Buch bestellt - Anbieter ändert plötzlich den Preis

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kerygma
Beiträge: 5
Registriert: Do 21. Feb 2008, 11:21

Buch bestellt - Anbieter ändert plötzlich den Preis

Beitrag von Kerygma »

Hallo,

vielleicht weiß einer Rat? Habe kürzlich über booklooker ein Buch gekauft und eine Empfangsbestätigung per Mail vom Anbieter bekommen, in der er seine Rechnungsdaten zur Überweisung angegeben hat. Etwas später schickt er eine weitere Mail, in der er mitteilt, er habe gerade herausgefunden, dass es sich um ein seltenes Exemplar handele und er die Bestätigung rückgängig mache, außerdem hat er prompt den Preis drastisch erhöht. Wie ist hier die rechtliche Handhabe? Muss das einfach so akzeptiert werden oder kann man dagegen vorgehen?

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
el

Beitrag von el »

Kommt drauf an: was steht denn in seinen AGBs? oder ist er Privater?
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Der Verkäufer muß wirklich so dumm sein das es schon piept. Der Preis ist selbstverständlich bindend, allerdings hätte er sich eine bessere Ausrede einfallen lassen können.
Schreib mal BL an, die werden dem schon den Kopf geraderücken.
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Herzlich Willkommen im Forum!
Schade, das Dein erster Post gleich wegen sowas dummen stattfindet.
Ich bin zwar kein Experte, aber wenn er Dir in der ersten Mail den Preis bestätigt, dann muss er den auch einhalten. Schreib mal an den Booklooker Support.
Ich befürchte fast, ich als Käufer würde das lassen :?
Liebe Grüsse und berichte mal, wie es ausgeht.
Kerygma
Beiträge: 5
Registriert: Do 21. Feb 2008, 11:21

Beitrag von Kerygma »

Danke für die Begrüßung und die Antworten. Ist ein privater Anbieter. Habe BL schon angemailt. Die halten das für keine eindeutige Angelegenheit und raten zu einer gütlichen Einigung. War nicht ganz die Antwort, die ich mir erhofft hatte, eben nicht eindeutig. Kennt sich da jemand rechtlich aus?
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merlina22
Beiträge: 639
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Wohnort: Hamburg

Beitrag von merlina22 »

Ich mich nicht :?
Aber keine Sorge, hier sind genügend Experten, die Dir Deine Frage sicherlich bald beantworten.
Ich befürchte nur, egal was du da noch verhandelst, das wird sicherlich kein schönes Einkaufserlebnis mehr für Dich.
Schade eigentlich, das dir da gleich so ein unverschämter Mensch über den Weg gelaufen ist.
Ich finde sowas unmöglich und inakzeptabel.
Gute Nacht!
Kerygma
Beiträge: 5
Registriert: Do 21. Feb 2008, 11:21

Beitrag von Kerygma »

Danke für die Anteilnahme. Aber keine Sorge, so schnell lasse ich mich nicht unterkriegen. Gute Nacht!
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

Schau bitte mal hier, das gilt sowohl für gewerbliche, wie auch für private Anbieter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67220
Kerygma
Beiträge: 5
Registriert: Do 21. Feb 2008, 11:21

Beitrag von Kerygma »

Interessanter Artikel. Danke für den Link.
el

Beitrag von el »

Es handelt sich aber weder um einen Tippfehler noch um einen Übertragungsfehler und es war so wie ich das verstanden habe auch nicht um eine automatisch verstandene Mail sondern er hat erst später erfahren dass er keine Ahnung hatte was für ein Buch er verkauft.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Es gab doch mal diesen Fall bei ebäh wo jemand ein Haus für 1 Euro eingestellt hat, das hat dann jemand für ein paar 100 Euro ersteigert.
Der Verkäufer konnte glaubhaft machen das es ihm nicht klar war das er das Haus dann tatsächlich für diesen Preis verkaufen muß.
Das Gericht hat (frei formuliert) geurteilt das der Kauf ungültig ist weil das Haus sagen wir mal 150.000 Euro wert ist und dem Käufer klar sein muß das er das in diesem Fall nicht für einen solchen Betrag kaufen kann.
Bei dem Händler mit den Fernsehern scheint der Fall ähnlich gelagert zu sein, ein Fernseher der für 3000 Euro gekauft und für 4000 verkauft wird kann nicht für 400 Euro verkauft werden, der Fehler ist klar ersichtlich.
Wenn du aber in einem Restaurant etwas bestellst ist der Preis auf der Speisekarte bindend.
Fragt sich hier was die Gerichte urteilen wenn du ein Menü für 299 Euro (mit den entsprechenden Speisen für x Personen) orderst und auf der Spiesekarte befindet sich ein Druckfehler und da steht 2,99 Euro.
Fragt sich nun um was für ein Buch es sich handelt, hat der Verkäufer 9,99 Euro drangeschrieben und das kostet jetzt 999,99 Euro.
Ich tät dem eine entsprechende Bewertung reinsemmeln, mit entsprechendem Text.
Vorher noch eine E-Mail mit einer Beurteilung des Vorgangs.
Oder einen Rechtsanwalt beauftragen....
Der Verkäufer ist einfach etwas dumm, er hätte genausogut schreiben können das Buch hat sich in suizidaler Absicht in einen Wasserbehälter gestürzt oder ist schlicht nicht auffindbar.
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datadevil
Beiträge: 29
Registriert: Do 21. Feb 2008, 19:22
Wohnort: Weißenthurm

Beitrag von datadevil »

Ich denke mal, hier sollte klar feststehen, von dem Verkäufer ist eine Bestätigung erfolgt (wenn ichs recht verstanden habe, handelt es sich hier nicht um die automatische Nachricht von Booklooker).

Damit ist eindeutig das Vertragsverhältnis zustande gekommen, sch...egal ob privates oder gewerbliches Angebot.

Frage ist natürlich lohnt es auf sein Recht zu pochen.
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volx-wolf
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Registriert: Fr 7. Sep 2007, 17:10

Beitrag von volx-wolf »

...wie bei sovielen anderen Urteilen auch, ist auch hier der Vergleich mit eBay-Urteilen etwas schwierig, weil dort Auktionen mit unbekanntem Ende stattfinden, während hier ein Festpreis angegeben war!

...und solange kein eindeutiger Übertragungs- oder Tippfehler (9,99/99,99) vorliegt - und besonders bei dieser eindeutigen Begründung - sollte wohl doch noch etwas verhandelt werden.
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


Willkommen!
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Das Posting bezog sich auf den Link, ich persönlich denke das Vorgehen des Verkäufers ist rechtswidrig, bin aber kein Jurist.
Frage ist was das bringt, möchte man wegen sowas zum Anwalt rennen.
Der Verkäufer legt am Ende drauf, er verliert durch die schlechte Bewertung Kunden.
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

ICH würd' mal sagen: Das Fundierteste, was an Uneinzweideutigen hilflosen Privatkommentaren in diesem Forum gepostet wurde, ist das Zitat von Terry Pratchett.
"Junge, Junge...";
Booklooker machts möglich.......
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