REchnungen - was muss drauf?

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antje
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Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
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REchnungen - was muss drauf?

Beitrag von antje »

Kann mir noch mal jemand helfen, bitte?

Wie genau müssen nun Rechnungen aussehen? Was muss zwingend drauf (außer gekaufter Artikel, Einzelpreis und Gesamtpreis natürlich)?

Was muss ich ggfls. an Kundeninfo noch mal mitschicken?

Sehen online-Rechnungen anders aus als die, die ich evtl. mit der Warensendung mitschicke?

Bis jetzt haben wir ja nur über das Online-Angebot und die Anforderungen gesprochen. Vielleicht kann man noch mal klären, wie Rechnungen (also rein rechtlich) auszusehen haben.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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gs55
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Beitrag von gs55 »

Bei mir steht auf der Rechnung:


1. Meine Firma (Name, Anschrift)
2. Name und Anschrift des Empfängers
3. Rechnungsdatum
4. Rechnungsnummer
5. Bezug (Buchkauf über booklooker vom...Datum)
6. Autor / Titel
7. Preis / Versandkosten / Summe
8. Zahlungstermin (Fälligkeit)
9. Bankverbindung
10. Verwendungszweck
11. Hinweis:
Da ich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bin, erhebe ich keine
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und weise diese daher auch nicht aus
Yara
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Beitrag von Yara »

gs55 hat geschrieben:Bei mir steht auf der Rechnung:


1. Meine Firma (Name, Anschrift)
2. Name und Anschrift des Empfängers
3. Rechnungsdatum
4. Rechnungsnummer
5. Bezug (Buchkauf über booklooker vom...Datum)
6. Autor / Titel
7. Preis / Versandkosten / Summe
8. Zahlungstermin (Fälligkeit)
9. Bankverbindung
10. Verwendungszweck
11. Hinweis:
Da ich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bin, erhebe ich keine
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und weise diese daher auch nicht aus
Bei mir:

Firmendaten (inkl UID / Steuernummer)
Kundendaten (ggf. UID)
Kundennummer
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer
Ggf. Bestelldatum
Versanddatum (ist Pflicht!)
Artikel, Anzahl, Einzelpreis (ggf. MwSt.), Gesamtpreis
Versandkosten (ggf. MwSt.)
Gesamtrechnungsbetrag (ggf. MwSt.)
Zahlungsweise, ggf. Zahlungsziel / Fälligkeit, Skonto

Yara
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antje
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Beitrag von antje »

Versanddatum ist Pflicht? Wie soll das denn gehen? Wenn ich die Rechnung schreibe, alles eintüte, zur Post will und mir dann was dazwischenkommt (Unfall vom Kind, Krankheit oder sonst irgendwas) ist doch das wieder hinfällig.

Muss zwingend eine Steuer-Nummer drauf? UID nur wenn, vorhanden, das ist klar. Aber muss eine Steuer-Nummer auf die Rechnung?

Und Kunden-UID muss auch mit drauf, wenn er eine hat? :?

Und was ist mit sonstigen Hinweisen? Noch mal WRB? Verp-V. etc? müssen die auch noch mal alle mitgeschickt werden?

Ich verschicke ja nur nach Vorkasse. Das bleibt auch erstmal so.

Bei mir war es bisher so (also bis 13.12.07): Bestellungsbestätigung (von mir persönlich, nicht die von bl) war gleich Rechnung. Die sah - nun ja, sagen wir mal, nicht besonders professionell, aber dafür "nett" aus. Da waren die Einzelpreise, die Vers.kosten, der Gesamtpreis, natürlich alle Bankdaten, meine vollständige Adresse (keine Steuernummer), der Kleinunternehmer-Satz und der Hinweis, dass die WRB als Datei an die Mail angehängt wurde (passte nicht mehr an mein vorgefertigt gespeichertes Muster dran.)

Eine Rechnung habe ich bisher nicht mitgeschickt - mir geht das ganze Papiergedöns mächtig auf die Nerven (seitdem wir elektronisch leben, ersticken wir in Papier :twisted: ). Wäre das nötig, wenn ich eine online-Rechnung (dann mit allen relevanten Angaben) versende, noch mal was ins Paket zu legen?
Viele Grüße, Antje
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Yara
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Beitrag von Yara »

antje hat geschrieben:Versanddatum ist Pflicht? Wie soll das denn gehen? Wenn ich die Rechnung schreibe, alles eintüte, zur Post will und mir dann was dazwischenkommt (Unfall vom Kind, Krankheit oder sonst irgendwas) ist doch das wieder hinfällig.
Frag mich nicht warum, ist Pflicht. Ob's beim Kleinunternehmer anders aussieht weiss ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen. Es reicht auch der Satz: Rechnungsdatum = Lieferdatum.
Muss zwingend eine Steuer-Nummer drauf? UID nur wenn, vorhanden, das ist klar. Aber muss eine Steuer-Nummer auf die Rechnung?
Lt. Steuerberater ja, wobei Steuernummer oder UID reicht.
Und Kunden-UID muss auch mit drauf, wenn er eine hat? :?


Nur bei Versand innerhalb EU, wenn keine MwSt. anfällt.
Und was ist mit sonstigen Hinweisen? Noch mal WRB? Verp-V. etc? müssen die auch noch mal alle mitgeschickt werden?
Verpackungsverordnung muss wohl mitgeschickt werden. Widerrufsbelehrung hast Du ja vorab schon in Textform per Email geschickt.
Eine Rechnung habe ich bisher nicht mitgeschickt - mir geht das ganze Papiergedöns mächtig auf die Nerven (seitdem wir elektronisch leben, ersticken wir in Papier :twisted: ). Wäre das nötig, wenn ich eine online-Rechnung (dann mit allen relevanten Angaben) versende, noch mal was ins Paket zu legen?
Online reicht.

Yara
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

Yara hat geschrieben:
Und was ist mit sonstigen Hinweisen? Noch mal WRB? Verp-V. etc? müssen die auch noch mal alle mitgeschickt werden?
Verpackungsverordnung muss wohl mitgeschickt werden. Widerrufsbelehrung hast Du ja vorab schon in Textform per Email geschickt.
Was die WB angeht, wäre ich mir in diesem Fall nicht so sicher, weil die WB nach der von Antje beschriebenen Art und Weise nur als Anhang der Bestätigungsmail enthalten ist. Damit dürfte in meinen Augen der direkte Zugriff auf die WB immer noch nicht gewährleistet sein.
Yara hat geschrieben:
Eine Rechnung habe ich bisher nicht mitgeschickt - mir geht das ganze Papiergedöns mächtig auf die Nerven (seitdem wir elektronisch leben, ersticken wir in Papier :twisted: ). Wäre das nötig, wenn ich eine online-Rechnung (dann mit allen relevanten Angaben) versende, noch mal was ins Paket zu legen?
Online reicht.

Yara
Diese Antwort halte ich in ihrer Einfachheit für falsch. Eine elektronische Rechnung benötigt nach Signaturgesetz eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung. Und wer hat die schon?

Ich würde immer eine Papierrechnung zur Ware beilegen. Auf der Rückseite ist dann auch genug Platz für den Informationswust. Die Frage ist doch auch, wie Du Deine Buchführung machst. Komplett elektronisch, ohne Papierbelege? Das halte ich für sehr risikoreich, weil die Finanzämter bei - wg. PC-Crash - verlorenen Daten sehr mißtrauisch sind.
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gs55
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Was die WB angeht, wäre ich mir in diesem Fall nicht so sicher, weil die WB nach der von Antje beschriebenen Art und Weise nur als Anhang der Bestätigungsmail enthalten ist. Damit dürfte in meinen Augen der direkte Zugriff auf die WB immer noch nicht gewährleistet sein
Ich schicke die Widerrufsbelehrung nicht als Dateianhang, sondern kopiere den ganzen Text in die Bestätigungsmail. Damit liegt sie dem Käufer in Textform vor.
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Es gibt einen Unterschied Vollrechnung und Kleinrechnung.
Die Grenze lag mal bei 100?, neuerdings 150??
Das heißt, bei Rechnungen wie sie im Gebrauchtbuchhandel üblich sind, bis 150 ?, gelten die weniger strengen Regeln. (Das hat nichts mit Kleinunternehmer ja oder nein zu tun.) Wer weiß da was?

Nötig scheint mir auf jeden Fall Impressum, Rechnungsnummer fortlaufend, Datum der Rechnungsstellung, Preis, Mwst-Ausweis, Artikel, Menge, Rechnungsempfänger, Steuernummer oder Ust-Id.

Zahlung ist gesetzlich innerhalb 10 Tagen fällig. Falls für Mahnverfahren etc. ein Termin gebraucht wird, dann auf der Rechnung nicht schreiben: zahlbar innerhalb 14 Tagen etc., sondern konkreten Termin angeben, also Datum Rechnungsstellung plus mind. 10 Tage, üblich 14 Tage, genau angeben: fällig bis Datum.
hanischu
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

coma hat geschrieben: Es gibt einen Unterschied Vollrechnung und Kleinrechnung.
Die Grenze lag mal bei 100?, neuerdings 150??
Das heißt, bei Rechnungen wie sie im Gebrauchtbuchhandel üblich sind, bis 150 ?, gelten die weniger strengen Regeln. (Das hat nichts mit Kleinunternehmer ja oder nein zu tun.) Wer weiß da was?
Kleinbetragsrechnungen
"Kleinvieh braucht weniger Mist": Bei so genannten Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro (bis 2006: 100 Euro) genügt laut Paragraf 33 Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung

Name und Anschrift des Ausstellers,

das Ausstellungsdatum,

Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung,

der Bruttobetrag und

der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer.

Die Angabe des Empfängernamens, der Rechnungs- und Steuernummer sowie der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrages ist bei "Peanuts" also entbehrlich.
Hier ist eigentlich alles bestens erklärt:

http://www.akademie.de/existenzgruendun ... ungen.html
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antje
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Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Danke an Euch alle - auch und vor allem für den sehr guten Link!

Dann habe ich es ja eigentlich auch in der Vergangenheit schon richtig gemacht - aber die ganzen Neuerungen haben mich dermaßen wuschig gemacht, dass ich mir über gar nix mehr sicher war.

Eine Papierrechnung werde ich mir dann angewöhnen - das werde ich grad noch schaffen (hoffe ich, *seufz*
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Bei Rechnungen auch unterscheiden zwischen den steuerrechtlichen Anforderungen und den Anforderungen gemäß Verbraucherschutz. Auch bei solchen "Kleinrechnungen" darf natürlich das Impressum bein Online-Händlern nicht fehlen. Die vorherige Kommunikation per Mail spielt dabei keine Rolle. Wenn ein Verbraucher online bestellt hat, und hat die Ware erhalten und packt sie aus, dann natürlich ist es Vorschrift, daß das Impressum auf Rechnung, Packzettel etc. dem Kunden ins Auge fällt.
Bei jedem erneuten Schriftverkehr sind den Vorschriften Genüge zu tun. Es reicht nicht, einmal per Online ein Impressum "textformmäßig" dem Kunden mitzuteilen. Sondern bei jeder Kommunikation muß es erneut an prominenter Stelle stehn, um für den Kunden die problemlose Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
D.h. z.B. auch auf diese Kleinrechnungen, egal was das Finanzamt sagt, muß das Impressum mit drauf. (?, dies ist mehr eine Frage, denn ich habe selbst eine Zeitlang bei Amazon nur mit Packzettel versendet, wo das Impressum nicht drauf war, daher die Frage, ist das ok, oder muß der Packzettel entsprechend korrigiert werden.)
Yara
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Soweit ich weiss muss das da auch mit drauf. Ein entsprechendes Gesetz hab ich allerdings grad keins parat.

Yara
Mr.Manoon
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Die Dauer der Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge ist in § 312d Abs. 1 i.V. mit § 355 BGB geregelt und beträgt zwar grundsätzlich zwei Wochen (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB), abweichend davon jedoch dann einen Monat, wenn die in Textform mitzuteilende Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Das hatte ich noch nicht gelesen oder habe ich da was verpasst ?
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Weiß ich nicht, bei dieser Frage, was muß auf die Rechnung drauf, die Widerrufsbelehrung natürlich nicht, das ist separat, sondern, bei der Unterscheidung zwischen Kleinrechnung bis 150 ? und Vollrechnung, stellt sich mir die Frage, vielleicht anderen auch, wenn, wie ich vermutet habe und Yara bestätigt das, das vollständige Impressum muß mit drauf, was ist mit der Steuernummer, muß die auch auf Kleinrechnungen drauf oder nicht.
Ich vermute mal: Nein, die Steuernummer muß NICHT drauf. Für die Bedienung der Verbraucherschutzes interessiert die nicht die Bohne, die ist fürs Finanzamt, und das sagt: bis 150 ? Kleinrechnung: da interessiert uns das nicht.

Dies ist kein unwichtiger Aspekt, weil bekanntermaßen mit den Steuernummern Mißbrauch getrieben werden kann. Aber auch bezügl. Ust-Id-Nr., die sicherer ist, ist mir nicht klar, muß die auf die Kleinrechnungen mit drauf oder nicht.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

:?: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :?:

Auf jeder meiner Rechnungen steht selbstverständlich meine UstNr. und seit neuestem sowohl das Widerrufsrecht als auch Impressum, Vertragsabschluss und Folgen. Widerrufsfrist ausdrücklich 1 Monat.
Ich wußte nur nicht warum ich das tue, ich habe mir einfach gedacht das es so das sicherste ist. Das einzige was ich wußte ist das man sich nicht darauf verlassen kann das alle Internetseiten es einem ermöglichen das man 2 Wochen Widerruf angibt.
Nun habe ich die Begründung gefunden, Frage war ob ich das hier verpasst habe und ob das noch aktuell ist. Ich hatte den Sinn dessen was ich tue nicht wirklich verstanden, ich habe das einfach nur geahnt.
Schön wenn man sich auf seine Ahnungen verlassen kann.... :D
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