Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

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antje
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von antje »

kalokalokairi hat geschrieben:@Antje

Wenn du kein Fax hast, nimmst du die Möglichkeit einfach raus.

Das Telefon:
Laut den Rostockern muss die Telefonnummer mit rein (http://internetrecht-rostock.de/neu-13-06-2014.htm).

Tz, tz, tz - dass unsere Gesetzeshüter tatsächlich Fehler machen und so etwas vergessen können ... :mrgreen:

Danke für deine schnelle Antwort - hatte sie ganz überlesen. :oops: Wie kannst du dir sicher sein, dass das einfach so geht? Erinnerst du dich an die ersten WRB-Muster? Die es noch nicht als Gesetz gab, sondern i-wie als Anhang oder so? Abmahnungen ohne Ende, weil Fehler ohne Ende. Sollte das hier wieder so kommen? :?
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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mausi44
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von mausi44 »

antje hat geschrieben:Jaha, liebe mausi, das weiß ich schon, wo man die Telefonnummer angibt. ABER: der Zusatz in Klammern enthält dann nicht das Wort "Telefon", sondern nur "Telefax". Und ich bin mir unsicher, ob man das einfach so und abmahnsicher austauschen kann! Verstehst jetzt? :wink:
ja,das verstehe ich schon.Aber da beim Händlerbund die Rechtstexte von IT-Anwälten gestellt werden,mache ich mir da keine großen Sorgen.
Wenn eine Abmahnung kommt,leite ich sie weiter.
Soweit ich weiß,darf man erstellte Rechtstexte nicht selbst verändern.
Der Kunde sieht ja,daß du keine Faxnummer angegeben hast und somit kein Fax besitzt.
kalokalokairi
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von kalokalokairi »

antje hat geschrieben:
kalokalokairi hat geschrieben:@Antje

Wenn du kein Fax hast, nimmst du die Möglichkeit einfach raus.

Das Telefon:
Laut den Rostockern muss die Telefonnummer mit rein (http://internetrecht-rostock.de/neu-13-06-2014.htm).

Tz, tz, tz - dass unsere Gesetzeshüter tatsächlich Fehler machen und so etwas vergessen können ... :mrgreen:
Danke für deine schnelle Antwort - hatte sie ganz überlesen. :oops: Wie kannst du dir sicher sein, dass das einfach so geht? Erinnerst du dich an die ersten WRB-Muster? Die es noch nicht als Gesetz gab, sondern i-wie als Anhang oder so? Abmahnungen ohne Ende, weil Fehler ohne Ende. Sollte das hier wieder so kommen? :?
Dass irgendjemand versuchen wird, auf einfachem Weg in solch einer Situation Kapital zu schlagen, halte ich eigentlich für sicher.


Aus dem Ebay-Forum weiß ich definitiv, dass schon Händler abgemahnt wurden, die oben "Fax" und unten keine Nummer stehen hatten - genauso wie solche, die bei der Widerrufsadresse eine Telefonnummer angegeben hatten, obwohl ein telefonischer Widerruf vor dem 13.6.2014 nicht zulässig war.

Schau dir mal dieses Muster an:
http://www.internetrecht-rostock.de/mus ... g-2014.htm

Die Klammer bei den Widerrufsmethoden gehört zu den Texten, die du an deine Firma bzw. Möglichkeiten anpassen musst - deshalb steht ganz vorne auch "z. B.".
Ich fürchte, das Telefon ist in diesem Zusammenhang für viele einfach noch zu neu und zu ungewohnt, um es gerade da aufzunehmen ...
kalokalokairi
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von kalokalokairi »

Hier ist noch ein Mustertext vom Händlerbund

http://www.haendlerbund.de/test/finish/ ... n-beispiel

Da ist inzwischen jemand auf den Trichter gekommen, die Telefonnummer oben einzufügen. :-)
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antje
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von antje »

Die Klammer bei den Widerrufsmethoden gehört zu den Texten, die du an deine Firma bzw. Möglichkeiten anpassen musst - deshalb steht ganz vorne auch "z. B.".
Mmmh, wenn man das so sieht....ist aber nicht eindeutig. Und ich WILL eindeutige Texte! :evil: Bin ich schließlich jetzt so gewohnt! :lol:

Na ja, Rostock schreibt auch untendrunter: ".....und, soweit verfügbar, Telefonnummer und Telefaxnummer" . Insoweit würde das bedeuten, dass BEIDES eine Option und kein Muss darstellt. Aber die Sache mit der Telefonnummer ist ja nicht freigestellt, soweit ich das sehe....

Und der Händlerbund - ja, oben steht der Hinweis "Telefonnummer", aber in Klammern dahinter immer noch nicht.

Ach herrje - warum fragen die nicht mal Leute, die sich mit sowas auskennen und jeden Tag rumschlagen müssen? :roll: :mrgreen:

BTW - bin ich heilfroh, dass ich kein Strom- oder Gaslieferant bin....sondern nur Kunde, der den völlig klaren Satz (zu finden unter Nr. 6 der Gestaltungshinweise! Den MÜSST ihr euch durchlesen!) auch sofort und ganz glockenklar versteht! Da kann man doch nur mit dem Kopp schütteln. Die erwarten doch nicht wirklich, dass Omma Müller mit ihren 80 Jahren da durchsteigt, oder???
Viele Grüße, Antje
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vikki
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von vikki »

Hallo Leute,

da man das Widerrufsformular ja auch selbst noch an den Kunden senden muss und ich das am einfachsten auf Papier mache, allerdings den Verbrauch desselbigen möglichst gering halten möchte, habe ich das Formular jetzt vierfach auf eine DINA4-Seite gedruckt. Nach dem Vierteln lege ich es dann der Sendung bei, so dass ich nur ein Blatt auf vier Bestellungen verbrauche und nicht endlos Papier vergeude.

Jetzt meine Frage: Meint ihr, dass das ein Problem ist, wegen der Größe? Gibt es eine Mindestgröße? Da ich das Formular in Arial 15pt fett gesetzt habe, ist es durchaus noch gut lesbar, aber das muss beim Gesetzgeber ja nix heißen, ist schließlich eine subjektive Einschätzung...

Euch allen gute Nerven bei der Umsetzung!

Viele Grüße
mausi44
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von mausi44 »

Hallo Vikki,

ich glaube nicht,daß ein Kunde mit so einem kleinen Stück Zettel zufrieden ist.
Immerhin müssen da auch deine Daten und die des Kunden rein,um welchen Artikel es sich handelt usw.
Laut Händlerbund darf man die Vorgaben nicht verändern,denn sonst ist der Widerruf nicht rechtlich.
Ich lege das Formular der Sendung mit bei,denn nicht jeder hat einen Drucker zu Hause.
surfzocker
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von surfzocker »

Die WRB darf in Größe der Schrift und bzgl. d. Schriftauswahl und Format selbstverständlich abweichen von der Musterbelehrung.
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