrent und "Lieferantenausfall".

Und der Private, das muss man unumwunden zugeben, mag in der Anfangsphase sicher Privat sein, er entrümpelt sein Board, erhält Kostenersatz , es macht Spaß und mit zunehmendem Erfolg rutscht er dann unwillkürlich in das Segment des Kleingewerbetreibenden hinein. Eben weil er dann im Laufe der Zeit nicht nur seine Bücher verkauft, sondern, was ich als moralisch völlig legitim halte (Rechtsauffassung außen vor gelassen), z.b Bücher der Familienmitglieder, Freunde usw.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

@pablo - Alles schön und gut. Aber niemand streitet sich hier. Nicht wegen unterschiedlicher Meinung und nicht wegen anderer Preispolitik und nicht wegen sonstwas. Das wird nur immer wieder gerne von einigen just zu einem solchen Kommentar reinschneienden unterstellt. Das Gegenteil ist der Fall. Jeder, egal ob Händler oder privat, sagt seine Sicht der Dinge aus seinem Aspekt heraus, und das ist auch gut so.
Die Welt ist gross und bunt, und das Damoklesschwert schwebt über allen Anbietern gleichsam.

Yara
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

:?: Wäre es nicht eine einfache, unbürokratische Lösung, wenn JEDE/R der/die etwas zum Verkauf anbietet, auch für sein Angebot die VERANTWORTUNG übernimmt, verbunden mit einer GRUNDSÄTZLICHEN FREUNDLICHKEIT gegenüber dem 'Fernerwerbenden', indem grundsätzlich ein Rückgaberecht eingeräumt wird, unabhängig davon ob es die ausgemusterten Eurokraten in Brüssel vorschreiben oder nicht.
:!: Vieles dieser Handelsbürokratie entsteht doch erst dadurch, dass viele Verkäufer/innen erstmal versuchen in PaulchenPic's Sinne 'Pferdehändler/innen' zu sein, also Einsacken und "nach mir die Sintflut". Jede/r Händler/in, privat oder gewerblich - ist an anderer Stelle auch Verbraucher und fühlt sich gut wenn er/sie zuvorkommend behandelt und mit Service bedacht wird. Warum dass nicht auch SELBST bieten? UNAUFGEFORDERT, OHNE gesetzliche Bevormundung, die leider im Prinzip notwendig ist, weil so viele nicht über die eigene Nasenspitze, den Tellerrand und das Brett vorm Kopf hinaus denken, -gucken, geschweige denn -fühlen.
:shock: KURZ: Mit BEWUSSTHEIT und EIGENVERANTWORTUNG kann 'man' sich ziemlich gut in allen Bereichen des Lebens bewegen und läuft auch nicht so schnell Gefahr, von einigen 'Spezialisten' angeschissen zu werden und danach wieder über die Schlechtigkeit der Welt klagen zu müssen.
8) NOCH KÜRZER: Wer versucht die juristischen Grenzen auszureizen, in denen er/sie - wenn auch nur rein theoretisch - andere in die Pfanne hauen- bzw. sich seiner/ihrer schon-rein-menschlichen Verantwortung entziehen könnte, wird früher oder später selbst 'gebraten'.(war jetzt doch nicht kürzer...)
:mrgreen: Jetzt aber: KURZ:: Die Welt ist nur ein Spiegel...! YEAH!!
Its up to you :idea:
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

@ schenkelmeer: deine Vorschläge werden m.E. gerade auf Booklooker von der grossen Mehrheit der Privatanbieter umgesetzt ... und schützen einen wohl auch bei etwas grösserem Angebot vor einer unnötigen Meldung bei der WBZ durch normale Kunden ...

Abmahnanwälte gehen in aller Regel unabhängig von persönlichen Erfahrungen gegen oft minimale formale Fehler vor (bei Gewerblichen natürlich noch viel lieber als bei Privaten, weil mehr 'Angriffsfläche') ... denen musst du weder eine schlechte Einkaufserfahrung vermitteln, noch wird dich ein astreines 100%-Profil schützen ...

wo soll da also eine 'Lösung' der Abmahnproblematik liegen ?
hanischu
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Beitrag von hanischu »

d_r_m_s hat geschrieben: wo soll da also eine 'Lösung' der Abmahnproblematik liegen ?
So schnell wird es keine endgültige Lösung geben, aber es wird doch deutlich einfacher sein, in Zukunft immer öfter die Mißbräuchlichkeit einer Abmahnung nachzuweisen, die sich auf an den Haaren herbeigezogene Dinge gründet, als einer, die man selbst durch Fahrlässigkeit oder das Ignorieren bestehender Gesetze verursacht hat.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

hanischu hat geschrieben:So schnell wird es keine endgültige Lösung geben, aber es wird doch deutlich einfacher sein, in Zukunft immer öfter die Mißbräuchlichkeit einer Abmahnung nachzuweisen, die sich auf an den Haaren herbeigezogene Dinge gründet, als einer, die man selbst durch Fahrlässigkeit oder das Ignorieren bestehender Gesetze verursacht hat.
da kann ich leider deinen Optimismus nicht teilen (falls er sich wirklich auf Schenkelmeers Beitrag bezieht) ...

die quasi freiwillige Erfüllung gesetzlicher Pflichten (unabhängig von Gesetzestext und Rechtsprechung) wird z.Z. eher schneller zu einer Abmahnung führen als das komplette Ignorieren ... weil ein 'unkorrektes' Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch noch in die Raster der Abmahner fallen, die eigentlich nach Gewerblichen suchen ... aber bei dem geringen Aufwand kann man ja auch mal ein paar Grenzfälle mitnehmen, um die man sich sonst gar nicht gekümmert hätte ... und wenn man selbst diese Pflichten schon (wenn auch fehlerhaft) anerkannt hat wird so mancher Richter nach der Gewerblichkeit gar nicht mehr fragen ...
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Das ist doch alles Käse. :x
1. Kein Mensch weiß/wußte wie ein korrekter Internetauftritt aussieht.
1.a Ganz im Gegenteil möchten einem geschäftstüchtige Verdreher immer abenteuerlichere Konstrukte verkaufen damit niemand mehr durchblickt.
2. Man war anscheinend übermächtigen Gegnern ausgeliefert.
3. Man stand mit einer Abmahnung allein da.

Diese 3 Dinge werden gerade geändert, sowohl von den Betreibern als auch von den Händlern.

Es wird sich bei diesen Typen schnell rumsprechen das man im Falle einer unberechtigten Abmahnung sehr schnell vom Täter zum Opfer wird.

Sobald der Ersten in aller Öffentlichkeit die Hosen runterlassen muß werden andere sich überlegen ob ihr nichtvorhandenes Können ausreicht um gegen eine so starke Gemeinschaft anzutreten.
Das kann aber nur funktionieren wenn alle an einem Strang ziehen.
el

Beitrag von el »

An dieser Stelle mal ein Hinweis auf einen Vorfall der sich in meinem erweiterten Bekanntenkreis ereignet hat

ibäh- Verkäufer mit ca 1000 Verkäufen in einem Zeitraum von ca 7-8 Jahren
Bekommt Mail von Ibäh ob er sich nicht als gewerblicher sieht. Streitet ab, begründet damit dass er nur Sachen verkauft die er selbst gekauft und gebraucht und später wieder loswerden will ihm aber zu schade zum wegwerfen sind
2 Tage Später Polizei mit Hausdurchsuchungebefehl vor Ort. Staatsanwalt ermittelt. Wer ihn angezeigt hat ist bislang unbekannt

Ist zwar ein extremfall aber zeigt das man das nicht auf die leichte Schulter nehmen soll
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

el hat geschrieben:... 2 Tage Später Polizei mit Hausdurchsuchungebefehl vor Ort. Staatsanwalt ermittelt. Wer ihn angezeigt hat ist bislang unbekannt ...
das dürfte aber weder mit Gewerblichkeit noch mit Informationspflichten zu tun haben ... das schert die Polizei nicht ... klingt mehr nach einem unzufriedenen Kunden, der in Richtung 'organisierter Fake-Verkauf' oder 'Hehlerei' argumentiert hat ... beides kann einem mit etwas Unvorsichtigkeit relativ schnell passieren, ohne dass man sich der Gefahr vorher bewusst ist ...
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

d_r_m_s hat geschrieben:
hanischu hat geschrieben:So schnell wird es keine endgültige Lösung geben, aber es wird doch deutlich einfacher sein, in Zukunft immer öfter die Mißbräuchlichkeit einer Abmahnung nachzuweisen, die sich auf an den Haaren herbeigezogene Dinge gründet, als einer, die man selbst durch Fahrlässigkeit oder das Ignorieren bestehender Gesetze verursacht hat.
da kann ich leider deinen Optimismus nicht teilen (falls er sich wirklich auf Schenkelmeers Beitrag bezieht) ...

die quasi freiwillige Erfüllung gesetzlicher Pflichten (unabhängig von Gesetzestext und Rechtsprechung) wird z.Z. eher schneller zu einer Abmahnung führen als das komplette Ignorieren ... weil ein 'unkorrektes' Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch noch in die Raster der Abmahner fallen, die eigentlich nach Gewerblichen suchen ... aber bei dem geringen Aufwand kann man ja auch mal ein paar Grenzfälle mitnehmen, um die man sich sonst gar nicht gekümmert hätte ... und wenn man selbst diese Pflichten schon (wenn auch fehlerhaft) anerkannt hat wird so mancher Richter nach der Gewerblichkeit gar nicht mehr fragen ...
Dass 'man' diese 'freiwillige Erfüllung' - auch nicht - gesetzlicher Pflichten, dann eben noch verbal ordentlich nach aussen hin präsentiert, sollte doch nicht das Problem sein. Gerade wer mit 'Worten' handelt, sollte sie auch benutzen können bzw. es spätestens dann lernen.
Ist natürlich keine Garantie gegen Abmahnhaie, die versuchen, aus kleinsten Formfehlern Nutzen zu ziehen, könnte aber gerade grundsätzliche Schwierigkeiten der privaten Anbieter, die hier (und dort)seit längerem diskutiert werden, stark einschränken.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

schenkelmeer hat geschrieben:Dass 'man' diese 'freiwillige Erfüllung' - auch nicht - gesetzlicher Pflichten, dann eben noch verbal ordentlich nach aussen hin präsentiert, sollte doch nicht das Problem sein ...
:?:

:roll:

:?

:lol: :lol: :lol:

8)
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Brombeere
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Beitrag von Brombeere »

wie viele Bücher darf man denn privat einstellen um nicht abgemahnt zu werden?
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