Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11.6.2010

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Bookorsair
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Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11.6.2010

Beitrag von Bookorsair »

Hallo liebe Gemeinde,
darf ich an diesem sonnigen Morgen aus dem Newsletter der IT-Recht Kanzlei zitieren:

"Leider sind diese Anpassungen nicht das einzige Übel, das mit der Gesetzesänderung droht.

All diejenigen Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtmäßig abgemahnt worden sind und daraufhin eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben haben, müssen bei der Änderung ihrer Widerrufsbelehrung besondere Vorsicht walten lassen.

Denn es besteht die Möglichkeit, dass solche Händler durch die Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage gegen die von ihnen abgegeben Unterlassungserklärungen verstoßen und deshalb die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen müssen. Dies erscheint paradox, da die Händler ja nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln, wenn sie ihre Widerrufsbelehrung an die neue Gesetzeslage anpassen. Im Übrigen würden sie sich ja gerade auch der Gefahr neuer Abmahnungen aussetzen, wenn sie dies nicht tun. Dennoch droht die Strafzahlung."

Hurra!
b.
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
LuzifersHammer
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Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02

Re: Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11.6.2010

Beitrag von LuzifersHammer »

Dann müssen diese Händler eben nach dem 11.6. eben zwei Widerrufsbelehrungen führen.

Die alte wird mit dem Hinweis versehen, dass sie weiterhin gültig ist, allerdings nur für Käufe, die vor dem 11.6.2010 stattfinden. Da gibt es dann nichts abzumahnen, weil Zeitreisen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
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