d_r_m_s hat geschrieben:dass dabei sämtliche rechtsstaatlichen Grundsätze (die die 'westliche' Welt doch immer so über den 'Rest' erheben) über den Haufen geworfen wurden - nicht wirklich ...
gleichzeitig entscheidet das BVerfG, dass bei uns das Recht auf Freiheit weiterhin gefährlicher Gewaltverbrecher (soweit sie nicht psychisch krank sind
) über dem Recht ihrer Mitmenschen auf körperliche Unversehrtheit steht ...
wenn schon 'Law&Order', dann möchte ich aber nicht nur am Hindukusch verteidigt werden ...
Die Deutschen wären rechtsstaatlich korrekt vorgegangen: Killing Missions sind verboten.
Nach mühseliger Ermittlung wo Osama steckt, hätte man ein offizielles Auslieferungsgesuch an Pakistan gestellt.
Die Pakistanis hätten an der angegebenen Adresse nachgeschaut und Osama wäre weg gewesen.
Der Deutsche wäre glücklich gewesen, dass der Rechtsstaatlichkeit Genüge getan worden wäre.
Mit dem Umstand, dass er dann abhaut, hätten sie ohnehin gerechnet.
Obama hat hingegen heute klargestellt, dass er in ähnlich gelagerten Fällen ähnlich vorgehen wird.
In Deutschland gibt es einen klaren Grundsatz: Täterresozialisierung geht vor Opferschutz.
Ein Opfer hat zunächst einmal Pech gehabt: war zur falschen Zeit am falschen Ort.
Der Staat wendet erhebliche Mittel auf, um die Täter wieder in die Gesellschaft zu integrieren, vernachlässigt es aber, sich um die psychisch belasteten Opfer, sofern noch sie noch leben, oder deren Angehörige zu kümmern.
Keine sonderliche Rolle spielt dabei es wie teuer Maßnahmen zur Wiedereingliederung der Täter sind oder ob Gefahr besteht, dass der Täter rückfällig wird. Dann hat halt entweder ein neues Opfer Pech gehabt oder der Staat stellt für Zehntausende Euro pro Monat Polizisten zur Verfügung, die den potentiellen Täter beschatten. Insofern fällt das das BVerfG-Urteil konsequent aus.
Das empört die Deutschen nicht; sie regen sich vielmehr über die Amis auf....