Höchstgrenze für Versandkosten?

Alles zum Thema Versand (Versandkosten, Versandarten, Verpackung, verschiedene Versand-Anbieter)

Was halten Sie von dieser Regelung?

Umfrage endete am Mi 8. Sep 2010, 13:08

Finde ich gut.
7
11%
Prinzipiell gut, nur finde ich 3 EUR immer noch zu viel.
10
16%
Finde ich nicht gut, lieber nicht einmischen.
44
72%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 61

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booklooker.de
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Offenbar liegt ein kleines Missverständnis vor, denn uns geht es nur um 2 Einträge in den Standard-Staffeln (Gewicht und Anzahl):

Gewichtsstaffel: maximal 3 EUR für Bücher bis 1000g, maximal 3 EUR für alle anderen Artikel bis 500g

Anzahl-Staffel: maximal 3 EUR für *einen* Artikel

Darüber hinaus gibt es bei uns ja recht viele Möglichkeiten, die Versandkosten individuell zu gestalten, insbesondere durch die Vergabe von manuellen Versandkosten für einzelne Artikel. Diese Möglichkeiten würde es auch weiterhin geben.

Uns geht es nur darum, dass verhindert wird, dass ein Verkäufer z.B. generell 5 EUR Versandkosten für ein Buch von 300g berechnet.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
Marcus T. Cicero
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Wie von anderen Forummitgliedern bereits vorgeschlagen halte ich es für zielführender und unbürokratischer einen MAXIMALSATZ z.B. in Höhe von 2 Euro vorzuschreiben, den die vom Verkäufer berechneten Versandkosten die tatsächlich anfallenden reinen Portokosten übersteigen dürfen. Dies ist zum Einen transparent, gewichtsunabhängig und ANZAHL-unabhängig. Es berücksichtigt zum Anderen implizit Sonderformatzuschläge oder Sonderentgelte (z.B. für ein Einschreiben) und schützt sowohl Kunden als auch booklooker davor, dass einige Schlauberger ihr Geschäft mit überhöhten Versandkosten betreiben.
Diese Flexibilität steckt nicht in der von booklooker vorgeschlagenen 3 Euro-Regelung.
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booklooker.de
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,
Wie von anderen Forummitgliedern bereits vorgeschlagen halte ich es für zielführender und unbürokratischer einen MAXIMALSATZ z.B. in Höhe von 2 Euro vorzuschreiben, den die vom Verkäufer berechneten Versandkosten die tatsächlich anfallenden reinen Portokosten übersteigen dürfen.
Diese Regelung lässt sich praktisch nicht umsetzen, da wir wir bei einer Bestellung nicht wissen können, welche tatsächlichen Portokosten anfallen - denn auch hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, je nachdem wie eine Sendung verschickt wird.

Grundsätzlich gilt: Die gesamten anfallenden Versandkosten müssen von unserem System so berechnet werden können, dass Sie dem Kunden *vor* dem Absenden der Bestellung angezeigt werden können.

Natürlich könnte man den o.g. Maximalsatz auf dem Papier vorschreiben, aber kontrollieren lässt sich eine solche Regelung durch uns nicht, und daher ist die Maßnahme für uns nicht praktikabel.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
bitte-und-danke
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von bitte-und-danke »

booklooker.de hat geschrieben:Hallo,

Darüber hinaus gibt es bei uns ja recht viele Möglichkeiten, die Versandkosten individuell zu gestalten, .............

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de


Damit bringt eine Deckelung doch auch überhaupt nichts. Die, die es umgehen wollen, können es weiterhin und die die es nicht wollen, interessiert es nicht.
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Außerdem bin ich schwer dafür, möglichst wenig an "Regelungen" einzubauen. Je mehr man einbaut, desto größer der Dominoeffekt einer Änderung, den man schlichtweg irgendwann nicht mehr überblicken kann und dann trifft es auch immer mehr jene, die nicht zu den "Ich-krieg-nicht-genug-Klientel" gehören.
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Ich habe mich der aktuellen Mehrheit gegen einen Regelung angeschlossen, weil ich auch auf dem Standpunkt stehe, eigenverantwortlich handeln zu können und kein zweites Mal auf eine "Masche" reinfalle 8)
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Diese Letzten-Cent-Rausquetscher sind unmöglich, aber sie werden immer und überall ein Schlupfloch finden und nutzen. Da kann man sich nur selbst schützen - das kann BL nicht leisten!
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Ich finde es viel wichtiger, dass die Angaben bei den Büchern auch korrekt sind. Für mich besteht ein wesentlicher Unterschied von Leinenbindung zu Taschenbuch - von 32 Seiten mit tatsächlichen 89 g oder angegebenen 520 g - von 1. Auflage 2001 zu 5. Auflage 2010 etc.
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Das Ausmisten der Falschangaben wäre für BL schon ein Lebenswerk :D
Da liese sich vielleicht schon über die ISBN-Angabe einiges korrigieren!
bitte-und-danke
Beiträge: 28
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von bitte-und-danke »

booklooker.de hat geschrieben:Hallo,
..........
Grundsätzlich gilt: Die gesamten anfallenden Versandkosten müssen von unserem System so berechnet werden können, dass Sie dem Kunden *vor* dem Absenden der Bestellung angezeigt werden können.
...............
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de


Das ist doch das entscheidende: VOR absenden der Bestellung!
Die Versandkosten noch etwas deutlicher hervorgehoben und so mancher müßte schon, um verkaufen zu können, mit den Versandkosten runter :lol:
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Bühermaus17
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von Bühermaus17 »

Eben hatte ich ein Angebot gesehen, über 500 Gramm, Gesmtpreis incl Porto 1,50€...geht auch andersherum...
und zum "Gewichtmogeln"
ein Experte hatte ein über 1 Kg Buch mit 1 Gramm angegeben und Versandkostenfrei dazugeschrieben. Verglichen mit anderen Anbietern aber ca 6 Eurp Porto "versteckt"...

Ich denke auch wir sollten auf den mündigen Käufer zählen. Eventuell noch deuliche Hinweise für neue Kunden das es die Sortierfunktion Preis und Porto gibt...das könnte schon viel helfen...
Die Katze ist das einzige vierbeinige Tier, das den Menschen eingeredet hat, er müsse es erhalten, es brauche aber nichts dafür zu tun.
briefmarkenjaeger
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von briefmarkenjaeger »

booklooker.de hat geschrieben:Natürlich könnte man den o.g. Maximalsatz auf dem Papier vorschreiben, aber kontrollieren lässt sich eine solche Regelung durch uns nicht, und daher ist die Maßnahme für uns nicht praktikabel.
Die zuvor festgelegte Spanne über den reinen Portokosten müsste Booklooker nicht selber prüfen. Es würde doch schon ausreichen, wenn die Kunden die Überprüfung vornehmen würden. Es ist schliesslich auch im Sinne der Kunden, wenn diese maximale Verpackungspauschale eingehalten wird. Dazu müsste in der Bewertung lediglich ein weiteres Feld eingerichtet werden, in dem der Kunde auswählt, wie hoch die Verpackungspauschale über den reinen Portokosten lag. Dieses Feld könnte ähnlich wie die zusätzliche Versandkostenbewertung bei Ebay mit den 5 Sternen aussehen, nur das hier dann die Sterne eine genaue Aussage darstellen würden (z. B. 5 Sterne=nur die Portokosten, 4 Sterne=Porto + bis zu 0,50 Euro Verpackung, 3 Sterne=Porto + bis zu 1 Euro für die Verpackung, 2 Sterne=Porto + bis zu 1,50 Euro für die Verpackung, 1 Stern = Portokosten + mehr als 1,50 Euro Verpackung).
Sollte ein Verkäufer hauptsächlich 1 oder 2 Sterne bei den Versandkostenbewertungen erhalten, so könnte Booklooker automatisch eine Mail an diesen Verkäufer verschicken und darauf hinweisen, dass lediglich Portokosten + x dem Kunden als Versandkosten berechnet werden dürfen.
Sollte der Verkäufer die überhöhten Versandkosten zukünftig nicht ändern und weiterhin die Regelung ignorieren, so gäbe es doch sicher Möglichkeiten eine Kompensation für Booklooker zu erreichen (z. B. bei solchen Verkäufern die vollständigen Versandkosten zu provisionieren).
Wer weiß, vielleicht nehmen manche Verkäufer sogar die zusätzliche Provisionierung der Versandkosten in Kauf, da sie somit bei Booklooker mit den gleichen Versandkosten wie bei Amazon rechnen könnten.
Marcus T. Cicero
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von Marcus T. Cicero »

booklooker.de hat geschrieben:Hallo,
MAXIMALSATZ z.B. in Höhe von 2 Euro vorzuschreiben, den die vom Verkäufer berechneten Versandkosten die tatsächlich anfallenden reinen Portokosten übersteigen dürfen.
Diese Regelung lässt sich praktisch nicht umsetzen, da wir wir bei einer Bestellung nicht wissen können, welche tatsächlichen Portokosten anfallen - denn auch hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, je nachdem wie eine Sendung verschickt wird.
Hat ein Käufer spezielle Versandwünsche wie versicherter Versand oder Einschreiben, dann reicht die Pauschale von maximal 3 Euro nicht.
Bestellt ein Kunde mehrere Artikel so will er nicht für jeden Artikel Einzelporto zahlen, sondern einen möglichst günstigen gemeinsamen Versand.
Alle diese Sonderwünsche sind natürlich im Vorfeld auch bislang nicht in den gestaffelten Versandpauschalen des Verkäufers enthalten, sondern allenfalls in den AGB bzw. sonstigen Versandhinweisen hinterlegt und übersteigen die Kosten des von booklooker berechneten Standardversands, der sich meist auf eine Büchersendung im Normalmaß bezieht.

Bei EBAY gibt es Versandkostenobergrenzen an die sich niemand halten muss:
Der Verkäufer sitzt am längeren Hebel. Er kann unabhängig von den vorgeschriebenen Versandkostenobergrenzen praktisch verlangen, was er will: Denn wenn der Kunde die geforderten Versandkosten nicht überweist, bekommt er den ersteigerten Artikel nicht zugesandt. Zahlt der Kunde nicht und erteilt dem Verkäufer wegen dieses EBAY-Regelverstoßes eine negative Bewertung, dann lässt der Verkäufer diese wegen eines "unbezahlten" Artikels löschen. Letztendlich weiß nur der Käufer und der Verkäufer, ob sich die Gegenseite an Regeln hält.

.
booklooker.de hat geschrieben: Natürlich könnte man den o.g. Maximalsatz auf dem Papier vorschreiben, aber kontrollieren lässt sich eine solche Regelung durch uns nicht, und daher ist die Maßnahme für uns nicht praktikabel.
VERSANDKOSTENÜBERZIEHER müssen bei booklooker gemeldet werden können und entsprechend sanktioniert werden. Dazu muss aber EINDEUTIG klargestellt sein, ab wann die Versandkosten zu hoch sind und wann noch im Rahmen.

Die vorgeschlagene Regelung von maximal 2 Euro über dem reinen Porto ist klar und eindeutig.

Genauso klar, um nicht zu sagen eine Binsenweisheit, ist es, dass booklooker nicht durch die Ausgestaltung wie auch immer gearteter Regelungern zugleich auch deren praktische Einhaltung im Vorfeld sicherstellen kann, sondern dass es bei Verstößen immer Hinweisen von Kunden bedarf.
Natürlich werden Sie den Aufwand für das zusätzliche Personal, das für COMPLIANCE auf dem Booklookermarktplatz zuständig wäre, scheuen. Denn man (und damit meine ich nicht speziell booklooker) will ja möglichst automatisiert im Internet möglichst viel Geld verdienen ohne zusätzliche Ausgaben für Kundenservice oder die Einhaltung von Regeln zu haben. Seltsamerweise gewinnen diejenigen Marktplätze, auf denen Regeln kontrolliert werden, zunehmend Marktanteile, weil es den Kunden wichtig ist, bei Verstößen nicht im Regen gelassen zu werden. Die Einhaltung von Regeln und das Sanktionieren regelwidriger Verkäufe wären einen vertrauensbildende und damit Imagefördernde Maßnahme, die Sie nicht scheuen sollten, weil sie mit Kosten verbunden ist.

briefmarkenjaeger hat oben einen guten Vorschlag gemacht, wie man dies mit geringem organisatorischen Aufwand umsetzen könnte.

Amazon fragt den bewertenden Kunden beispielsweise nach der Zufriedenheit der Abwicklung im Marketplace wie etwa dem Kundenservice oder der rechtzeitigen Zustellung des Artikels. Mit einem Klick könnte man auch hier schnell quittieren, ob alles regelkonform lief. Häufen sich bei einem Verkäufer Verstöße könnte booklooker dann Maßnahmen ergreifen.
Zuletzt geändert von Marcus T. Cicero am Fr 20. Aug 2010, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Bühermaus17
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von Bühermaus17 »

Wobei ich anmerken möchte das reine Portokosten schon fast ein Verlustgeschäft darstellen. Die 1,10 € bis 500 Gramm sind schon ein Selbstkostenpreis. Daher würde ich dann eine Preis/Sternstaffel vorschlagen:
4 Sterne: 1,10
3 Sterne: bis 2
2 Sterne: bis 2,50
1 Stern: darüber
Versicherter Versand ist nur für Privatverkäufer interessant, Händler dürfen meines Wissens dafür kein Geld verlangen und MÜSSEN bei hochwertigen Büchern dieses Risiko sowieso in den Verkaufspreis einkalkulieren, da Sie das volle Versandrisiko tragen.

Sollte die Stimmabgabe anonym sein ? Ich kann mich an das leidige Thema Rachebewertungen/Wer bewertet zuerst und was daraus geworden ist noch gut erinnern... :mrgreen:
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briefmarkenjaeger
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Bühermaus17 hat geschrieben:Versicherter Versand ist nur für Privatverkäufer interessant, Händler dürfen meines Wissens dafür kein Geld verlangen und MÜSSEN bei hochwertigen Büchern dieses Risiko sowieso in den Verkaufspreis einkalkulieren, da Sie das volle Versandrisiko tragen.
Sicher darf ein Händler die Versandkosten bei einem teuren Artikel auch höher ansetzen und dann versichert verschicken, aber das muss dem Kunden natürlich schon bei der Bestellung angezeigt werden. Bei teuren Büchern erfasse ich die Versandkosten manuell in Höhe des Paketpreises.
Bühermaus17 hat geschrieben:Sollte die Stimmabgabe anonym sein ? Ich kann mich an das leidige Thema Rachebewertungen/Wer bewertet zuerst und was daraus geworden ist noch gut erinnern... :mrgreen:
Die Stimmabgabe sollte nicht anonym sein, damit der Verkäufer auch die Versandkosten-Bewertung überprüfen kann. Sollte es zu Rachebewertungen kommen, so sollte sich der falsch bewertete Partner erst mal mit dem Bewerter in Verbindung setzt und versuchen zu klären. Sollte der Bewerter sich stur stellen, so müsste Booklooker eingeschaltet werden.
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Buchhandel Lausitz
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von Buchhandel Lausitz »

Wäre es doch lieber bei einer anonymen Abstimmung geblieben.

Nochmals, das bisherige System ist gut und wohl auch bewährt.
Schwarze Schafe strafen sich irgendwann selbst.
Ich vermisse den Sinn einer Umstellung, die ja auch
Mehrfachbestellungen unterschiedlicher Formate betreffen würde.

Weiter: Wie wird verpackt? 1900 g, Top erhaltenes, schweres Buch mit Schutzumschlag,
in Karton legen = 1999 g und für 4,10 Euro versenden (DHL) oder:
das gleiche Buch ordentlich verpacken, Karton auspolstern = 2020 g und für
5,99 Euro ( DHL+ Päckchen) versenden. ( nur Beispielzahlen )

Also, bitte nichts ändern, es sind viele, individuelle Faktoren zu berücksichtigen.
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Bühermaus17
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von Bühermaus17 »

Ob das System bewährt ist können wir nicht wissen, BL muß ja einen Grund für die Frage haben :shock:
Möglicherweise gibt es Kundenbeschwerden :( oder Verbraucherforen mit schlechter BL Kritik, wäre schon schön wenn es ein paar Hintergrundinformationen zu dieser Frage geben würde....

Nur weil Geld zählen zu langweilig geworden ist :mrgreen: wird ja so etwas nicht gestartet.... :idea:
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Buchhandel Lausitz
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von Buchhandel Lausitz »

booklooker.de hat geschrieben:Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Offenbar liegt ein kleines Missverständnis vor, denn uns geht es nur um 2 Einträge in den Standard-Staffeln (Gewicht und Anzahl):

Gewichtsstaffel: maximal 3 EUR für Bücher bis 1000g, maximal 3 EUR für alle anderen Artikel bis 500g

Anzahl-Staffel: maximal 3 EUR für *einen* Artikel

Darüber hinaus gibt es bei uns ja recht viele Möglichkeiten, die Versandkosten individuell zu gestalten, insbesondere durch die Vergabe von manuellen Versandkosten für einzelne Artikel. Diese Möglichkeiten würde es auch weiterhin geben.

Uns geht es nur darum, dass verhindert wird, dass ein Verkäufer z.B. generell 5 EUR Versandkosten für ein Buch von 300g berechnet.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
Wie gesagt, es können falsche Gewichtsangaben gemacht werden und schon ist es mit dem Schutz des Käufers vorbei, vor allem bei älteren Bücher ohne ISBN.
Vielleicht sollte Booklooker lieber ,sehr negativ bewertete Verkäufer, in Bezug auf deren Versandkosten und Gründe für die schlechten Bewertungen, prüfen
und dann individuelle Maßnahmen ergreifen.
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c.b.1968
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von c.b.1968 »

Warum nicht Standard-Werte (Gewichtsstaffel) die für alle gilt?

BL könnte auch an den ISBN arbeiten (viele Artikel - auch neuere - sind in der BL-Datenbank nicht vorhanden)

bei älteren Artikeln (ohne ISBN) könnte BL nachprüfen, bzw. erlauben schon eingestellte Daten dafür zu übernehmen

was mich auf den anderen Thread bringt: Bilder und Texte dürfen nicht kopiert werden

Abmahnung: Verwendung von Bildern/Texten anderer Anbieter
Zum Schweigen fehlen mir die passenden Worte.
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Bühermaus17
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Re: Höchstgrenze für Versandkosten?

Beitrag von Bühermaus17 »

Also ich scanne jedes Buch per Hand ein, und von mir aus kann jeder das Bild klauen,hab ich gar kein Problem mit. Inhaltsangaben gebe ich aus Zeitmangel nicht ein....leider...
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