Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

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blackbox
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Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von blackbox »

Hallo zusammen,

hab schon das Forum durchsucht, aber nix Relevantes gefunden.
Zum Thema:
Habe zwei separat verpackte Spiele an eine Käuferin verschickt und laut ihrer Aussage, sind beide Sendungen bis heute nicht angekommen. Sie hat einen Nachforschungsantrag gestellt, der auch nix brachte. Daraufhin habe ich ihr angeboten, das wir uns den Schaden teilen und ich ihr die Hälfte der Zahlung wieder zurücküberweise. Darauf verzichtet sie, weil sie sagt, daß Risiko läge bei ihr, aber ich solle doch eine "Anzeige gegen unbekannt" stellen. Ich bin Privatanbieter und es handelt sich um ca. 17 Euro Rechnungsbetrag.
Dazu meine Fragen:
Muss ich wirklich eine Anzeige stellen oder doch nicht eher die Käuferin? Wird so eine Anzeige überhaupt aufgenommen angesichts der Geringfügigkeit? Sonstige Vorschläge?

Grüße,
Blackbox
bammbamm7
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von bammbamm7 »

Hallo blackbox,

grundsätzlich mal muss jede Anzeige aufgenommen werden, egal wie gering der "Streitwert" :) ist. Nur: ob dann Ermittlungen aufgenommen werden ist wieder was anderes. Anzeigen denke ich mal können beide, wer auch immer sich dazu berufen fühlt.
Aber wenn die Spiele als ganz normaler Brief verschickt wurde, fällt mir aber auch sonst nix mehr ein.

Gruss
bammbamm7
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antje
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von antje »

Eine Anzeige wird in dem Fall wohl nix bringen, denn die Sendungen sind ganz einfach in der Post verloren gegangen, wie so manches andere auch. Da wird die Polizei nichts unternehmen, gegen wen denn auch? Gegen die Post? Und wenn die Käuferin eine Anzeige erstattet, wird womöglich noch gegen dich ermittelt (nicht ganz ernst gemeint :wink: )

Und einen Nachforschungsantrag - sollte den nicht der Versender kennen? Man muss doch so genau wie möglich angeben, wie die Sendung ausgesehen hat, was drin war, wie verpackt wurde etc. Und diese Angaben kann doch eher der Versender als der Empfänger, der die Sendung ja gar nicht gesehen hat, machen, oder?

Das ist das, was ich machen würde: selbst einen Nachforschungsantrag stellen. Mehr kannst du wohl nicht tun bei normaler Briefsendung.

Und zum Schluss zum Streitwert: Ich hab mal eine Anzeige erstattet, weil ich eine Kiste Bücher, über ebay gekauft, nicht erhalten habe. Streitwert: 36 DM. Der Beamte hat das sehr ernst genommen, in der kleinen Station haben sie auch extra einen herbeigeholt, der sich damit damals schon auskannte. Hat mir zwar keine Hoffnung gemacht, weil wohl schon mehr gegen den Verkäufer vorlag. Aber siehe da: 2 oder 3 Wochen später hatte ich plötzlich meine Bücher!
Viele Grüße, Antje
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antje
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von antje »

PS: Und "fordern" kann síe schon mal gleich gar nicht, dass du Anzeige erstattest. Das liegt in deinem Ermessen. Du hast ihr aus Kulanz Kostenteilung angeboten, hat sie abgelehnt bzw. drauf verzichtet, weil sie die Rechtslage kennt, und gut. Wenn sie den Schaden hat, müsste sie auch Anzeige erstatten, aber ... siehe oben...
Viele Grüße, Antje
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blackbox
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von blackbox »

Ja, so sehe ich das auch...
Ich hab der Käuferin nochmals geschrieben, das ich keine Anzeige erstatten werde, aber gerne einen Nachforschungsauftrag stelle, wenn sie das will. Zudem habe ich durchklingen lassen, dass ich eventuell auch bereit wäre, das Geschäft zu stornieren und den Kaufpreis komplett zurückzuzahlen. Seitdem hab ich nix mehr von ihr gehört... eine Bewertung ihrerseits steht noch aus. Da bin ich mal gespannt...

Gruß,
Blackbox
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d_r_m_s
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von d_r_m_s »

blackbox hat geschrieben:... aber gerne einen Nachforschungsauftrag stelle, wenn sie das will ...
den NFA sollte man schon deshalb stellen, damit die Postler auch was davon merken ... manchmal tauchen die Sendungen dann doch noch auf, gelegentlich wird auch ein Langfinger enttarnt ... das Formular zum Ausfüllen gibt es online, abgeben kann man es, wenn man sowieso mal wieder an der Post vorbeikommt, eilt nicht wirklich ... also kein sooo grosser Aufwand ...

man weiss ja auch nie, wie nah am Absender der Verlust passiert ist, also wie gross das Risiko für die nächste eigene Sendung ist ... insofern sollte es im eigenen Interesse sein, das Problem zu melden, bevor demnächst wieder etwas 'verloren' geht ...
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blackbox
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von blackbox »

Ich habe mittlerweile schon einige NFA's gestellt und zwar alle bei immer dem gleichen Postamt. Stets mit demselben Ergebnis: gleich Null. Da 99,9% meiner Sendungen ankommen, gehe ich mal davon aus, das es nicht an meiner Poststelle liegt. Da wird auch ein weiterer NFA nix Neues bringen... die Käuferin hat ja sowieso schon einen gestellt.
Soll ich trotzdem nochmals Kontakt mit der Käuferin aufnehmen, oder die Sache auf sich beruhen lassen, wenn sie sich nicht mehr meldet?

Gruß,
Blackbox
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d_r_m_s
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von d_r_m_s »

zum NFA der Käuferin: im Formular ist sowohl das Postamt einzutragen, bei dem die Sendungen aufgegeben wurden, als auch möglichst genaue Angaben zur Verpackung ... kann die Käuferin dazu überhaupt vernünftige Angaben machen ? Bei der Beamtenmentalität mancher Postler könnten ungenügende Angaben ev. auch eine 'beschleunigte' Bearbeitung bedeuten ...

und 0,1 % Verlustquote (also 1 von 1.000 ?!) ist beachtlich ... um so erstaunlicher ist es, wenn gleich zwei Sendungen auf einmal verschwinden ... wäre für mich in dem Fall Grund genug ... und ohne Erkenntnisse bei der Post wird auch eine Anzeige absolut keinen Effekt haben ...

ich würde den NFA stellen, fotografieren / scannen und das Bild der Käuferin schicken ... mehr ist nicht sinnvoll, und zu mehr ist ein privater VK auch nicht verpflichtet ...
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blackbox
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von blackbox »

Ja, das gleich zwei unabhängige Sendungen verloren gehen, wundert mich auch sehr...
Ich habe der Käuferin bereits alle erforderlichen Daten zu Postamt und Verpackung geschickt, worauf sie dann ihren NFA stellte, der bis heute allerdings nichts gebracht hat, zumindest schreibt das die Käuferin so...
Naja, ich werd mal nochmal bei ihr nachfragen...
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antje
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Re: Käufer fordert "Anzeige gegen Unbekannt"

Beitrag von antje »

Würd ich nicht tun - vielleicht will sie die Sache auf sich beruhen lassen. Du hast ihr sowohl Rückabwicklung - freiwillig! - angeboten, als auch NFA zu stellen. Deine Mail ist nicht zurückgekommen, also im Normalfall bei ihr angekommen. Wenn sie nicht liest und/oder nicht reagiert - nun gut. Was sollst du denn noch alles tun? - Ich würde einfach abwarten, ob sie noch reagiert. Du für deinen Teil hast das in deiner Macht und deiner Pflicht stehende getan, und sogar noch mehr.
Viele Grüße, Antje
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