nicht wundern, diese Antwort kommt aus einem Thread, der eigentlich nicht für diese Diskussion gedacht war ... vielleicht gelingt es ja, den anderen Thread zu entlasten ...
Marcus T. Cicero hat geschrieben:
Bevor man sich bei PayPal registriert, sollte man die AGB bzw. Nutzungsbedingungen lesen. Dann gibt es nachher weniger Aufregung:
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd= ... le.x=de_DE Interessant erscheint mir dabei z.B.:
"13. PayPal-Käuferschutz
...
13.2 Haftung des Verkäufers. ... Bitte beachten Sie, dass sich
die Haftung des Verkäufers in diesem Fall auf sämtliche Käufe erstrecken kann, die über eine Kleinanzeigenangebotsseite getätigt wurden.
was heisst
das denn
... scheint eine der neueren Änderungen zu sein ... man haftet normalerweise für alle Verkäufe, die man selbst tätigt, was soll diese Seltsamdefinition ???
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers. Dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt." (Stand 1. November 2010).
so wie es dasteht hat der Käufer keinen Anspruch darauf, dass Paypal das Konto des VK sperrt ... das wäre mir auch völlig egal ...
korrekt formuliert (und so wird es von Paypal nach diversen Erfahrungsberichten gehandhabt) müsste es m.E. doch wohl so sein:
"
Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers. Dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt."
dann ist für den Käufer klar, dass sein Geld eben nicht 'sicher' ist ... und dass Paypal eben kein Treuhandservice ist, da müsste das Geld nämlich 'sicher' sein, bis der Kunde seine Zufriedenheit bekundet oder der VK die vollständige Erfüllung seiner Pflichten
nachweist ...
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Mir besonders interessant erscheinende Passagen habe ich fett hervorgehoben.
Es ist illusorisch zu glauben, dass ein Treuhandservice stets sofort und ungeprüft die Kohle wieder herausrückt, wenn es ein Problem gibt. Er ist vielmehr ein Mittler zwischen Käufer und Verkäufer, der selbst nur sehr begrenzt Risiken übernimmt ...
wie du siehst, bringt ein kritisches Lesen der AGB schnell mehr zu Tage ...
zum Thema Treuhand noch eines ... ein Risiko wird da i.d.R. nicht übernommen ...
aber wenn die Rückzahlung an Bedingungen geknüpft ist, auf die der Käufer überhaupt keinen Einfluss hat, ist das keine Treuhandleistung ... leider darf man in der Werbung ja fast alles ungestraft behaupten ...