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Zuletzt geändert von corina-may am Sa 1. Feb 2014, 05:49, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
So wie du bisher vorgegangen bist mit Zahlungserinnerung, war vollkommen richtig.
Ich schicke nach der ersten Zahlungserinnerung nach einer Woche eine weitere und setze darin eine Frist von 7 Tagen. Wenn daraufhin auch keine Reaktion erfolgt, storniere ich den Verkauf. So bucht booklooker dir dafür auch keine Verkaufsgebühr ab, du musst nur den Artikel wieder neu einstellen bzw. auf den Link "Ich will diesen Artikel erneut anbieten" klicken.
Und bei Neukunden ohne Bewertungen schicke ich den verkauften Artikel immer erst nach Zahlungseingang weg.
Ich wünsche dir weiterhin gute Verkäufe ohne Spaßbesteller, aber leider ist immer mal einer drunter
Ich schicke nach der ersten Zahlungserinnerung nach einer Woche eine weitere und setze darin eine Frist von 7 Tagen. Wenn daraufhin auch keine Reaktion erfolgt, storniere ich den Verkauf. So bucht booklooker dir dafür auch keine Verkaufsgebühr ab, du musst nur den Artikel wieder neu einstellen bzw. auf den Link "Ich will diesen Artikel erneut anbieten" klicken.
Und bei Neukunden ohne Bewertungen schicke ich den verkauften Artikel immer erst nach Zahlungseingang weg.
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Zuletzt geändert von corina-may am Sa 15. Mär 2014, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Du brauchst einfach nur auf den "Stornieren"-Link zu klicken; mehr ist bei Booklooker tatsächlich nicht erforderlich. Und Ein- und Zwei-Sterne-Rachebewertungen kann man dem BL-Team melden, dann werden sie gelöscht.
Abgesehen davon setze ich Nichtzahler immer auf meine Blacklist, damit ich das "Vergnügen" mit ihnen nicht irgendwann noch einmal habe.
Abgesehen davon setze ich Nichtzahler immer auf meine Blacklist, damit ich das "Vergnügen" mit ihnen nicht irgendwann noch einmal habe.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Du kannst dich natürlich an booklooker wenden und das Problem melden, aber ein Zwang hierzu besteht nicht. Das wäre vielleicht die letzte Möglichkeit, doch noch zu deinem Geld zu kommen, bevor du stornierst.
Und wie Flachs schon sagt, eine ungerechtfertigte Rachebewertung kannst du über booklooker wieder aus deinem Profil entfernen lassen.
Und wie Flachs schon sagt, eine ungerechtfertigte Rachebewertung kannst du über booklooker wieder aus deinem Profil entfernen lassen.
- Prinzessin
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Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Hallo corina-may,
ich mache es so, daß ich nachfrage (nach etwa 2 Wochen), dann (nach etwa 1 Woche) eine Zahlungserinnerung schicke und (nach einer weiteren Woche) dann eine E-Mail, daß ich davon ausgehe, daß kein Interesse mehr am Kauf besteht und ich den Verkauf stornieren werde, wenn bis zum soundsovielten keine Reaktion bzw. Zahlung erfolgt.
Bis jetzt habe ich nur ein oder zwei Verkäufe stornieren müssen.
Ich würde auch nicht prinzipiell von einem Spasskäufer ausgehen. Es kann ja auch mal ein Unfall dazwischenkommen (selbst schon erlebt) oder ein plötzlicher Todesfall in der Familie oder so.
Und bei einem Storno würde ich auch nicht bewerten.
Viele Grüße
Prinzessin
ich mache es so, daß ich nachfrage (nach etwa 2 Wochen), dann (nach etwa 1 Woche) eine Zahlungserinnerung schicke und (nach einer weiteren Woche) dann eine E-Mail, daß ich davon ausgehe, daß kein Interesse mehr am Kauf besteht und ich den Verkauf stornieren werde, wenn bis zum soundsovielten keine Reaktion bzw. Zahlung erfolgt.
Bis jetzt habe ich nur ein oder zwei Verkäufe stornieren müssen.
Ich würde auch nicht prinzipiell von einem Spasskäufer ausgehen. Es kann ja auch mal ein Unfall dazwischenkommen (selbst schon erlebt) oder ein plötzlicher Todesfall in der Familie oder so.
Und bei einem Storno würde ich auch nicht bewerten.
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Mein Regal
"Yoga ist der goldene Schlüssel, der die Tür zu Frieden, Ausgeglichenheit und Freude aufschließt."
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- Erzkanzler
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Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Meines Erachtens viel zu lang!!Prinzessin hat geschrieben:Hallo corina-may,
ich mache es so, daß ich nachfrage (nach etwa 2 Wochen), dann (nach etwa 1 Woche) eine Zahlungserinnerung schicke und (nach einer weiteren Woche) ......
Ich warte eine Woche, dann Mail mit Erinnerung incl Fristsetzung innerhalb der nächsten sieben Tage zu bezahlen. Dann Storno + schlechte Bewertung.
Sollte sich der "Tote" danach melden, dass Interesse an dem Buch noch vorhanden und er einen guten Grund liefert, kann er ja neu bestellen, schlechte Bewertung wird ggf "nachgebessert". Warum sollte ich mich länger mit einem Spaßkäufer rumärgern?!?
- Prinzessin
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Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Hallo Erzkanzler,Erzkanzler hat geschrieben: Meines Erachtens viel zu lang!!...
...Warum sollte ich mich länger mit einem Spaßkäufer rumärgern?!?
ich bin mit dieser Vorgehensweise bis jetzt gut gefahren.
Jeder/jede kann es ja so einrichten, wie es ihm am besten gefällt oder in seine persönlichen Abläufe passt.
Du sollst Dich nicht ärgern . Nee, im Ernst, ich ärgere mich nicht über solche Leute, sondern hake das einfach ab. Ich lasse mir doch nicht von sowas den Spaß am Buchverkauf und am Leben selbst verderben.
Viele Grüße
Prinzessin
Mein Regal
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Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Dem Käufer kann der Rechner abgekackt sein, kurzfristig in Urlaub gefahren sein, er hat das Buch vor Ort gekauft, er brauch es nicht mehr, deine Email mit Zahlungshinweisen ist im Spamordner gelandet er ist verstorben..., nach 10 Tagen anmahnen, nach weiteren 7 Tagen stornieren, fertig ist. Ein Ebay Verkäufer kann sich wegen eines Spaßbieters bei einem Autoverkauf zu Recht ärgern, ich glaub nicht, dass es hier bei booklooker im großen Stil Spaßbieter gibt.
Und eine schlechte Bewertung würde ich mir auch sparen.
Und eine schlechte Bewertung würde ich mir auch sparen.
Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Ich halte es so wie Erzkanzler!
Und ob man sich ärgern muss oder nicht, kommt drauf an: Es gibt Leute, die machen kein Online-Banking. Wenn die zeitnah versenden wollen, können sie täglich zum Auszugdrucker traben (oder evtl. bei der Bank anrufen) - das finde ich schon extrem ärgerlich!!!
Ich finde es auch nicht okay, wenn ein Buch vier Wochen lang 'geblockt' ist, ich es also nicht wieder anbieten kann. Das kann bei aktuellen Schulbüchern z.B. schon mal entscheidend sein...
Und ob man sich ärgern muss oder nicht, kommt drauf an: Es gibt Leute, die machen kein Online-Banking. Wenn die zeitnah versenden wollen, können sie täglich zum Auszugdrucker traben (oder evtl. bei der Bank anrufen) - das finde ich schon extrem ärgerlich!!!
Ich finde es auch nicht okay, wenn ein Buch vier Wochen lang 'geblockt' ist, ich es also nicht wieder anbieten kann. Das kann bei aktuellen Schulbüchern z.B. schon mal entscheidend sein...
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Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Ein sehr zeit- und mailaufwändiges Verfahren.Prinzessin hat geschrieben:ich mache es so, daß ich nachfrage (nach etwa 2 Wochen), dann (nach etwa 1 Woche) eine Zahlungserinnerung schicke und (nach einer weiteren Woche) dann eine E-Mail, daß ich davon ausgehe, daß kein Interesse mehr am Kauf besteht und ich den Verkauf stornieren werde, wenn bis zum soundsovielten keine Reaktion bzw. Zahlung erfolgt.
Gewöhnlich frage ich nach rund einer Woche nach, ob der Besteller den Artikel noch haben möchte oder ob er stornieren will. Oft bekommt man dann eine klare Antwort. Wenn keine Antwort kommt, wird nach ein paar Tagen von mir kommentarlos storniert.
Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
redlion hat geschrieben: Und eine schlechte Bewertung würde ich mir auch sparen.
Super Vorschlag! Genau so funktioniert ein Bewertungssystem...
Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
und dann meldet er sich einfach nicht? Das wäre ja wohl mehr als unverschämt! und eine negative Bewertung wert (eigentlich auch noch einen sanften Tritt in den Allerwertesten).redlion hat geschrieben:er hat das Buch vor Ort gekauft, er brauch es nicht mehr
Schon allein deshalb nicht, weil man hier keine Gebote abgibt, sondern Kaufverträge einleitet. Und wenn ich mir andere Freds so anschaue, kommts doch öfter vor, daß einer "kauft" und dann nicht zahlt...redlion hat geschrieben:ich glaub nicht, dass es hier bei booklooker im großen Stil Spaßbieter gibt.
Ich wüßte wirklich gerne warum! Ganz neugierig guck! Wie Katja so richtig sagt:redlion hat geschrieben:Und eine schlechte Bewertung würde ich mir auch sparen.
Sollten die Mails im Spamordner gelandet sein, wäre ja eventuell nach so langer Zeit es für den Käufer mit ernsten Absichten angesagt, sich selbst nochmal zu melden, wenn er nichts hört. Ich sage doch nicht: Ich will das haben - und wenn ich nichts mehr höre, dann ists auch gut? Oder wie?katja hat geschrieben:Super Vorschlag! Genau so funktioniert ein Bewertungssystem...
Stornieren, schlecht bewerten und Schluß.
In Zukunft wieder mehr Erfolg wünscht
Mary
Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?- Douglas Adams
Re: Spasskäufer ! Wie gehe ich vor !
Nichtzahler sollten grundsätzlich entsprechend negativ bewertet werden, zum einen, weil dann andere Verkäufer vorgewarnt sind, wenn sich eine Zahlung "hinauszuzögern" scheint, zum anderen, weil so ein Nichtzahler im Wiederholungsfall dann nämlich von Booklooker gesperrt wird.
Booklooker kann schließlich nur tätig werden, wenn solches Fehlverhalten auch dokumentiert wird.
Booklooker kann schließlich nur tätig werden, wenn solches Fehlverhalten auch dokumentiert wird.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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Zuletzt geändert von corina-may am Sa 15. Mär 2014, 16:00, insgesamt 1-mal geändert.