Abmahnungen - Allgemein - Musterprozeß

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Kohagie
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Abmahnungen - Allgemein - Musterprozeß

Beitrag von Kohagie »

Hallo,

in Verbindung zu der derzeitigen Abmahnwelle, möchte ich folgende generelle Information bzgl. Abmahnungen geben:

"Abmahnungen

Online-Händler ausgequetscht

Massenhafte Abmahnungen lassen vermuten, dass ein an sich legitimes Rechtsmittel missbraucht wird.

Der DIHK strengt deshalb einen Musterprozess an.

Fast jedem gewerblichen Anbieter von Waren auf Internet-Plattformen wie Ebay oder ähnlichen Unternehmen ist schon eine Abmahnung ins Haus geflattert. Sei es durch echte oder falsche Wettbewerber und ihre Rechtsanwälte.
Nicht immer sind diese Abmahnungen rechtlich einwandfrei. Häufig drängt
sich sogar der Verdacht auf, dass die abmahnenden Rechtsanwälte aus finanziellen Eigeninteressen serienweise Kleinigkeiten verfolgen.

Grundsätzlich ist natürlich richtig: Wenn jemand gegen Gesetze wie zum Beispiel das Fernabsatzrecht verstößt und damit einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) begeht, muss er auch die Folgen tragen. Abmahnungen sind sicherlich auch ein besserer und vor allem schnellerer Weg, um Wettbewerbsverstöße zu Lasten anderer Wettbewerber abzustellen, als eigens eine neue Behörde zu schaffen, die Verstöße verfolgt und Sanktionen verhängt.

Die Zahl der Abmahnungen hat aber ein solches Ausmaß erreicht, dass ein massenhafter Missbrauch dieses Rechtsmittels wahrscheinlich ist.

Die IHKs haben bereits ein recht gutes Netzwerk geschaffen, um Serienabmahnungen aufzudecken.
Dennoch ist sehr schwer nachzuweisen, dass Rechtsanwälte und Mandanten in betrügerischer Absicht zusammenarbeiten. Denn allein der Nachweis einer hohen Anzahl von Abmahnungen reicht den Gerichten nicht für die Annahme aus, dass ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Hinzu kommt: Selbst kleinste Rechtsverstöße im Internet lassen sich leicht recherchieren. Ist der Adressat und somit das potenzielle Opfer einer Abmahnung erst ausgemacht, nimmt die Maschinerie ihren Lauf.

Es ist deshalb wünschenswert, wenn die Gerichte zumindest verstärkt von der sogenannten Bagatellklausel Gebrauch machen würden. Diese besagt, dass eine Wettbewerbshandlung nur dann unzulässig im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist, wenn sie ?geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Wettbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen?.

Ein Beispiel: Ein nebenberuflicher Online-Händler, der im Monat einen Umsatz von nur 200 Euro macht und einen kleinen Fehler in seiner Widerrufsbelehrung begeht, verursacht sicherlich keine erhebliche Beeinträchtigung eines Mitbewerbers.

Widerrufsrecht soll überarbeitet werden
Um gerade kleine Händler nicht durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in die Gesetzesfalle tappen zu lassen, hat das Bundesjustizministerium eine Musterwiderrufsbelehrung formuliert. Allerdings hat sich gezeigt, dass Händler, die den Vordruck wörtlich abschreiben, keineswegs auf der sicheren Seite sind. Auch sie wurden von findigen Anwälten mit Abmahnungen überhäuft. Denn in den Text aus dem Ministerium hatten sich folgenreiche Fehler eingeschlichen, wie die Händler durch Gerichtsentscheidungen erfahren mussten. So wurde in dem Text des Justizministeriums ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Richter urteilten dagegen, nur eine Frist von einem ganzen Monat sei angemessen. Damit saßen die Online-Händler, die ihre Ware auf Internet-Plattformen anboten, in der Zwickmühle:
Wie sie es auch anstellten, war es verkehrt. Wenn sie den Text der Musterwiderrufsbelehrung wörtlich abschrieben, sagten die Gerichte, das sei rechtswidrig; passten sie ihre Belehrung den Urteilen dieser Gerichte an, widersprachen sie der Musterwiderrufsbelehrung des Ministeriums.

Lange hat das Bundesjustizministerium diese Abmahnwellen und Gerichtsurteile ignoriert.
Erst auf mehrfache Beschwerden und einen Brief des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hin versicherte die Bundesjustizministerin dem DIHK im Juli 2007, dass sie das verzwickte Problem lösen werde.
Parallel dazu hat der DIHK einen Musterprozess angestrengt, um eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen rund um die Musterwiderrufsbelehrung und insbesondere zur Länge der Widerrufsfrist und zum Fristbeginn zu erreichen.
Mit der mündlichen Verhandlung in erster Instanz beim Landgericht Berlin wird in den nächsten Wochen gerechnet. In dem vorliegenden Fall geht es um den Verkauf afrikanischer Kunstgegenstände im Wert von 18,50 Euro (?Lustige Kantenhocker aus Holz ? Elefant, Löwe, Nashorn?). Der Verkäufer war wegen angeblichen Verstoßes gegen das UWG abgemahnt worden.
Das Landgericht Berlin hatte eine einstweilige Verfügung gegen diese Abmahnung erlassen, der das Kammergericht Berlin in Berufungsinstanz widersprach.
Nun wurde das Hauptsacheverfahren beim Landgericht eröffnet. Der DIHK strebt eine Sprungrevision zum Bundesgerichtshof (BGH) an, um durch eine schnelle höchstrichterliche Klärung im Interesse aller Beteiligten wieder Rechtssicherheit im Internet-Handel zu erlangen.

Hildegard Reppelmund, DIHK, Berlin
Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11/2007, Rubrik Berichte | Analysen, Seite 14"

Hier noch ein paar interessante Links den Bereich betreffend:
http://www.iwga.de/id/?p=home
http://www.abmahnwelle.de/index.html
http://springhin.de/e8DQD

LG
antiquariat.lenze
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Beitrag von antiquariat.lenze »

Hallo,

ich denke, es wäre schon gut, wenn die Methoden unserer Abmahner öffentlich gemacht würden. Wir haben versucht, die SZ zu mobilisieren, bislang allerdings ohne Erfolg. Die rechtliche Bewertung ist schwierig. Das zeigt auch die Stellungnahme von Wilde & Beuger. Aber es muss der Öffentlichkeit klar gemacht werden, dass hier von drei Rechtsanwälten eine Kampagne begonnen wurde, die im Ergebnis die Existenz vieler Antiquariate gefährden wird. Wer etwa die von Frau Ehrhardt vorgeschlagene Unterlassungserklärung unterschreibt, kann eigentlich seinen Laden gleich aufgeben.
el

Beitrag von el »

SZ ist Stuttgarter oder Süddeutsche?

vielleicht koordinieren wir mal einfach wer welche Redaktion anschreibt. Meist macht es Sinn wenn eine Redaktion mehrfach (aber nicht von allen) angeschrieben wird, damit die entsprechende Redaktion auch sieht das mehr dahinter steht als nur ein Einzelfall
antiquariat.lenze
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Abmahnungen

Beitrag von antiquariat.lenze »

Hallo,

SZ ist Süddeutsche Zeitung. Wir haben die SZ unter Nennung der bis dahin bekannten Fakten gestern informiert. Bislang keine Reaktion.
blokk
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Beitrag von blokk »

Ich habe mir erlaubt, Spiegel.de über den Fall zu informieren.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

[deleted]
Zuletzt geändert von terracotta am Sa 15. Dez 2007, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Hallo zusammen,

in den Thread von Buchfink stellte ich vor einigen Minuten folgendes ein,
und mailte dies auch zeitgleich an meine Kollegen:

"Hallo,

um was geht es hier bei dem Konto?
Ich kann, aus Zeitgründen nicht mehr alles lesen.

Gestern las ich auch was von einer Interessengemeinschaft,
was ist da dran?

Und outen werde ich mich jetzt auch:
Ich kenne Frau Anwältin nicht persönlich, will ich auch nicht, in meinem Alter, der Blutdruck und so.
Aber, ich bin Mitglied der FDP, aktiv und so. Und ich informierte gleich nach dem Erhaltung meiner Abmahnung meine Kollegen.

Seit 1989 kämpfe ich gegen diese Abmahnhaie, als Einzelkämpfer.
Meine Argumentationen finden Gehör auch in den Reihen der FDP und werden für gut befunden.

Nur, "Schwarze Schafe" gibt es überall.

Frau Anwältin ist nicht "die" FDP, nicht meine FDP.

Ich persönlich finde dieses Verhalten von Frau (Partei)Kollegin,
man muß trotz Allem höflich bleiben, perfide.

Sie mahnte mich, als Privatverkäufer ab, daß finde ich betrügerisch.

Ich finde solche Personen brauchen wir in der Politik nicht,
solche Personen bringen uns in Mißkredit und mit solchen Personen kann, will und muß ich nichts zu tun haben.
Solche Personen kann und will ich nicht mit meinen Beiträgen und mit meinem Engagement unterstützen.

Ich bin für einen fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz bei dem aber nicht der Händler, der Kleinunternehmer, der Privatverkäufer immer mehr
ausgenutzt und immer mehr und undurchsichtiger gegängelt und bevormundet wird.
Das ist nicht das Land in dem ich leben will,
das muß schnellstens geändert werden.

Mehr über meine Anti-Abmahnaktivitäten unter folgenden Link:
http://www.fdp91093.de/hier_belle_ich/h ... e_ich.html

LG"
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Kohagie
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Re: Abmahnungen - Allgemein - Musterprozeß

Beitrag von Kohagie »

Kohagie hat geschrieben:Hallo,

in Verbindung zu der derzeitigen Abmahnwelle, möchte ich folgende generelle Information bzgl. Abmahnungen geben:

"Abmahnungen

Online-Händler ausgequetscht

Massenhafte Abmahnungen lassen vermuten, dass ein an sich legitimes Rechtsmittel missbraucht wird.

Der DIHK strengt deshalb einen Musterprozess an.

Fast jedem gewerblichen Anbieter von Waren auf Internet-Plattformen wie Ebay oder ähnlichen Unternehmen ist schon eine Abmahnung ins Haus geflattert. Sei es durch echte oder falsche Wettbewerber und ihre Rechtsanwälte.
Nicht immer sind diese Abmahnungen rechtlich einwandfrei. Häufig drängt
sich sogar der Verdacht auf, dass die abmahnenden Rechtsanwälte aus finanziellen Eigeninteressen serienweise Kleinigkeiten verfolgen.

Grundsätzlich ist natürlich richtig: Wenn jemand gegen Gesetze wie zum Beispiel das Fernabsatzrecht verstößt und damit einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) begeht, muss er auch die Folgen tragen. Abmahnungen sind sicherlich auch ein besserer und vor allem schnellerer Weg, um Wettbewerbsverstöße zu Lasten anderer Wettbewerber abzustellen, als eigens eine neue Behörde zu schaffen, die Verstöße verfolgt und Sanktionen verhängt.

Die Zahl der Abmahnungen hat aber ein solches Ausmaß erreicht, dass ein massenhafter Missbrauch dieses Rechtsmittels wahrscheinlich ist.

Die IHKs haben bereits ein recht gutes Netzwerk geschaffen, um Serienabmahnungen aufzudecken.
Dennoch ist sehr schwer nachzuweisen, dass Rechtsanwälte und Mandanten in betrügerischer Absicht zusammenarbeiten. Denn allein der Nachweis einer hohen Anzahl von Abmahnungen reicht den Gerichten nicht für die Annahme aus, dass ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Hinzu kommt: Selbst kleinste Rechtsverstöße im Internet lassen sich leicht recherchieren. Ist der Adressat und somit das potenzielle Opfer einer Abmahnung erst ausgemacht, nimmt die Maschinerie ihren Lauf.

Es ist deshalb wünschenswert, wenn die Gerichte zumindest verstärkt von der sogenannten Bagatellklausel Gebrauch machen würden. Diese besagt, dass eine Wettbewerbshandlung nur dann unzulässig im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist, wenn sie ?geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Wettbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen?.

Ein Beispiel: Ein nebenberuflicher Online-Händler, der im Monat einen Umsatz von nur 200 Euro macht und einen kleinen Fehler in seiner Widerrufsbelehrung begeht, verursacht sicherlich keine erhebliche Beeinträchtigung eines Mitbewerbers.

Widerrufsrecht soll überarbeitet werden
Um gerade kleine Händler nicht durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in die Gesetzesfalle tappen zu lassen, hat das Bundesjustizministerium eine Musterwiderrufsbelehrung formuliert. Allerdings hat sich gezeigt, dass Händler, die den Vordruck wörtlich abschreiben, keineswegs auf der sicheren Seite sind. Auch sie wurden von findigen Anwälten mit Abmahnungen überhäuft. Denn in den Text aus dem Ministerium hatten sich folgenreiche Fehler eingeschlichen, wie die Händler durch Gerichtsentscheidungen erfahren mussten. So wurde in dem Text des Justizministeriums ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Richter urteilten dagegen, nur eine Frist von einem ganzen Monat sei angemessen. Damit saßen die Online-Händler, die ihre Ware auf Internet-Plattformen anboten, in der Zwickmühle:
Wie sie es auch anstellten, war es verkehrt. Wenn sie den Text der Musterwiderrufsbelehrung wörtlich abschrieben, sagten die Gerichte, das sei rechtswidrig; passten sie ihre Belehrung den Urteilen dieser Gerichte an, widersprachen sie der Musterwiderrufsbelehrung des Ministeriums.

Lange hat das Bundesjustizministerium diese Abmahnwellen und Gerichtsurteile ignoriert.
Erst auf mehrfache Beschwerden und einen Brief des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hin versicherte die Bundesjustizministerin dem DIHK im Juli 2007, dass sie das verzwickte Problem lösen werde.
Parallel dazu hat der DIHK einen Musterprozess angestrengt, um eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen rund um die Musterwiderrufsbelehrung und insbesondere zur Länge der Widerrufsfrist und zum Fristbeginn zu erreichen.
Mit der mündlichen Verhandlung in erster Instanz beim Landgericht Berlin wird in den nächsten Wochen gerechnet. In dem vorliegenden Fall geht es um den Verkauf afrikanischer Kunstgegenstände im Wert von 18,50 Euro (?Lustige Kantenhocker aus Holz ? Elefant, Löwe, Nashorn?). Der Verkäufer war wegen angeblichen Verstoßes gegen das UWG abgemahnt worden.
Das Landgericht Berlin hatte eine einstweilige Verfügung gegen diese Abmahnung erlassen, der das Kammergericht Berlin in Berufungsinstanz widersprach.
Nun wurde das Hauptsacheverfahren beim Landgericht eröffnet. Der DIHK strebt eine Sprungrevision zum Bundesgerichtshof (BGH) an, um durch eine schnelle höchstrichterliche Klärung im Interesse aller Beteiligten wieder Rechtssicherheit im Internet-Handel zu erlangen.

Hildegard Reppelmund, DIHK, Berlin
Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11/2007, Rubrik Berichte | Analysen, Seite 14"

Hier noch ein paar interessante Links den Bereich betreffend:
http://www.iwga.de/id/?p=home
http://www.abmahnwelle.de/index.html
http://springhin.de/e8DQD

LG
Zur Erinnerung!
schenkelmeer
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Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Re: Abmahnungen - Allgemein - Musterprozeß

Beitrag von schenkelmeer »

Kohagie hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:Hallo,... LG
Zur Erinnerung!
normalerweise behält Mann das für sich, weil es scheinbar keinen konstruktiven Beitrag darstellt und bestimmt mistverstanden wird:
'kohagie' for Kanzlerin!(trotz Schlips)
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Kampf gegen Abmahn-Unwesen geht in die nächste Runde
DIHK-Rechtsexpertin Reppelmund
im "Handelsblatt"

(27.02.2008) Auf dem Weg zur höchstrichterlichen Klärung sieht Hildegard Reppelmund, Wettbewerbsrechts-Expertin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), den Streit über Abmahnungen zwischen Online-Händlern und ihren Wettbewerbern.

Zwar urteilte das Landgericht Berlin gestern zulasten eines vom DIHK unterstützten Ebay-Händlers, seine Argumente erklärten die Richter jedoch für "gut begründet und nachvollziehbar".

"Dies klingt zwar auf den ersten Blick unbefriedigend, gibt uns aber die Möglichkeit, das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof weiterzutreiben", sagte Hildegard Reppelmund dem "Handelsblatt". Auf eine solche Entscheidung dürften angesichts der unklaren Rechtsverhältnisse Tausende von kleinen und großen Online-Händlern warten.

Im zu entscheidenden Fall war ein Verkäufer afrikanischer Kunstgegenstände wegen angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt worden. Kernpunkt in diesem und zahlreichen ähnlichen Prozessen ist die Formulierung, mit der die Online-Käufer auf die so genannte Widerrufsbelehrung hingewiesen werden. Problematisch sind insbesondere Fristlänge und Fristbeginn für den Widerruf.

"Die Zahl der Abmahnungen hat ein Ausmaß erreicht, dass sich der Verdacht aufdrängt: Hier wird ein an sich legitimes Rechtsmittel massenhaft missbraucht", so DIHK-Expertin Reppelmund zum "Handelsblatt". Online-Händler müssten immer häufiger wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Wettbewerbsverstöße mit Abmahnungen rechnen.

"Grundsätzlich ist natürlich richtig: Wenn jemand gegen Gesetze wie zum Beispiel das Fernabsatzrecht verstößt und damit einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG begeht, muss er auch die Folgen tragen", sagte Hildegard Reppelmund. Doch seien sogar die Händler nicht sicher, die den vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Mustertext zur Widerrufsbelehrung verwenden.

Auch Jan Bernd Nordemann von der Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert, der den DIHK in diesem Musterprozess vertrat, hält die bisherige Rechtsprechung für nicht praxisgerecht. "Ein einfacher Unternehmer muss klüger sein als der Gesetzgeber. Wenn schon das Bundesjustizministerium es nicht schafft, eine rechtsfehlerfreie Musterwiderrufsbelehrung zu erstellen, wie soll dann ein kleiner Ebay-Händler wissen, wie er richtig belehren soll?" Es könne doch allenfalls eine Bagatelle sein, wenn er den Text des Bundesjustizministeriums wörtlich abschreibe.

"Handelsblatt" vom 27. Februar 2008,
www.handelsblatt.de
Bücherwurm14167
Beiträge: 857
Registriert: So 1. Apr 2007, 19:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Bücherwurm14167 »

Mehr zum Thema Abmahnungen und den sich ab 1.9.2008 neu ergebenden Problemen fand ich unter

http://www.computerbetrug.de/nachrichte ... hr-080829/

MfG
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten



Linux is like a wigwam: No windows. No gates. Apache inside.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Noch besser wäre natürlich wenn man den Streitwert bei Lapalien einfach auf 100 Euro deckelt, mehr ist das ja auch nicht, vielleicht kommt dann ein Richter mal auf die Idee der Klage stattzugeben aber den Streitwert mit 0 Euro zu beziffern weil das einfach Mumpitz ist. :lol:
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