Antwortschreiben der Frau Mininsterin Zypries

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Moranda
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Antwortschreiben der Frau Mininsterin Zypries

Beitrag von Moranda »

zur Kenntnisnahme Herrn Dr. Solmeke
Booklooker-Team

Sehr geehrte Frau R.

für Ihr Schreiben vom 25. Januar 2008, mit dem Sie das Thema Missbrauch von Abmahnungen ansprechen, danke ich Ihnen. Frau Bundesministerin Zypries hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie weisen insbesondere darauf hin, dass in letzter Zeit zahlreiche Internet-Buchhandlungen abgemahnt worden seien. Hierbei habe die abmahnende Buchhandlung den betroffenen Buchhändlern bzw. Online-Antiquariaten einen Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wegen des Anbietens von Büchern, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehen. Hierzu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Wer im Internet Bücher verkauft, muss darauf achten, dass in seinem Angebot keine indizierten Medien enthalten sind. Dazu muss das Sortiment mit der jeweils aktuellen Liste der jungendgefährdeten Medien abgeglichen werden. Ob diese Pflicht eingehalten wird, kann nach deutschem Wettbewerbsrecht auch von Mitbewerbern im Wege der Abmahnung und Unterlassungsklage überwacht werden.

Abmahnungen gehören seit jeher zu den allgemein anerkannten Mitteln der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie sind Teil des zivilrechtlichen Durchsetzungssystems des gewerblichen Rechtschutzes, das sich in Deutschland durchaus bewährt hat, und machen dadurch den Aufbau einer staatlichen Bürokratie entbehrlich. Um so wichtiger ist es, dass mit Abmahnungen kein Missbrauch betrieben werden kann. Bundesregierung und Bundesgesetzgeber haben daher bereits in der Vergangenheit (zuletzt mit einer Reform im Jahr 2004) eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Missbrauch zu verhindern:

* Die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände
missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient,
gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von
Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen
(§8 Abs. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -UWG).

* Die angegriffenen Wettbewerbshandlung muss den Wettbewerb nicht
nur unerheblich beeinträchtigt haben (§3 UWG).

* Die Kosten für die Abmahnung können dem Betroffenen nur dann auf
erlegt werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist( § 12 Abs. 1 Satz 2
UWG).

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Unternehmen in der Regel die für eine Abmahnung entstandenen Anwaltskosten ersetzt verlangen. Bei Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen gilt dabei, dass sie durchschnittlich schwierige Abmahnungen ohne anwaltliche Hilfe mit eigenen Kräften bearbeiten können und müssen deshalb nur ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der Personal- und Sachkosten in Form einer Kostenpauschale in Betracht kommt.

Für den Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ist darüber hinaus - wie Sie bereits erwähnt haben - eine Deckelung der Kosten der ersten Abmahnung geplant. Danach sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen. Diese Regelung ist in § 97a des Urheberrechtsgesetzes im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Druchsetzung der Rechte des geistigen Eigentum erhalten. Das Gesetz wurde am 26. April 2007 in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse verwiesen. Der federführende Rechtsausschuss hat am 20. Juni 2007 eine Sachverständigenanhörung zu dem Entwurf durchgeführt. Nun stehen die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag an, mit der in Kürze zu rechnen ist.

Anhand des dargestellten Systems wird deutlich, dass sich die gesetzliche Ausgestaltung um einen Ausgleich der Interessen der am Wirtschaftsleben Beteiligten bemüht.

MfG i.A.
B.Leier
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antje
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Beitrag von antje »

Das gleiche Blabla wie Herr Hartenbach vom BMJ :roll:

Bis auf den mittleren Abschnitt sogar die gleichen Formulierungen - Standardsätze.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

Sehr geehrte Frau R.

bla bla bla

blupp blupp

laber, laber, laber

Mit freundlichen Grüßen: ...


... und dann wundern sich die da Oben in Berlin, dass keiner mehr wählen geht und sie nicht mehr ernst nimmt???

Dieses Schreiben ist ja mehr oder weniger schon frech - schade für die Mühen, die Du in Dein Schreiben gesetzt hast, Moranda - dieses Gesülze war es nun wirklich nicht wert.
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


Willkommen!
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d_r_m_s
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Re: Antwortschreiben der Frau Mininsterin Zypries

Beitrag von d_r_m_s »

* Die angegriffenen Wettbewerbshandlung muss den Wettbewerb nicht
nur unerheblich beeinträchtigt haben (§3 UWG).
:roll:

aber hat jemand etwas anderes erwartet ? :twisted:
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Hallo,

hatte ich doch so mitgeteilt oder nicht?

Das ist der Stanardtext nach/für außen!
Wichtig ist, sie haben es gelesen - und je öfters sie es lesen umso besser!

Lasst euch von diesen Antworten nicht entmutigen.

Dort hin zu schreiben oder zu mailen oder zu faxen ist ja nun wirklich kein großer Zeitaufwand.

Nebenbei: Ich war wochenlang mit Anderen an einer Arbeitslosengeld- Geschichte dran. Wir haben diskutiert, einen Entwurf geschrieben, einen Antrag gestellt, diesen Wort für Wort und Zeile für Zeile durchgesprochen, 7 Stunden an einem Samstag, dann einen Beschluß gefasst, diesen an einem LPT vorgestellt und alles war gut und nach fast einem Jahr erfuhren wir das der Beschluß nicht in dieser Form durchgeht - also beginnt wieder alles von vorne. Soll ich/soll man deswegen aufgeben? Mitnichten!

LG
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Nachstehendes Schreiben bekam ich am 03. Februar 08:

Hallo Herr Gießler,

es ist im Moment extrem wichtig das BMJ mit Abmahnungen zu bombardieren. Ich hatte letzte Woch einen Anruf vom BMJ deshalb. Da hatte sich jemand aus Düsseldorf über einen Abmahner im Immobilienbereich offensichtlich recht deftig beschwert und die IHK Düsseldorf ins Spiel gebracht. Das BMJ hatte mit der IHK telefoniert und die IHK hatte empfohlen in diesem Fall mit mir zu sprechen und Informationen anzufordern.

Es hat 2 längere Telefonate dann mit dem BMJ gegeben und genau das, was Sie unten teilweise schreiben, habe ich auch festgestellt, offiziell sagt das BMJ es sei alles im grünen Bereich, aber man wird dort nervös und unsicher. Jetzt ist genau deshalb der richtige Zeitpunkt dort in großer Zahl einzuschlagen und das BMJ mit Abmahnungen und zusätzlichen Infos zu bombardieren. Ich habe der Dame dann auch noch gleich den Link vom WDR-Aktuell Beitrag mit gemailt.

Ich bin sicher, dass ich demnächst mal wieder im BMJ sitze und dort vortragen werde. Die Arbeitsgruppe UWG tagt nämlich weiter und ich baue darauf, dass sowohl der DIHK - kenne ich gut - als auch weitere Verbände dafür sorgen werden, dass doch etwas läuft. Aber ohne Öffentlichkeit und Druck von Außen wird sich das BMJ kaum oder gar nicht bewegen und die "Flucht" ins Ausland hilft auf Dauer nicht und geht für manche auch nicht. Ich mache das jetzt seit über 20 Jahren und wir haben immer nur etwas erreicht, wenn der nötige Druck da war.

Sie dürfen gerne meine Antwort hier ins Booklooker Forum kopieren, wenn Sie möchten und meinen dass es in der Diskussion hilft. Selbst ich würde mich nicht als Abmahnguru bezeichnen, obwohl ich mehr als 12.000 Abmahnungen in den letzten 16 Jahren in der Hand hatte.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Koch
Vizepräsident
...................

Anmerkung: Nicht entmutigen lassen! Glaubt hier jemand, Frau Ministerin würde persönlich und individuell antworten?
coma
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Beitrag von coma »

ich glaub auch, es muß nicht unbedingt eine Lobby geben, sondern die enorme Vielzahl der Beschwerden aus dem Volk, nebst Aufmerksamkeit der Medien, kann viel bewirken. Die Regierung braucht ein Feedback, auch außerhalb, neue APO!!!. Haben wir Demokratie, dann geht das, auf die Pelle rücken, Demo machen.
Was woanders gepostest wurde, daß unser Recht die Kleinen nicht berücksichtige, daß kleine Händler oder auch private Anbieter alleingelassen seien. Das stimmt so nicht generell. Es ist nur sehr wichtig, Aufmerksamkeit zu erregen, dann gibt es Prüfungen, und Verbesserungsversuche, sobald die dann versucht werden, dann richtig volle Pulle nachlegen, weil das dann umsomehr Aufmerksamkeit findet.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Entschuldigung für meine dämliche Frage: Wer ist Rudolf Koch und Vizepräsident wovon?
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PaulPic
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Beitrag von PaulPic »

Yumo hat geschrieben:Entschuldigung für meine dämliche Frage: Wer ist Rudolf Koch und Vizepräsident wovon?
IVD, Immobilienverband Deutschland, Rudolf Koch (googeln):
Er ist nach einer technischen Lehre und 6 Semester Jurastudium seit 1976 als Immobilienmakler tätig. Koch gehört dem Landesvorstand NRW seit 1986 und dem Bundesvorstand seit 1992 als Bundesrechtsreferent an. Der ehrenamtliche Gutachter im Gutachterausschuss, IHK-Dozent und Autor verschiedener Publikationen im Bereich Immobilien und Recht ist seit 1994 alleiniger Gesellschaftergeschäftsführer der Koch Immobilien GmbH.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Yumo hat geschrieben:Entschuldigung für meine dämliche Frage: Wer ist Rudolf Koch und Vizepräsident wovon?
sehr wichtig

Rudolf Koch
Vizepräsident
.....
Tel. .....
Fax .....
koch-ivd@t-online.de oder koch@ivd.net
www.ivd.net
Immobilienverband IVD
AG Berlin-Charlottenburg VR 26525 B
IVD - Das Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger
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