Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
- Renegadetime
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Erstmal, herzlichen Glückwunsch!Mr.Manoon hat geschrieben: Ich habe heute einen erfreulichen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen
Nach meiner Selbstanzeige wurde das Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdarstellung gemäß § 170 Absatz 2 eingestellt.
Eine solche Einstellung ist aber kein "Freifahrtsschein". Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, falls neue Beweise oder Ähnliches auftauchen...
Dies ist auch kein "Freispruch", sondern begründet sich lediglich auf dem geringen öffentlichen Interesse.
Darüber hinaus hat diese Entscheidung nichts mit einer evtl. Zivilprozeßklage (wie wahrscheinlich sie auch sein mag) zu tun. Dieser Weg steht der Gegenseite immer noch offen.
- terracotta
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Du meinst wegen des seelischen Schadens, der N. durch die Lektüre der Bücher entstanden ist?Kapuzinerkresse hat geschrieben:Darüber hinaus hat diese Entscheidung nichts mit einer evtl. Zivilprozeßklage (wie wahrscheinlich sie auch sein mag) zu tun. Dieser Weg steht der Gegenseite immer noch offen.
Gruß, terracotta
Wie sinnvoll das jetzt wirklich war weiß ich nicht, ich wollte es einfach schwarz auf weiß haben.
Es gab zu diesem Thema verschiedene Aussagen, die eine war das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, die andere das eine Einstellung bei Selbstanzeige möglich ist, nicht aber bei Anzeig durch Dritte, was wie gesagt in jedem Bundesland anders gewertet würde.
Ich weiß es nicht, ausschlaggebend war das ich mich nicht von solchen Hammeln aufs Präsidium nötigen lassen möchte.
Der Vorgang als solches mit dem einen Buch ist nun geprüft worden, diesbezüglich habe ich wohl jetzt Ruhe.
Von fachkundiger Seite wurde mir allerdings jetzt gesagt das dieses Verfahren auch eingestellt würde wenn die Anzeige von Dritten käme.
Wie dem auch sei, mit meinem einen Vergehen bin ich auf der sicheren Seite weil ich eingesehen habe das ich da etwas übersehen habe, ich nehme mal an das eine weitere Anzeige von Dritten auf jeden Fall mit dem Hinweis eingestellt wird das der Fall bereits bearbeitet wurde.
So sei es.....
Es gab zu diesem Thema verschiedene Aussagen, die eine war das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, die andere das eine Einstellung bei Selbstanzeige möglich ist, nicht aber bei Anzeig durch Dritte, was wie gesagt in jedem Bundesland anders gewertet würde.
Ich weiß es nicht, ausschlaggebend war das ich mich nicht von solchen Hammeln aufs Präsidium nötigen lassen möchte.
Der Vorgang als solches mit dem einen Buch ist nun geprüft worden, diesbezüglich habe ich wohl jetzt Ruhe.
Von fachkundiger Seite wurde mir allerdings jetzt gesagt das dieses Verfahren auch eingestellt würde wenn die Anzeige von Dritten käme.
Wie dem auch sei, mit meinem einen Vergehen bin ich auf der sicheren Seite weil ich eingesehen habe das ich da etwas übersehen habe, ich nehme mal an das eine weitere Anzeige von Dritten auf jeden Fall mit dem Hinweis eingestellt wird das der Fall bereits bearbeitet wurde.
So sei es.....
Einen schönen Wochenendekandy hat geschrieben:Einen schönen Guten Abend,
ist das von Interesse oder Bedeutung wer alles diese Klageandrohung erhalten hat? Falls ja: ich gehöre zu den Auserwählten.
Wenn ich das richtig gelesen habe, ist der Verhandlungsort mein Wohnort. Würde bedeuten (andere haben ja dasselbe Schriftstück erhalten), dass E. & R. durch die Republik reisen möchten? Auf unsere Kosten? Falls der Prozeß verloren geht, können sie immerhin im Anschluß einen Hotelbettenführer rausbringen.
Grüße
kandy
Genau das gleiches Schriftstück soeben bekommen. Ich warte bis 24.4.
Gruß Berry
Ja, auch ich habe heute wieder Post aus Overath bekommen und fühle mich inzwischen als richtiger Schwerverbrecher. Kann ich denn jetzt tatsächlich guten Gewissens nicht reagieren oder muss ich mir ernsthaft Sorgen machen?
Auffällig finde ich auch, dass die Abmahnung im Dezember als Einwurfeinschreiben kam und die letzten beiden Briefe normal mit der Post, so dass nicht nachgewiesen werden kann, ob die Post überhaupt angekommen ist. Müssen so offizielle Dinge nicht in jedem Fall per Einschreiben verschickt werden?
Ich bin in solchen Dingen absoluter Laie.
Auffällig finde ich auch, dass die Abmahnung im Dezember als Einwurfeinschreiben kam und die letzten beiden Briefe normal mit der Post, so dass nicht nachgewiesen werden kann, ob die Post überhaupt angekommen ist. Müssen so offizielle Dinge nicht in jedem Fall per Einschreiben verschickt werden?
Ich bin in solchen Dingen absoluter Laie.
Es wird hier wohl das Selbe sein wie im Dezember, theoretisch würden die falls das Sinn machen würde einen Testballon steigen lassen.
Pro Klage müssten unsere "Netten Menschen" 1000 Euro investieren, es wäre wohl wenig sinnvoll alle zu verklagen.
Soweit ich das verstanden habe sind die Erfolgsaussichten gleich Null, dummerweise sind die Erfolgsaussichten in der Sache Negative Feststellungsklage aufgrund der fehlenden Aktivlegitimation ebenfalls gleich Null.
Was tun ?
Tante C. hat das wohl in der Politik gelernt das Dinge die man gebetsmühlenartig wiederholt irgendwann Realität werden.
Bei Aktivlegitimationen ist das aber neben der Sache, das kann man so oft wiederholen wie man möchte, dadurch wird das niemals Realität, eher das Gegenteil.
(In dem Schreiben sind die Worte: Die Klägerin "ist aktivlegitimiert" jeweils fettgedruckt, ich kriege jedesmal ein Zucken in den Mundwinkeln wenn ich das sehe)
Unsere Kombo sollte lieber mal den Geldbeutel schonen, für die ganzen Schadensersatzklagen die demnächst anstehen....
Pro Klage müssten unsere "Netten Menschen" 1000 Euro investieren, es wäre wohl wenig sinnvoll alle zu verklagen.
Soweit ich das verstanden habe sind die Erfolgsaussichten gleich Null, dummerweise sind die Erfolgsaussichten in der Sache Negative Feststellungsklage aufgrund der fehlenden Aktivlegitimation ebenfalls gleich Null.
Was tun ?
Tante C. hat das wohl in der Politik gelernt das Dinge die man gebetsmühlenartig wiederholt irgendwann Realität werden.
Bei Aktivlegitimationen ist das aber neben der Sache, das kann man so oft wiederholen wie man möchte, dadurch wird das niemals Realität, eher das Gegenteil.
(In dem Schreiben sind die Worte: Die Klägerin "ist aktivlegitimiert" jeweils fettgedruckt, ich kriege jedesmal ein Zucken in den Mundwinkeln wenn ich das sehe)
Unsere Kombo sollte lieber mal den Geldbeutel schonen, für die ganzen Schadensersatzklagen die demnächst anstehen....
MoinHermeline hat geschrieben: Ja, auch ich habe heute wieder Post aus Overath bekommen und fühle mich inzwischen als richtiger Schwerverbrecher. Kann ich denn jetzt tatsächlich guten Gewissens nicht reagieren oder muss ich mir ernsthaft Sorgen machen?
Auffällig finde ich auch, dass die Abmahnung im Dezember als Einwurfeinschreiben kam und die letzten beiden Briefe normal mit der Post, so dass nicht nachgewiesen werden kann, ob die Post überhaupt angekommen ist. Müssen so offizielle Dinge nicht in jedem Fall per Einschreiben verschickt werden?
Ich bin in solchen Dingen absoluter Laie.
Soweit ich das mal mitbekommen habe würde es reichen, wenn ein Rechtsanwalt seine Briefe in einem "Postausgangsbuch" dokumentiert.
Ist dem so?
- terracotta
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Von der Wettbewerbszentrale kenne ich es so ähnlich: Die verschickt ihre Abmahnungen als ganz gewöhnliche Briefe, wobei die Bürokräfte offenbar Buch darüber führen, wann sie sie bei der Post eingeliefert haben.deichgraf hat geschrieben:Soweit ich das mal mitbekommen habe würde es reichen, wenn ein Rechtsanwalt seine Briefe in einem "Postausgangsbuch" dokumentiert.
Ist dem so?
Das scheint auch die beste Praxis zu sein: Bei Einwurfeinschreiben ist der Nachweis des Zugangs schwierig, und bei Übergabeeinschreiben kann die Annahme verweigert werden.
Okay, es bliebe noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher - die ist dann aber etwas teuerer und aufwändiger.
Gruß, terracotta
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1. Bei Abmahnungen muß lediglich glaubhaft gemacht werden, daß sie versandt worden sind. Die diesbezüglichen Überlegungen sind jedoch in den vorliegenden Fällen nicht relevant.
2. Auf Post von Ehrhardt sollte auf keinen Fall reagiert werden.!*
3. Bei einer Abmahnung ist es egal, ob der Empfänger ein Einschreiben annimmt oder die Annahme verweigert, oder das Schreiben nicht abholt. Mit dem Zustellversuch wird dem Empfänger das Angebot unterbreitet, die Abmahnung zu bekommen. Folgen der Nichtannahme hat der Abgemahnte zu tragen.
4. Aktuell: Auch in den zwei laufenden Klageverfahren vor dem LG Trier hat die Gegenseite nichts Neues zur Darlegung ihrer Aktivlegitimation vorgetragen. Der Vortrag der Beklagten (Gutenberg Fachbuchhandlung Renner) ist extrem schwach und in allen Punkten eher als skuriler Unsinn zu bezeichnen. Christine Ehrhardt ist zur Zeugin Christiane Ehrhardt mutiert.
* Ausnahme: Wenn Ehrhardt einen Scheck sendet, sollte man eine kurze Dankesbotschaft schicken - allerdings erst, wenn er gutgeschrieben wurde.
2. Auf Post von Ehrhardt sollte auf keinen Fall reagiert werden.!*
3. Bei einer Abmahnung ist es egal, ob der Empfänger ein Einschreiben annimmt oder die Annahme verweigert, oder das Schreiben nicht abholt. Mit dem Zustellversuch wird dem Empfänger das Angebot unterbreitet, die Abmahnung zu bekommen. Folgen der Nichtannahme hat der Abgemahnte zu tragen.
4. Aktuell: Auch in den zwei laufenden Klageverfahren vor dem LG Trier hat die Gegenseite nichts Neues zur Darlegung ihrer Aktivlegitimation vorgetragen. Der Vortrag der Beklagten (Gutenberg Fachbuchhandlung Renner) ist extrem schwach und in allen Punkten eher als skuriler Unsinn zu bezeichnen. Christine Ehrhardt ist zur Zeugin Christiane Ehrhardt mutiert.
* Ausnahme: Wenn Ehrhardt einen Scheck sendet, sollte man eine kurze Dankesbotschaft schicken - allerdings erst, wenn er gutgeschrieben wurde.
Mich nach langer Zeit mal wieder hier einklink: Diese Aussage ist wie sich gezeigt hat sowas von falsch. Die Frage ist nicht OB reagiert werden sollte, da diese eindeutig mit JA zu beantworten ist, die Frage ist WIE...jessikaxxl hat geschrieben: 2. Auf Post von Ehrhardt sollte auf keinen Fall reagiert werden.!
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Auf Post von Ehrhardt sollte auf keinen Fall reagiert werden.!
...wo hat sich gezeigt, daß diese Aussage falsch ist?Diese Aussage ist wie sich gezeigt hat sowas von falsch.
In der Sache ist jede Reaktion auf ein Ehrhardt Schreiben überflüssig wie
das
Für denjenigen, der die Abmahnung von Ehrhardt vom 12. Dezember 2007 und eventuelle weitere Schritstücke einfach abgeheftet hat und sich keine Gedanken gemacht hat, wäre die Situation heute exakt so, wie sie auch mit einer (richtigen) Reaktion ist.
Angenommen es hätte niemand auf die Post der Dame reagiert (ganz gleich wie) was wäre dann? Immer noch große Unsicherheit, die Falle die sie gestellt hat wäre zugeschnappt und die Dame ein gutes Stück reicher. Es wurde aber reagiert und so sind wir heut wesentlich schlauer, haben eine Chance dagegen anzugehen etc.