Na ja, die werden jetzt bei den anstehenden Aktivklagen ihren Vortrag halten, mit dem kleinen Unterschied das die dann die Karten auf den Tisch legen müssen, in Trier hat man sich ganz einfach krank gemeldet.
Nach der Verhandlung haben die den Anspruch fallen gelassen, den Grund dafür kannten die nicht, das hat sich für die Gegenseite einfach so ergeben.
Der Richter hätte auf Grund der Krankschreibung einen neuen Verhandlungstag ansetzten müsen, der kann ja schlecht sagen das er die Krankschreibung aufgrund der Umstände nicht akzeptiert.
So gesehen war es natürlich der einfachste Weg, ich kann nicht entscheiden, lass die doch die Aktivklage verhandeln, der zuständige Richter hat dann die Informationen die er benötigt um das richtige Urteil zu fällen. Das ist so gesehen auch der einfachste Weg für uns, selbst wenn wir die Negative Feststellungsklage gewonnen hätten, die Aktivklagen waren bereits eingereicht und Aktivklage geht vor Negativer Feststellungsklage. Auf Grund der Tatsachen müßte dem Richter eigentlich klar sein das die Gegenseite diese Aktivklagen nicht gewinnen kann, wozu dann noch weiter verhandeln, alle Kosten gehen für den Fall das wir gewinnen eh zu Lasten der Gegenseite.
Solche Machenschaften nicht im Keim zu ersticken ist meiner Meinung nach das Allerletzte, völlig egal was dabei rauskommt, diese Leute werden nie wieder eine Abmahnung schreiben, die haben ganz sicher mehr Stress wie alle abgemahnten Buchhändler zusammen...
Welche Konsequenzen das für unser Trio hat lassen wir mal dahingestellt, das kommt dann schon....