fliegender Gerichtsstand

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Kohagie
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fliegender Gerichtsstand

Beitrag von Kohagie »

gestern bekam ich folgendes:

LG Krefeld - fliegender Gerichtstand ahoi!

Das LG Krefeld (Urteil vom 14.09.2007 - Az.: 1 S 32/07) hatte ueber die gerichtliche Zustaendigkeit bei Internetverletzungen zu entscheiden. Grundsaetzlich gilt bei Internetstreitigkeiten der so genannte fliegende Gerichtsstand nach § 32 ZPO. Das sah das Amtsgericht Krefeld anders, so dass das Landgericht in Krefeld diese Ansicht zu ueberpruefen hatte.

Hintergrund fuer diese Fragestellung war der Streit um die dem Klaeger entstandenen Abmahnkosten im Hinblick auf zwei Meldungen, die ueber die von der Beklagten betriebene Internetadesse abrufbar waren. Der Klaeger behauptet, die entsprechenden Meldungen seien unwahr, haetten massiv in sein Recht am eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb eingegriffen und seien geeignet gewesen, den Wert aller seiner Unternehmungen erheblich zu beeintraechtigen. Er mahnte die Beklagte ab, die daraufhin die begehrte Unterlassungserklaerung abgab, freilich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Zudem zahlte sie die Kosten der Abmahnung, berechnete diese aber aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- statt aus EUR 100.000,- wie sie der Klaeger vorgerechnet hatte. Der Klaeger forderte den Differenzbetrag der Abmahnkosten gerichtlich ein.

Das Amtsgericht Krefeld (Urteil vom 14.02.2007, Az.: 4 C 305/06) wies die Klage mit der Begruendung ab, man sei oertlich unzustaendig. Die
Zustaendigkeit ergebe sich nicht aus § 32 ZPO, der bei Rechtsverletzungen durch Internetinhalte die Moeglichkeit eroeffnet, an jedem Ort, an dem man die Inhalte abrufen kann, zu klagen. Das geht dem Amtsgericht Krefeld zu weit, und meint, es muesse ein Bezug zum Ort der Klage bestehen: "Der Geschaedigte selbst muesse am Ort des von ihm gewaehlten Gerichtsstandes von der Veroeffentlichung entweder unmittelbar oder zumindest dergestalt mittelbar getroffen werden, dass ein Dritter die Veroeffentlichung zur Kenntnis genommen und hierdurch veranlasst in einer sich auf den Geschaedigten auswirkenden Weise reagiert hat."

Die Annahme, dass Internetadressen weltweit abgerufen werden koennen und man deshalb an jedem beliebigen Ort Klage erheben koenne, verstosse gegen das Willkuerverbot und das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG).

Darueber hinaus sei die Klage aber auch unbegruendet, da der Klaeger nicht vorgetragen habe, es sei ihm ein Schaden in der geltend gemachten Hoehe entstanden.

Der Klaeger ging in Berufung vor das Landgericht Krefeld. Doch auch das wies die Klage ab. Allerdings geht es von der oertlichen Zustaendigkeit des AG Krefeld aus,
bekraeftigt jedoch, dass eine uferlose Ausdehnung des "fliegenden Gerichtsstandes" (§ 32 ZPO) entgegengewirkt werden muesse.

Freilich sei der vom AG Krefeld gesetzte Massstab, wonach es im Hinblick auf das Willkuerverbot darauf ankomme, wo sich die behauptete unerlaubte Handlung in dem konkreten Verhaeltnis der Prozessparteien
ausgewirkt hat, zu eng.

Einer Benennung eines Dritten, der die streitbefangene Veroeffentlichung auch tatsaechlich zur Kenntnis nimmt und hierdurch in einer den Klaeger schaedigenden Weise reagiert, bedarf es nicht. Der Geschaedigte kann in der Regel den Dritten gar nicht benennen, weil er es gar nicht mitbekommt, wenn und wo der Dritte von den falschen Aeusserungen Kenntnis nimmt. Massgebend ist nach Auffassung des Landgerichts, ob sich die schaedigenden Inhalte im Bezirk des angerufenen Gerichts und im konkreten Fall bestimmungsgemaess auswirken sollte. Es haette also der Wirkungskreis der Aeusserungen ueberprueft werden muessen. Das gilt im Streitfall fuer ganz Deutschland und damit auch fuer Krefeld, weshalb das AG Krefeld tatsaechlich zustaendig ist.

Gleichwohl scheiterte die Klage, weil, nach Ansicht des LG Krefeld, der Klaeger auch weiterhin keinen konkretisierenden Vortrag zur Hoehe des Streitwerts von EUR 100.000,-, aus dem sich die Gebuehren der Abmahnung errechnen, vorbrachte.

Der Gegenstandswert liess sich immer noch nicht nachvollziehen.

Der vom Beklagten angenommene Wert von EUR 10.000,- sei deshalb in Ordnung. Die daraus ergebende Schuld sei beglichen und die Klage abzuweisen.

Die Diskussion um den fliegenden Gerichtsstand in Internetrechtsstreiten ist in vollem Gange. Was sich die Gerichte dazu weiter einfallen lassen, werden wir beobachten und davon berichten.

Urteil des LG Krefeld: http://snipurl.com/1rzy9

Quelle: domain-recht.de - IWGA Newsletter vom 28.02.08
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Das Thema hatte ich auch schon in die Runde geworfen, der Fehler ist das es hier um die ZPO geht, das hat mir UWG nichts zu tun.
Wenn ich deinen Text richtig verstehe geht es da um den Differenzbetrag. Keine Ahnung warum das nach (ZPO ??) verhandelt wird, der fliegende Gerichtsstand ist aber laut jessicaxxl im UWG gefestigte Rechtssprechung.
Das Lustige war damals das selbst Anwälte das durcheinanderwerfen, es ist unfassbar.
Also für mich gibt es nur noch eine einzige Kanzlei auf die ich mich in Zukunft verlasse.... :evil:
Also nach der Hinrichtung .... :twisted:
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Mr.Manoon hat geschrieben:Das Thema hatte ich auch schon in die Runde geworfen, der Fehler ist das es hier um die ZPO geht, das hat mir UWG nichts zu tun.
Wenn ich deinen Text richtig verstehe geht es da um den Differenzbetrag. Keine Ahnung warum das nach (ZPO ??) verhandelt wird, der fliegende Gerichtsstand ist aber laut jessicaxxl im UWG gefestigte Rechtssprechung.
Das Lustige war damals das selbst Anwälte das durcheinanderwerfen, es ist unfassbar.
Also für mich gibt es nur noch eine einzige Kanzlei auf die ich mich in Zukunft verlasse.... :evil:
Also nach der Hinrichtung .... :twisted:
wenn dem so wäre, wäre dies ein eklatanter Verstoß gegen das GG oder irre ich hier? Ich werde das klären lassen und wenn dem so wäre, müßte man sich über eine entsprechende Klage oder Beschwerde schlau machen.

Was ist denn mittlwerweile in unserem Land gefestigte Rechtsprechung?

Ich erinnere an das vor wenigen Tagen ergangene Karlsruher Urteil wg.
dem Bundestrojaner und gegen die Vorratsdatenspeicherung läuft auch noch eine Verfassungsbeschwerde. Da bin ich auch dabei.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich bin Laie, frag den Fachmann.
Aus irgendeinem Grund wird da nach ZPO verhandelt, die Sache ist wohl anders gelagert, mit unseren Problemen hat das so erst mal nichts zu tun, soviel habe ich schon mal gelernt.
Kein Wunder, bei dem Lehrer... :D
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Mr.Manoon hat geschrieben:Ich bin Laie, frag den Fachmann.
Aus irgendeinem Grund wird da nach ZPO verhandelt, die Sache ist wohl anders gelagert, mit unseren Problemen hat das so erst mal nichts zu tun, soviel habe ich schon mal gelernt.
Kein Wunder, bei dem Lehrer... :D
Ja, ja, manchmal ist der ganz schön ..... und ..... und .....
Aber das Grundgesetz gilt doch für "Alle" und "Alles" oder nicht?
Das ist doch alles abstruß! Das GG läßt das Ausnahmen zu?
Was ist mehr wert, der fliegende Gerichtsstand oder das GG?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Grundsätzlich gilt das GG, prinzipiell auch die ZPO, wenn es aber ausschließlich um das UWG geht dann gilt für den Gewerbetreibenden in einem solchen Fall das UWG und das sieht die Dinge etwas anders.
Im übertragenen Sinne wirst du in deiner Eigenschaft als Kaufmann behandelt und nicht als Privatperson.
Nach dem UWG kannst du zb nicht sagen das du einen Brief nicht erhalten hast weil du nachweislich auf Honolulu warst, normalerweise undenkbar, nach dem UWG normal, du mußt deine Geschäftspost von jemanden durchsehen lassen, insbesondere wenn gewisse Briefe zu erwarten sind.
Das sind eben die Unterschiede.
Wie gesagt, ich bin Laie aber so in etwa ist es.
Magister Tinius
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Beitrag von Magister Tinius »

Die ZPO ist die Zivilprozeßordnung, die grundsätzlich als Verfahrensordnung für alle zivilrechtlichen Verfahren gilt, also auch für Streitigkeiten zwischen Privatrechtssubjekten, die ihre Grundlage im UWG haben. Das UWG ist ein spezieller Teilbereich des Zivilrechts. Die Anwendung der ZPO ist also o.k.

Ich würde meinen, daß sich Werbung von Versandhandel im Internet (also auch das Angebot von Produkten) mindestens in jedem Winkel Deutschlands auswirken soll, wenn nicht darüber hinaus. In derartigen Internet-Wettbewerbssachen wird sich da am fliegenden Gerichtsstands also nach meiner Einschätzung so schnell nichts ändern.

Anders, wenn z.B. der Friseur seine Homepage betreibt.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Auch hier gibt es inzwischen Feinheiten:

http://www.it-recht-kanzlei.de/fliegend ... stand.html
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...wieder mal alles wild durcheinander:

1. Der fliegende Gerichtsstand ist in Wettbewerbssachen bei Verstößen über das Internet herrschende Rechtsmeinung und quasi unbestritten. Es kann natürlich durchaus Ausnahmen geben, wenn nämlich aufgrund besonderer Umstände die Auswirkungen nur regional möglich sind. Es kann wirklich niemandem geraten werden, die zitierte Entscheidung des LG Krefeld für normale Wettbewerbsverstöße in seine Überlegungen einzubeziehen.

2. Die Entscheidung des KG Berlin gegen BUG AG und e-tail GmbH bestätigt die grundsätzliche Anwendbarkeit des fliegenden Gerichtsstands. Lediglich in den hier zu beurteilenden Verfahren wurde die mißbräuchliche Anwendung des fliegenden Gerichtsstands durch den Massenabmahner BUG / e-tail festgestellt. Die Vorgänge sind mir bestens bekannt.

3. Die ZPO gilt natürlich auch für Sachen nach dem UWG. Der Gerichtsstand bestimmt sich jedoch ausschließlich nach dem UWG (§ 14). Danach ist der nach § 14 UWG bestimmte Gerichtsstand immer dann anzuwenden, wenn sich ein Anspruch (auch) auf das UWG stützt. Es können also durchaus andere Anspruchsgrundlagen (z.B. nach dem BGB) hinzutreten, ohne daß der nach § 14 UWG bestimmte Gerichststand tangiert wird. Und das ist - zumindest bei Internetshops - der fliegende Gerichtsstand.
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Kohagie
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muß das sein?

Beitrag von Kohagie »

Ja, ja, vor dem Internet waren es die überreginal erscheinenden Tageszeitungen!
Das wurde denke ich doch dann abgeschafft, geändert, novelliert!
Oder?

Dann kommt das Internet und es fängt wieder von vorne an!

Über diese herrschende unbestrittene Rechtsmeinung,
wird man aber laut nachdenken und reden dürfen, müssen -
denn
EuGVÜ - das Internetangebot endet ja nicht an der deutschen Grenze!
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Der Vergleich ist echt gut, Kohagie.
Es ist aber leider so das wir nicht Springer heißen (in Unkenntnis des Sachverhalts mutmaße ich das mal so), diese vielen Schreiben an Politiker sind vielleicht mit etwas Glück ein Strohfeuer ohne Wirkung.
Alles zu seiner Zeit, man muß gewissen Leuten nun erstmal vor's Schienbein treten, vielleicht muß man es sogar durchtreten um von denen gehört zu werden, es ist doch nichts Neues das man erstmal dicke Luft machen muß um etwas zu bewegen, leider ist das in dieser Republik so.
Ohne Stress wird sich in dieser Sache nichts tun, also lass uns erstmal Stress machen !
Und der wird kommen, darauf kannst du dich verlassen, und dann Los :twisted:
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...der Verweis auf solche Urteile, die der Laie nicht interpretieren kann, sind nur eines - nämlich für die Betroffenen äußerst gefährlich!
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@jessicaxxl
Wir sind alle in Gedanken bei dir, es kann also nichts passieren :D

Kohagie macht es eben so wie er es am Besten kann.
Allerdings sollte man das Pulver nicht jetzt vertun, das wird noch gebraucht. Wenn man die jetzt mit Briefen überhäuft werden die später nur noch sagen: " Ach die Abmahnsache, ist das nicht schon längst erledigt ? "
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Mr.Manoon hat geschrieben:Der Vergleich ist echt gut, Kohagie.
Es ist aber leider so das wir nicht Springer heißen (in Unkenntnis des Sachverhalts mutmaße ich das mal so), diese vielen Schreiben an Politiker sind vielleicht mit etwas Glück ein Strohfeuer ohne Wirkung.
Alles zu seiner Zeit, man muß gewissen Leuten nun erstmal vor's Schienbein treten, vielleicht muß man es sogar durchtreten um von denen gehört zu werden, es ist doch nichts Neues das man erstmal dicke Luft machen muß um etwas zu bewegen, leider ist das in dieser Republik so.
Ohne Stress wird sich in dieser Sache nichts tun, also lass uns erstmal Stress machen !
Und der wird kommen, darauf kannst du dich verlassen, und dann Los :twisted:

Das hier hat mit Politik und Politikern überhaupt nichts zu tun!
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