Käufer nimmt Buch nicht an, muss ich es zurücknehmen??

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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basy2327
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Käufer nimmt Buch nicht an, muss ich es zurücknehmen??

Beitrag von basy2327 »

Bitte um Hilfe,
ich bin Privatverkäufer, nun nimmt ein Käufer das schon bezahlte Buch nicht an, und schickt es mir zurück, mit dem Hinweis, ich müsse es annehmen und ihm das Geld zurück überweisen. Kann mir jemande helfen, wie das rechtlich ist, die Leute kommen auf Ideen :twisted:
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Korsar77
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Käufer nimmt Buch nicht an, muss ich es zurücknehmen??

Beitrag von Korsar77 »

Hallo, basy2327

Warum nimmt der Käufer denn das Buch nicht an? Bei mangelhaften Beschreibungen, mit denen das Buch dann nicht übereinstimmt, muss man auch als Privatverkäufer das Buch zurücknehmen, habe ich gelernt.

Mir ist es bei einer Videocassette passiert, weil ich - aus Unkenntnis - schlecht verpackt hatte und der Einband beschädigt ankam.

Hab ich dann einfach zurückabgewickelt. Ist zwar Aufwand, aber den hat der Kunde dann ja auch, weil er die Ware zurückschicken muss und auch neu Porto bezahlen muss!

Da ich aber sofort mit der Rückabwicklung einverstanden war, ist das Ganze zwar ziemlich langwierig gewesen, aber es gab kein böses Blut.
Dann hab ich in meinen Verkäufen die Ware storniert und BL ne Mail geschickt, dass es sich um eine korrekt verlaufene Rückabwicklung gehandelt hätte - BL haben mir sogar ne Dankeschön-Mail für die Info geschickt!

Ich habe es als Lehrgeld gesehen, ich weiß jetzt, wie ich es richtig verpacken muss! Auf die "sanfte Tour" der Post kann man sich da keinesfalls verlassen!:evil:

Ich muss auch sagen, dass ich aber auch durchaus Käufer hatte, die - obwohl die Sendung nicht angekommen ist - das Geld gar nicht zurück haben wollten, weil es eben keine teuren Bücher waren.

Meine Meinung: Ab einem bestimmten Ärger-Potential würde ich als Kunde auch zurück marsch, marsch machen wollen. Und genau wegen diesem Ärger bin auch ich als Privatanbieter bereit, dem verärgerten Kunden die Rückabwicklung zu ermöglichen. Ich kann den Ärger nachvollziehen... :roll:

So, das war's von meiner Seite. Ich hoffe, Dich nicht zu sehr entmutigt zu haben und wünsche weitere problemlose Verkäufe! :)

Gruß
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basy2327
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Beitrag von basy2327 »

Das Buch ist vollkommen in Ordnung, er gibt keinen Grund an, schreibt es könnte eine eventuelle Falschbestellung gewesen sein....unglaublich
ich glaube ich muss als Privatverkäufer gar nichts zurück nehmen??!!
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Korsar77
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Käufer nimmt Buch nicht an, muss ich es zurücknehmen??

Beitrag von Korsar77 »

Hi

Doch, wenn z.B. Du im Zustand reingeschrieben hast "wie neu" und dann eine lose-blatt-sammlung lieferst, die zudem noch unvollständig ist, dann mußt Du zurücknehmen.

Wenn er aber eine Falschbestellung selbst angibt, dann gibt es meiner Meinung nach nur eins: sag ihm, er soll das Buch dann halt bei BL wieder einstellen!

War's denn teuer?

Gruß
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basy2327
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Beitrag von basy2327 »

Nee es handelt sich nur um 5,70. Er ist Händler, dann soll er es doch wie du sagst selbst wieder verkaufen, vielleicht hat er ja nur was rauskopiert, ich weiss es nicht.
Finde es ehrlich gesagt unverschämt.
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Korsar77
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Beitrag von Korsar77 »

Naja, 5,70 nur für das Buch oder insgesamt?

Ich schätze, Händler sehen das enger, da sie ja Bücher auch maximal so um die 3,00 - 3,50 im Antiquariat wieder verkaufen - mehr bekommen die da auch nicht, denke ich.

Also, nicht so ärgern! Vielleicht ist der Händler ja auch einfach ein armes Schw...! :roll:

Schick ihm halt ne Mail mit dem Vorschlag, das Buch wieder einzustellen, aber freundlich! Du bist ja echt geladen!

Ist doch eigentlich nicht so schlimm! Gibt halt solche und solche :shock:

Und weise ihn halt höflich darauf hin, dass Du als Privatverkäufer eigentlich nicht für seine falschen Klicks verantwortlich bist! :wink:

Ciao
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Beitrag von basy2327 »

jetzt droht er mir mit dem Fernabnahmegestz.....
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Korsar77
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Beitrag von Korsar77 »

Hi

Jetzt wird er aber ungemütlich!

Ich kenne dieses Gesetz nicht. Google! Oder stell Deine Problematik auch mal bei "Hilfe für Neulinge" ein. Da gibt es mehr erfahrene User, die Dir weiterhelfen können.

Wenn gar nichts mehr geht: Mail an BL mit Bitte um Hilfe.

Ein Rechtsanwalt lohnt sich bei dem Betrag ja leider nicht.

Aber ich finde es schon heavy!

Ich habe hier im Forum schon mal gelesen, dass Händler manchmal wohl nicht die nettesten Handelspartner sind, aber ich habe bisher keine schlechte Erfahrung gemacht und ich bin eh zu vertrauensselig! :(

Also poste mal im oben angegebenen Forum - da findest Du wahrscheinlich fundiertere Hilfe als von mir, die ich hier auch noch relativ neu bin!

Gruß
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bookworms
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Beitrag von bookworms »

basy2327 hat geschrieben:jetzt droht er mir mit dem Fernabnahmegestz.....
Was will er als Händler damit? Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, gilt das Fernabsatzgesetz nur für Verbraucher...

Wenn er das Buch aber schon wieder zurückgeschickt hat, kannst Du ihn ja schlecht zwingen, nochmal Porto zu bezahlen und es ihm erneut zuschicken. Dann ziehst Du halt die Versandkosten ab, überweist ihm den Rest, und gleich ab mit ihm auf Deine Blacklist.

LG
bookworms
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

[quote][b][color=#FF0000]Die eingegebene Nachricht ist zu kurz.[/color][/b][/quote]
Zuletzt geändert von d_r_m_s am Sa 19. Dez 2015, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

Ich würde ihm eher raten seinen Kopf solange vor die nächstbeste Wand zu schlagen, bis er wieder etwas spürt...

Ansonsten sollte er mal BGB § 312ff lesen, wenn er schon nicht in dem Buch schmökern möchte...

Leute gibts... *kopfschüttel
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

Kapuzinerkresse hat geschrieben:Ich würde ihm eher raten seinen Kopf solange vor die nächstbeste Wand zu schlagen, bis er wieder etwas spürt...
und ich dachte, ich wäre zur Zeit etwas seltsam drauf 8) ... :wink: ... :lol:
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