Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Tina
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Beitrag von Tina »

Hey Glücksnudel,
freu mich für Dich :D :D :D
Anscheinen droht keine Gefahr.
Ich dachte die Sache wäre ausgestanden und sie verschickt immer noch Briefe .
Was glaubt Ihr, ob Frau Erhard hier mitliest ?
Logischerweise eigentlich schon. Andererseits ?? Dann wäre sie vielleicht etwas gerissener .
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Ich habe heute eine Vorladung der Polizei erhalten. Es wird gegen mich ermittelt wegen der Verbreitung jugendgefährdender Schriften gemäß §27(1) JugendschutzG.

Hat sowas noch wer erhalten?

Wenn wir schon so lustig am Anzeigen sind, wie lautet denn dann die Anklage wegen Einsatz von Minderjährigen Testkäufern? Ich erwäge nun nämlich eine Gegenanzeige.

LG
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Denke mal mit ner Strafanzeige wird dir letztendlich nichts passieren.Ende des Monats muss und wird sich einiges ändern!
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

merlina22 hat geschrieben:Ich habe heute eine Vorladung der Polizei erhalten. Es wird gegen mich ermittelt wegen der Verbreitung jugendgefährdender Schriften gemäß §27(1) JugendschutzG.
Hat sowas noch wer erhalten?
LG
Hallo Merlina: s. viewtopic.php?t=4440&postdays=0&postord ... start=2530

Im übrigen ist mir dabei folgendes eingefallen: Wird bei dem Verlangen nach der UE auf eine etwaige Strafanzeige für den Fall hingewiesen, daß die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird oder Gebühren nicht gezahlt werden? Das Reagieren mit der Anzeige bei Nichtabgeben der Unterlassungserklärung könnte ein Interesse bei der Anwaltskammer aber auch bei der Staatsanwaltschaft auslösen, wenn bestimmte weitere Faktoren erfüllt sind!
Zuletzt geändert von Bücherwurm14167 am Mi 9. Apr 2008, 20:10, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten



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terracotta
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Beitrag von terracotta »

merlina22 hat geschrieben:Ich habe heute eine Vorladung der Polizei erhalten. Es wird gegen mich ermittelt wegen der Verbreitung jugendgefährdender Schriften gemäß §27(1) JugendschutzG.
Zu einer Vorladung zur Polizei musst Du nicht erscheinen. Aber da Du Dir nichts Schlimmes vorzuwerfen hast, sondern lediglich einen Fehler gemacht hast, der nur mit größerem Aufwand zu vermeiden gewesen wäre, kannst Du m. E. dort auch hingehen.
Wenn wir schon so lustig am Anzeigen sind, wie lautet denn dann die Anklage wegen Einsatz von Minderjährigen Testkäufern? Ich erwäge nun nämlich eine Gegenanzeige.
Du kannst den Sachverhalt schildern, Strafanzeige erstatten und Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Straftatbestände stellen.
Gruß, terracotta
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Danke erstmal für die Antworten. Falls noch jemand so einen Brief bekommen hat, bitte melden! (Auch gerne per PN)

Renegadetime, Ich nehme das lieber nicht auf die leichte Schulter. Man soll seine Feinde ja schliesslich nicht unterschätzen.
Mich wundert das nur, das die die Anzeigen nur so vereinzelt gestreut haben soll. Das passt doch nicht zur Masche.
Mein Anwalt meint, ich soll auf jeden Fall hingehen. Ausserdem steht in dem Brief, das wenn man nicht erscheint, Sie dann davon ausgehen, das man nichts entlastendes zu sagen hätte.
Also gehe ich hin und nehme den Ordner mit. Mein Termin ist übrigens am 22.04.08


Bücherwurm: Ich muss noch mal nachschauen, womit Sie genau in den Briefen gedroht hat. Ich habe beide Briefe nicht unterschrieben. Den zweiten Brief hat mir mein Anwalt nur zur Kenntnisnahme geschickt. Ich weiss nicht, ob er darauf überhaupt reagiert hat. Wann ist noch mal die Verhandlung gegen das Trio?
LG
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Am 24.04. und keine Angst,dass ist ja nicht die einzige Sache die läuft!
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

Glücksnudel hat geschrieben:Ist es eigentlich üblich, eine Klageschrift vor Einreichung bei Gericht der Gegenpartei zuzustellen?
Ich habe zwar diesbzgl. keinerlei Erfahrung, kann mir aber kaum vorstellen, dass das üblich ist.
Sozusagen als Drohung...
Hier käme m. E. versuchte Nötigung in Frage, insbsd. wegen
Es wird eine Strafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro angedroht bzw. eine Haftstrafe von 6 Monaten.

Wortlaut des Gesetzes: http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Die Rechtswidrigkeit ist m. E. dadurch gegeben, dass allem Anschein nach keine Aktivlegitimation vorliegt und das fragliche Buch nicht mehr indiziert ist. Das empfindliche Übel ist die angedrohte Geld- oder Haftstrafe und die Handlung ist die Unterzeichnung der UE.
Gruß, terracotta
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Tja, was soll man tun, der 24. rückt unaufhaltsam näher, da wäre ich auch etwas nervös. Wenn man dann eh nichts mehr zu verlieren hat erstattet man schnell noch ein paar Anzeigen um das Argument zu untermauern das es sich hier um lauter Straftäter handelt.
Dumm nur das unsere "Netten Menschen" keine Staatsanwälte sind.
So langsam habe ich den Eindruck das die weder Aus noch Ein wissen.
Nach der Aktion mit "Schwerverbrecher" habe ich mich vorsorglich selbst angezeigt, ich habe ja tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen und das eingesehen.
Mal sehen wann Die endlich einsehen worum es Hier geht...
Ganz ausgeschlossen ist es nicht das die das erst in der nächsten Instanz begreifen.
Schön das C sich noch gemeldet hat, sonst hätten wir von der Sitzung der Anwaltskammer nichts mitgekriegt...
So ist das eben mit gewissen Menschen, man will das Eine und bekommt das Andere. :lol:
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Es wird eine Strafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro angedroht bzw. eine Haftstrafe von 6 Monaten.
...Leute, laßt euch doch nicht verrückt machen von diesen Dilettanten!

Die o.g. Floskel steht in jeder wettbwerbsrechtlichen einstweiligen Verfügung oder wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage drin, egal ob Der Verstoß gravierend ist oder ob lediglich der Hinweis, daß der genannte Preis die Mehrwertsteuer enthält fehlte.

Die Klage lege ich dann als Entwurf bei, wenn ich sie eigentlich nicht einreichen möchte und lediglich einem Laien gegenüber Druck aufbauen will.

Ich kann nur dringend empfehlen, nichts zu unterschreiben und im übrigen auch gar nicht auf solche Schreiben zu reagieren.

Zu den Strafanzeigen: Der Gang zur Polizei ist unbedenklich. Man wird dort eher schmunzeln. Nimm das Buch mit und schenke es dem aufnehmenden Beamten.
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

jessikaxxl hat geschrieben:
Zu den Strafanzeigen: Der Gang zur Polizei ist unbedenklich. Man wird dort eher schmunzeln. Nimm das Buch mit und schenke es dem aufnehmenden Beamten.
Kann ich leider nicht mitbringen, das hat doch der Niklas :wink:

LG

Danke für die aufmunternde Bemerkung. :D
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

@Merlina:
Das ist auch besser so: Beamte dürfen Geschenke doch sowieso grundsätzlich nicht annehmen! :wink:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Was mir völlig unbegreiflich ist:
Will denn niemand nach Trier fahren :?:
Also, falls jemand im oder über den Köln-Bonner Raum nach Trier fahren möchte bitte melden.
Diesen Typen möchte ich wirklich live in die Augen schauen, insbesondere nach dem Verfahren..... :twisted:
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antje
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Beitrag von antje »

Mr Manoon, ich würde wirklich gern, aber aus Nordhessen ist mir das einfach zu weit nach Trier. Mach doch maln Foto (vielleicht so ein Fanfoto, wo man ganz nah neben dem Star steht und der einem den Arm um die Schulter legt, und dann grinsen beide breit in die Kamera!) :mrgreen:
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
kandy
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Beitrag von kandy »

Einen schönen Guten Abend,

ist das von Interesse oder Bedeutung wer alles diese Klageandrohung erhalten hat? Falls ja: ich gehöre zu den Auserwählten.

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist der Verhandlungsort mein Wohnort. Würde bedeuten (andere haben ja dasselbe Schriftstück erhalten), dass E. & R. durch die Republik reisen möchten? Auf unsere Kosten? Falls der Prozeß verloren geht, können sie immerhin im Anschluß einen Hotelbettenführer rausbringen. :-)

Grüße
kandy
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