von M. S. (aus B. O.) abgemahnte Privatanbieter:

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

Moranda hat geschrieben:In dieser Angelegenheit habe ich erste Schritte unternommen.
Sowie ich eine Antwort auf mein Schreiben erhalte, werde ich mich hier wieder zu Wort melden.

Wohlgemerkt, ich handele aus Solidarität. Es wurde ein Versprechen abgegeben, diese Angelegenheit zu regeln und ich poche auf Umsetzung.
Es ist nicht ganz nachzuvollziehen, wovon du 'sprichst' bzw. worauf du antwortest.
Solidarität mit wem, Versprechen von wem, was regeln?
Moranda
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Beitrag von Moranda »

Solidarität mit den Abgemahnten
ansonsten abwarten, Tee trinken
ein gutes Buch lesen
Worauf warten wir? Auf Rechtssicherheit
Wo gibt es die?
Bei den Politikern? :idea: :idea: :idea:
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

Moranda hat geschrieben:Solidarität mit den Abgemahnten
ansonsten abwarten, Tee trinken
ein gutes Buch lesen
Worauf warten wir? Auf Rechtssicherheit
Wo gibt es die?
Bei den Politikern? :idea: :idea: :idea:
verstehe immer noch nicht, worauf sich dein voriger Beitrag bezieht.
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

habe einigen 2008 Abgemahnten eine pm geschickt. Schaut mal rein.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Moranda hat geschrieben: Worauf warten wir? Auf Rechtssicherheit
Wo gibt es die?
Bei den Politikern? :idea: :idea: :idea:
Das glaubst Du nun aber nicht wirklich, das Abmahnunwesen gehört zum Wettbewerbsrecht und damit in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Diese ernsthaft zu bekämpfen hieße, die Fundamente unserer Gesellschaft zu sprengen. :wink:
xyzz
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Beitrag von xyzz »

Hallo allemiteinander,


obwohl ich nicht zu den Betroffenen zähle, habe ich die Diskussion mit Interesse verfolgt und dann mal etwas 'herumgeschnüffelt'.

Dabei ist mir aufgefallen, daß der abmahnende Herr im Impressum seines 2. Accounts bei BL weder seine Steuernummer noch seine Ust.-IdNr. angegeben hat. Er macht also auch Fehler.

Die Anmeldung läuft zwar unter einem anderen Vornamen, aber die Adressen sind identisch.

Vielleicht bringt es 'was, wenn ihr gemeinsam einen Anwalt einschaltet und
dem Herren diesen Sachverhalt mal vor Augen führt.

Viel Glück,
xyzz
Moranda
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Beitrag von Moranda »

xyzz und alle anderen, guten Morgen,

in diesem Fall, sind Fehler gemacht worden, die gehen wie man so schön sagt, auf keine Kuhhaut. Es gibt Möglichkeiten, einen gemeinnützigen Verein zu überprüfen. Wegen fehlender Transparenz, einen Wettbewerbsverstoß zu kreieren, die Dummheit schreit zum Himmel.

Wenn es mir bekannt ist, das ein Buch auf dem Index steht, und mir war es zum Beispiel in einem Fall bekannt, weil es schon immer einen Filter gegeben hat. Nachdem ich gelesen habe, das Buch ist indiziert, habe ich es selbstverständlich nicht eingestellt. Es muss uns auch bewußt sein, dass Verbotenes zu tun, mit dem Risiko verbunden ist, erwischt zu werden.

Derjenige, der also tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben haben. Die Vorgehendsweise dieser RAs ist mir nicht schlüssig. Aber in den Fällen, in denen wissentlich indiziertes Schriftgut angeboten wird, kann dagegen vorgegangen werden. Auch dazu muss es einen Gesetzestext geben und der betrifft auch Privatleute, der betrifft jeden, der so etwas tut.
schwerverbrecher
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Beitrag von schwerverbrecher »

Aber in den Fällen, in denen wissentlich indiziertes Schriftgut angeboten wird, kann dagegen vorgegangen werden. Auch dazu muss es einen Gesetzestext geben und der betrifft auch Privatleute, der betrifft jeden, der so etwas tut.
Ja diesen Gesetzestext gibt es. Er ist zu finden im JuSchG ( Jugendschutzgesetz ). Ich kann ein Lied davon singen, denn ich wurde zusätzlich noch anonym angezeigt. Diese ganze Abmahnaktion hat mich jetzt insg. ( einschl. der Geldauflage von der Staatsanwaltschaft ) über 1200 Euro gekostet. Das ganze wegen einen offensichtlich besonders heißen Liebesroman der sowieso demnächst vom Index verschwinden wird.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

ja ja, die Lusthölle in Bombay war noch nie billich...
drrr hauschmeischter
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

xyzz hat geschrieben:Hallo allemiteinander,


obwohl ich nicht zu den Betroffenen zähle, habe ich die Diskussion mit Interesse verfolgt und dann mal etwas 'herumgeschnüffelt'.

Dabei ist mir aufgefallen, daß der abmahnende Herr im Impressum seines 2. Accounts bei BL weder seine Steuernummer noch seine Ust.-IdNr. angegeben hat. Er macht also auch Fehler.

Die Anmeldung läuft zwar unter einem anderen Vornamen, aber die Adressen sind identisch.

Vielleicht bringt es 'was, wenn ihr gemeinsam einen Anwalt einschaltet und
dem Herren diesen Sachverhalt mal vor Augen führt.

Viel Glück,
xyzz
...die Steuernummer gehört weder ins Impressum, noch sonstwo in ein Angebot. Die geht niemanden etwas an.

Die UStID muß nur angegeben werden, wenn eine solche vergeben ist.

Also wieder ein untauglicher Tip, dem Abmahner zu begegnen. Da muß man schon etwas professioneller rangehen.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

Moranda hat geschrieben:xyzz und alle anderen, guten Morgen,

in diesem Fall, sind Fehler gemacht worden, die gehen wie man so schön sagt, auf keine Kuhhaut. Es gibt Möglichkeiten, einen gemeinnützigen Verein zu überprüfen. Wegen fehlender Transparenz, einen Wettbewerbsverstoß zu kreieren, die Dummheit schreit zum Himmel.

Wenn es mir bekannt ist, das ein Buch auf dem Index steht, und mir war es zum Beispiel in einem Fall bekannt, weil es schon immer einen Filter gegeben hat. Nachdem ich gelesen habe, das Buch ist indiziert, habe ich es selbstverständlich nicht eingestellt. Es muss uns auch bewußt sein, dass Verbotenes zu tun, mit dem Risiko verbunden ist, erwischt zu werden.

Derjenige, der also tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben haben. Die Vorgehendsweise dieser RAs ist mir nicht schlüssig. Aber in den Fällen, in denen wissentlich indiziertes Schriftgut angeboten wird, kann dagegen vorgegangen werden. Auch dazu muss es einen Gesetzestext geben und der betrifft auch Privatleute, der betrifft jeden, der so etwas tut.
...wenn damit gesagt werden soll, daß auch Privatanbieter eine Unterlassungserklärung abgeben sollten, ist das schlicht Unsinn. Und wenn die zugrunde liegende Abmahnung rechtsmißbräuchlich ist, müssen auch gewerbliche Anbieter keine UE abgeben. In diesen Fällen besteht nämlich kein Unterlassungsanspruch des Abmahners, völlig unabhängig davon, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt oder nicht.
Yara
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

jessikaxxl hat geschrieben:Und wenn die zugrunde liegende Abmahnung rechtsmißbräuchlich ist, müssen auch gewerbliche Anbieter keine UE abgeben. In diesen Fällen besteht nämlich kein Unterlassungsanspruch des Abmahners, völlig unabhängig davon, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt oder nicht.
Womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären und sich die Katze in den Schwanz beisst.

Yara
Moranda
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Beitrag von Moranda »

Guten Morgen,

na da ist was Neues ins Spiel gekommen, Jessica und Yara, habt ihr das mitbekommen. Es gibt strafrechtlich relevante Dinge, die Händler und Privatpersonen gleichermaßen betreffen.
Wenn ich ein Buch das auf dem Index steht in ein Internetportal setze, dann hat das zunächst einmal nichts mit dem Wettbewerb der Fachbuchhandlung R. zu tun. Zunächst nicht und auch zukünftig nicht.

Es ist aber ein Gesetzesverstoss und ich sollte der zuständigen Staatsanwaltschaft die Unterlassungserklärung abgeben, zukünftig keine indizierten Bücher mehr anzubieten.

Hier wird auch von den (Experten?) Halbwissen verbreitet. Es gibt auch einen Gesetzestext in dem steht, dass Unkenntnis vor Strafe schützt.
Wir haben Gesetze, sie müssen nur richtig angwendet werden
jessikaxxl
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

Es ist aber ein Gesetzesverstoss und ich sollte der zuständigen Staatsanwaltschaft die Unterlassungserklärung abgeben, zukünftig keine indizierten Bücher mehr anzubieten.
...ich glaube, das wäre die erste UE, die der Staatsanwaltschaft gegenüber abgegeben würde. Eine Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung, einen Tatbestand künftig zu unterlassen und bei einem Verstoß an den Vertragspartner eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Im StGB jedenfalls ist sowas nicht vorgesehen.
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antje
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Beitrag von antje »

jessikaxxl hat geschrieben:
Es ist aber ein Gesetzesverstoss und ich sollte der zuständigen Staatsanwaltschaft die Unterlassungserklärung abgeben, zukünftig keine indizierten Bücher mehr anzubieten.
...ich glaube, das wäre die erste UE, die der Staatsanwaltschaft gegenüber abgegeben würde. Eine Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung, einen Tatbestand künftig zu unterlassen und bei einem Verstoß an den Vertragspartner eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Im StGB jedenfalls ist sowas nicht vorgesehen.
Und außerdem sind wir hier nicht im Thread mit den indizierten Büchern. Und außerdem, Moranda, geht es hier schlicht um die Abmahnungen und nicht um evtl. Strafanzeigen.
Und außerdem, Moranda, sind sich alle Abgemahnten nach wie vor bewusst, dass es falsch war, indizierte Bücher anzubieten. Und außerdem haben das die meisten unbewusst gemacht. Und? Wir habens geändert und tun alles, um es zukünftig zu vermeiden. Was willst du uns denn eigentlich sagen?
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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