Mr.Manoon hat geschrieben:@yara
Du hast ja recht, es lesen aber auch andere mit, die wissen dann überhaupt nicht mehr worum es geht und dann wird das hier alles unglaubwürdig.
Worauf ich eigentlich hinaus möchte ist das man sich vielleicht zuerst mal fragt was dieses geheimnisvolle Etwas "Kundendaten" denn eigentlich ist. Ist es der Name im Zusammenhang mit Adresse und der Art der Literatur die bestellt wird oder wie ?
Geht es um das verbreiten dieser Daten oder geht es eher um Kreditkarteninformationen und IP Adressen u.ä.
Worum geht es denn überhaupt. Wie willst du etwas lesen wenn du das ABC nicht beherrscht.
Also wenn du gar nicht weißt was du genau löschen sollst dann ist es doch unsinnig darüber zu debattieren wann du das was du nicht weißt löschen müßtest.
Ich muss gar nicht alles verstehen und nicht alles wissen (könnte krank machen).
Ich bekam bereits mehrfach Emails / Briefe von Kunden mit der Bitte bzw. Aufforderung, ' gem. §xyz meiner Pflicht nachzukommen, alle persönlichen Daten unverzüglich zu löschen und den Kunden entsprechend darüber zu informieren. Soviel zu den 'Telefonbucheinträgen' und der Paranoia einiger - weniger, aber existenter - Menschen, ihre persönlichen Daten könnten für was auch immer missbraucht werden.
Komme ich der Löschungspflicht nach, stehe ich natürlich damit in Konflikt zur Aufbewahrungspflicht.
Also hab ich ne Excel-Tabelle als Protokoll angelegt, in der solche Dinge chronologisch gelistet werden. Und - selbst wenn ich alle Kundendaten lösche, kann ich dennoch nicht die Rechnung vernichten, die ich ja für die Steuererklärung benötige.
Wenn nun noch jemand weiss, um was es geht, spendiere ich eine Flasche von jessikaxxl's Maggi, auch wenn er alle Wetten sicher gewinnt, er wird eine einzige Flasche sicher gerne abtreten.
Noch Fragen zur Logik o.ä. ?
Es nutzt nichts, man kann nur die Gesetze und Pflichten aufzählen, jeglicher Versuch das alles im Gesamten zu verstehen und nachvollziehen zu können muss kläglich scheitern.
Also - um zum Thema zurückzukommen, die Datenschutzinformation ist Pflicht, aber nach bisherigem Erkenntnisstand nicht abmahnfähig. Die Info zur Speicherung des Vertragstextes ist lt. jessikaxxl Pflicht. Unabhängig von beidem (wobei diese beiden Punkte auch nichts direkt miteinander zu tun haben) gibt es eben noch eine steuerrechtliche Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen, die aber ebenfalls natürlich nichts mit dem UWG zu tun hat.
Angenehme Nachtruhe allerseits - Yara