Pflichtangaben gewerblich

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Kohagie
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nur mal so

Beitrag von Kohagie »

Nur mal so
Meine Frau suchte ein Buch und ich sagte ihr schau mal hier bei BL und sie fand es und kaufte es bei einem Antiquariat .....

Der Typ bestätigte dann per Mail den Kauf und schrieb etwas von einer Bearbeitungszeit, bis das Buch ankomme von 6- 7 Tagen.

Als nichts kam, rief meine Frau bei diesem Typen an und der wußte von nichts, mußte erst nachsehen, fand nichts und meinte dann er habe das Buch anderweitig verkauft.

Ja, warum bestätigt er dann erst den Kauf?

Bei einem anderen BL-Anbieter fand sie dann das gewünschte Buch und kaufte neu. Mal sehen ob und wann das Buch kommt.

Ich meine die ganzen hier geschriebenen und notwendigen Texte sind ja sehr schön - man sollte sich dann aber auch dran halten.

Nur so .....
blokk
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Beitrag von blokk »

Ist ein allgemeines Problem, kohagie.

Die meisten gewerblichen Anbieter betrachten BL wohl eher als eine Art Spielwiese ohne rechtliche Konsequenzen. Ich selbst würde lieber heute als morgen sehen, dass solche Null-Nummern wieder vom Markt verschwinden.

Sie schaden nicht nur BL als Plattform, sondern auch mir als Verkäufer. Als gewerblicher Verkäufer sollte man sich für eine Verkaufs-Plattform entscheiden. Und auf dieser dann auch seinen Kunden signalisieren, dass jedes eingestellte Angebot garantiert zum Verkauf steht.

Alles andere halte ich für dummdreiste Versuche, potenzielle Kunden hinzuhalten - und zu verärgern. Es erinnert mich stark an diesen Supermarkt -Ich bin doch nicht blöd-, dem 5 Minuten nach Öffnung die Sonderangebote ausgingen.
Yara
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Beitrag von Yara »

blokk hat geschrieben:Ist ein allgemeines Problem, kohagie.

Die meisten gewerblichen Anbieter betrachten BL wohl eher als eine Art Spielwiese ohne rechtliche Konsequenzen.
Mal wieder ne ziemlich dreiste Aussage ...

Schwarze Schafe gibt es immer und überall, das hat mit der Ansicht über Booklooker und gewerblich nichts zu tun und rechtfertigt keineswegs, deswegen alle (oder 'die meisten') über einen Kamm zu scheren. Und es ist total daneben, deswegen zu erwarten, dass man sich generell für eine einzelne Verkaufsplattform entscheiden sollte. Sowas schadet auch nicht 'dem Ruf von Booklooker' (sie hat das Buch doch genau dort erneut bestellt ...) sondern lediglich dem des Verkäufers, der seinen Job nicht richtig macht - egal wo. Es kann im Übrigen auch passieren, dass der Verkäufer online nur über BL verkauft, aber auch noch ein Ladengeschäft hat (oder darf man das auch nicht?) oder das Buch versehentlich über Booklooker doppelt verkauft hat, weil er es statt eines anderen versehentlich wieder eingestellt hat (irren ist menschlich), usw.

Wenn der Verkauf offiziell bestätigt wurde, kann der Käufer auch auf Vertragserfüllung bestehen. Das ist nämlich - eigentlich - der Sinn solcher Hinweise zum Vertragsabschluss, wie hier unter den Pflichtangaben aufgezählt.

Yara
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gs55
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Beitrag von gs55 »

Zum Thema Exklusiv Angebot über booklooker:

Ich biete viele Titel sowohl hier als auch an anderer Stelle an.
Bisher konnte ich immer liefern. Es ist eine Frage der Organisation.
Es muss möglichst sofort gelöscht werden nach einem Verkauf auf einer anderen Plattform.
Das Restrisiko, nicht liefern zu können, besteht natürlich, ist aber relativ gering.
Bisher ging alles gut.
*dreimalklopfaufholz*

@ Kohagie
Eine positive Bestätigung an den Käufer gibt es natürlich nur, wenn ich das Buch vor mir liegen habe. Bearbeitungszeit in der Regel: 5 Minuten.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

blokk hat geschrieben:Ist ein allgemeines Problem, kohagie.

Die meisten gewerblichen Anbieter betrachten BL wohl eher als eine Art Spielwiese ohne rechtliche Konsequenzen. Ich selbst würde lieber heute als morgen sehen, dass solche Null-Nummern wieder vom Markt verschwinden.

Sie schaden nicht nur BL als Plattform, sondern auch mir als Verkäufer. Als gewerblicher Verkäufer sollte man sich für eine Verkaufs-Plattform entscheiden. Und auf dieser dann auch seinen Kunden signalisieren, dass jedes eingestellte Angebot garantiert zum Verkauf steht.

Alles andere halte ich für dummdreiste Versuche, potenzielle Kunden hinzuhalten - und zu verärgern. Es erinnert mich stark an diesen Supermarkt -Ich bin doch nicht blöd-, dem 5 Minuten nach Öffnung die Sonderangebote ausgingen.
Gibt es eigentlich einen Grund, warum Du den gleichen Quatsch immer wieder postest?
Eine Spielwiese ist Booklooker nur für die, die von den Buchverkäufen nicht leben müssen. Die können auch gerne die Lieferbarkeit Ihrer Angebote garantieren.
Alle anderen, die auf Einnahmen angewiesen sind, um sich und ihre Familie zu ernähren, können eine solche Spielerei nicht mitmachen. Denn die sind darauf angewiesen Umsätze zu machen, die sie auf Booklooker alleine noch nicht generieren können.
Um irgendetwas zwischen 1500-2000 EUR Gewinn vor Steuern (und das ist wohl der Mindestanspruch, den jeder Unternehmer an sich stellen sollte) generieren zu können, muß man in dieser Branche mindestens 5000 EUR (eher mehr) Umsatz machen. Das würde bedeuten, daß man hier täglich ca. 17(!) Bücher verkaufen müsste, bei einem durchschnittlichen Buchpreis von 10 EUR! Nach meiner Kenntnis dürften das hier nicht allzuviele schaffen.

Darüber hinaus ist es unternehmerisch schon ein ziemlich gewagtes Harakiri, das gesamte Unternehmenswohl auf eine einzige Plattform zu konzentrieren. Was ist wenn Booklooker schließt? Soll man dann noch mal ganz von vorne auf einer anderen Plattform beginnen?
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

blokk hat geschrieben:Die meisten gewerblichen Anbieter betrachten BL wohl eher als eine Art Spielwiese ohne rechtliche Konsequenzen ...
die meisten würde ich nicht sagen, aber einige gibt es schon ... und auch wenn ich manche Bewertungen bei Nichtlieferung für überzogen halte, es ist immer wieder erstaunlich, was sich manche 'Profis' so leisten ... und mit welchem Bewertungsprofil man auf Booklooker anscheinend immer noch verkaufen kann ... :?
Kapuzinerkresse hat geschrieben:... Um irgendetwas zwischen 1500-2000 EUR Gewinn vor Steuern (und das ist wohl der Mindestanspruch, den jeder Unternehmer an sich stellen sollte) generieren zu können ...
wer sich so richtig frei dafür entschieden hat, Unternehmer zu werden, bei dem hast du Recht ... für so manchen hier (und auch auf anderen Plattformen) ist das Unternehmertum die letzte Rettung vor Hartz IV ... da ist man u.U. auch mit weniger zufrieden ...
Kapuzinerkresse hat geschrieben:... Darüber hinaus ist es unternehmerisch schon ein ziemlich gewagtes Harakiri, das gesamte Unternehmenswohl auf eine einzige Plattform zu konzentrieren. Was ist wenn Booklooker schließt? Soll man dann noch mal ganz von vorne auf einer anderen Plattform beginnen?
aber ganz gleich, wie klein oder gross man ist ... wenn man häufiger Probleme hat, seine Angebote rechtzeitig zu aktualisieren, dann sollte man darüber nachdenken, sein Sortiment zumindest teilweise zu splitten ... so kann man sich auf mehreren Plattformen eine Reputation aufbauen, vermeidet totale Abhängigkeit, und enttäuscht trotzdem weniger Kunden ...
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gs55
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Beitrag von gs55 »

blokk hat geschrieben:
..Als gewerblicher Verkäufer sollte man sich für eine Verkaufs-Plattform entscheiden...
Ich schlage blokk für den goldenen booklooker Orden vor :wink:
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:
blokk hat geschrieben:Ist ein allgemeines Problem, kohagie.

Die meisten gewerblichen Anbieter betrachten BL wohl eher als eine Art Spielwiese ohne rechtliche Konsequenzen.
Mal wieder ne ziemlich dreiste Aussage ...

Schwarze Schafe gibt es immer und überall, das hat mit der Ansicht über Booklooker und gewerblich nichts zu tun und rechtfertigt keineswegs, deswegen alle (oder 'die meisten') über einen Kamm zu scheren. Und es ist total daneben, deswegen zu erwarten, dass man sich generell für eine einzelne Verkaufsplattform entscheiden sollte. Sowas schadet auch nicht 'dem Ruf von Booklooker' (sie hat das Buch doch genau dort erneut bestellt ...) sondern lediglich dem des Verkäufers, der seinen Job nicht richtig macht - egal wo. Es kann im Übrigen auch passieren, dass der Verkäufer online nur über BL verkauft, aber auch noch ein Ladengeschäft hat (oder darf man das auch nicht?) oder das Buch versehentlich über Booklooker doppelt verkauft hat, weil er es statt eines anderen versehentlich wieder eingestellt hat (irren ist menschlich), usw.

Wenn der Verkauf offiziell bestätigt wurde, kann der Käufer auch auf Vertragserfüllung bestehen. Das ist nämlich - eigentlich - der Sinn solcher Hinweise zum Vertragsabschluss, wie hier unter den Pflichtangaben aufgezählt.

Yara
Ja, ja, ja Vertragserfüllung bestehen und so.
Das klingt sehr schön.
Da müßte sie dann hinschreiben und der Typ redet sich dann raus und dann wieder schreiben und hin und her, da lohnt doch der ganze Aufwand nicht.
Sie hat ja schon auf ihre Kosten bei dem Typen angerufen.
Sie hatte dort, wie angeboten, auf Rechnung gekauft.
Normalerweise, hätte der Typ mit seiner Bestätigung, das Buch gleich eintüten und schicken können/sollen/müssen.
Bei dem zweiten Händler konnte sie nur per VK bezahlen und gestern überwies sie den Betrag. Mal sehen wann das Büchlein kommt.
Aber wenn sie das Büchlein gelesen hat und sie will es nicht längere Zeit, zum noch einmal lesen oder so, aufheben, dann darf ich das Büchlein doch zum Verkauf hier einstellen oder?
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

d_r_m_s hat geschrieben:
Kapuzinerkresse hat geschrieben:... Um irgendetwas zwischen 1500-2000 EUR Gewinn vor Steuern (und das ist wohl der Mindestanspruch, den jeder Unternehmer an sich stellen sollte) generieren zu können ...
wer sich so richtig frei dafür entschieden hat, Unternehmer zu werden, bei dem hast du Recht ... für so manchen hier (und auch auf anderen Plattformen) ist das Unternehmertum die letzte Rettung vor Hartz IV ... da ist man u.U. auch mit weniger zufrieden ...
Ob man mit weniger zufrieden sein kann, darüber lässt sich sicher trefflich streiten. Bei 1500 EUR Gewinn vor Steuern, bleiben nach Abzug der Steuern, Soli etc. noch rund 1200 EUR netto übrig. Davon gehen dann noch Krankenversicherung, Rente, Miete etc. ab. Wovon will dieser 'Unternehmer' denn leben?
In meinen Augen muß man als Unternehmer das Ziel haben mindestens in dieser Größenordnung verdienen zu wollen.
d_r_m_s hat geschrieben:
Kapuzinerkresse hat geschrieben:... Darüber hinaus ist es unternehmerisch schon ein ziemlich gewagtes Harakiri, das gesamte Unternehmenswohl auf eine einzige Plattform zu konzentrieren. Was ist wenn Booklooker schließt? Soll man dann noch mal ganz von vorne auf einer anderen Plattform beginnen?
aber ganz gleich, wie klein oder gross man ist ... wenn man häufiger Probleme hat, seine Angebote rechtzeitig zu aktualisieren, dann sollte man darüber nachdenken, sein Sortiment zumindest teilweise zu splitten ... so kann man sich auf mehreren Plattformen eine Reputation aufbauen, vermeidet totale Abhängigkeit, und enttäuscht trotzdem weniger Kunden ...
Was die Frage der Aktualisierung angeht, gebe ich Dir sicher recht. Das ist sicherlich eine Pflicht, der der Unternehmer - in eigenem Interesse - nachkommen muß. Ich verwehre mich nur gegen Pauschalurteile, wenn es um die 'garantierte Lieferbarkeit' auf einer einzelnen Plattform geht. Das ist in meinen Augen für Händler nicht durchzusetzen. Wer etwas anderes behauptet polemisiert auf dem Rücken derer, die vom Buchhandel leben wollen oder müssen.
Das von Dir angesprochene Splitting des Angebotes halte ich für schwierig. Der Händler ist auf jedes verkaufte Buch angewiesen. Wie soll er nun vorab entscheiden, auf welcher Plattform (oder auch im Ladenlokal) er für welches Buch einen Käufer findet? Zumal der administrative Aufwand für ein solches Handling enorm sein dürfte.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Wenn sich Schrebergärtner mit Großgärtnereien über die Transportmöglichkeiten auf der Anbaufläche unterhielten, käme es sicher zu ähnlichen Mißverständnissen...
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

@ hanischu: DIESE eine Antwort bringt niemand weiter und war ausnahmsweise mal komplett unnötig ... von welchen Missverständnissen redest du eigentlich ? Ich bin zwar auf Booklooker 'Schrebergärtner', aber beruflich selbständig und habe durchaus schon in grösseren Zusammenhängen gearbeitet ... nur eben nicht im Bücherverkauf ...

@ Kapuzinerkresse: Gegen parallele Angebote habe ich wie gesagt nichts, solange sie professionell bearbeitet werden ...

zum Splitten: Ein gewisser Umsatzrückgang ist sicher dabei nicht zu vermeiden ... da die verschiedenen Plattformen sich aber sowohl von ihrer Angebots- und Gebührenstruktur als auch von ihren Käuferkreisen unterscheiden könnte man manches trennen, ohne dass der Effekt im Umsatz (und v.a. im Ertrag) der Prozentzahl der jeweiligen Bücher entspricht ... die Kriterien müssen natürlich einfach sein ...

mit der neuen Gebührenstruktur wird Ebay z.B. für Anbieter von billigen Büchern (jaja, die Altpapierhändler ... wobei 1-2 Euro + VSK ein schöner Preis ist für 120 g Altpapier :wink: ) wieder attraktiver als Booklooker, weil bei gleichen Kosten der Auktionseffekt dazukommt ... für nicht ganz so gesuchte Bücher im mittleren und oberen Preissegment ist Booklooker optimal, vorausgesetzt, man hat es nicht zu eilig ...

dabei gehe ich davon aus, dass eine ordentliche Listung auf mehreren Plattformen i.d.R. mit (Mehr-)Arbeit verbunden ist, damit die Daten auch wirklich sauber präsentiert werden und nichts Wichtiges unter den Tisch fällt ... wer also immer noch ein paar Kartons zu sortieren und einzustellen hat, muss dabei nicht einmal merklich verlieren ... hängt natürlich von der individuellen Situation ab ...
Tina
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Re: Pflichtangaben gewerblich

Beitrag von Tina »

Yara hat geschrieben:Hier die Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter:

- Widerrufsbelehrung oder Rückgaberecht
- Verpackungsverordnung
- Impressum
- Datenschutzinformation
- Versandkosteninfo
- Bei den Preisen MwSt.-Hinweis & Versandkostenhinweis
- Vertragsinformation (wann und wie kommt der Vertrag zustande)
- Hinweis, wie die Bestellung / der Warenkorb vor dem Absenden geändert werden kann
- Vertragssprache

Kein Muss sind die AGB.

Yara
Wenn Du das alles mit aufführst, werden diese Sachen dann nicht automatisch zu Deinen AGB ?
Yara
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Re: Pflichtangaben gewerblich

Beitrag von Yara »

Tina hat geschrieben:
Wenn Du das alles mit aufführst, werden diese Sachen dann nicht automatisch zu Deinen AGB ?
Nein, wie und wieso sollten die notwendigen Hinweise an entsprechender Stelle zu AGB werden ?

Yara
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