Kunde unzufrieden mit Zustand

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d2709
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Kunde unzufrieden mit Zustand

Beitrag von d2709 »

Hallo,
ich verkaufe als Privatverkäufer und habe gerade folgenden Fall: Eine Kundin hat bei mir 3 Bücher bestellt und bekam sie auch prompt geliefert.
Am selben Tag noch bekam ich von ihr eine Mail, sie sei mit dem Zustand der Bücher unzufrieden, sie wiesen alle mehr als leichte Gebrauchsspuren auf usw.
Sie machte mir jetzt das "Angebot" nur noch 1,50 ? pro Buch zu zahlen (teilweise weniger als 50% des ursprünglichen Kaufpreises) oder die Bücher gegen Rücküberweisung von Kaufpreis + 2x Porto an mich zurück zu senden. Konto gab sie gleich an.

Ich schrieb ihr zurück, dass die Bücher sich nach meinem Empfinden sehr wohl in dem angegebenen Zustand und, dass ich keinerlei Veranlassung sähe, ihr dort entgegen zu kommen.
Für mich war das eine grundsätzliche Sache. Ich vermute, dass die Dame das ggf. öfter so macht. Mir war das alles zu vorbereitet.

Auf meine Mail bekam ich keinerlei Reaktion.
Gestern hatte ich nun eine Benachrichtigung von DHL im Briefksten, dass ich dort eine Sendung abholen könne. Ich vermute, dass mir die Bücher unfrei zurück geschickt wurden.

Was ratet Ihr mir?

Gruß
D2709
bammbamm7
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Beitrag von bammbamm7 »

Erst mal willkommen im Forum! :)
Wenn Deine Kundin versucht mit der Holzhammermethode zu kommen und die Bücher einfach so unfrei verschickt, dann würde ich mich an der Stelle auch erst mal stur stellen: das Buch wieder zurückgehen lassen. Damit zahlt sie das Porto für diesen Alleingang erst aml selber. Gleichzeitgi würde ich ihr nochmal ein freundliches Mail schicken mit dem Verweis auf Deine letzte Ausführung, dass doch alles wie angekündigt geliefert sei.

Eigentlich will sie ja schliesslich was von Dir, also was soll's?
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lemmy
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Beitrag von lemmy »

Hallo d2709!
Wie genau hast du deine Bücher denn beschrieben? Nur das Feld mit "leichte Gebrauchsspuren" angeklickt oder hast du eine detaillierte Beschreibung des Zustands angegeben?
Das Empfinden vom Buchzustand kann sehr subjektiv und unterschiedlich sein. Manchmal treffen da Welten aufeinander.
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Groucho Marx
blokk
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Beitrag von blokk »

Das Versenden unfreier Sendungen bzw. das Verweigern der Annahme von unfreien Sundungen kann sehr kostspielig werden. Doch davon weiter unten.

Zunächst solltest du für dich klären, ob die Artikelbeschreibung eindeutig gewesen ist. Auf Grund des Geschriebenen nehme ich an, dass du nur die voreingestellte Beschreibung wie "leichte Gebrauchsspuren" verwendet hast.
Dagegen ist auch nichts einzuwenden, obwohl ich persönlich keine Bücher ohne genaue Mängelbeschreibung kaufen würde.

Wenn aber nur die Voreinstellung verwendet wird, muss sich der Verkäufer exakt an die BL-Vorgaben halten.
"leichte Gebrauchsspuren: Leichte Knicke am Einband oder einzelnen Seiten, evtl. Namenseintragung oder Stempel, vergilbte Seiten bei älteren Exemplaren, sehr gut erhaltene Sammlerstücke."

Sind zum Beispiel die Knicke deutlich, zählt das nicht mehr als "leichte Gebrauchsspuren" und die Beschreibung des Artikels wäre falsch.
Bei falschen Angaben zum Artikel haftet auch der private Verkäufer und er muss auf Verlangen des Käufers den Kaufpreis plus Hin- und Rückversand erstatten.

Anders wäre es, wenn die Mängel der Bücher exakt aufgelistet sind. Dann kann der Käufer nicht den Einwand vorbringen, er hätte sich die Bücher anders vorgestellt.

Gehen wir einmal davon aus, dass die Bücher tatsächlich nicht in dem Zustand waren, den der Käufer erwartet hat. Dann wärst du zur Rücknahme verpflichtet und müsstest dem Käufer zusätzlich das Rückporto erstatten. Stellen wir uns weiter vor, der Kunde hätte kurz vorher sein Konto geplündert und das Geld verprasst.
Nun schickt er die Sendung unfrei los und du sollst die Nachgebühr bezahlen. Das darf er machen.
Im Gegenzug darfst du den Betrag, der über das normale Porto hinaus geht, vom zu erstattenden Rechnungsbetrag abziehen.

Nun nehmen wir einmal an, dass du wegen der unfreien Sendung stinksauer bist und die Annahme verweigerst.
Dann geht die Sendung erstmal zum Absender zurück und der wird deswegen stinksauer.
Die Sendung wird eingelagert und der Absender darüber benachrichtigt. Der wiederum benachrichtigt dich, wo du deine Bücher anfordern kannst. Dein Kunde ist ja vom Vertrag zurück getreten und hat deshalb nicht mehr mit den Büchern am Hut. Rechtlich bist du wieder der Eigentümer der Bücher.

Nehmen wir mal weiterhin an, dass dir die Sache mittlerweile schnurtzpiepegal ist und du nur deine Ruhe haben willst.
Nach ein paar Wochen setzt die Post eine letzte Deadline zur Auslösung der Sendung, die jetzt um durch das Nachporto und die Lagergebühren um einiges teuerer geworden als der ursprüngliche Kaufpreis. Aber das lässt sich noch toppen.

Angenommen der Käufer verweigert weiterhin die Abholung mit dem Argument, dass ihm die Bücher nicht mehr gehören. Dann wird die Post die Sendung umweltfreundlich entsorgen und dem Versender, also deinem Käufer, eine Abschlußrechnung zukommen lassen. Diese Rechnung dürfte sich auf 60 - 80 Euro belaufen. Diesen Betrag plus Kaufpreis der Bücher plus Versandkosten minus Differenz reguläres Porto/erhöhtes Porto kann der Käufer bei dir einklagen.

Nun könnte man ja sagen: Wie gemein!

Bei Licht betrachtet ist es das aber nicht. Beide Vertragspartner sind bei Auflösung des Vertrages zur Kostenminimierung verpflichtet. Kommt der Käufer -aus welchen Gründen auch immer- bei der Rückabwicklung des Vertrages dem nicht nach, muss er die Mehrkosten, also die Differenz zwischen regulärem Porto und dem vom Empfänger gezahlten erhöhten Porto, tragen.
Hält sich der Empfänger der Sendung nicht an die Kostenminimierungspflicht und verweigert die Annahme, gegen weiterhin entstehenden Kosten zu seinen Lasten.

Aus diesem Grund sollte man unfreie Sendungen von Käufern stets annehmen und das Mehrporto vom zu erstattenden Betrag abziehen.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

Dann wird die Post die Sendung umweltfreundlich entsorgen und dem Versender, also deinem Käufer, eine Abschlußrechnung zukommen lassen. Diese Rechnung dürfte sich auf 60 - 80 Euro belaufen. Diesen Betrag plus Kaufpreis der Bücher plus Versandkosten minus Differenz reguläres Porto/erhöhtes Porto kann der Käufer bei dir einklagen.
Wie soll der Käufer denn ohne die (von der Post vernichteten) Bücher die Tatsache belegen, daß die Bücher eben mehr als leichte Mängel hatten?

Nach meinem (laienhaften) Kenntnisstand braucht niemand eine unfreie Sendung annehmen.
blokk
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Beitrag von blokk »

Kapuzinerkresse hat geschrieben: Wie soll der Käufer denn ohne die (von der Post vernichteten) Bücher die Tatsache belegen, daß die Bücher eben mehr als leichte Mängel hatten?

Nach meinem (laienhaften) Kenntnisstand braucht niemand eine unfreie Sendung annehmen.
Der Verlust der Bücher ist dem Verkäufer anzulasten, weil er die unfreie Sendung hätte annehmen müssen.

Dein Einwand, dass niemand verpflichtet ist, eine unfreie Sendung anzunehmen, trifft in diesem Fall nicht zu. Hier geht es um die Wiederinbesitznahme von Eigentum und nicht um die Zustellung von unangeforderten Waren.

Wie oben schon gesagt: Ich gehe davon aus, dass die Bücher nicht korrekt beschrieben worden sind und der Käufer sich getäuscht sah. In dem Fall hat er das Recht, den Vertrag aufzulösen und die Ware zurück zu schicken. Wie er das macht, bleibt ihm selbst überlassen.
Anrecht auf Erstattung besteht aber nur auf den für die Ware üblichen Versandkosten.
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merlina22
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Re: Kunde unzufrieden mit Zustand

Beitrag von merlina22 »

d2709 hat geschrieben: Sie machte mir jetzt das "Angebot" nur noch 1,50 ? pro Buch zu zahlen (teilweise weniger als 50% des ursprünglichen Kaufpreises) oder die Bücher gegen Rücküberweisung von Kaufpreis + 2x Porto an mich zurück zu senden. Konto gab sie gleich an.


D2709
Ich werde da nicht ganz schlau draus. Hast du den Betrag für die Bücher schon bekommen? Wenn Ja:
Also wollte Sie, das du einen Teil des Geldes zurücküberweist und wenn du Dich darauf nicht einlässt, dann soll eine komplette Rückabwicklung vorgenommen werden?
http://www.booklooker.de/Boreal
Meine Bücher suchen ein neues zuhause...
Kapuzinerkresse
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Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

blokk hat geschrieben: Der Verlust der Bücher ist dem Verkäufer anzulasten, weil er die unfreie Sendung hätte annehmen müssen.
Wieso muß er? Er weiß nicht was drin ist, ergo nimmt er das Paket auch nicht an. Der Postbote läßt ihn ja vor Zahlung nicht reinschauen, oder?
blokk hat geschrieben:Dein Einwand, dass niemand verpflichtet ist, eine unfreie Sendung anzunehmen, trifft in diesem Fall nicht zu. Hier geht es um die Wiederinbesitznahme von Eigentum und nicht um die Zustellung von unangeforderten Waren.
Was soll denn die 'Wiederinbesitznahme von Eigentum' für ein rechtliches Konstrukt sein?
blokk hat geschrieben:Wie oben schon gesagt: Ich gehe davon aus, dass die Bücher nicht korrekt beschrieben worden sind und der Käufer sich getäuscht sah. In dem Fall hat er das Recht, den Vertrag aufzulösen und die Ware zurück zu schicken. Wie er das macht, bleibt ihm selbst überlassen.
Anrecht auf Erstattung besteht aber nur auf den für die Ware üblichen Versandkosten.
Was lässt denn für Dich den Rückschluß zu, daß die Bücher nicht korrekt beschrieben waren?
Bitte bedenke bei Deiner Argumentation, daß wir hier von einem privaten Verkäufer ausgehen. Alle Regelungen im Zusammenhang mit Widerruf etc. greifen hier nicht.
d2709
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Beitrag von d2709 »

So, war jetzt bei der Post. Es waren nicht die erwarteten Bücher.
Die Kundin hat mich nochmal angeschrieben und hat sich jetzt an Booklooker gewandt.
Ich bin normalerweise immer zum Entgegenkommen bereit, in diesem Fall aber geht mir echt die Hutschnur hoch, weil die Dame so unverschämt an die Sache herangegangen ist. Ich kann ja verstehen, wenn die Ansichten über den Zustand von Büchern auseinander gehen. Wenn jemand das anmerkt und freundlich nach einem Nachlass fragt, aber das Vorgehen hier erinnert mich doch stark an die Leute , die bei Ebay bei mir Porzellan kaufen, sich dann melden, das Teil sei beim Transport beschädigt worden und von denen man nie wieder etwas hört, wenn man sagt, dass man gerne ein Foto des zerbrochenen Teils hätte bevor man den Kaufpreis erstattet...
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