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Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

blokk hat geschrieben: 3. Bei zufälligem Untergang der Sache erstatte ich den Kaufpreis zurück. Weitergehenden Ersatz erstatte ich nicht.
Widerspricht dieser Satz nicht der Regelung, daß Du als Händler die Gefahr des zufälligen Untergangs - und einer evtl. Verschlechterung - der Sache, bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher trägst? Sprich: Musst Du nicht neben dem Kaufpreis auch die angefallenen Nebenkosten wie Versand etc. erstatten?
blokk
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Beitrag von blokk »

Kapuzinerkresse hat geschrieben:
blokk hat geschrieben: 3. Bei zufälligem Untergang der Sache erstatte ich den Kaufpreis zurück. Weitergehenden Ersatz erstatte ich nicht.
Widerspricht dieser Satz nicht der Regelung, daß Du als Händler die Gefahr des zufälligen Untergangs - und einer evtl. Verschlechterung - der Sache, bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher trägst? Sprich: Musst Du nicht neben dem Kaufpreis auch die angefallenen Nebenkosten wie Versand etc. erstatten?
Das ist richtig. Der Kaufpreis beinhaltet den Preis für den Artikel plus Versandkosten.
Der Ausschluß der "Weitergehenden Kosten" befreit mich von den Mehrkosten, die der Käufer eventuell fordern könnte, wenn er den Artikel von einem anderen Verkäufer zu einem höheren Preis erwirbt.
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jimihendrix
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Beitrag von jimihendrix »

Ich bin ja auch abgemahnt worden, deshalb meine Frage:

wo trage ich das alles ein?
Ich meine Impressum, Widerrufsbelehrungen usw.

Danke für eure Hilfe

jimihendrix
krimikiste'buecher

lieber ein Buch in der Hand als eine Antenne auf dem Dach
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gildenhaus
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Datenschutzinformationen

Beitrag von gildenhaus »

Mal eine andere Frage: Bei manchen Anbietern hier und anderswo findet man unter den AGB einen Passus über Datenschutz nach dem Telemediengesetz, sinngemass, dass man die Daten nur für den Kaufvorgang speichert, ansonsten sofort vernichtet und nicht weitergibt. Gehört sowas zwingend in AGBs oder ist das eine freiwillige Sache? Weiss jemand näheres darüber?
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

jimihendrix hat geschrieben:Ich bin ja auch abgemahnt worden, deshalb meine Frage:

wo trage ich das alles ein?
Ich meine Impressum, Widerrufsbelehrungen usw.

Danke für eure Hilfe

jimihendrix
Hallo,

ich würde sagen jeweils unterhalb des jeweiligen Angebotes.
Wo sonst? Es gibt sonst keinen Platz.

LG
coma
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Beitrag von coma »

Kohagie hat geschrieben: ich würde sagen jeweils unterhalb des jeweiligen Angebotes.
Wo sonst? Es gibt sonst keinen Platz.

LG
@Kohagie:
Besser Klappe halten.
blokk
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Beitrag von blokk »

coma hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: ich würde sagen jeweils unterhalb des jeweiligen Angebotes.
Wo sonst? Es gibt sonst keinen Platz.

LG
@Kohagie:
Besser Klappe halten.

Damit disqualifizierst du dich eindeutig, coma.

Was kohagie gesagt hat, stimmt. Der Eintrag muß unter "Persönliche Einstellungen/Zusatz-Funktionen/Zusatz-Text" hinterlegt werden. Alles was dort steht, wird mit dem Angebot angezeigt.
Yara
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Re: Datenschutzinformationen

Beitrag von Yara »

Gildenhaus hat geschrieben:Mal eine andere Frage: Bei manchen Anbietern hier und anderswo findet man unter den AGB einen Passus über Datenschutz nach dem Telemediengesetz, sinngemass, dass man die Daten nur für den Kaufvorgang speichert, ansonsten sofort vernichtet und nicht weitergibt. Gehört sowas zwingend in AGBs oder ist das eine freiwillige Sache? Weiss jemand näheres darüber?
Fehlt der Hinweis, ist das wohl wettbewerbsrechtlich nicht relevant sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Yara
coma
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Beitrag von coma »

coma hat geschrieben: Damit disqualifizierst du dich eindeutig, coma.
.

Tatsächlich? Und wieso eindeutig? Aber es gibt hier ja Posting-Profis ala Yara. Denen ein offenes Ohr.
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antje
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Beitrag von antje »

blokk hat geschrieben:
coma hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: ich würde sagen jeweils unterhalb des jeweiligen Angebotes.
Wo sonst? Es gibt sonst keinen Platz.

LG
@Kohagie:
Besser Klappe halten.

Damit disqualifizierst du dich eindeutig, coma.

Was kohagie gesagt hat, stimmt. Der Eintrag muß unter "Persönliche Einstellungen/Zusatz-Funktionen/Zusatz-Text" hinterlegt werden. Alles was dort steht, wird mit dem Angebot angezeigt.
So weit ich weiß (aber nagelt mich nicht fest!) wird die Widerrufsbelehrung automatisch angezeigt, wenn man sie in das Widerrufsbelehrungs-Feld eingibt. Und das Impressum steht ja schon mal im Profil - und in der Widerrufsbelehrung auch noch mal oben drüber (sollte es jedenfalls). Das Feld, das du meinst, blokk, fasst nur 1000 Zeichen - ich hab jetzt nicht nachgezählt, aber ich fürchte, die Widerrufsbelehrung ginge da nicht rein.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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Yara
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Beitrag von Yara »

antje hat geschrieben:So weit ich weiß (aber nagelt mich nicht fest!) wird die Widerrufsbelehrung automatisch angezeigt, wenn man sie in das Widerrufsbelehrungs-Feld eingibt. Und das Impressum steht ja schon mal im Profil - und in der Widerrufsbelehrung auch noch mal oben drüber (sollte es jedenfalls). Das Feld, das du meinst, blokk, fasst nur 1000 Zeichen - ich hab jetzt nicht nachgezählt, aber ich fürchte, die Widerrufsbelehrung ginge da nicht rein.
Die Widerrufsbelehrung wird - jedenfalls beim gewerblichen Anbieter - sofern eingegeben automatisch angezeigt. Impressum ist auch klar. Zusätze wie Datenschutzbestimmungen, Verpackungsverordnung, Vertragsabschluss, usw. müssen dann ggf. in dem Feld für den Zusatztext eingegeben werden, bzw. ist ja auch noch Platz in der Bestätigungsmail, die der Kunde bekommt, z.B. um die Verpackungsverordnung unterzubringen.

Yara
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antje
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Beitrag von antje »

Yara hat geschrieben:
antje hat geschrieben:So weit ich weiß (aber nagelt mich nicht fest!) wird die Widerrufsbelehrung automatisch angezeigt, wenn man sie in das Widerrufsbelehrungs-Feld eingibt. Und das Impressum steht ja schon mal im Profil - und in der Widerrufsbelehrung auch noch mal oben drüber (sollte es jedenfalls). Das Feld, das du meinst, blokk, fasst nur 1000 Zeichen - ich hab jetzt nicht nachgezählt, aber ich fürchte, die Widerrufsbelehrung ginge da nicht rein.
Die Widerrufsbelehrung wird - jedenfalls beim gewerblichen Anbieter - sofern eingegeben automatisch angezeigt. Impressum ist auch klar. Zusätze wie Datenschutzbestimmungen, Verpackungsverordnung, Vertragsabschluss, usw. müssen dann ggf. in dem Feld für den Zusatztext eingegeben werden, bzw. ist ja auch noch Platz in der Bestätigungsmail, die der Kunde bekommt, z.B. um die Verpackungsverordnung unterzubringen.

Yara
Aber muss das denn nicht alles schon im Angebot stehen? Ist die Bestätigungs-Mail nicht zu spät, wenn es das erste mal dann angezeigt wird? Wie gesagt, ist in dem Feld mit dem Zusatztext nicht so viel Platz - da möchte ich auch noch andere Info unterbringen, bzw. habe ich schon stehen - z. B. zu meinen Zustandskriterien oder so.
Bliebe also nur noch der Link zu den AGB - aber wenn man halt keine AGB hat/haben will, sondern nur seinen Info-Pflichten nachkommen will, was dann? :?
Oder man muss alles in dem Feld für die Widerrufsbelehrung unterbringen, damit es dann auch - zusätzlich zum Zusatz-Text-Feld - bei jedem Angebot angezeigt werden kann.

Kann man überhaupt verstehen, was ich meine? :?
Viele Grüße, Antje
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antje
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Beitrag von antje »

Wäre es denn nicht eine Idee, wenn booklooker für die verschiedenen Infos jeweils verschiedene Eingabefelder einrichten könnte (weiß nicht, wieviel Arbeit das ist). So nach dem Motto: sooo, lieber Händler, hier bringst du jetzt die WRB (Widerrufsbel.) unter, und da die Infos zur VPV (Verp.verordnung), und in das Feld schreibst du, wie du dir das Zustandekommen des Vertrags vorstellst, und dann noch ein Impressum. Und dann ordnet booklooker mit Wilde-Beugers Hilfe das alles hübsch in unseren Angeboten an, so dass wir nur noch den Text eingeben müssen (was ja schon schwierig genug ist) und nicht so danach forschen müssen, wo wir das Ganze unterbringen?

Ist das machbar/praktikabel/bedenkenswert/völliger Quatsch??
Viele Grüße, Antje
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Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Klasse Antje
Ich weiß zwar inzwischen wie es geht, die Abfolge ist mir auch noch nicht wirklich klar. Das Dumme ist das es von Portal zu Portal wohl unteschiedlich ist ?
Die Infos sind hier zu finden, deine Frage ist ein Volltreffer.
Wenn das so weitergeht wird BL das Profiforum.
Yara
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Beitrag von Yara »

antje hat geschrieben:Wäre es denn nicht eine Idee, wenn booklooker für die verschiedenen Infos jeweils verschiedene Eingabefelder einrichten könnte (weiß nicht, wieviel Arbeit das ist). So nach dem Motto: sooo, lieber Händler, hier bringst du jetzt die WRB (Widerrufsbel.) unter, und da die Infos zur VPV (Verp.verordnung), und in das Feld schreibst du, wie du dir das Zustandekommen des Vertrags vorstellst, und dann noch ein Impressum. Und dann ordnet booklooker mit Wilde-Beugers Hilfe das alles hübsch in unseren Angeboten an, so dass wir nur noch den Text eingeben müssen (was ja schon schwierig genug ist) und nicht so danach forschen müssen, wo wir das Ganze unterbringen?

Ist das machbar/praktikabel/bedenkenswert/völliger Quatsch??
Also ich kann verstehen was Du meinst, und das Problem ist bei allen Plattformen die ich kenne genau dasselbe, ebenso bei Onlineshop-Software. Vorgesehen sind - wenn überhaupt - die nicht sein müssenden und Risiken bergenden AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum. Alles andere kann man sehen wie man es unterbringt.

Hier ist erst mal zu unterscheiden - der Verkäufer hat verschiedene Verpflichtungen, diese beruhen aber nicht alle auf dem UWG und sind damit nicht alle abmahnfähig wenn sie fehlen oder als fehlerhaft angesehen werden.

Bleiben wir bei den Pflichtangaben, ganz gleich ob wettbewerbsrechtlich relevant, können sich diese ständig ändern, wie es sich gerade in neuen Widerrufsbelehrungs-Vorschlägen und der Verpackungsverordnung zeigt.
Es würde daher zum einen einen enormen, immer noch nicht rechtssicheren Aufwand bedeuten, für alles entsprechende Eingabemöglichkeiten vorzusehen und diese wenn nicht mehr benötigt wieder zu entfernen oder in der Zeichenzahl anzupassen (Beispiel: x-Seiten Entwurf für die Widerrufsbelehrung, die dennoch nicht abmahnsicher ist) / Verpackungsverordnungsinfo entfällt ...

Davon abgesehen wäre immer noch jeder Verkäufer für den Inhalt selbst verantwortlich, wenn ich nur mal einige wenige gewerbliche Angebote bei Booklooker durchklicke finde ich da die dollsten AGB-Inhalte und Belehrungen.
Es kann aber auch nicht Aufgabe von Booklooker sein, immer aktuell jedem rechtssichere Informationen und Mustertexte bereitzustellen - ist einerseits niemals rechtssicher in der derzeitigen Situation, andererseits ist Booklooker eben eine Plattform für Buch- usw. Verkäufer und -Sucher.

Ich halte mich daher persönlich vorzugsweise daran, möglichst selbst auf dem Laufenden zu bleiben, was, ich schrieb es bereits in einem anderen Beitrag, mir noch nie in der Art möglich war wie durch vereinzelte fundierte Hinweise hier und durch einige taugliche Links weiterführend.
Wichtig ist natürlich, dass ich, egal wo ich anbiete, überhaupt die Möglichkeit habe, all die relevanten Dinge unterzubringen, die sein müssen. Was das angeht ist Booklooker noch recht fortschrittlich gegenüber anderen, wenn auch nicht perfekt. Aber - wie sollte dieses 'perfekt' auch funktionieren ...

Yara
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