in den BGBInfoV sind die Informationspflichten gewerblicher Verkäufer zusammengefasst.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/__3.html
§ 3 Kundeninformationspflichten des Unternehmers bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Wer informiert über § 3.2 und wie?
Wer das unterlässt kann Ärger bekommendarüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... bw&nr=2356
Übersicht über alle InformationsvorschriftenLG Stuttgart Urteil vom 11.3.2003, 20 O 12/03
40 3. Nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art 241 EGBGB und § 3 Nr. 2 BGB-InfoV ist der Verbraucher bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
41 a) Dieser Verpflichtung kommt die Beklagte - unstreitig - nicht nach.
42 b) Das Verteidigungsvorbringen der Beklagten, die sich auch insoweit vor allem auf Förmelei und wettbewerbsbehindernde Überregulierung beruft, ist nicht geeignet, ihr Verhalten zu rechtfertigen.
Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-i ... E000301377
b.s.morgentau