Zollbestimmungen USA

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pp252
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Zollbestimmungen USA

Beitrag von pp252 »

Hallo,

ich habe ein Buch in die USA verkauft. Kann ich das ohne Zollgedöns einfach verschicken?

Gruß, Peter
briefmarkenjaeger
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Re: Zollbestimmungen USA

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Für Exporte in Ländern außerhalb der EU wird im einfachen Fall die Zollinhaltserklärung CN 22 benötigt. Den Aufkleber gibt es an jedem Postamt.
Hier noch einige Hinweise zum CN 22-Aufkleber:
"Um die Zollabwicklung zu beschleunigen, füllen Sie bitte das Formular in englischer, französischer oder in einer anderen Sprache aus, die vom Bestimmungsland akzeptiert wird. Wenn der Wert des Inhalts 300 SZR (Anm.: entspricht 263,31 EUR am 22.07.2014) übersteigt, verwenden Sie bitte unbedingt das Formular CN 23. Sie sind verpflichtet, den vollständigen Namen und die Adresse des Absenders auf der Sendung anzugeben.
(1) Geben Sie eine detaillierte Beschreibung des Inhalts und der Menge sowie die Maßeinheit für jeden einzelnen Artikel an (z.B. „zwei Herrenhemden aus Baumwolle"). Dies gilt insbesondere für Waren, die Quarantänemaßnahmen unterliegen (tierische und pflanzliche Produkte, Lebensmittel usw.).
(2), (3), (6) und (7) Bitte geben Sie das Gewicht und den Wert jedes einzelnen Artikels sowie Gesamtgewicht und -wert der Sendung an. Nennen Sie außerdem die verwendete Währungseinheit (z.B. CHF für Schweizer Franken). (4) und (5) Die Zolltarifnummer (6-stellig) muss auf dem „Harmonisierten System der Bezeichnung und Codierung der Ware" (HS), das von der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt wurde, basieren. Der Begriff „Ursprungsland" bezeichnet das Land, aus dem die Waren stammen, d.h. in dem sie hergestellt, erzeugt oder zusammengebaut wurden. Es wird sehr empfohlen, diese Angaben zu machen und eine Rechnung an der Außenseite der Sendung zu befestigen, um die Abfertigung durch die Zollbehörden zu erleichtert.
(8) Mit Ihrer Unterschrift und der Datumsangabe bestätigen Sie Ihre Verantwortung für die Sendung."

Es könnte natürlich sein, dass der Käufer eine Einfuhrumsatzsteuer oder irgendwelche Zollgebühren zahlen muss, aber dies ist je nach Bestimmungsland unterschiedlich oder könnte auch ganz entfallen je nach Wert der Sendung. Sinnvollerweise sollte man diese Information in den zusätzlichen Text einfügen, der am Ende jedes Angebotes eingeblendet wird, damit es am Ende kein böses Erwachen für den Käufer und somit eine schlechte Bewertung für den Verkäufer gibt, sofern man Ware in Ländern außerhalb der EU anbietet.
Die Zolltarifnummer habe ich bei meinen Sendungen noch nie draufgeschrieben, aber ich vermute, dass diese 49.01 lautet (je nach Art/Inhalt des Buches kann diese auch anders ausfallen).
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bookworms
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Re: Zollbestimmungen USA

Beitrag von bookworms »

Die Zollinhaltserklärung CN22 kann man sich auch hier herunterladen.
http://www.dhl.de/de/paket/information/ ... ionen.html
Montgomery
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Re: Zollbestimmungen USA

Beitrag von Montgomery »

Hallo,

die Frage habe ich so und ähnlich schon öfters im Forum gelesen. Ich habe Bücher schon in die USA und die Schweiz verschickt, also alles Nicht-EU-Länder, und noch niemals eine Zollerklärung, Zollaufkleber o.ä. ausgefüllt. Anschrift, Absender, Hinweis internationale Büchersendung, fertig. Bisher kam immer alles an, bisher habe ich nie die Rückmeldung erhalten, dass Zollprobleme/Zollgebühren aufgetreten sind.

Habe ich bisher nur Glück gehabt?
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bookworms
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Re: Zollbestimmungen USA

Beitrag von bookworms »

Montgomery hat geschrieben:Habe ich bisher nur Glück gehabt?
Vermutlich eher die Empfänger. :wink:
Ich habe auch schon Sendungen in die Schweiz geschickt ohne Zollinhaltserklärung. Wer wann warum meckern könnte, wenn sie fehlt - keine Ahnung.
briefmarkenjaeger
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Re: Zollbestimmungen USA

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Montgomery hat geschrieben:Habe ich bisher nur Glück gehabt?
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Empfänger dann dem Zoll einen Besuch abstatten darf oder zumindest eine Rechnungskopie beim Zoll einreichen muss vergrößert sich dadurch.
Aber ich glaube nicht, dass deswegen ein Kunde eine negative Bewertung abgibt. Als ich früher regelmäßiger Bücher in den Staaten bestellt hatte, konnte ich die ersten Male beim Zoll vorbeifahren und die Bücher abholen. Danach reichte dem Zoll die Zusendung der Rechnungskopien.
Montgomery
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Re: Zollbestimmungen USA

Beitrag von Montgomery »

"Vermutlich eher die Empfänger. :wink: "
So habe ich das noch nie gesehen... Ich erinnere mich gerade daran, dass ich auch mal zum Zollamt musste, um ein Buch aus der Schweiz abzuholen, Kaufpreis 1 Euro ;-)

Praktische Frage: wenn es um den Wert der Sendung geht, wäre es dann nicht ausreichend, via bl die Quittung auszudrucken und der Sendung beizulegen? Obwohl sich mir grad die Anschlussfrage stellt: warum dann nicht gleich Zollaufkleber CN 22 ausfüllen...

Wissen ist nicht Macht, sd. führt zu Ohn-macht, zu Fragen über Fragen...
briefmarkenjaeger
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Re: Zollbestimmungen USA

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Wenn es sich nicht gerade um eine Paketsendung nach außerhalb der EU handelt, so lege ich im Normalfall keine Rechnung bei, aber den CN 22-Aufkleber verwende ich bei diesen Sendungen immer, zumal dort ja bereits der Sendungswert aufgeführt ist.

Sollte ich jemals eine Rückmeldung von einem Kunden bekommen, dass es deshalb Probleme geben sollte, so werde ich mein Vorgehen überdenken. Inzwischen habe ich aber zahlreiche Sendungen in die Schweiz geschickt und ein paar Sendungen auch außerhalb der EU und es gab meines Wissens nie Probleme.
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