Impressum

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Kohagie
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Impressum

Beitrag von Kohagie »

Bzgl. Impressum habe ich folgendes gefunden:

Keine Abmahnung wegen eines nicht vollstaendigen Impressums

Fehlende Angaben, wie etwa die Nennung der zustaendigen
Aufsichtsbehoerde, stellen keinen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht
dar (§ 1 UWG).

Inhaber oder Betreiber einer Homepage (URL), die ueber ueberhaupt kein
Impressum verfuegt, oder deren (vorhandenes) Impressum fehlerhaft oder nicht vollstaendig ist, fuehlen sich haeufig genug von berufenen und unberufenen Wettbewerbswaechtern mit einer (meist mit hohen Kosten verbundenen) Abmahnung verfolgt. Zur Erlaeuterung: Beinahe jede Homepage muss mit einem Impressum ausgestattet sein. Siehe dazu auch: Impressumpflicht

Die Konsequenz der zum Teil systematisch und in grossem Umfang
betriebenen Abmahnerei wegen nicht vorhandenem, bzw. unvollstaendigem Impressum: Laengst beschaeftigt die Frage, wie ein korrektes Impressum auszusehen hat, landauf, landab die Gerichte. Eine Vielzahl (zum Teil auch einander widersprechende) Entscheidungen sind dazu in den letzten Jahren ergangen. Nun hat das OLG Koblenz (Urteil vom 25.04.2006; Az.: 4 U 1587/05) ein wenig mehr Klarheit in den Entscheidungswirrwarr insofern gebracht, als es die Frage, inwieweit ein fehlendes Impressum (oder eine fehlende bzw. falsche Angabe im Impressum) fuer den Homepagebetreiber einen wirtschaftlichen Vorteil und fuer dessen Mitbewerber einen Nachteil bringe. Die Kernfrage lautet: Behindert ein nicht vorhandenes oder ein fehlerhaftes Impressum den (fairen) Wettbewerb oder ist ein solcher Fehler wettbewerbsrechtlich unerheblich.

In dem hier vorliegenden Fall hatte ein Makler (fuer Versicherungen und
Immobilien) vergessen, die Aufsichtsbehoerde im Impressum seines
Online-Auftritts zu benennen.

Dieses Manko bezeichnete das Gericht als nicht erheblich fuer den
Wettbewerb und wies das Abmahnbegehren eines Mitbewerbers als
ungerechtfertigt zurueck. Nach§ 3 UWG ist ein Verstoss gegen § 1 UWG nur
dann gegeben, wenn durch den Fehler im Impressum der Wettbewerb ?nicht nur unerheblich? beeintraechtigt wird. Mit dieser Einschraenkung habe der Gesetzgeber erreichen wollen, dass Rechtsverstoesse geringeren Ausmasses nicht in Massen verfolgt werden (Vermeidung einer Prozess-Lawine). Dies zumal dann, wenn kein schutzwuerdiges Interesse an einer Rechtsverfolgung des Mangels bestehe oder erforderlich sei.

Quelle: abc-recht.de
Yumo
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Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Da der Thread sich mit dem Thema "Impressum" befaßt, poste ich der Einfachheit halber hier.
Ich würde mich über konstruktive Rückmeldungen zu nachfolgendem Impressum freuen.

Was fehlt, was kann raus, was sollte anders formuliert werden?
Impressum

Yumo Versandhandel
Martha Muster
Musterstr. 27
88888 Musterstadt

Tel.: 0815/4711
Fax: 0815/4712
E-Mail: Yumo(at)Yumo.de

Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Da ich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bin, erhebe ich keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und weise diese daher auch nicht aus.

I. Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung meines Sortiments auf über das Internet abrufbaren Rechnern stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar und steht unter der Bedingung, daß das Produkt meinerseits noch vorrätig oder lieferbar ist.

(2) Indem der Kunde eine Bestellung über die auf den Marktplätzen dargestellten Angebote absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, daß die Bestellung eingegangen ist.

(3) Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang bei mir anzunehmen. Ich bin berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ich das bestellte Produkt an den Kunden versende. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; der Kunde verzichtet insoweit auf diese i.S.d. § 151 S. 1. Kann ich das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

II. Widerrufsrecht

Als Verbraucher i.S. von § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Martha Muster
Musterstr. 27
88888 Musterstadt

Fax: 0815/4712
E-Mail: Yumo(at)Yumo.de

Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Ende der Widerrufsbelehrung

III. Verpackungsverordnung:
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

Martha Muster
Musterstr. 27
88888 Musterstadt

Fax: 0815/4712
E-Mail: Yumo(at)Yumo.de

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken:

Martha Muster
Musterstr. 27
88888 Musterstadt

Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Die Rücksendekosten für das verwendete Versandmaterial wurde im Preis berücksichtigt.
Zuletzt geändert von Yumo am Do 31. Jan 2008, 00:48, insgesamt 9-mal geändert.
buecherprofi
Beiträge: 10
Registriert: Sa 19. Jan 2008, 19:20

Beitrag von buecherprofi »

Was mir auf den ersten Blick negativ auffällt ist die Tatsache, dass du eine Widerrufsbelehrung und Rückgaberecht gleichzeitig hast. Du solltest das Rückgaberecht entfernen.
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

ich war der Meinung, das müsse so sein, da ich es in vielen Impressi gefunden habe. Danke für den Tip.
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

buecherprofi hat geschrieben:Was mir auf den ersten Blick negativ auffällt ist die Tatsache, dass du eine Widerrufsbelehrung und Rückgaberecht gleichzeitig hast. Du solltest das Rückgaberecht entfernen.
Nicht solltest sondern mußt umgehend und sofort das Rückgaberecht entfernen. Beides gleichzeit geht absolut nicht!
I. würde ich auch weglassen, im Zweifelsfall nutzt der ganze Text keinen Cent und wurde glaub ich jedenfalls auch schon als kritikwürdig erwähnt.
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Ist draußen, danke
buecherprofi
Beiträge: 10
Registriert: Sa 19. Jan 2008, 19:20

Beitrag von buecherprofi »

Was die Verpackungsverordnung betrifft, könnte man den Text auch so formulieren:

"Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem �Grünen Punkt� der Duales System Deutschland AG oder dem �RESY�-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung

Martha Muster
Musterstr. 27
88888 Musterstadt

Fax: 0815/4712
E-Mail: Yumo(at)Yumo.de

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken:

Martha Muster
Musterstr. 27
88888 Musterstadt

Fax: 0815/4712
E-Mail: Yumo(at)Yumo.de

Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt."

Hier ein Link zu dem Thema:

http://www.wortfilter.de/News/news2337.html
Yara
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Was buecherprofi gerade angemerkt hat, wollte ich auch eben ergänzen. Allerdings sollte aus dem Text das mit dem Resy-Symbol raus soweit ich weiss.

Yara
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Re: Impressum

Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben: Inhaber oder Betreiber einer Homepage (URL), die ueber ueberhaupt kein
Impressum verfuegt, oder deren (vorhandenes) Impressum fehlerhaft oder nicht vollstaendig ist, fuehlen sich haeufig genug von berufenen und unberufenen Wettbewerbswaechtern mit einer (meist mit hohen Kosten verbundenen) Abmahnung verfolgt. Zur Erlaeuterung: Beinahe jede Homepage muss mit einem Impressum ausgestattet sein. Siehe dazu auch: Impressumpflicht...
Das heißt natürlich nicht, daß man nun das Impressum weglassen kann. Für die meisten hier, die ja im allgemeinen eine Personengesellschaft sind und keinen zulassungspflichtigen Beruf ausüben und auch in den seltensten Fällen im Handelsregister geführt werden reicht ganz einfach

Vorname Name (ausgeschrieben)
Straße
PLZ Ort
Tel
Fax (wenn vorhanden)
email
UID (wenn erteilt) dann Pflicht!

Privatanbieter können das zum Beispiel in dem zusätzlichen Text einfügen, der bei jedem Artikel angezeigt wird. Damit wären zumindest die Informationspflichten nach Telemediengesetz erfüllt.
Wer unerkannt bleiben will, kann es selbstverständlich auf eigene Gefahr weglassen.
Zuletzt geändert von hanischu am Mi 30. Jan 2008, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Ergänzen würde ich ausserdem noch Feinheiten, z.B. wie der Vertragsabschluss zustande kommt.
Für solche Details hatte ich mal angeboten bei Interesse per PM einen Link auf einen gerade überarbeiteten Shop zu geben, wo während des Bestellvorgangs eben gerade solche Kleinigkeiten noch auftauchen, die man bei Booklooker anderweitig unterbringen muss.

Yara
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Yara hat geschrieben:Was buecherprofi gerade angemerkt hat, wollte ich auch eben ergänzen. Allerdings sollte aus dem Text das mit dem Resy-Symbol raus soweit ich weiss.

Yara
Stimmt, das mit dem Resy-Symbol habe ich auch irgendwo mal gelesen, aber weshalb es so ist, weiß ich leider nicht.
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Beitrag von blokk »

Yumo hat geschrieben:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
überflüssig, wenn du die Bücher nicht selbst herstellst.
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
nicht korrekt. Auch bei gebrauchten Datenträgern und Zeitschriften hat der Käufer ein Widerrufsrecht.


II. Verpackungsverordnung:

Als Händler sind wir aufgrund der Bestimmungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem ?Grünen Punkt? der Duales System Deutschland AG?) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung und/oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Vorgehensweise der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung
Eine beliebte, weil eindeutige Formulierung wäre: "Die Rücksendekosten für das verwendete Versandmaterial wurde im Preis berücksichtigt."
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

blokk hat geschrieben:- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
nicht korrekt. Auch bei gebrauchten Datenträgern und Zeitschriften hat der Käufer ein Widerrufsrecht.
Gibt's dazu was Schriftliches? Denn das wäre im Grunde eine Möglichkeit zum Betrug - der Käufer kopiert sich die CD o.ä. und schickt's zurück. Wenn das Teil defekt ist, dann ist's selbstverständlich, daß er es erst öffnen muß um das festzustellen. Ansonsten wäre das schon krass, wenn jemand versiegelte CDs o.ä. öffnen und zurückschicken darf, auch wenn diese intakt sind.
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

blokk hat geschrieben:Eine beliebte, weil eindeutige Formulierung wäre: "Die Rücksendekosten für das verwendete Versandmaterial wurde im Preis berücksichtigt."
Eine praktische Frage: Wie berechnest Du das? Auf alle Bücher einen Zuschlag für das entsprechende Porto?
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

blokk hat geschrieben:
Yumo hat geschrieben: - zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
nicht korrekt. Auch bei gebrauchten Datenträgern und Zeitschriften hat der Käufer ein Widerrufsrecht.
Der Text der Belehrung meint Neuware, blokk schreibt von bereits gebraucht angebotener Ware.
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