Bewertungskommentare nur zeitlich begrenzt einsehbar?

Alles rund um die Bewertungsfunktion. BITTE KEINE BESCHWERDEN - diese bitte senden an support@booklooker.de
el

Beitrag von el »

Da täte mich eher interessieren welche Datenschutzrichtlinie da dahinter steht.
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lemmy
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Beitrag von lemmy »

Und was heißt hier "anonymisiert" in Bezug auf die Bewertungen?
Wenn ich nicht mehr feststellen kann, welche Verkäufer oder Käufer in ihren Bewertungen ausfällig werden oder sonstige Anhaltspunkte bieten, die mich von einem Kauf absehen lassen, dann bringt mir eine Bewertung doch auch nichts! Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
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PaulPic
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Beitrag von PaulPic »

Flachs hat geschrieben:Und, ganz erschrocken:
noch bis Ende Juli?! :shock:
Genau.

Wenn ich der Chef wäre, würde ich erwarten, daß mein Programmierer dieses Feature innerhalb von 15 Minuten implementiert hat. Da der Teufel im Detail liegt, lege ich noch zwei Stunden Aufwand für Tests und Fehlerkorrektur drauf. Wenn nach zwei Tagen kein Resultat vorliegt, würde ich eine ausführliche Erläuterung erwarten.

Damit auch Laien verstehen können, worum es hier geht, entwerfe ich einen so genannten Pseudocode (das ist übrigens auch eine gängige Programmierpraxis: man skizziert, bevor man an die Umsetzung geht):

Bisher:
Abfrage an die Datenbank: Suche alle Kommentare zu Anbieter XYZ, sortiert nach Datum, zuzüglich der eventuell abgegebenen Kommentare zu diesen Kommentaren, und stelle das Ganze für das Internet zur Verfügung.

Anforderung:
Wie bisher, wobei die Hinweise auf die Urheber der Kommentare nicht dargestellt werden dürfen, wenn diese älter als ein vorgegebener Zeitraum sind.

Umsetzung:
Suche nach einer geeigneten Stelle, wo die zukünftig zu unterdrückenden Daten geliefert oder dargestellt werden, und baue hier eine Abfrage in Abhängigkeit vom Datum ein (das ja, als Teil der darzustellenden Daten, bereits bekannt ist und zur Verfügung steht).

Kann das so schwer sein? Braucht man dafür drei Monate? :?:

Nun könnte es sein, daß ich die Sache zu einfach sehe. Könnte der Datenschutz verlangen, daß auch intern die Daten "anonymisiert" werden? Was soll das überhaupt heißen?

Wir kennen das von eBay; die Bieter werden nicht mehr mit ihrem Bieternamen angezeigt, sondern anonymisiert; das ist ein einfacher Verschlüsselungsmechanismus, der auf den Bieternamen draufgesetzt wird und damit etwas anderes anzeigt, als intern vorhanden. Eine 2-Minuten-Lösung sozusagen. Intern ist selbstverständlich bekannt, wer sich dahinter verbirgt.

Zurück zu booklooker:
el hat geschrieben:Da täte mich eher interessieren welche Datenschutzrichtlinie da dahinter steht.
Diese Frage stellt sich, aber ganz grundsätzlich kann Datenschutz in diesem Zusammenhang nicht bedeuten, daß Daten vernichtet werden; es geht nur um die öffentliche Verfügbarkeit. Booklooker kann also nicht verpflichtet werden, die entsprechenden Datenfelder der Urheber zu löschen.

Für das Bewertungssystem und die Beurteilung ist es in erster Linie wichtig, die Bewertungen dem Käufer beziehungsweise Verkäufer zuzuordnen - wer diese Bewertung abgegeben hat, ist erst in zweiter Linie interessant, nämlich dann, wenn man diese Bewertung für unangemessen hält und aus diesem Grunde mit dem betreffenden Geschäftspartner nichts zu tun haben möchte (Blacklist).

Unter diesen Umständen die Anzeige der Urheber nach zwei Jahren verfallen zu lassen, erscheint durchaus gerechtfertigt, denn auch im Strafrecht wird bei uns niemand mehr bis ans Ende seiner Tage geächtet, sondern büßt seine Strafe ab und ist dann wieder gewissermaßen unbescholten. Das muß man auch den Teilnehmern bei booklooker zubilligen.
Paul
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vitalis
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Beitrag von vitalis »

Ob das nun Ende Juni oder Juli sein wird, erscheint mir unklar, mir schrieb man jedenfalls von Ende Juni.

Hier noch ein Link zu den Datenschutzbestimmungen von booklooker:

https://www.booklooker.de/pages/security.php
Macbeth
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Beitrag von Macbeth »

PaulPic hat geschrieben: Anforderung:
Wie bisher, wobei die Hinweise auf die Urheber der Kommentare nicht dargestellt werden dürfen, wenn diese älter als ein vorgegebener Zeitraum sind.
Soweit ich das verstehe, geht es doch nicht darum, dass nur die "Urheber" nicht mehr angezeigt werden (das wäre in der Tat einfach), sondern darum, dass diese Information gar nicht mehr gespeichert wird, bzw. nach einer gewissen Zeit gelöscht wird. Das erfordert u.U. eine komplette Umstellung der Datenstruktur und ist durchaus aufwändiger.
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PaulPic
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Beitrag von PaulPic »

Macbeth hat geschrieben:Soweit ich das verstehe, geht es doch nicht darum, dass nur die "Urheber" nicht mehr angezeigt werden (das wäre in der Tat einfach), sondern darum, dass diese Information gar nicht mehr gespeichert wird, bzw. nach einer gewissen Zeit gelöscht wird. Das erfordert u.U. eine komplette Umstellung der Datenstruktur und ist durchaus aufwändiger.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es ist nichts einfacher als Daten abhängig von irgendwelchen Kriterien zu löschen. Mit der Datenbankstruktur hat das gar nichts zu tun.
[...]
der Datenschutz-Beauftragte hat uns aufgefordert, Daten zu Käufen nur noch maximal 2 Jahre aufzubewahren. Aus diesem Grund sind wir momentan dabei unser System zur Archivierung von Käufen, Verkäufen und Bewertungen umzustellen. Deshalb können momentan aus technischen Gründen keine Bewertungen angezeigt werden, die älter als 2007 sind.
Wir gehen davon aus, dass wir das neue System bis Ende Juli implementiert haben werden, so dass dann auch die älteren Bewertungskommentare anonymisiert wieder angezeigt werden können.

Die Kommentare sollen ja nach diesem Zeitpunkt wieder zur Verfügung gestellt werden; was die Forderung nach Löschung von "Daten zu Käufen" (was auch immer das bedeuten soll) betrifft, würde ich mich erst einmal um rechtlichen Rat bemühen.

Die Käufe werden ja nicht von booklooker getätigt; wäre das der Fall, wäre nach meinem Kenntnisstand booklooker sogar steuerrechtlich verpflichtet, die Daten 10 Jahre lang aufzubewahren. Booklooker ist aber nur Vermittler. Inwieweit der Vermittler verpflichtet ist, Daten, für die er verantwortlich ist, aufzubewahren, ist vermutlich nirgendwo festgehalten. Ob dieser verpflichtet werden kann, diese Daten zu löschen, wage ich zu bezweifeln.

Genau betrachtet darf booklooker Daten im Zusammenhang mit Verkäufen gar nicht löschen, denn booklooker ist als Vermittler über die Provisionsregelung steuerrechtlich involviert. Was sagt der Datenschützer denn dazu?

Nach meinem Rechtsverständnis kann es nur darum gehen, inwieweit der Vermittler berechtigt ist, Daten anderer öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Vielleicht mag nanoq sich dazu äußern.

Booklooker könnte sogar argumentieren, daß die Veröffentlichung gewisser Daten zum Geschäftsmodell gehören:
lemmy hat geschrieben:Und was heißt hier "anonymisiert" in Bezug auf die Bewertungen?
Wenn ich nicht mehr feststellen kann, welche Verkäufer oder Käufer in ihren Bewertungen ausfällig werden oder sonstige Anhaltspunkte bieten, die mich von einem Kauf absehen lassen, dann bringt mir eine Bewertung doch auch nichts! Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Dabei sind die uns hier interessierenden Daten ja bereits in gewisser Weise anonymisiert, da weder der Käufer noch der Verkäufer unter ihrem wahren Namen auftreten (können). Es bleibt den Teilnehmern unbenommen, den booklooker-Namen so zu wählen, daß daraus gewisse Rückschlüsse auf die wahre Identität gezogen werden können oder nicht (Beispiel: Martin_Mustermann oder MaMa).
Paul
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Datenschutz schön und gut... Manche Dinge verschlimmbessern das Ganze, als daß sie wirklich was nützen.
Bis auf bei Händlern sind doch fast alle realen Namen und weitere Daten ohnehin nur für die Handelspartner ersichtlich, da die meisten Phantasienamen benutzen. Was die Veränderung also mit Datenschutz zu tun haben soll, kann ich nicht nachvollziehen. Wie zuvor schon geschrieben nützt es wenig, wenn man ggf. ältere Bewertungen nicht mehr wirklich nachvollziehen kann, weil man die jeweiligen Kommentare nicht mehr findet. Gerade bei Kandidaten mit 3 Sternen als durchschnittliche Bewertung schaue ich mir das Profil schon gerne genauer an.
Andererseits bin ich als Kleingewerbler gezwungen, meine persönlichen Daten für jeden sichtbar anzugeben, anstatt daß sie nur der Käufer erhält, sobald er bestellt hat. Sinnvoller wäre es, wenn man als Kleingewerbler / Händler seine Daten wahlweise für jeden sichtbar anzeigen lassen kann anstatt dazu gezwungen ist. Wie schaut?s denn hier mit dem Datenschutz aus?
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

PaulPic hat geschrieben:...
Für das Bewertungssystem und die Beurteilung ist es in erster Linie wichtig, die Bewertungen dem Käufer beziehungsweise Verkäufer zuzuordnen - wer diese Bewertung abgegeben hat, ist erst in zweiter Linie interessant, nämlich dann, wenn man diese Bewertung für unangemessen hält und aus diesem Grunde mit dem betreffenden Geschäftspartner nichts zu tun haben möchte (Blacklist).
...
gerade für die Beurteilung, ob eine Bewertung angemessen sein könnte, sollte man sie doch auch mit weiteren Bewertungen des gleichen Urhebers vergleichen können ... das war bisher schon schwierig genug, weil Booklooker keine Zusammenfassung der abgegebenen Bewertungen eines Nutzers anzeigt (einer der ganz wenigen Punkte, wo der amerikanische Gemischtwarenladen die Nase vorn hat) ...

sinnvoll ist diese Interpretation des Gesetzes m.E. nicht, denn der Wert einer Aussage (ganz gleich, ob Tatsachenbehauptung, Vermutung oder Theorie) steht und fällt immer mit der Person des Autors ... gerade auch für Leute, die auf einem Gebiet nicht die ganz grossen Experten sind ... nachdem eine direkte Identifizierung i.d.R. sowieso nur dem Betreiber der Seite möglich ist (und das auch nur bei korrekten Anmeldedaten) muss man zumindest Äusserungen vom selben Alias vergleichen können, sonst verliert das Ganze jeden Sinn :(
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

mir gefällt das auch nicht, vor allem nicht, dass jede kleine änderung z.b. "suche jetzt mit nur bildern" angekündigt wird und dieses hier einfach so umgesetzt wird ohne ankündigung.

datenschutz ist mittlerweile doch eher zum schlechten witz mutiert. ich gucke mir jedenfalls die profile sehr gerne im zeitlichen verlauf an. hat sich jemand verbessert, verschlechtert, antwortet er patzig auf kritik usw usf.

für manche reichen vielleicht kommentare der letzten zwei jahre, ich finde jedoch allein die kommentare machen diese ganze bewerterei doch ein stück menschlicher. auf so einen stern klicken ist eine sache, sich aber kurz zeit nehmen um einen, wenn auch kurzen kommentar, zu schreiben die andere.

einige meiner lieblingskommentare sind jedenfalls weg. schade drum. :evil:
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antje
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Beitrag von antje »

Schaut Ihr euch wirklich alle so akribisch alle Bewertungskommentare an, bevor Ihr ein Buch kauft? :shock:

Also mich stört diese Neuerung nicht so wirklich, obwohl ich es auch nicht so gut finde, wenn sie nicht angekündigt wurde (obwohl ich meine, mich erinnern zu können.... - aber da kann ich mich auch täuschen).

Ich schau mir auch die Bewertungen an, aber es interessiert mich eigentlich nicht so sehr, was für Querelen der VK mal in 2001 mit einem Käufer hatte - wenn es in der letzten Zeit gut lief, kaufe ich u. U. auch bei ihm. Und dass er mal die eine oder andere schlechte Bewertung hatte, kann ich ja immer noch in seinem Profil ansehen, diese Aussage besteht ja weiterhin. Die reicht mir auch i. d. R. Und ich bin noch nie wirklich reingefallen bei einem Kauf - weder hier noch anderswo. Ich hätte gar nicht die Zeit und Geduld, mich durch -zig Bewertungskommentare zu lesen. Und wer eine ganze Reihe schlechte Bewertungen hat, bei dem kaufe ich eh nicht, egal aus welchem Grund die zustande kamen.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
el

Beitrag von el »

antje hat geschrieben:Schaut Ihr euch wirklich alle so akribisch alle Bewertungskommentare an, bevor Ihr ein Buch kauft? :shock:
Jupp. Bei zwei gleichwertigen Angeboten kann sowas entscheidend sein
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

hmm akribisch nicht aber hin und wieder ist es ganz interessant auch seine erhaltenen bewertungen nochmal zu lesen und bei anderen zu schauen. muster zu entdecken usw. über bewertungsgepflogenheiten über gewisse personen hatten wir ja auch schon freds :D

ich frage mich wenn es denn nun tatsächlich gestört hat, dass die bewertungen da waren und standen?
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

bücherwurm03 hat geschrieben:ich frage mich wenn es denn nun tatsächlich gestört hat, dass die bewertungen da waren und standen?
Offensichtlich den genannten Datenschutz-Beauftragten ... :mrgreen:

Aber Ihr seid inzwischen auf der falschen Fährte: Die Bewertungskommentare sollen laut BL in ein paar Monaten ja wieder vollständig erscheinen - bloß dann eben "anonymisiert". :twisted:
antje hat geschrieben:Schaut Ihr euch wirklich alle so akribisch alle Bewertungskommentare an, bevor Ihr ein Buch kauft?

Allerdings! Ich lese die Bewertungskommentare sehr akribisch; schließlich sind sie, da ich den Handelspartner ja noch nicht kenne, der einzige Hinweis darauf, mit wem ich es zu tun habe.
d_r_m_s hat geschrieben:gerade für die Beurteilung, ob eine Bewertung angemessen sein könnte, sollte man sie doch auch mit weiteren Bewertungen des gleichen Urhebers vergleichen können ... das war bisher schon schwierig genug, weil Booklooker keine Zusammenfassung der abgegebenen Bewertungen eines Nutzers anzeigt (einer der ganz wenigen Punkte, wo der amerikanische Gemischtwarenladen die Nase vorn hat) ...
Das Fehlen einer solchen Übersicht erschwert diese Recherche in der Tat erheblich, und es wäre sehr sinnvoll, wenn BL an dieser Stelle nachbessern würde: Wenn jemand notorisch drei Sterne vergibt, ist das selbstverständlich anders zu bewerten, als wenn jemand nur dann einen Stern abzieht, wenn es wirklich etwas zu beanstanden gab.

Mehr Transparenz in dieser Hinsicht wäre also der Gerechtigkeit dienlich.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Moranda
Beiträge: 1749
Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda »

Hallo Zusammen,

ich habe gerade wieder 2 Drei-Sterne Bewertungen bekommen und beide mit nettem Kommentar.

Die eine hat ein 25-Cent-Mängelexemplar gekauft und sich 6 Wochen mit dem Bezahlen Zeit gelassen.
Die zweite hat ein neuwertiges Buch preiswert gekauft und gibt, warum auch immer, drei Sterne.

Ich ärgere mich da nicht mehr drüber, aber was sagt uns soetwas?

Beim Kaufen interessiert es mich insoweit, als ich wissen möchte, ob eine negative Bewertung berechtigt oder unberechtigt ist. Manchmal wird negativ bewertet, und dann vom Betroffenen kommentiert, er/sie habe keine E-Mails bekommen.
briefmarkenjaeger
Beiträge: 932
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Ich finde die fehlenden (älteren) Bewertungen absolut inakzeptabel, auch wenn ich meinen Booklooker-Account erst seit ca. Sommer 2007 besitze.
Ich möchte, dass meine Bewertungen auch weiterhin komplett inkl. des Benutzernamens angezeigt werden.
Sollte jemand auf den angeblichen Datenschutz bestehen, so sollte er die Bewertungen, die älter als 2 Jahre sind, optional ausblenden dürfen, aber nur, wenn dies tatsächlich so vom Datenschutz gefordert wird.
Im Gegenzug hätte ich dann aber auch gerne eine Funktion, solche Käufer/Verkäufer automatisch auf meine Blackliste setzen zu können.
Es kann einfach nicht angehen, dass man der einzigen Möglichkeit im Internet beraubt wird, einen Geschäftspartner beurteilen zu können.

Eine solche Datenschutzrichtlinie kann doch nur solchen Usern zugute kommen, die schlechte Bewertungen haben und diese verbergen möchten und auf solche Geschäftspartner kann ich gut verzichten, zumal die meisten schlechten Bewertungen, wohl Hand und Fuß haben.

In den Datenschutzrichtlinien von Booklooker habe ich übrigens folgendes gefunden:
Darüber hinaus werden Bewertungen, die Sie erhalten haben, dauerhaft gespeichert und öffentlich angezeigt, - bei Privatanbietern allerdings nur in Verbindung mit dem selbst gewählten Benutzernamen.
@Booklooker-Team: Bitte haltet Euch an diese Vereinbarung und stellt die bisherige Bewertungsanzeige wieder her. Ein aktives Datenbanksystem ist nicht dafür geeignet als Testsystem für zukünftige Änderungen, die erst Ende Juni/Juli aktiv geschaltetet werden sollen, herzuhalten.
Mich würde mal interessieren, wer die neuen unausgegorenen Richtlinien ersonnen hat (gerne auch per PM, falls dies im Forum gegen die Datenschutzrichtlinien verstösst), die jetzt umgesetzt werden sollen, damit ich diesen Datenschutzbeauftragten direkt anmailen kann.
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