Widerrufsrecht - Rückgaberecht

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
portsulli
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Widerrufsrecht - Rückgaberecht

Beitrag von portsulli »

gnabend :)

nun wühle ich mich für sämtliches, was agb, widerrufsrecht und rückgaberecht angeht und bin in einem riesigen chaos gelandet :(

nun war ich soweit, dass man sich wohl zwischen widerrufsrecht und rückgaberecht entscheiden sollte... nun war mir RR lieber und nun steht bei booklooker "Informationen zum Widerrufsrecht" :cry: kann ich da nun auch das RR eintragen... oder sollte man lieber WR nehmen?? Kann man beim WR darauf bestehen, dass die Ware erst zurückgegeben wird und man dann sein Geld wiederbekommt?

von dem ganzen 2 wochen / 1 monat ding will ich nun gar nicht erst anfangen

bitte helft mir aus dem sumpf heraus

grüße
portsulli *fürjedehilfedankbar*
Tina
Beiträge: 80
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

Meine perönliche Meinung dazu und keine Rechtsberatung!

Kein Rückgaberecht sondern Widerruf.

Einen Monat auf jeden Fall.

PS: Du stehst ganz am Anfang. Es werden noch viele Stunden mit lesen, lesen, lesen vergehen.

Befaß Dich schon mal mit : Vertragssprache, Wertersatklausel, Info über Verragsabschluß....

Vielleicht lönnte man noch mal ein Thread eröffnen , extra hierfür ???
portsulli
Beiträge: 7
Registriert: Do 7. Feb 2008, 18:49

Beitrag von portsulli »

vielen dank für deine antwort. :D
Tina
Beiträge: 80
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

Vielleicht kommen ja noch ein paar andere Antworten dazu.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

fragt jessikaxxl per PM - und/oder www.sellerforum.de

LG
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Die Eckpunkte sind das du bei Nachhaltigkeit deiner Verkäufe (was immer das ist) ein Wiederrufsrecht (das ist Rückgaberecht) benötigst das dem Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt wird. Du kannst das Wiederrufsrecht auch oder ausserdem auf die Rechnung schrieben oder beilegen.
Ausserdem mußt du den Kunden in den AGB darüber belehren wie der Vertrag zustandekommt.
Jegliche Bastelei an den Standardangaben unterlassen, sonst Abmahnung!
Liest eh niemand, die Kunden die irgendwelchen Spökes veranstalten insbesondere nicht. Ein Kunde der dir zb. ein Buch unfrei zurückschickt mußt du eh individuell verarzten, da helfen dir die AGB auch nicht und genau dieses Beispiel ist zb. ein Grund warum Händler anfangen an ihren AGB zu basteln, das ist aber ein großer Fehler, es nützt nichts, es bewirkt das Gegenteil !
Alles Unnötige weglasse, nur die definitiv vorgeschriebenen Angaben, sonst nichts.
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Rückgaberecht - Widerrufsrecht, wichtige Aussagen findest Du hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.ph ... E4ndler%3F

http://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf ... ndung.html

Für Buchhandel ist nach meiner Auffasssung das Widerrufsrecht die richtige Wahl und wird auch üblicherweise so gehandhabt.
portsulli
Beiträge: 7
Registriert: Do 7. Feb 2008, 18:49

Beitrag von portsulli »

danke schön. das hat mir geholfen :)

:D
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Mr.Manoon hat geschrieben:Die Eckpunkte sind das du bei Nachhaltigkeit deiner Verkäufe (was immer das ist) ein Wiederrufsrecht (das ist Rückgaberecht) (ist es nicht, weil nicht das Gleiche!) (benötigst) einräumen mußt, das dem Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt wird. Du (kannst) mußt!!! (das Wiederrufsrecht) die Widerrufsbelehrung (auch oder) ausserdem auf die Rechnung schreiben oder beilegen oder per email dem Kunden zusenden (weil eine Anzeige auf dem Bildschirm von den Gerichten nicht als Textform anerkannt wird, die jedoch im Gesetz verlangt wird).
Sorry manoon, ich mach nicht gern den Oberlehrer, aber das war zu mißverständlich. Das grüne muß weg, das rote sollte beachtet werden.
Zuletzt geändert von hanischu am Fr 8. Feb 2008, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Tschuldigung, ich sagte ja Eckpunkte. Wollte das nur kurz anreißen, muß die Verluste der letzten Wochen aufarbeiten. Es sollte nur ein grober Hinweis sein worauf man achten muß, der Rest steht ja in Textform im Forum.
Sollten sich da Fehler eingeschlichen haben ??
Dann war es ja gut das ich das da mal so eben hingeschludert habe, dann sehe ich gleich was bei mir noch falsch ist.... :wink:
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

O je - Rückgabe, Wiederruf, das war für mich ein und das selbe, ne ne, son Käse. Kam für mich auf das Selbe raus... ist ja eigentlich auch so aber eben nur eigentlich.
Dieser ganze Bockmist. :twisted:
portsulli
Beiträge: 7
Registriert: Do 7. Feb 2008, 18:49

Beitrag von portsulli »

bei mir war das problem genau andersrum. ich war soweit, dass ich wusste, dass es nicht dasselbe ist und dass nur eins rein darf... und wurde dann irgendwie wieder zurückgeworfen. alles bockmist :( nun habe ich schon den nächsten sch* gefunden... aber das gehört hier nicht her...
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Schön, damit ich es jetzt auch verstehe:
>Widerrufsrecht<
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an... usw.

Ist das jetzt nur Wiederruf, da steht doch auch noch was von Rücksendung, muß das jetzt weg oder wie.
Ich krieg nen Koller. :evil:
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antje
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Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
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Beitrag von antje »

Hier mal ein paar Links dazu.

Die Gesetzestexte für beide Arten der Rückabwicklung:

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Und
http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html

Und hier die Mustertexte aus dem Sellerforum:

http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=3&t=82

Wie du immer so schön sagst, Manoon: Nichts dran rumfriemeln, alles so lassen :wink:

Wo jetzt genau die Unterschiede liegen sollen, weiß ich aber auch nicht.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
hanischu
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Mr.Manoon hat geschrieben: Ist das jetzt nur Wiederruf, da steht doch auch noch was von Rücksendung, muß das jetzt weg oder wie.
Ich krieg nen Koller. :evil:
Klick doch mal auf die links, die ich oben gepostet habe oder lies im BGB die §355 u. 356. Das Rückgaberecht kann nur durch Rückgabe der Sache wahrgenommen werden, der Widerruf auch per email und Du mußt eigentlich schon zahlen, bevor Du die Ware zurückhast. Ich hoffe, Du bekommst jetzt keinen Schreikrampf :?
Vorteil Widerrufsrecht...Rücksendekosten bis 40 EUR trägt Käufer.
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