Pflichtangaben gewerblich

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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antje
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Beitrag von antje »

Ich will es hier auch hinkopieren:

Booklooker schrieb:
Hallo,

in Kürze werden wir für gewerbliche Händler ein weiteres
Eingabefeld "zusätzliche Vertragsinformationen" einführen.
Dort kann dann alles eingegeben werden, was nötig ist
und nicht in eines der anderen vorgegebenen Eingabefelder
passt.

Der eingegebene Text wird zusammen mit jedem Angebot
ganz am Ende der Seite angezeigt.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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gildenhaus
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Beitrag von gildenhaus »

Das neue Feld ist bereits da und kann genutzt werden!
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Gildenhaus hat geschrieben:Das neue Feld ist bereits da und kann genutzt werden!
Wunderbar und schon erledigt.
Meinen Dank an booklooker, ich glaube, damit haben wir hier die erste Verkaufsplattform, die es dem Verkäufer ermöglicht, alle gesetzlichen Vorschriften nach bestem Wissen zu erfüllen. Eine Referenz für alle anderen!
...und das ohne Bundestag und Bundesrat, vielleicht könnte man ein ganzes Land so organisieren... :wink:
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

super, habe es auch schon gleich genutzt. Man kann sich das alte Feld mit beschränktem Platz

Zusatz-Text zur Anzeige bei allen Angeboten hinterlegen

ja dann glatt sparen und alles im neuen Feld, mit offenbar unbeschränktem Platz

Zusätzliche Vertragsinformationen eingeben/ändern

unterbringen.

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
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antje
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Beitrag von antje »

Man kann sich das alte Feld mit beschränktem Platz

Zusatz-Text zur Anzeige bei allen Angeboten hinterlegen

ja dann glatt sparen
oder dort wieder das hinschreiben, was man seinen Kunden sonst noch gern sagen möchte - bei mir waren das z. B. Angaben über meine Zustandsabstufungen, weil ich nicht die von bl nehme. Die stehen jetzt noch im Shop-Profil, ist aber auch nicht das Wahre.
Viele Grüße, Antje
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

lasst bloss das alte Feld in Ruhe, als Privatanbieter hat man nichts anderes :?

:)
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antje
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Beitrag von antje »

Keine Angst, d_r_m_s - wird alles gebraucht! Es gibt viel, was man der Menschheit gern mitteilen möchte! :wink:
Viele Grüße, Antje
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hanischu
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Beitrag von hanischu »

d_r_m_s hat geschrieben:lasst bloss das alte Feld in Ruhe, als Privatanbieter hat man nichts anderes :?

:)
Vor allem, weil dort alle Bibliothekserben endlich ihr Impressum reinschreiben sollten! :twisted:
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

hanischu hat geschrieben: Vor allem, weil dort alle Bibliothekserben endlich ihr Impressum reinschreiben sollten! :twisted:
Die privaten oder die gewerblichen? :mrgreen:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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antje
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Beitrag von antje »

Nächstes kleines Problem: Ich habe gerade mal bei einem Händler, der keine AGB hat, eine "Scheinbestellung" gemacht. Auch dort steht noch der Hinweis, dass man seine AGB akzeptieren muss, mit dem Häkchen-Feld davor. Oben drüber steht dann irgendwas von "Versand-Bedingungen akzeptieren". Meint Ihr, das könnte ein Problem werden, von wegen Kundenverwirrung? Wenn ja, schreib ich noch mal an bl (aber nicht mehr heute - hab sie heute schon mal genervt.)
Viele Grüße, Antje
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Yara
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Beitrag von Yara »

antje hat geschrieben:Nächstes kleines Problem: Ich habe gerade mal bei einem Händler, der keine AGB hat, eine "Scheinbestellung" gemacht. Auch dort steht noch der Hinweis, dass man seine AGB akzeptieren muss, mit dem Häkchen-Feld davor. Oben drüber steht dann irgendwas von "Versand-Bedingungen akzeptieren". Meint Ihr, das könnte ein Problem werden, von wegen Kundenverwirrung? Wenn ja, schreib ich noch mal an bl (aber nicht mehr heute - hab sie heute schon mal genervt.)
Man kann ja bis dahin in die leeren AGB schreiben, dass die Bestimmungen des BGB gelten.

Yara
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antje
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Beitrag von antje »

Auch keine ganz schlechte Idee. Einfach so? Es gelten die Bestimmungen des BGB?
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Yara
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Beitrag von Yara »

Denke schon dass das ok wäre (und sich der Kunde somit nicht noch vera...sch...ter vorkommt, weil er leere AGB akzeptieren muss), so ist es schliesslich ...

Yara
Tina
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Beitrag von Tina »

Ich habe im AGB Feld nochmal die Widerufsbelehrung drinn, weil ich keine AGBs habe. Soll ich die da lieber rausnehmen ?
blokk
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Beitrag von blokk »

Tina hat geschrieben:Ich habe im AGB Feld nochmal die Widerufsbelehrung drinn, weil ich keine AGBs habe. Soll ich die da lieber rausnehmen ?
Die nimmst du besser wieder raus. Für die Widerrufsbelehrung gibt's ein Extrafeld
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