Das Urteil des LG Köln setzt den Streitwert für einen Unterlassungsantrag hinsichtlich des öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes im Sinne von § 72 UrhG im gerichtlichen Verfahren wiederholt auf 6.000 €, im Falle privater oder kleingewerblicher Nutzung auf 3.000 € fest.
Hierzu äußert sich RA Christian Solmecke: http://www.wbs-law.de/internetrecht/fot ... ild-50582/
Bilderklau im Internet
Re: Bilderklau im Internet
Da mache ich mir keine Sorgen,meine Artikel sind alle selbst gescannt!